Reduktion der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors durch die Einführung einer Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger
- ShortId
-
25.4018
- Id
-
20254018
- Updated
-
19.12.2025 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors durch die Einführung einer Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger
- AdditionalIndexing
-
48;52;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>80 Prozent der Weltbevölkerung sind noch nie geflogen, und nur 2 bis 4 Prozent haben einen internationalen Flug unternommen. Ein Prozent der Weltbevölkerung ist für 50 Prozent der CO<sub>2</sub>-Emissionen des Flugverkehrs verantwortlich. Die Schweizer Bevölkerung reist mit durchschnittlich 1,6 Flügen pro Person und Jahr zwei- bis dreimal so oft mit dem Flugzeug wie die Bevölkerung der Nachbarländer. Der Luftverkehr ist heute für 27 Prozent der Treibhausgasemissionen der Schweiz verantwortlich – unter Einbezug von Nicht-CO2-Effekten wie Wasserdampf und Stickoxiden.</p><p>Darüber hinaus zeigen Studien durchgehend eine positive Korrelation zwischen dem Einkommen und der Bereitschaft zu Flugreisen. In der Schweiz fliegen Personen aus Haushalten mit einem monatlichen Einkommen von über 12 000 Franken fünfmal häufiger als solche aus Haushalten mit weniger als 4000 Franken monatlich.</p><p>Die Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger ist ein finanzieller Beitrag, den Einzelpersonen in Abhängigkeit von der Häufigkeit ihrer Flugreisen entrichten. Der Betrag würde innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit jeder Flugreise progressiv steigen; zusätzlich könnten Zuschläge in Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke und der Buchungsklasse erhoben werden. Ziel der Abgabe ist es, Flugreisen für Vielfliegerinnen und Vielflieger teurer zu machen, um übermässiges Fliegen zu verhindern. So könnte beispielsweise der erste Flug pro Person und Jahr von der Abgabe ausgenommen sein, während für jeden zusätzlichen Flug Abgaben anfallen würden – mit progressiv ansteigendem Abgabetarif.</p><p>Durch die Anpassung des Tarifs an die Häufigkeit der Flüge konzentriert sich die finanzielle Belastung der Abgabe auf wohlhabendere Vielfliegerinnen und Vielflieger und weniger auf Personen, die nur gelegentlich fliegen. Damit wird sichergestellt, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht aufgrund klimapolitischer Massnahmen vom Flugverkehr ausgeschlossen werden.</p><p>Die Einnahmen aus der Abgabe könnten beispielsweise zur Finanzierung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors verwendet und/oder an die Bevölkerung rückverteilt werden. Auf diese Weise würde die Abgabe dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs zu senken und gleichzeitig die Dekarbonisierung dieses Sektors zu fördern.</p>
- <span><p><span>Aufgrund ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen und der geltenden CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzgebung (SR 641.71) setzt die</span><span> Schweiz</span><span> </span><span>bereits verschiedene Instrumente </span><span>zur</span><span> Reduktion der Emissionen der Luftfahrt</span><span> </span><span>um</span><span>. Sie nimmt am global harmonisierten «Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation» CORSIA der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO teil und bezieht Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum sowie ins Vereinigte Königreich in das Emissionshandelssystem ein. Zudem müssen Anbieter von Flugtreibstoffen diesen ab 2026 wie in der EU einen erneuerbaren Anteil von 2 Prozent beimischen. Der Anteil soll bis 2050 kontinuierlich auf 70 Prozent steigen. Hinzu kommen die Förderung der Produktion von erneuerbaren Flugtreibstoffen und die Verpflichtung für Anbieter, die klimawirksamen Emissionen ihrer Flugangebote offenzulegen, um Reisende zu sensibilisieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Flugticketabgabe auf Linien- und Charterflüge wie auch eine Abgabe Allgemeine Luftfahrt für die General Aviation wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 im Rahmen der Volksabstimmung zur Totalrevision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes abgelehnt. Grundsätzlich sind in einem international stark vernetzten System, wie es die Luftfahrt ist, länderspezifische Massnahmen (Swiss-Finish) wenig wirksam, da sie mit Flügen von Flughäfen im nahen Ausland einfach zu umgehen sind. Der Vollzug der vorgeschlagenen Abgabe wäre zudem äusserst aufwändig, insbesondere aufgrund der umfassenden benötigten Daten über das Reiseverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Unter die vorgeschlagene Definition von Vielfliegerinnen und Vielfliegern würden voraussichtlich </span><span>jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz </span><span>fallen, die mehr als einmal im Jahr fliegen. Umsteigepassagiere und Passagiere aus dem benachbarten Ausland, welche einen erheblichen Anteil an den Landesflughäfen Zürich und Genf ausmachen, wären davon voraussichtlich nicht erfasst, was zu einer Ungleichbehandlung von Passagieren mit Wohnsitz in der Schweiz führen würde und die Wirksamkeit der Massnahme in Frage stellt. Eine solche Abgabe könnte entweder als Steuer auf Grundlage einer durch eine Verfassungsänderung neu zu schaffenden Bundeskompetenz oder als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden, wobei im letzteren Fall die Verfassungsmässigkeit einer solchen Regelung zuvor umfassend abzuklären wäre.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat lehnt die vorgeschlagene Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger aus den genannten Gründen ab. Für die Zeit nach 2030 hat er am 12. September 2025 die Eckwerte für eine neue Revision des CO</span><span>₂</span><span>-Gesetzes veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden eine Vernehmlassungsvorlage und anschliessend eine Botschaft erarbeitet. Die parlamentarischen Beratungen sollen voraussichtlich im Winter 2027 beginnen. In diesem Rahmen können zusätzliche Massnahmen für den Luftverkehr geprüft werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger einzuführen. </p>
