Überprüfung der Zusammenarbeit von der ETH Zürich und der EPFL mit israelischen Universitäten und der Rüstungsindustrie
- ShortId
-
25.4041
- Id
-
20254041
- Updated
-
18.12.2025 12:08
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung der Zusammenarbeit von der ETH Zürich und der EPFL mit israelischen Universitäten und der Rüstungsindustrie
- AdditionalIndexing
-
32;09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Israels Hochschulen sind nachweislich eng mit Armee und Rüstungsindustrie verflochten: Forschungsergebnisse werden systematisch in militärische Anwendungen überführt, Firmen wie Elbit Systems oder Israel Aerospace betreiben eigene Programme und Rekrutierungen auf den Campussen. Dabei spielt auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz in militärischen Zielerfassungsprogrammen eine Rolle, die in Gaza zum massenhaften Tod von Zivilpersonen geführt haben.</p><p> </p><p>ETH Zürich und EPFL unterhalten zahlreiche Kooperationsprojekte mit israelischen Hochschulen, unter anderem in Bereichen wie maschinelles Lernen oder Datenverarbeitung, die besonders anfällig für <i>Dual Use</i> sind. Angesichts der dokumentierten militärischen Nutzung solcher Forschungsergebnisse und der Verpflichtungen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen braucht es eine unabhängige Untersuchung, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass keine Schweizer Forschungsinstitutionen mittelbar zur Begehung schwerster Völkerrechtsverletzungen beitragen.</p>
- <span><p><span>Die wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel beruhen auf direkten, exzellenzgetriebenen Kontakten gemäss der Autonomie der Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) der Schweiz. Es existieren keine völkerrechtlichen Verträge zur Zusammenarbeit im BFI-Bereich zwischen der Schweiz und Israel. Die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen erfolgt – wie mit anderen nationalen und internationalen Partnern auch – hauptsächlich im Rahmen konkreter, einzelner Kooperationen zwischen Forschenden. Die Forschungsprojekte werden unterstützt durch kompetitiv ausgerichtete Finanzierungsinstrumente wie die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation, die europäischen Innovationsinitiative EUREKA, die Förderprogramme des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder die Bundesexzellenzstipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende. Der Bundesrat verfügt nicht über einen umfassenden Überblick über die direkte Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und israelischen Akteuren im BFI-Bereich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Entscheidung über internationale Kooperationsprojekte liegt in der Zuständigkeit der BFI-Akteure. Vor dem Eingehen neuer Partnerschaften werden Prozesse zur Bewertung der rechtlichen, reputationsbezogenen und ethischen Risiken durchgeführt und bei Bedarf Massnahmen zur Risikominderung im Projekt empfohlen, die bis zur Ablehnung der Zusammenarbeit reichen können. Gleichzeitig gilt es, die akademische Freiheit der Forschenden zu gewährleisten. In diese Prozesse sind an den beiden ETH verschiedene Einheiten involviert. So werden beispielsweise Kooperationsprojekte zwischen Forschenden der ETH Zürich und ausländischen, d.h. auch israelischen Partnern, von der Exportkontrollstelle der ETH Zürich u.a. hinsichtlich Dual-Use-Anwendungen geprüft. Auf institutioneller Ebene hat die ETH Zürich mit einer israelischen Forschungseinrichtung, dem Weizmann Institute of Science, eine Kooperation in Form eines Memorandum of Understanding (MoU). Seit 2022 bestehen keine Aktivitäten mehr im Rahmen dieses MoU, das im Frühjahr 2026 ausläuft. An der EPFL sind verschiedene Stellen u.a. das Research Office, Development Office, Global Ethics Partnership Committee und Exportkontrolle involviert für die Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit neuen institutionellen Kooperationen, auch mit israelischen Forschenden. Die EPFL hat zudem im Sommer 2024 eine vertiefte Analyse (</span><a href="https://middleeast.epfl.ch/"><u><span>https://middleeast.epfl.ch/</span></u></a><span> > Rapport du Global Ethics and Partnership committee) aller Projekte mit israelischen Kooperationspartnern durchgeführt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Generell ist festzuhalten, dass Forschungsresultate – unabhängig davon, ob sie in internationaler Zusammenarbeit und mit öffentlichen oder privaten Geldern finanziert werden – in der Regel publiziert werden und damit