Ausbau der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs auf Verordnungsstufe. Ist der Bundesrat nicht zu voreilig?

ShortId
25.4030
Id
20254030
Updated
19.12.2025 12:19
Language
de
Title
Ausbau der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs auf Verordnungsstufe. Ist der Bundesrat nicht zu voreilig?
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./4. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach eine umfassende politische Diskussion über die künftige Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung unerlässlich ist. Er hat deshalb am 13.</span><span>&nbsp;</span><span>August 2025 die Eckwerte für eine Modernisierung der Grundversorgung beschlossen. Einige der durch den Bundesrat aufgezeigten Anpassungen können unabhängig von einer Gesetzesrevision auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, wozu auch die Erweiterung um den Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr sowie der Anspruch auf ein onlinefähiges Zahlungsmittel gehören. Dieser Umstand kann genutzt werden, um den Zahlungsverkehr rascher zeitgemässer auszugestalten. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur vorgezogenen Revision der VPG auszuwerten. Er nimmt die Bedenken des Interpellanten zur Kenntnis und wird sie in seine Überlegungen miteinbeziehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3. Die Eckwerte zur Revision der Postgesetzgebung sehen die Modernisierung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vor. Der Bundesrat wird dabei auch evaluieren, ob und gegebenenfalls welche alternativen Lösungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Versorgung mit Zahlungsverkehrsdiensten in Frage kommen. </span></p></span>
  • <p>Am 16. April 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Postverordnung (VPG) eröffnet. Diese Revision sieht unter anderem einen Ausbau der Grundversorgung im Bereich des Zahlungsverkehrs vor.</p><p>&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht steht: Beim unbaren Zahlungsverkehr liegt für die Mehrheit der Bevölkerung und der Unternehmen kein klassisches Marktversagen vor. Und weiter: Es gibt jedoch Personen oder Personengruppen, denen aus verschiedenartigen Gründen (Arbeitslosigkeit, kein geregeltes Einkommen, ausländerrechtlicher Status [...] etc.) ein Konto verweigert wird. Es braucht deshalb weiterhin einen gesetzlichen Kontrahierungszwang für die Eröffnung eines Zahlungsverkehrskontos.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Eckpunkte für eine Revision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) festgelegt und das UVEK beauftragt, ihm bis Juni 2026 im Hinblick auf eine Vernehmlassung einen Vorentwurf vorzulegen. Dieser Vorentwurf wird sich insbesondere mit dem Umfang und der Qualität der Grundversorgung befassen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität der Grundversorgung sind politisch brisant. Es ist wichtig, dass in der Öffentlichkeit und im Parlament eine offene und transparente Diskussion geführt wird. Ist es daher wirklich dringend und unerlässlich, die Grundversorgung im Zahlungsverkehr durch eine Verordnungsänderung klammheimlich auszubauen, bevor die Diskussion der Revision des PG und des POG geführt wurde?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoller, anstelle eines Ausbaus der Grundversorgung im Zahlungsverkehr eine Redimensionierung vorzusehen, zumal der Bundesrat selbst feststellt, dass kein Marktversagen vorliegt?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Gibt es, wenn in Bezug auf bestimmte Personengruppen Marktversagen festgestellt wird, nicht wirksamere Möglichkeiten, diesen Mangel zu beheben? So könnte, anstatt ein öffentliches Unternehmen mit der Grundversorgung zu beauftragen, zum Beispiel ein auf die betreffenden Personengruppen ausgerichteter Ansatz verfolgt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Sollte der Bundesrat vor diesem Hintergrund das Projekt des Ausbaus der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs nicht sistieren, bis die parlamentarische Debatte über die Revision des PG und des POG abgeschlossen ist?</p>
  • Ausbau der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs auf Verordnungsstufe. Ist der Bundesrat nicht zu voreilig?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./4. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach eine umfassende politische Diskussion über die künftige Ausgestaltung der postalischen Grundversorgung unerlässlich ist. Er hat deshalb am 13.</span><span>&nbsp;</span><span>August 2025 die Eckwerte für eine Modernisierung der Grundversorgung beschlossen. Einige der durch den Bundesrat aufgezeigten Anpassungen können unabhängig von einer Gesetzesrevision auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, wozu auch die Erweiterung um den Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr sowie der Anspruch auf ein onlinefähiges Zahlungsmittel gehören. Dieser Umstand kann genutzt werden, um den Zahlungsverkehr rascher zeitgemässer auszugestalten. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur vorgezogenen Revision der VPG auszuwerten. Er nimmt die Bedenken des Interpellanten zur Kenntnis und wird sie in seine Überlegungen miteinbeziehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3. Die Eckwerte zur Revision der Postgesetzgebung sehen die Modernisierung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vor. Der Bundesrat wird dabei auch evaluieren, ob und gegebenenfalls welche alternativen Lösungen zur Sicherstellung einer hinreichenden Versorgung mit Zahlungsverkehrsdiensten in Frage kommen. </span></p></span>
    • <p>Am 16. April 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Postverordnung (VPG) eröffnet. Diese Revision sieht unter anderem einen Ausbau der Grundversorgung im Bereich des Zahlungsverkehrs vor.</p><p>&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht steht: Beim unbaren Zahlungsverkehr liegt für die Mehrheit der Bevölkerung und der Unternehmen kein klassisches Marktversagen vor. Und weiter: Es gibt jedoch Personen oder Personengruppen, denen aus verschiedenartigen Gründen (Arbeitslosigkeit, kein geregeltes Einkommen, ausländerrechtlicher Status [...] etc.) ein Konto verweigert wird. Es braucht deshalb weiterhin einen gesetzlichen Kontrahierungszwang für die Eröffnung eines Zahlungsverkehrskontos.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Eckpunkte für eine Revision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) festgelegt und das UVEK beauftragt, ihm bis Juni 2026 im Hinblick auf eine Vernehmlassung einen Vorentwurf vorzulegen. Dieser Vorentwurf wird sich insbesondere mit dem Umfang und der Qualität der Grundversorgung befassen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität der Grundversorgung sind politisch brisant. Es ist wichtig, dass in der Öffentlichkeit und im Parlament eine offene und transparente Diskussion geführt wird. Ist es daher wirklich dringend und unerlässlich, die Grundversorgung im Zahlungsverkehr durch eine Verordnungsänderung klammheimlich auszubauen, bevor die Diskussion der Revision des PG und des POG geführt wurde?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoller, anstelle eines Ausbaus der Grundversorgung im Zahlungsverkehr eine Redimensionierung vorzusehen, zumal der Bundesrat selbst feststellt, dass kein Marktversagen vorliegt?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Gibt es, wenn in Bezug auf bestimmte Personengruppen Marktversagen festgestellt wird, nicht wirksamere Möglichkeiten, diesen Mangel zu beheben? So könnte, anstatt ein öffentliches Unternehmen mit der Grundversorgung zu beauftragen, zum Beispiel ein auf die betreffenden Personengruppen ausgerichteter Ansatz verfolgt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Sollte der Bundesrat vor diesem Hintergrund das Projekt des Ausbaus der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs nicht sistieren, bis die parlamentarische Debatte über die Revision des PG und des POG abgeschlossen ist?</p>
    • Ausbau der Grundversorgung der Post im Bereich des Zahlungsverkehrs auf Verordnungsstufe. Ist der Bundesrat nicht zu voreilig?

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