Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste

ShortId
25.4013
Id
20254013
Updated
13.01.2026 17:08
Language
de
Title
Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste
AdditionalIndexing
48;09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Übergriffe in Zügen sind zu einem alarmierenden Alltagsphänomen geworden. Schätzungen der SBB zufolge gibt es täglich gut zehn Übergriffe auf das SBB-Personal, was landesweit 3600&nbsp;Fällen pro Jahr entspricht. Dabei geht es nicht nur um verbale Beleidigungen oder Drohungen: Immer häufiger kommt es zu brutalen Gewalttaten mit Fausthieben, Bissen und Schlägen gegen den Kopf.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein solcher Vorfall ereignete sich am 23.&nbsp;Dezember 2024 in einem Intercity nach Basel, bei dem eine SBB-Mitarbeiterin von einem Fahrgast gebissen und mit Fausthieben attackiert wurde. Sie erlitt Verletzungen und einen Schock. Am 8.&nbsp;September 2025 wurde ein Kundenbegleiter in einem Zug zwischen Luzern und Basel von einem jungen Mann so heftig auf den Kopf geschlagen, dass er das Bewusstsein verlor. Nur das Eingreifen anderer Fahrgäste verhinderte Schlimmeres.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Übergriffe erfolgen nach dem gleichen Muster: meistens in den kritischen Tagesstunden, nach 22&nbsp;Uhr und in den ersten Zügen frühmorgens. Die Hauptauslöser für die Übergriffe sind Billettkontrollen, überfüllte Waggons und soziale Spannungen, die sich während der Pandemie verschärft haben und immer wieder zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen führen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die SBB-internen Massnahmen ‒ systematische Anzeigen, Sensibilisierung, psychologische Unterstützung ‒ sind wichtig, aber eindeutig unzureichend. Die Sicherheit im Zug darf nicht allein von der Initiative der Unternehmen oder von der Courage der Fahrgäste abhängen. Es liegt in der Verantwortung des Staates, den Schutz von Arbeitenden und Reisenden zu gewährleisten.</p>
  • <span><p><span>Die Gewährleistung der Sicherheit der Reisenden und des Personals gehört zur öffentlichen Aufgabe der konzessionierten Personenbeförderung. Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen (BGST; SR 745.2) verpflichtet die konzessionierten Unternehmen, Sicherheitsorgane zu unterhalten, soweit es zum Schutz der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur und der Fahrzeuge sowie zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Betriebs erforderlich ist. Die Transportunternehmen können selbst oder gemeinsam Sicherheitsdienste und Transportpolizeien betreiben, die Transportpolizei eines anderen Unternehmens beauftragen und Aufgaben des Sicherheitsdienstes mit Bewilligung des BAV auf ein Sicherheitsunternehmen übertragen. Der Bund hat darauf hinzuwirken, dass die Transportunternehmen ihrer Schutzpflicht nachkommen. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, </span><span>Massnahmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Transportunternehmen zu konkretisieren</span><span>. Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Punkte 1 und 5 des eingereichten Motionstextes. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Transportunternehmen sollten hingegen nur dort zum Einsatz einer Transportpolizei verpflichtet werden, wo die Begleitung der Verkehrsmittel durch Personal oder einen Sicherheitsdienst nicht ausreicht, weshalb der Bundesrat Punkt 2 ablehnt. Die geeigneten und verhältnismässigen Massnahmen sollten sich aus den Ergebnissen des nationalen Plans gemäss Punkt 1 ableiten. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung von Punkt 3, da die Ausbildung und Unterstützung des Personals in der Zuständigkeit und Verantwortung der Transportunternehmen liegt. Vorgaben für</span><em><span> </span></em><span>die Ausbildung können sich aber ebenfalls aus dem Plan aus Punkt 1 ergeben. Zu Punkt 4 lässt sich festhalten, dass die Transportunternehmen bereits heute befugt sind, das Personal mit frei erwerblichem Pfefferspray auszurüsten. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat auch die Ablehnung dieses Punktes.</span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bunderat beantragt die teilweise Annahme der Motion (Punkte 1. und 5.).</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol><li>in Zusammenarbeit mit der SBB, den anderen Verkehrsbetrieben und den Kantonen einen nationalen Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen vorzulegen;</li><li>systematische Patrouillen durch die Verkehrspolizei auf den gefährlichsten Strecken einzuführen, insbesondere nachts;</li><li>das Zugpersonal verstärkt für die Bewältigung von Risikosituationen zu schulen und zu unterstützen;</li><li>die Einführung einer Waffe zur Selbstverteidigung (Pfefferspray) für die am stärksten gefährdeten Personen zu prüfen;</li><li>entsprechende Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</li></ol>
  • Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Übergriffe in Zügen sind zu einem alarmierenden Alltagsphänomen geworden. Schätzungen der SBB zufolge gibt es täglich gut zehn Übergriffe auf das SBB-Personal, was landesweit 3600&nbsp;Fällen pro Jahr entspricht. Dabei geht es nicht nur um verbale Beleidigungen oder Drohungen: Immer häufiger kommt es zu brutalen Gewalttaten mit Fausthieben, Bissen und Schlägen gegen den Kopf.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein solcher Vorfall ereignete sich am 23.&nbsp;Dezember 2024 in einem Intercity nach Basel, bei dem eine SBB-Mitarbeiterin von einem Fahrgast gebissen und mit Fausthieben attackiert wurde. Sie erlitt Verletzungen und einen Schock. Am 8.&nbsp;September 2025 wurde ein Kundenbegleiter in einem Zug zwischen Luzern und Basel von einem jungen Mann so heftig auf den Kopf geschlagen, dass er das Bewusstsein verlor. Nur das Eingreifen anderer Fahrgäste verhinderte Schlimmeres.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Übergriffe erfolgen nach dem gleichen Muster: meistens in den kritischen Tagesstunden, nach 22&nbsp;Uhr und in den ersten Zügen frühmorgens. Die Hauptauslöser für die Übergriffe sind Billettkontrollen, überfüllte Waggons und soziale Spannungen, die sich während der Pandemie verschärft haben und immer wieder zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen führen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die SBB-internen Massnahmen ‒ systematische Anzeigen, Sensibilisierung, psychologische Unterstützung ‒ sind wichtig, aber eindeutig unzureichend. Die Sicherheit im Zug darf nicht allein von der Initiative der Unternehmen oder von der Courage der Fahrgäste abhängen. Es liegt in der Verantwortung des Staates, den Schutz von Arbeitenden und Reisenden zu gewährleisten.</p>
    • <span><p><span>Die Gewährleistung der Sicherheit der Reisenden und des Personals gehört zur öffentlichen Aufgabe der konzessionierten Personenbeförderung. Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen (BGST; SR 745.2) verpflichtet die konzessionierten Unternehmen, Sicherheitsorgane zu unterhalten, soweit es zum Schutz der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur und der Fahrzeuge sowie zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Betriebs erforderlich ist. Die Transportunternehmen können selbst oder gemeinsam Sicherheitsdienste und Transportpolizeien betreiben, die Transportpolizei eines anderen Unternehmens beauftragen und Aufgaben des Sicherheitsdienstes mit Bewilligung des BAV auf ein Sicherheitsunternehmen übertragen. Der Bund hat darauf hinzuwirken, dass die Transportunternehmen ihrer Schutzpflicht nachkommen. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, </span><span>Massnahmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Transportunternehmen zu konkretisieren</span><span>. Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Punkte 1 und 5 des eingereichten Motionstextes. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Transportunternehmen sollten hingegen nur dort zum Einsatz einer Transportpolizei verpflichtet werden, wo die Begleitung der Verkehrsmittel durch Personal oder einen Sicherheitsdienst nicht ausreicht, weshalb der Bundesrat Punkt 2 ablehnt. Die geeigneten und verhältnismässigen Massnahmen sollten sich aus den Ergebnissen des nationalen Plans gemäss Punkt 1 ableiten. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung von Punkt 3, da die Ausbildung und Unterstützung des Personals in der Zuständigkeit und Verantwortung der Transportunternehmen liegt. Vorgaben für</span><em><span> </span></em><span>die Ausbildung können sich aber ebenfalls aus dem Plan aus Punkt 1 ergeben. Zu Punkt 4 lässt sich festhalten, dass die Transportunternehmen bereits heute befugt sind, das Personal mit frei erwerblichem Pfefferspray auszurüsten. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat auch die Ablehnung dieses Punktes.</span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bunderat beantragt die teilweise Annahme der Motion (Punkte 1. und 5.).</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol><li>in Zusammenarbeit mit der SBB, den anderen Verkehrsbetrieben und den Kantonen einen nationalen Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen vorzulegen;</li><li>systematische Patrouillen durch die Verkehrspolizei auf den gefährlichsten Strecken einzuführen, insbesondere nachts;</li><li>das Zugpersonal verstärkt für die Bewältigung von Risikosituationen zu schulen und zu unterstützen;</li><li>die Einführung einer Waffe zur Selbstverteidigung (Pfefferspray) für die am stärksten gefährdeten Personen zu prüfen;</li><li>entsprechende Gesetzesänderungen vorzuschlagen.</li></ol>
    • Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste

Back to List