UN-Abkommen über transnationale Unternehmen und Menschenrechte
- ShortId
-
25.4025
- Id
-
20254025
- Updated
-
19.12.2025 12:38
- Language
-
de
- Title
-
UN-Abkommen über transnationale Unternehmen und Menschenrechte
- AdditionalIndexing
-
08;10;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 2014 arbeitet eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der UNO an einem verbindlichen Abkommen, um dank internationaler Koordination Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zur Justiz zu gewähren.</p><p>Das Abkommen war bereits Gegenstand verschiedener Interpellationen (21.3259, 21.3859, 21.3934) und Fragen (23.7520, 23.7525). 2021 lautete die Einschätzung des Bundesrates, dass die Chancen “gering” seien, dass das Abkommen zustande kommt, dass er aber “zu gegebener Zeit” entscheiden werde, ob er ein Verhandlungsmandat erteilen soll.</p><p>Mittlerweile hat der Menschenrechtsrat im Juli 2024 der Resolution 56/116 zugestimmt, die die Einsetzung einer Expertengruppe für 3 Jahre (2025-2027) und die Intensivierung der thematischen Konsultationen zwischen den jährlichen Verhandlungen ermöglicht. Die Schweiz unterstützte diese Resolution.</p><p>Aktuell besteht keine grundsätzliche Opposition mehr von Staaten gegen ein Abkommen über transnationale Unternehmen und Menschenrechte. Die einbezogenen Menschenrechtsexperten/innen sind sich weitgehend über die Hauptthemen des Abkommens einig.</p><p>An den letzten Treffen zeigten die EU sowie Frankreich und Deutschland auch ohne formelles Verhandlungsmandat eine erhebliche Unterstützung für das Abkommen auf der Basis ihrer aktuellen Gesetzgebung. Selbst wenn die Europäische Lieferkettenrichtlinie möglicherweise angepasst wird, ist zu erwarten, dass sich die EU weiterhin für das UN-Abkommen engagieren wird. Die USA beteiligen sich seit 2021 aktiv an den Verhandlungen.</p><p>Im globalen Süden unterstützen viele grossen Volkswirtschaften Lateinamerikas (Kolumbien, Brasilien, Argentinien usw.), Asiens (Indien, Indonesien usw.) und Afrikas (Südafrika, Kenia usw.) das Abkommen.</p><p>Der Arbeitsgruppenvorsitzende beabsichtigt, die Verhandlungen bis Ende 2026 abzuschliessen und den Text bis Ende 2027 zur Abstimmung zu bringen.</p>
- <span><p><span>1. Die zuständigen Stellen des EDA und des WBF verfolgen die laufenden Diskussionen über die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments im Bereich transnationale Unternehmen und Menschenrechte. Die im Jahr 2024 verabschiedete Resolution 56/116 im Menschenrechtsrat hat die Unterstützung der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte gestärkt. Die Dynamik bleibt jedoch ungewiss: Während einige Staaten, darunter mehrere grosse Volkswirtschaften des Südens, das Projekt unterstützen, haben andere wichtige Akteure, darunter die Europäische Union, noch kein klares Verhandlungsmandat. Die allfällige Anpassung der EU-Gesetzgebung, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflicht, könnte die Position der EU in diesem Prozess beeinflussen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. In diesem Zusammenhang bleibt die Position der Schweiz unverändert: Sie unterstützt das Ziel, den Schutz der Menschenrechte im Rahmen von Unternehmensaktivitäten zu stärken, wobei die verabschiedeten Regeln international breit abgestützt sein und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten müssen. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Schweiz auf nationaler Ebene bereits Massnahmen umsetzt, insbesondere durch ihren Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2024–2027), das zentrale Instrument zur Förderung der Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hält es für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat zu erteilen. </span></p></span>
- <p>1. Der Bundesrat hat bei ähnlichen Themen betont, dass die Schweiz “international breit abgestützte Regelungen” möchte. Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung und den aktuellen Stand dieses UN-Abkommens zur Einführung von Rechts- und Wettbewerbsgleichheit für transnationale Unternehmen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass sich die Schweiz jetzt oder spätestens 2026 an den Verhandlungen beteiligen soll, unabhängig von diesbezüglichen Entscheiden der EU oder anderer Staaten?</p>
