Grossprojekte im VBS an externe Dienstleister. Was für eine Strategie wird verfolgt?

ShortId
25.4024
Id
20254024
Updated
14.11.2025 01:27
Language
de
Title
Grossprojekte im VBS an externe Dienstleister. Was für eine Strategie wird verfolgt?
AdditionalIndexing
04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen beziehen sich auf die jüngst bekannt gewordenen Pläne des VBS, das Qualitäts- und Risikomanagement für sämtliche Grossprojekte langfristig an externe Dienstleister zu vergeben. Angesichts der grossen Vertragsvolumen, der ungewöhnlich langen Laufzeiten und früherer Erfahrungen mit problematischen Gutachten stellen sich grundlegende Fragen zu Kosten, Transparenz, Unabhängigkeit und Aufsicht:</p>
  • <span><ol><li><span>Die Weiterentwicklung und Externvergabe im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement (QRM) stützt sich unter anderem auf Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Das gewählte Vorgehen soll sicherstellen, dass das Qualitäts- und Risikomanagement systematisch und einheitlich erfolgt und auch der künftige Beizug der Experten vereinfacht wird. </span></li><li><span>Die aktuelle Ausschreibung basiert auf einer Annahme von rund 2’400 Stunden pro Jahr. Die effektiven Kosten hängen jeweils von den tatsächlich beanspruchten Leistungen ab. Aus heutiger Sicht ist nicht von einer wesentlichen Veränderung gegenüber den bisherigen Aufwänden auszugehen. </span></li><li><span>Da sich die Projektdauer bei einzelnen Vorhaben über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist es erforderlich, auch die Ausschreibung entsprechend längerfristig auszurichten. Dies trägt wesentlich dazu bei, die notwendige Kontinuität sicherzustellen, sodass die Projekte unter verlässlichen Rahmenbedingungen geplant und umgesetzt werden können. Insbesondere die Beschaffungsprojekte laufen über mehrere Jahre, da ist ein kontinuierlicher Know-how-Erhalt entscheidend. Eine zu kurze Laufzeit würde wiederholte Einarbeitungen und Wissenstransfers erforderlich machen, was Mehraufwand und Mehrkosten verursacht. Die längere Dauer gewährleistet Effizienz, Stabilität und eine bessere Nutzung der eingesetzten Mittel gemäss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Im Dienstleistungsvertrag, der in Form eines sogenannten Rahmenvertrages abgeschlossen werden soll, werden die Rahmenbedingungen für zukünftige Einzelverträge festlegt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Rahmenvertrags können mittels gegengezeichneter Nachträge vereinbart werden. Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten, Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit sind möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Erstattung entgangenen Gewinns.</span></li><li><span>Zur Gewährleistung eines transparenten und fairen Verfahrens wurden klare Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert. Dabei wird unter anderem die Projekterfahrung der eingesetzten Personen berücksichtigt, andererseits fliessen auch Referenzprojekte der anbietenden Organisationen in die Beurteilung ein. Durch die Auswahl von zwei bis drei Anbietern wird die notwendige Unabhängigkeit gewährleistet und gleichzeitig eine ausgewogene Basis für die Umsetzung geschaffen.</span></li><li><span>Das VBS hat aus den Diskussionen um frühere externe Gutachten – insbesondere aus jenen zur F-35-Beschaffung, konkrete Lehren gezogen. Wichtig ist die zentrale Mandatsvergabe, bei der externe Gutachten und Beratungsaufträge nach transparenten Standards vergeben und deren Kosten offen ausgewiesen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass externe Gutachten nicht nur formell ausgelagert sind, sondern auch als unabhängig, nachvollziehbar und überprüfbar wahrgenommen werden. Wo immer möglich wird zudem Einsicht in die Gutachten gewährt. So wurden beispielsweise die juristischen Analysen zur F-35-Fixpreisthematik nach Abschluss der Verhandlungen mit den USA offengelegt.</span></li></ol></span>
  • <p>&nbsp;</p><p>1. Weshalb lagert das VBS das Qualitäts- und Risikomanagement bei seinen Grossprojekten vollständig an Externe aus, anstatt interne Stellen wie die EFK oder die interne Revision zu stärken?</p><p>2. Wie hoch werden die Kosten der neuen Rahmenverträge über zwölf Jahre geschätzt, und wie wird sichergestellt, dass diese nicht aus dem Ruder laufen?</p><p>3. Weshalb wurde eine so lange Vertragsdauer gewählt, und welche Möglichkeiten bestehen, Verträge bei Bedarf anzupassen oder zu beenden?</p><p>4. Nach welchen Kriterien werden die externen Dienstleister ausgewählt, und wie wird verhindert, dass Interessenkonflikte entstehen oder die Unabhängigkeit beeinträchtigt wird?</p><p>5. Welche Lehren zieht das VBS aus früheren externen Gutachten wie jenen der Kanzlei Homburger zum F-35, die als Gefälligkeitsgutachten kritisiert wurden, und wie wird künftig Transparenz garantiert?</p>