- Reduktion der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors durch die Einführung einer Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>80 Prozent der Weltbevölkerung sind noch nie geflogen, und nur 2 bis 4 Prozent haben einen internationalen Flug unternommen. Ein Prozent der Weltbevölkerung ist für 50 Prozent der CO<sub>2</sub>-Emissionen des Flugverkehrs verantwortlich. Die Schweizer Bevölkerung reist mit durchschnittlich 1,6 Flügen pro Person und Jahr zwei- bis dreimal so oft mit dem Flugzeug wie die Bevölkerung der Nachbarländer. Der Luftverkehr ist heute für 27 Prozent der Treibhausgasemissionen der Schweiz verantwortlich – unter Einbezug von Nicht-CO2-Effekten wie Wasserdampf und Stickoxiden.</p><p>Darüber hinaus zeigen Studien durchgehend eine positive Korrelation zwischen dem Einkommen und der Bereitschaft zu Flugreisen. In der Schweiz fliegen Personen aus Haushalten mit einem monatlichen Einkommen von über 12 000 Franken fünfmal häufiger als solche aus Haushalten mit weniger als 4000 Franken monatlich.</p><p>Die Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger ist ein finanzieller Beitrag, den Einzelpersonen in Abhängigkeit von der Häufigkeit ihrer Flugreisen entrichten. Der Betrag würde innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit jeder Flugreise progressiv steigen; zusätzlich könnten Zuschläge in Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke und der Buchungsklasse erhoben werden. Ziel der Abgabe ist es, Flugreisen für Vielfliegerinnen und Vielflieger teurer zu machen, um übermässiges Fliegen zu verhindern. So könnte beispielsweise der erste Flug pro Person und Jahr von der Abgabe ausgenommen sein, während für jeden zusätzlichen Flug Abgaben anfallen würden – mit progressiv ansteigendem Abgabetarif.</p><p>Durch die Anpassung des Tarifs an die Häufigkeit der Flüge konzentriert sich die finanzielle Belastung der Abgabe auf wohlhabendere Vielfliegerinnen und Vielflieger und weniger auf Personen, die nur gelegentlich fliegen. Damit wird sichergestellt, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht aufgrund klimapolitischer Massnahmen vom Flugverkehr ausgeschlossen werden.</p><p>Die Einnahmen aus der Abgabe könnten beispielsweise zur Finanzierung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors verwendet und/oder an die Bevölkerung rückverteilt werden. Auf diese Weise würde die Abgabe dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs zu senken und gleichzeitig die Dekarbonisierung dieses Sektors zu fördern.</p>
- <span><p><span>Aufgrund ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen und der geltenden CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzgebung (SR 641.71) setzt die</span><span> Schweiz</span><span> </span><span>bereits verschiedene Instrumente </span><span>zur</span><span> Reduktion der Emissionen der Luftfahrt</span><span> </span><span>um</span><span>. Sie nimmt am global harmonisierten «Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation» CORSIA der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO teil und bezieht Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum sowie ins Vereinigte Königreich in das Emissionshandelssystem ein. Zudem müssen Anbieter von Flugtreibstoffen diesen ab 2026 wie in der EU einen erneuerbaren Anteil von 2 Prozent beimischen. Der Anteil soll bis 2050 kontinuierlich auf 70 Prozent steigen. Hinzu kommen die Förderung der Produktion von erneuerbaren Flugtreibstoffen und die Verpflichtung für Anbieter, die klimawirksamen Emissionen ihrer Flugangebote offenzulegen, um Reisende zu sensibilisieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Flugticketabgabe auf Linien- und Charterflüge wie auch eine Abgabe Allgemeine Luftfahrt für die General Aviation wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 im Rahmen der Volksabstimmung zur Totalrevision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes abgelehnt. Grundsätzlich sind in einem international stark vernetzten System, wie es die Luftfahrt ist, länderspezifische Massnahmen (Swiss-Finish) wenig wirksam, da sie mit Flügen von Flughäfen im nahen Ausland einfach zu umgehen sind. Der Vollzug der vorgeschlagenen Abgabe wäre zudem äusserst aufwändig, insbesondere aufgrund der umfassenden benötigten Daten über das Reiseverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Unter die vorgeschlagene Definition von Vielfliegerinnen und Vielfliegern würden voraussichtlich </span><span>jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz </span><span>fallen, die mehr als einmal im Jahr fliegen. Umsteigepassagiere und Passagiere aus dem benachbarten Ausland, welche einen erheblichen Anteil an den Landesflughäfen Zürich und Genf ausmachen, wären davon voraussichtlich nicht erfasst, was zu einer Ungleichbehandlung von Passagieren mit Wohnsitz in der Schweiz führen würde und die Wirksamkeit der Massnahme in Frage stellt. Eine solche Abgabe könnte entweder als Steuer auf Grundlage einer durch eine Verfassungsänderung neu zu schaffenden Bundeskompetenz oder als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden, wobei im letzteren Fall die Verfassungsmässigkeit einer solchen Regelung zuvor umfassend abzuklären wäre.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat lehnt die vorgeschlagene Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger aus den genannten Gründen ab. Für die Zeit nach 2030 hat er am 12. September 2025 die Eckwerte für eine neue Revision des CO</span><span>₂</span><span>-Gesetzes veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden eine Vernehmlassungsvorlage und anschliessend eine Botschaft erarbeitet. Die parlamentarischen Beratungen sollen voraussichtlich im Winter 2027 beginnen. In diesem Rahmen können zusätzliche Massnahmen für den Luftverkehr geprüft werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger einzuführen. </p>
- Reduktion der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors durch die Einführung einer Abgabe für Vielfliegerinnen und Vielflieger
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