Wie gedenkt der Bundesrat die Munitionslücke zu schliessen?
- ShortId
-
25.4015
- Id
-
20254015
- Updated
-
04.12.2025 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Wie gedenkt der Bundesrat die Munitionslücke zu schliessen?
- AdditionalIndexing
-
09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Armee ist gemäss dem Zusatzbericht zum sicherheitspolitischen Bericht 2021 vorrangig darauf ausgerichtet, den Ausbildungsbedarf mit Munition zu decken. Eine ausreichende Bevorratung für die Landesverteidigung – sowohl für den Luft- als auch den Bodenraum – ist jedoch unerlässlich, um eine glaubwürdige Abschreckung zu gewährleisten und die Durchhaltefähigkeit der Armee im Ernstfall sicherzustellen.</p><p>Die aktuellen geopolitischen Spannungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz proaktiv zu stärken. Eine unverzügliche und realistische Analyse der Munitionslage sowie die Erarbeitung einer strategischen Beschaffungsplanung sind von hoher Priorität.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, welche Arten und ungefähren Mengen an Munition für die Verteidigung als notwendig erachtet werden, wie die entsprechenden Beschaffungsstrategien aussehen und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. </p>
- <span><p><span>Im Rahmen des </span><a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2023/20233000/Bericht%20BR%20D.pdf"><u><span>Berichts des Bundesrates</span></u></a><span> vom 31. Januar 2024 in Erfüllung des Postulats 23.3000 SiK-S vom 12. Januar 2023 und des Postulats 23.3131 Dittli vom 14. März 2023, «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation», hat der Bundesrat festgehalten, dass es eine zentrale Aufgabe der Armee ist, die benötigte Munition laufend zu beschaffen und vorzuhalten. Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage betont der Bundesrat, dass die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen haben. Zudem stieg in der Zwischenzeit die internationale Nachfrage nach Munition stark an, was zu höheren Preisen – teilweise habe sich die Preise mehr als verdoppelt – führt, wodurch auch der Finanzbedarf laufend ansteigt. Hinzu kommen längere Lieferfristen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Hoheit über die Finanzen des Bundes liegt bei der Bundesversammlung. Das Parlament hat den Zahlungsrahmen der Armee bis 2028 festgelegt (BBI 2024 3204). Auf der Grundlage der verfügbaren finanziellen Mittel werden Prioritäten gesetzt. Grundlage dieser Priorisierung ist die fähigkeitsbasierte Armeebotschaft 2024 vom 14. Februar 2024 (BBI 2024 563). Mit dem Bundesbeschluss vom 2. Dezember 2024 über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035 (BBl 2024 3140) hat das Parlament die strategische Ausrichtung der Armee für die nächsten zwölf Jahre festgelegt. Es hat sich für ein breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil der Armee ausgesprochen, das sich an einem hybriden Konfliktbild orientiert, einschliesslich der Abwehr möglicher bewaffneter Angriffe. Dabei</span></p><p><span>dürfen keine wesentlichen Fähigkeitslücken entstehen, weshalb das System Armee als Gesamtsystem weiterzuentwickeln ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Munitionsplanung wird analog zur Rüstungsplanung entlang sich laufend verändernder Rahmenbedingungen jährlich gesteuert und priorisiert. Es ergeben sich hinsichtlich des Bedarfs und Verbrauchs, des Munitionszustandes, der Verfügbarkeit sowie der Preisentwicklung regelmässige Anpassungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Menge und Art der derzeit verfügbaren und der zu beschaffende Munition sind klassifiziert. Die Publikation der vom Postulanten gewünschten Informationen würde den Interessen des Bundes und der Armee sowie der Sicherheit der Bevölkerung schaden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten in einem eigenständigen Bericht aufzuzeigen, wie er gedenkt, die bestehende Munitionslücke für den Verteidigungsfall zu schliessen. Besonders hervorzuheben ist, wie er ausreichend Munition mit einer angemessenen Durchhaltefähigkeit für die Verteidigung des Luft- und Bodenraums bereitstellen will.</p>