  • Grossprojekte im VBS an externe Dienstleister. Was für eine Strategie wird verfolgt?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen beziehen sich auf die jüngst bekannt gewordenen Pläne des VBS, das Qualitäts- und Risikomanagement für sämtliche Grossprojekte langfristig an externe Dienstleister zu vergeben. Angesichts der grossen Vertragsvolumen, der ungewöhnlich langen Laufzeiten und früherer Erfahrungen mit problematischen Gutachten stellen sich grundlegende Fragen zu Kosten, Transparenz, Unabhängigkeit und Aufsicht:</p>
    • <span><ol><li><span>Die Weiterentwicklung und Externvergabe im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement (QRM) stützt sich unter anderem auf Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Das gewählte Vorgehen soll sicherstellen, dass das Qualitäts- und Risikomanagement systematisch und einheitlich erfolgt und auch der künftige Beizug der Experten vereinfacht wird. </span></li><li><span>Die aktuelle Ausschreibung basiert auf einer Annahme von rund 2’400 Stunden pro Jahr. Die effektiven Kosten hängen jeweils von den tatsächlich beanspruchten Leistungen ab. Aus heutiger Sicht ist nicht von einer wesentlichen Veränderung gegenüber den bisherigen Aufwänden auszugehen. </span></li><li><span>Da sich die Projektdauer bei einzelnen Vorhaben über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist es erforderlich, auch die Ausschreibung entsprechend längerfristig auszurichten. Dies trägt wesentlich dazu bei, die notwendige Kontinuität sicherzustellen, sodass die Projekte unter verlässlichen Rahmenbedingungen geplant und umgesetzt werden können. Insbesondere die Beschaffungsprojekte laufen über mehrere Jahre, da ist ein kontinuierlicher Know-how-Erhalt entscheidend. Eine zu kurze Laufzeit würde wiederholte Einarbeitungen und Wissenstransfers erforderlich machen, was Mehraufwand und Mehrkosten verursacht. Die längere Dauer gewährleistet Effizienz, Stabilität und eine bessere Nutzung der eingesetzten Mittel gemäss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Im Dienstleistungsvertrag, der in Form eines sogenannten Rahmenvertrages abgeschlossen werden soll, werden die Rahmenbedingungen für zukünftige Einzelverträge festlegt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Rahmenvertrags können mittels gegengezeichneter Nachträge vereinbart werden. Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten, Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit sind möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Erstattung entgangenen Gewinns.</span></li><li><span>Zur Gewährleistung eines transparenten und fairen Verfahrens wurden klare Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert. Dabei wird unter anderem die Projekterfahrung der eingesetzten Personen berücksichtigt, andererseits fliessen auch Referenzprojekte der anbietenden Organisationen in die Beurteilung ein. Durch die Auswahl von zwei bis drei Anbietern wird die notwendige Unabhängigkeit gewährleistet und gleichzeitig eine ausgewogene Basis für die Umsetzung geschaffen.</span></li><li><span>Das VBS hat aus den Diskussionen um frühere externe Gutachten – insbesondere aus jenen zur F-35-Beschaffung, konkrete Lehren gezogen. Wichtig ist die zentrale Mandatsvergabe, bei der externe Gutachten und Beratungsaufträge nach transparenten Standards vergeben und deren Kosten offen ausgewiesen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass externe Gutachten nicht nur formell ausgelagert sind, sondern auch als unabhängig, nachvollziehbar und überprüfbar wahrgenommen werden. Wo immer möglich wird zudem Einsicht in die Gutachten gewährt. So wurden beispielsweise die juristischen Analysen zur F-35-Fixpreisthematik nach Abschluss der Verhandlungen mit den USA offengelegt.</span></li></ol></span>
    • <p>&nbsp;</p><p>1. Weshalb lagert das VBS das Qualitäts- und Risikomanagement bei seinen Grossprojekten vollständig an Externe aus, anstatt interne Stellen wie die EFK oder die interne Revision zu stärken?</p><p>2. Wie hoch werden die Kosten der neuen Rahmenverträge über zwölf Jahre geschätzt, und wie wird sichergestellt, dass diese nicht aus dem Ruder laufen?</p><p>3. Weshalb wurde eine so lange Vertragsdauer gewählt, und welche Möglichkeiten bestehen, Verträge bei Bedarf anzupassen oder zu beenden?</p><p>4. Nach welchen Kriterien werden die externen Dienstleister ausgewählt, und wie wird verhindert, dass Interessenkonflikte entstehen oder die Unabhängigkeit beeinträchtigt wird?</p><p>5. Welche Lehren zieht das VBS aus früheren externen Gutachten wie jenen der Kanzlei Homburger zum F-35, die als Gefälligkeitsgutachten kritisiert wurden, und wie wird künftig Transparenz garantiert?</p>
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