Umsetzung der verfügbaren Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation in der Schweiz
- ShortId
-
25.4033
- Id
-
20254033
- Updated
-
18.02.2026 22:52
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der verfügbaren Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Konzept Wolf Schweiz sieht eine garantierte Mindestanzahl von zwölf Rudeln verteilt auf fünf Regionen vor: je drei Rudel für die beiden grossen Regionen (Westschweizeralpen und Südostschweiz) sowie je zwei Rudel für die drei kleineren Regionen (Jura, Nordostschweiz, Zentralschweiz).</p><p>In den letzten Jahren lag die Wolfspopulation jedoch weit über dieser Schwelle, was zu zunehmenden Spannungen mit der Landwirtschaft, dem Herdenschutz und der ländlichen Bevölkerung geführt hat.</p><p>Die offiziellen Daten:</p><ul><li>2020 gab es elf Rudel und etwa 100 Wölfe;</li><li>vor der Einführung der Regulierung im Jahr 2023 gab es 30 Rudel und etwa 300 Wölfe;</li><li>2025 wurden 36 Rudel (25 in der Schweiz + 11 grenzüberschreitend) und schätzungsweise insgesamt 250 bis 300 Wölfe erfasst, von denen allein fünf Rudel im Kanton Tessin bestätigt waren.</li></ul><p>Seit 2024/2025 erteilte das Bundesamt für Umwelt die Abschussgenehmigung für rund 125 Wölfe; 92 davon wurden bis Januar 2025 abgeschossen. Dies verlangsamte das Wachstum, doch ist die Population noch immer deutlich grösser als im Konzept festgelegt.</p><p>Daher müssen die Massnahmen weiter verstärkt werden und es muss eine mögliche Lockerung der derzeitigen Regulierungskriterien in Betracht gezogen werden, so dass eine strukturelle Verringerung der Population praktisch durchführbar wird und sich die Wolfspopulation der definierten Mindestanzahl annähert.</p>
- <span><p><span>Der Wolf stellt für die betroffene Bevölkerung, die Kantone und auch den Bund eine grosse Herausforderung dar. Mit dem neuen Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) konnte das exponentielle Wachstum der Wolfspopulation gebrochen und eine Stabilisierung der Population erreicht werden. Der Vollzug bleibt insbesondere für die Kantone aber anspruchsvoll, auch wenn dank den Erfahrungen laufend Verbesserungen vorgenommen werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erwähnten zwölf Rudel bilden einen unteren Schwellenwert und sind keine Zielgrösse für den Wolfsbestand in der Schweiz. Wichtiger ist, dass einerseits die Anzahl der Risse zurückgeht und dass andererseits bei unerwünschtem Verhalten rasch regulierend in die Rudel eingegriffen werden kann. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat 25.3027 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung» beauftragt, das Jagdrecht zu evaluieren. Der Bundesrat wird auf der Basis dieses Postulatsberichts entscheiden, ob allfällige zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls die bestehenden Kriterien weiter zu lockern, um die Wolfspopulation in der Schweiz zu regulieren. Die Anzahl der Rudel und Einzeltiere soll so weit wie möglich auf die im Konzept Wolf Schweiz festgelegte Mindestanzahl reduziert werden, sprich zwölf Rudel verteilt auf die definierten Wolfsregionen der Schweiz.</p>
- Umsetzung der verfügbaren Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation in der Schweiz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Konzept Wolf Schweiz sieht eine garantierte Mindestanzahl von zwölf Rudeln verteilt auf fünf Regionen vor: je drei Rudel für die beiden grossen Regionen (Westschweizeralpen und Südostschweiz) sowie je zwei Rudel für die drei kleineren Regionen (Jura, Nordostschweiz, Zentralschweiz).</p><p>In den letzten Jahren lag die Wolfspopulation jedoch weit über dieser Schwelle, was zu zunehmenden Spannungen mit der Landwirtschaft, dem Herdenschutz und der ländlichen Bevölkerung geführt hat.</p><p>Die offiziellen Daten:</p><ul><li>2020 gab es elf Rudel und etwa 100 Wölfe;</li><li>vor der Einführung der Regulierung im Jahr 2023 gab es 30 Rudel und etwa 300 Wölfe;</li><li>2025 wurden 36 Rudel (25 in der Schweiz + 11 grenzüberschreitend) und schätzungsweise insgesamt 250 bis 300 Wölfe erfasst, von denen allein fünf Rudel im Kanton Tessin bestätigt waren.</li></ul><p>Seit 2024/2025 erteilte das Bundesamt für Umwelt die Abschussgenehmigung für rund 125 Wölfe; 92 davon wurden bis Januar 2025 abgeschossen. Dies verlangsamte das Wachstum, doch ist die Population noch immer deutlich grösser als im Konzept festgelegt.</p><p>Daher müssen die Massnahmen weiter verstärkt werden und es muss eine mögliche Lockerung der derzeitigen Regulierungskriterien in Betracht gezogen werden, so dass eine strukturelle Verringerung der Population praktisch durchführbar wird und sich die Wolfspopulation der definierten Mindestanzahl annähert.</p>
- <span><p><span>Der Wolf stellt für die betroffene Bevölkerung, die Kantone und auch den Bund eine grosse Herausforderung dar. Mit dem neuen Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) konnte das exponentielle Wachstum der Wolfspopulation gebrochen und eine Stabilisierung der Population erreicht werden. Der Vollzug bleibt insbesondere für die Kantone aber anspruchsvoll, auch wenn dank den Erfahrungen laufend Verbesserungen vorgenommen werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erwähnten zwölf Rudel bilden einen unteren Schwellenwert und sind keine Zielgrösse für den Wolfsbestand in der Schweiz. Wichtiger ist, dass einerseits die Anzahl der Risse zurückgeht und dass andererseits bei unerwünschtem Verhalten rasch regulierend in die Rudel eingegriffen werden kann. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat 25.3027 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung» beauftragt, das Jagdrecht zu evaluieren. Der Bundesrat wird auf der Basis dieses Postulatsberichts entscheiden, ob allfällige zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls die bestehenden Kriterien weiter zu lockern, um die Wolfspopulation in der Schweiz zu regulieren. Die Anzahl der Rudel und Einzeltiere soll so weit wie möglich auf die im Konzept Wolf Schweiz festgelegte Mindestanzahl reduziert werden, sprich zwölf Rudel verteilt auf die definierten Wolfsregionen der Schweiz.</p>
- Umsetzung der verfügbaren Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation in der Schweiz
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