Unterzeichnung des Singapur-Übereinkommens über Mediation. Worauf wartet der Bundesrat?

ShortId
25.4021
Id
20254021
Updated
10.12.2025 15:51
Language
de
Title
Unterzeichnung des Singapur-Übereinkommens über Mediation. Worauf wartet der Bundesrat?
AdditionalIndexing
08;1231;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bisher haben 61 Länder das Singapur-Übereinkommen über Mediation unterzeichnet. Der völkerrechtliche Vertrag zielt darauf ab, den internationalen Handel für erhöhten Rechtsschutz zu erleichtern, indem die Mediation zu einer effizienten und anvertrauten Methode zur Beilegung von Streitigkeiten gemacht wird.</p><p>Neben dem Schiedsverfahren, dessen Vorteile bezüglich Schnelligkeit und Rechtssicherheit bei den internationalen Handelsakteuren bekannt sind, ist die Mediation eine alternative Streitbeilegungsmethode, die in immer mehr Staatsverträgen als zwingende Vorstufe bei streitigen Verfahren eingesetzt wird.</p><p>Die Schweiz könnte sich als führend im Bereich der alternativen Streitbeilegung positionieren ‒ in einem Bereich, in dem bereits viele und immer mehr Fachpersonen in unserem Land tätig sind.</p><p>Dennoch scheint der Bundesrat auf die Stellungnahme der Europäischen Union zu warten. Das ist nicht nur strategisch unhaltbar, sondern kollidiert mit dem Interesse der Schweiz, in der gütlichen Streitbeilegung durch Zuhören, Dialog und ihre guten Dienste weltweit proaktiv zu agieren ‒ auch im Privatsektor.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen (Singapur-Übereinkommen) regelt die Vollstreckung von Mediationsvergleichen in grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, einerseits solche Mediationsvergleiche wie Gerichtsurteile zu vollstrecken und andererseits die Verbindlichkeit von Mediationsvergleichen bei erneuter gerichtlicher Geltendmachung von darin geregelten Fragen zu gewährleisten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz war aktiv an der Ausarbeitung dieses Übereinkommens beteiligt und an der Zeremonie zu seiner Unterzeichnung vertreten, weil der Bundesrat die Vorteile der Mediation kennt und sich ihrer Bedeutung für die Schweiz bewusst ist: Sie bietet eine effiziente Möglichkeit, um Handelsstreitigkeiten konsensbasiert und zukunftsorientiert zu lösen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bisher hat der Bundesrat bewusst </span><span></span><span> und unabhängig von der Position der Europäischen Union </span><span></span><span> von einem Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen abgesehen. Zum einen stellen sich noch verschiedene rechtliche Fragen. So müssen nach geltendem Schweizer Recht Vergleiche entweder von einem Gericht genehmigt werden oder in Form einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde erstellt werden, um entsprechende Verbindlichkeit zu erlangen. Das dient dem Schutz der Parteien und schützt insbesondere schwächere Parteien vor Übervorteilung. Diesbezügliche Einschränkungen, die mit der Verbindlichkeit von Mediationsvergleichen einhergehen, müssen gut überlegt sein. Auch wären vermutlich nationale Mediationsvergleiche gleichzustellen und das Vollstreckungsverfahren entsprechend zu regeln. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ein Beitritt der Schweiz und die dafür notwendigen Anpassungsarbeiten sind nach der Überzeugung des Bundesrates nur dann angezeigt und auch wünschenswert, wenn seitens der betroffenen Wirtschaftskreise das entsprechende Interesse an einem Beitritt der Schweiz kundgetan wird und sowohl die Bereitschaft als auch das Bedürfnis besteht, die Mediation in internationalen Handelsstreitigkeiten auch tatsächlich zu nutzen. Der Bundesrat ist bereit, das Interesse an einem Beitritt zum Singapur-Übereinkommen abzuklären und die sich stellenden rechtlichen Fragen zu analysieren.</span></p></span>
  • <p>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen (kurz: Singapur-Übereinkommen über Mediation) vom 20.&nbsp;Dezember 2018 liegt seit dem 7.&nbsp;August 2019 zur Unterzeichnung auf. Die Schweiz muss sich vor den Mitgliedern der Europäischen Union als internationaler Standort für jegliche alternative und effiziente Art der Streitbeilegung positionieren.</p>