weltweit zugänglich sind. Dies entspricht dem Grundgedanken von «Open Science». Auch über die konkreten Projekte, die Forschende aus dem ETH-Bereich in Zusammenarbeit mit Forschenden israelischer Institutionen betreiben, besteht Transparenz. Sowohl der SNF (</span><a href="https://data.snf.ch/"><u><span>https://data.snf.ch/</span></u></a><span>) als auch die EU-Rahmenprogramme (</span><a href="https://cordis.europa.eu/search"><u><span>https://cordis.europa.eu/search</span></u></a><span>) für Forschung und Innovation verfügen über öffentlich einsehbare Datenbanken. Aktuell laufen an den beiden ETH ungefähr zehn durch den SNF und ungefähr 30 durch Horizon Europe finanzierte sowie einige wenige durch andere Stiftungen und weitere Förderer unterstützte Kooperationsprojekte. Die erwähnten SNF- und EU-Forschungsprojekte unterliegen den Regeln der öffentlichen Forschungsförderungsinstitutionen. Die aktuellen Reglemente von SNF und Horizon Europe erlauben keine Forschung für militärische Zwecke.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Hochschulen unterliegen ebenfalls der Exportkontrollgesetzgebung, darunter dem Güterkontrollgesetz (GKG; SR </span><em><span>946.202</span></em><span>) und dem Kriegsmaterialgesetz (KMG; SR </span><em><span>514.51</span></em><span>). Ausfuhrgesuche für bewilligungspflichtige Güter (schliesst nebst Waren auch Software und Technologie ein) werden im Einzelfall und nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung beurteilt. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253561"><u><span>25.3561</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253560"><u><span>25.3560</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243350"><u><span>24.3350</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234467"><u><span>23.4467</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20211039"><u><span>21.1039</span></u></a><span> festgehalten hat, werden endgültige Ausfuhren von Kriegsmaterial einschliesslich Immaterialgütern wie Knowhow nach Israel bereits seit vielen Jahren nicht mehr bewilligt. Bei zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use) und besonderen militärischen Gütern, einschliesslich deren Technologie, werden die Ausfuhrgesuche im Einzelfall geprüft. Ausfuhren nach Israel werden nicht bewilligt, wenn ein Verweigerungskriterium im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung zu bejahen ist oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass die aus der Schweiz zu liefernden Gütern in den aktuellen Konflikten oder zur Unterstützung Israels bei der illegalen Besetzung des palästinensischen Gebiets verwendet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts der auf Ebene Bund und BFI-Akteure bereits implementierten Prozesse zur Risikominderung (beispielsweise im Bereich Wissenssicherheit) und der bestehenden Reglemente und öffentlichen Datenbanken der Forschungsförderungsinstitutionen ist der Bundesrat der Ansicht, dass keine Notwendigkeit für eine weitere Überprüfung der Zusammenarbeit von Schweizer BFI-Akteuren mit israelischen Universitäten besteht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Untersuchung über die Forschungskontakte der ETH Zürich und der EPFL sowie ihrer Angehörigen mit israelischen Universitäten und Hochschulen in Auftrag zu geben. Abzuklären ist insbesondere, ob und inwieweit dabei kriegswichtiges Wissen im Sinne eines <i>Dual Use</i> an israelische Hochschulen, die Rüstungsindustrie (u. a. Israel Aerospace Industries) oder militärische Institutionen weitergegeben wurde.</p>
- Überprüfung der Zusammenarbeit von der ETH Zürich und der EPFL mit israelischen Universitäten und der Rüstungsindustrie
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Israels Hochschulen sind nachweislich eng mit Armee und Rüstungsindustrie verflochten: Forschungsergebnisse werden systematisch in militärische Anwendungen überführt, Firmen wie Elbit Systems oder Israel Aerospace betreiben eigene Programme und Rekrutierungen auf den Campussen. Dabei spielt auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz in militärischen Zielerfassungsprogrammen eine Rolle, die in Gaza zum massenhaften Tod von Zivilpersonen geführt haben.</p><p> </p><p>ETH Zürich und EPFL unterhalten zahlreiche Kooperationsprojekte mit israelischen Hochschulen, unter anderem in Bereichen wie maschinelles Lernen oder Datenverarbeitung, die besonders anfällig für <i>Dual Use</i> sind. Angesichts der dokumentierten militärischen Nutzung solcher Forschungsergebnisse und der Verpflichtungen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen braucht es eine unabhängige Untersuchung, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass keine Schweizer Forschungsinstitutionen mittelbar zur Begehung schwerster Völkerrechtsverletzungen beitragen.</p>
