Deregulierung statt Bürokratiewachstum in der Rehabilitation
- ShortId
-
25.4020
- Id
-
20254020
- Updated
-
09.12.2025 08:59
- Language
-
de
- Title
-
Deregulierung statt Bürokratiewachstum in der Rehabilitation
- AdditionalIndexing
-
2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Stationäre und ambulante Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens leiden unter immer mehr Begründungs- und Dokumentationsaufwand, unter anderem durch die mehrfache Übermittlung derselben Daten an unterschiedliche Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In der Rehabilitation ist dieser Aufwand besonders fragwürdig, da aufgrund der geltenden Regulierung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) für jeden Rehabilitationsaufwand ein aufwändiges Kostengutspracheverfahren zu durchlaufen ist.<br>Studien schätzen den zeitlichen Aufwand für Datenerhebungen und -lieferungen für das medizinische Personal auf ca. 25 Prozent ihrer Arbeitszeit, die für die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten fehlt. Hinzu kommt die stark kostentreibende Zunahme entsprechender Stabsfunktionen bei den Leistungserbringern. Ein seitens der Leistungserbringer verringerter Aufwand für Dokumentation und Information sowie eine Abstimmung und Vereinheitlichung der entsprechenden Datenanfragen und -formate hat grosses Potenzial zur Aufwandminderung und damit zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Zudem kann so viel Zeit freigespielt werden für die direkte Betreuung der Patientinnen und Patienten.<br>Mit dem Projekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) hat der Bund bereits 2019 den Handlungsbedarf grundsätzlich erkannt und einen ersten Schritt zur Mehrfachnutzung der Daten im Spitalwesen in Angriff genommen. SpiGes befindet sich jedoch immer noch in der Einführungsphase und reicht offenkundig nicht aus. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat sich zu diesem Thema in seinen Stellungnahmen zu mehreren Vorstössen geäussert (19.4551 Po. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege», 22.3103 Po. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege», 24.3129 Ip. Lohr «Kostentreiber "Bürokratie im Gesundheitswesen"» und 24.3441 Mo. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege»). Der Betrieb von Spitälern, einer stationären Rehabilitation, die Erbringung medizinischer Leistungen, die Abwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und das reibungslose Funktionieren des gesamten Gesundheitssystems bringen unvermeidbar gewisse administrative Arbeiten mit sich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bezüglich dem in der Interpellation aufgeführten Beispiel der Rehabilitation ist folgendes festzuhalten: Gemäss Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) bedingt die Kostenübernahme einer stationären Rehabilitation durch die OKP eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Das Instrument der Kostengutsprache dient dazu, die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) einer Leistung zu gewährleisten. Interessierte Fachkreise können jederzeit einen Antrag zur Anpassung von Anhang 1 KLV beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen, der darlegt, wie bei der stationären Rehabilitation die WZW-Kriterien erfüllt werden können, ohne die Voraussetzung einer vorgängigen Einzelfallprüfung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation 24.3129 Lohr und die Motion 21.3441 de Courten festgehalten hat, sind die genaue Sachlage und die Ausmasse des administrativen Aufwandes im Gesundheitswesen nicht abschliessend geklärt. Grundsätzlich ist der Aufwand für administrative Tätigkeiten von Leistungserbringern schwierig abzuschätzen. Konkrete Zahlen liegen dem Bundesrat zurzeit nicht vor. Um hinsichtlich des «administrativen Aufwands im Gesundheitswesen» die Transparenz zu erhöhen, hat das BAG den Dialog mit allen betroffenen Stakeholdern intensiviert. Das Thema wird mittels einer externen Arbeitsgruppe, unter der Leitung des BAG, bearbeitet. In einem ersten Schritt werden die administrativen Aufwände von Hausärztinnen und Hausärzten mittels einer Erhebung untersucht. Ziel der Erhebung ist es, mehr Transparenz bezüglich Arten und Ursachen von administrativen Aufwänden bei Hausärztinnen und Hausärzten zu schaffen. Basierend darauf können in einer zweiten Phase unnötige administrative Aufwände identifiziert und Massnahmen für deren Reduktion erarbeitet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Was das Projekt SpiGes anbelangt, so wird derzeit eine Ausweitung der Plattform auf den ambulanten Bereich des Spitals geprüft, was gegebenenfalls zu weiteren Erleichterungen in diesem Tätigkeitsbereich führen dürfte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Obwohl die Verantwortung für eine effiziente Organisierung in erster Linie bei den Akteuren im Gesundheitswesen liegt, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, im Rahmen seiner Kompetenzen den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>- Mit welchen Massnahmen seitens der Bundesverwaltung kann der ständig wachsende administrative Aufwand (z.B. Mehrfachkontrollen, Einzelfallprüfungen von Patientenfällen bzw. -abrechnungen sogar bei Koderrevision) der stationären Leistungserbringer in der Rehabilitation über das Projekt SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) hinaus substanziell und nachhaltig verkleinert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, solche Massnahmen zu prüfen und anschliessend rasch umzusetzen? Wie will er dazu vorgehen?</p>