- Wie gedenkt der Bundesrat die Munitionslücke zu schliessen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Armee ist gemäss dem Zusatzbericht zum sicherheitspolitischen Bericht 2021 vorrangig darauf ausgerichtet, den Ausbildungsbedarf mit Munition zu decken. Eine ausreichende Bevorratung für die Landesverteidigung – sowohl für den Luft- als auch den Bodenraum – ist jedoch unerlässlich, um eine glaubwürdige Abschreckung zu gewährleisten und die Durchhaltefähigkeit der Armee im Ernstfall sicherzustellen.</p><p>Die aktuellen geopolitischen Spannungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz proaktiv zu stärken. Eine unverzügliche und realistische Analyse der Munitionslage sowie die Erarbeitung einer strategischen Beschaffungsplanung sind von hoher Priorität.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, welche Arten und ungefähren Mengen an Munition für die Verteidigung als notwendig erachtet werden, wie die entsprechenden Beschaffungsstrategien aussehen und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. </p>
- <span><p><span>Im Rahmen des </span><a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2023/20233000/Bericht%20BR%20D.pdf"><u><span>Berichts des Bundesrates</span></u></a><span> vom 31. Januar 2024 in Erfüllung des Postulats 23.3000 SiK-S vom 12. Januar 2023 und des Postulats 23.3131 Dittli vom 14. März 2023, «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation», hat der Bundesrat festgehalten, dass es eine zentrale Aufgabe der Armee ist, die benötigte Munition laufend zu beschaffen und vorzuhalten. Angesichts der verschlechterten Bedrohungslage betont der Bundesrat, dass die Beschaffung und Bevorratung von ausreichend Munition wieder an Bedeutung gewonnen haben. Zudem stieg in der Zwischenzeit die internationale Nachfrage nach Munition stark an, was zu höheren Preisen – teilweise habe sich die Preise mehr als verdoppelt – führt, wodurch auch der Finanzbedarf laufend ansteigt. Hinzu kommen längere Lieferfristen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Hoheit über die Finanzen des Bundes liegt bei der Bundesversammlung. Das Parlament hat den Zahlungsrahmen der Armee bis 2028 festgelegt (BBI 2024 3204). Auf der Grundlage der verfügbaren finanziellen Mittel werden Prioritäten gesetzt. Grundlage dieser Priorisierung ist die fähigkeitsbasierte Armeebotschaft 2024 vom 14. Februar 2024 (BBI 2024 563). Mit dem Bundesbeschluss vom 2. Dezember 2024 über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035 (BBl 2024 3140) hat das Parlament die strategische Ausrichtung der Armee für die nächsten zwölf Jahre festgelegt. Es hat sich für ein breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil der Armee ausgesprochen, das sich an einem hybriden Konfliktbild orientiert, einschliesslich der Abwehr möglicher bewaffneter Angriffe. Dabei</span></p><p><span>dürfen keine wesentlichen Fähigkeitslücken entstehen, weshalb das System Armee als Gesamtsystem weiterzuentwickeln ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Munitionsplanung wird analog zur Rüstungsplanung entlang sich laufend verändernder Rahmenbedingungen jährlich gesteuert und priorisiert. Es ergeben sich hinsichtlich des Bedarfs und Verbrauchs, des Munitionszustandes, der Verfügbarkeit sowie der Preisentwicklung regelmässige Anpassungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Menge und Art der derzeit verfügbaren und der zu beschaffende Munition sind klassifiziert. Die Publikation der vom Postulanten gewünschten Informationen würde den Interessen des Bundes und der Armee sowie der Sicherheit der Bevölkerung schaden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten in einem eigenständigen Bericht aufzuzeigen, wie er gedenkt, die bestehende Munitionslücke für den Verteidigungsfall zu schliessen. Besonders hervorzuheben ist, wie er ausreichend Munition mit einer angemessenen Durchhaltefähigkeit für die Verteidigung des Luft- und Bodenraums bereitstellen will.</p>
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