- UN-Abkommen über transnationale Unternehmen und Menschenrechte
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit 2014 arbeitet eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der UNO an einem verbindlichen Abkommen, um dank internationaler Koordination Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zur Justiz zu gewähren.</p><p>Das Abkommen war bereits Gegenstand verschiedener Interpellationen (21.3259, 21.3859, 21.3934) und Fragen (23.7520, 23.7525). 2021 lautete die Einschätzung des Bundesrates, dass die Chancen “gering” seien, dass das Abkommen zustande kommt, dass er aber “zu gegebener Zeit” entscheiden werde, ob er ein Verhandlungsmandat erteilen soll.</p><p>Mittlerweile hat der Menschenrechtsrat im Juli 2024 der Resolution 56/116 zugestimmt, die die Einsetzung einer Expertengruppe für 3 Jahre (2025-2027) und die Intensivierung der thematischen Konsultationen zwischen den jährlichen Verhandlungen ermöglicht. Die Schweiz unterstützte diese Resolution.</p><p>Aktuell besteht keine grundsätzliche Opposition mehr von Staaten gegen ein Abkommen über transnationale Unternehmen und Menschenrechte. Die einbezogenen Menschenrechtsexperten/innen sind sich weitgehend über die Hauptthemen des Abkommens einig.</p><p>An den letzten Treffen zeigten die EU sowie Frankreich und Deutschland auch ohne formelles Verhandlungsmandat eine erhebliche Unterstützung für das Abkommen auf der Basis ihrer aktuellen Gesetzgebung. Selbst wenn die Europäische Lieferkettenrichtlinie möglicherweise angepasst wird, ist zu erwarten, dass sich die EU weiterhin für das UN-Abkommen engagieren wird. Die USA beteiligen sich seit 2021 aktiv an den Verhandlungen.</p><p>Im globalen Süden unterstützen viele grossen Volkswirtschaften Lateinamerikas (Kolumbien, Brasilien, Argentinien usw.), Asiens (Indien, Indonesien usw.) und Afrikas (Südafrika, Kenia usw.) das Abkommen.</p><p>Der Arbeitsgruppenvorsitzende beabsichtigt, die Verhandlungen bis Ende 2026 abzuschliessen und den Text bis Ende 2027 zur Abstimmung zu bringen.</p>
- <span><p><span>1. Die zuständigen Stellen des EDA und des WBF verfolgen die laufenden Diskussionen über die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments im Bereich transnationale Unternehmen und Menschenrechte. Die im Jahr 2024 verabschiedete Resolution 56/116 im Menschenrechtsrat hat die Unterstützung der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte gestärkt. Die Dynamik bleibt jedoch ungewiss: Während einige Staaten, darunter mehrere grosse Volkswirtschaften des Südens, das Projekt unterstützen, haben andere wichtige Akteure, darunter die Europäische Union, noch kein klares Verhandlungsmandat. Die allfällige Anpassung der EU-Gesetzgebung, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflicht, könnte die Position der EU in diesem Prozess beeinflussen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. In diesem Zusammenhang bleibt die Position der Schweiz unverändert: Sie unterstützt das Ziel, den Schutz der Menschenrechte im Rahmen von Unternehmensaktivitäten zu stärken, wobei die verabschiedeten Regeln international breit abgestützt sein und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten müssen. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Schweiz auf nationaler Ebene bereits Massnahmen umsetzt, insbesondere durch ihren Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2024–2027), das zentrale Instrument zur Förderung der Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hält es für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat zu erteilen. </span></p></span>
- <p>1. Der Bundesrat hat bei ähnlichen Themen betont, dass die Schweiz “international breit abgestützte Regelungen” möchte. Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung und den aktuellen Stand dieses UN-Abkommens zur Einführung von Rechts- und Wettbewerbsgleichheit für transnationale Unternehmen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass sich die Schweiz jetzt oder spätestens 2026 an den Verhandlungen beteiligen soll, unabhängig von diesbezüglichen Entscheiden der EU oder anderer Staaten?</p>
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