- Deregulierung statt Bürokratiewachstum in der Rehabilitation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Stationäre und ambulante Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens leiden unter immer mehr Begründungs- und Dokumentationsaufwand, unter anderem durch die mehrfache Übermittlung derselben Daten an unterschiedliche Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In der Rehabilitation ist dieser Aufwand besonders fragwürdig, da aufgrund der geltenden Regulierung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) für jeden Rehabilitationsaufwand ein aufwändiges Kostengutspracheverfahren zu durchlaufen ist.<br>Studien schätzen den zeitlichen Aufwand für Datenerhebungen und -lieferungen für das medizinische Personal auf ca. 25 Prozent ihrer Arbeitszeit, die für die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten fehlt. Hinzu kommt die stark kostentreibende Zunahme entsprechender Stabsfunktionen bei den Leistungserbringern. Ein seitens der Leistungserbringer verringerter Aufwand für Dokumentation und Information sowie eine Abstimmung und Vereinheitlichung der entsprechenden Datenanfragen und -formate hat grosses Potenzial zur Aufwandminderung und damit zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Zudem kann so viel Zeit freigespielt werden für die direkte Betreuung der Patientinnen und Patienten.<br>Mit dem Projekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) hat der Bund bereits 2019 den Handlungsbedarf grundsätzlich erkannt und einen ersten Schritt zur Mehrfachnutzung der Daten im Spitalwesen in Angriff genommen. SpiGes befindet sich jedoch immer noch in der Einführungsphase und reicht offenkundig nicht aus. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat sich zu diesem Thema in seinen Stellungnahmen zu mehreren Vorstössen geäussert (19.4551 Po. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege», 22.3103 Po. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege», 24.3129 Ip. Lohr «Kostentreiber "Bürokratie im Gesundheitswesen"» und 24.3441 Mo. de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege»). Der Betrieb von Spitälern, einer stationären Rehabilitation, die Erbringung medizinischer Leistungen, die Abwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und das reibungslose Funktionieren des gesamten Gesundheitssystems bringen unvermeidbar gewisse administrative Arbeiten mit sich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bezüglich dem in der Interpellation aufgeführten Beispiel der Rehabilitation ist folgendes festzuhalten: Gemäss Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) bedingt die Kostenübernahme einer stationären Rehabilitation durch die OKP eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Das Instrument der Kostengutsprache dient dazu, die Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) einer Leistung zu gewährleisten. Interessierte Fachkreise können jederzeit einen Antrag zur Anpassung von Anhang 1 KLV beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen, der darlegt, wie bei der stationären Rehabilitation die WZW-Kriterien erfüllt werden können, ohne die Voraussetzung einer vorgängigen Einzelfallprüfung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation 24.3129 Lohr und die Motion 21.3441 de Courten festgehalten hat, sind die genaue Sachlage und die Ausmasse des administrativen Aufwandes im Gesundheitswesen nicht abschliessend geklärt. Grundsätzlich ist der Aufwand für administrative Tätigkeiten von Leistungserbringern schwierig abzuschätzen. Konkrete Zahlen liegen dem Bundesrat zurzeit nicht vor. Um hinsichtlich des «administrativen Aufwands im Gesundheitswesen» die Transparenz zu erhöhen, hat das BAG den Dialog mit allen betroffenen Stakeholdern intensiviert. Das Thema wird mittels einer externen Arbeitsgruppe, unter der Leitung des BAG, bearbeitet. In einem ersten Schritt werden die administrativen Aufwände von Hausärztinnen und Hausärzten mittels einer Erhebung untersucht. Ziel der Erhebung ist es, mehr Transparenz bezüglich Arten und Ursachen von administrativen Aufwänden bei Hausärztinnen und Hausärzten zu schaffen. Basierend darauf können in einer zweiten Phase unnötige administrative Aufwände identifiziert und Massnahmen für deren Reduktion erarbeitet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Was das Projekt SpiGes anbelangt, so wird derzeit eine Ausweitung der Plattform auf den ambulanten Bereich des Spitals geprüft, was gegebenenfalls zu weiteren Erleichterungen in diesem Tätigkeitsbereich führen dürfte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Obwohl die Verantwortung für eine effiziente Organisierung in erster Linie bei den Akteuren im Gesundheitswesen liegt, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, im Rahmen seiner Kompetenzen den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>- Mit welchen Massnahmen seitens der Bundesverwaltung kann der ständig wachsende administrative Aufwand (z.B. Mehrfachkontrollen, Einzelfallprüfungen von Patientenfällen bzw. -abrechnungen sogar bei Koderrevision) der stationären Leistungserbringer in der Rehabilitation über das Projekt SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) hinaus substanziell und nachhaltig verkleinert werden?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, solche Massnahmen zu prüfen und anschliessend rasch umzusetzen? Wie will er dazu vorgehen?</p>
- Deregulierung statt Bürokratiewachstum in der Rehabilitation
Back to List