  • Unterzeichnung des Singapur-Übereinkommens über Mediation. Worauf wartet der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bisher haben 61 Länder das Singapur-Übereinkommen über Mediation unterzeichnet. Der völkerrechtliche Vertrag zielt darauf ab, den internationalen Handel für erhöhten Rechtsschutz zu erleichtern, indem die Mediation zu einer effizienten und anvertrauten Methode zur Beilegung von Streitigkeiten gemacht wird.</p><p>Neben dem Schiedsverfahren, dessen Vorteile bezüglich Schnelligkeit und Rechtssicherheit bei den internationalen Handelsakteuren bekannt sind, ist die Mediation eine alternative Streitbeilegungsmethode, die in immer mehr Staatsverträgen als zwingende Vorstufe bei streitigen Verfahren eingesetzt wird.</p><p>Die Schweiz könnte sich als führend im Bereich der alternativen Streitbeilegung positionieren ‒ in einem Bereich, in dem bereits viele und immer mehr Fachpersonen in unserem Land tätig sind.</p><p>Dennoch scheint der Bundesrat auf die Stellungnahme der Europäischen Union zu warten. Das ist nicht nur strategisch unhaltbar, sondern kollidiert mit dem Interesse der Schweiz, in der gütlichen Streitbeilegung durch Zuhören, Dialog und ihre guten Dienste weltweit proaktiv zu agieren ‒ auch im Privatsektor.</p><p><br>&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen (Singapur-Übereinkommen) regelt die Vollstreckung von Mediationsvergleichen in grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, einerseits solche Mediationsvergleiche wie Gerichtsurteile zu vollstrecken und andererseits die Verbindlichkeit von Mediationsvergleichen bei erneuter gerichtlicher Geltendmachung von darin geregelten Fragen zu gewährleisten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz war aktiv an der Ausarbeitung dieses Übereinkommens beteiligt und an der Zeremonie zu seiner Unterzeichnung vertreten, weil der Bundesrat die Vorteile der Mediation kennt und sich ihrer Bedeutung für die Schweiz bewusst ist: Sie bietet eine effiziente Möglichkeit, um Handelsstreitigkeiten konsensbasiert und zukunftsorientiert zu lösen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bisher hat der Bundesrat bewusst </span><span></span><span> und unabhängig von der Position der Europäischen Union </span><span></span><span> von einem Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen abgesehen. Zum einen stellen sich noch verschiedene rechtliche Fragen. So müssen nach geltendem Schweizer Recht Vergleiche entweder von einem Gericht genehmigt werden oder in Form einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde erstellt werden, um entsprechende Verbindlichkeit zu erlangen. Das dient dem Schutz der Parteien und schützt insbesondere schwächere Parteien vor Übervorteilung. Diesbezügliche Einschränkungen, die mit der Verbindlichkeit von Mediationsvergleichen einhergehen, müssen gut überlegt sein. Auch wären vermutlich nationale Mediationsvergleiche gleichzustellen und das Vollstreckungsverfahren entsprechend zu regeln. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ein Beitritt der Schweiz und die dafür notwendigen Anpassungsarbeiten sind nach der Überzeugung des Bundesrates nur dann angezeigt und auch wünschenswert, wenn seitens der betroffenen Wirtschaftskreise das entsprechende Interesse an einem Beitritt der Schweiz kundgetan wird und sowohl die Bereitschaft als auch das Bedürfnis besteht, die Mediation in internationalen Handelsstreitigkeiten auch tatsächlich zu nutzen. Der Bundesrat ist bereit, das Interesse an einem Beitritt zum Singapur-Übereinkommen abzuklären und die sich stellenden rechtlichen Fragen zu analysieren.</span></p></span>
    • <p>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen (kurz: Singapur-Übereinkommen über Mediation) vom 20.&nbsp;Dezember 2018 liegt seit dem 7.&nbsp;August 2019 zur Unterzeichnung auf. Die Schweiz muss sich vor den Mitgliedern der Europäischen Union als internationaler Standort für jegliche alternative und effiziente Art der Streitbeilegung positionieren.</p>
    • Unterzeichnung des Singapur-Übereinkommens über Mediation. Worauf wartet der Bundesrat?

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