- <span><p><span>Die wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel beruhen auf direkten, exzellenzgetriebenen Kontakten gemäss der Autonomie der Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) der Schweiz. Es existieren keine völkerrechtlichen Verträge zur Zusammenarbeit im BFI-Bereich zwischen der Schweiz und Israel. Die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen erfolgt – wie mit anderen nationalen und internationalen Partnern auch – hauptsächlich im Rahmen konkreter, einzelner Kooperationen zwischen Forschenden. Die Forschungsprojekte werden unterstützt durch kompetitiv ausgerichtete Finanzierungsinstrumente wie die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation, die europäischen Innovationsinitiative EUREKA, die Förderprogramme des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder die Bundesexzellenzstipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende. Der Bundesrat verfügt nicht über einen umfassenden Überblick über die direkte Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und israelischen Akteuren im BFI-Bereich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Entscheidung über internationale Kooperationsprojekte liegt in der Zuständigkeit der BFI-Akteure. Vor dem Eingehen neuer Partnerschaften werden Prozesse zur Bewertung der rechtlichen, reputationsbezogenen und ethischen Risiken durchgeführt und bei Bedarf Massnahmen zur Risikominderung im Projekt empfohlen, die bis zur Ablehnung der Zusammenarbeit reichen können. Gleichzeitig gilt es, die akademische Freiheit der Forschenden zu gewährleisten. In diese Prozesse sind an den beiden ETH verschiedene Einheiten involviert. So werden beispielsweise Kooperationsprojekte zwischen Forschenden der ETH Zürich und ausländischen, d.h. auch israelischen Partnern, von der Exportkontrollstelle der ETH Zürich u.a. hinsichtlich Dual-Use-Anwendungen geprüft. Auf institutioneller Ebene hat die ETH Zürich mit einer israelischen Forschungseinrichtung, dem Weizmann Institute of Science, eine Kooperation in Form eines Memorandum of Understanding (MoU). Seit 2022 bestehen keine Aktivitäten mehr im Rahmen dieses MoU, das im Frühjahr 2026 ausläuft. An der EPFL sind verschiedene Stellen u.a. das Research Office, Development Office, Global Ethics Partnership Committee und Exportkontrolle involviert für die Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit neuen institutionellen Kooperationen, auch mit israelischen Forschenden. Die EPFL hat zudem im Sommer 2024 eine vertiefte Analyse (</span><a href="https://middleeast.epfl.ch/"><u><span>https://middleeast.epfl.ch/</span></u></a><span> > Rapport du Global Ethics and Partnership committee) aller Projekte mit israelischen Kooperationspartnern durchgeführt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Generell ist festzuhalten, dass Forschungsresultate – unabhängig davon, ob sie in internationaler Zusammenarbeit und mit öffentlichen oder privaten Geldern finanziert werden – in der Regel publiziert werden und damit weltweit zugänglich sind. Dies entspricht dem Grundgedanken von «Open Science». Auch über die konkreten Projekte, die Forschende aus dem ETH-Bereich in Zusammenarbeit mit Forschenden israelischer Institutionen betreiben, besteht Transparenz. Sowohl der SNF (</span><a href="https://data.snf.ch/"><u><span>https://data.snf.ch/</span></u></a><span>) als auch die EU-Rahmenprogramme (</span><a href="https://cordis.europa.eu/search"><u><span>https://cordis.europa.eu/search</span></u></a><span>) für Forschung und Innovation verfügen über öffentlich einsehbare Datenbanken. Aktuell laufen an den beiden ETH ungefähr zehn durch den SNF und ungefähr 30 durch Horizon Europe finanzierte sowie einige wenige durch andere Stiftungen und weitere Förderer unterstützte Kooperationsprojekte. Die erwähnten SNF- und EU-Forschungsprojekte unterliegen den Regeln der öffentlichen Forschungsförderungsinstitutionen. Die aktuellen Reglemente von SNF und Horizon Europe erlauben keine Forschung für militärische Zwecke.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Hochschulen unterliegen ebenfalls der Exportkontrollgesetzgebung, darunter dem Güterkontrollgesetz (GKG; SR </span><em><span>946.202</span></em><span>) und dem Kriegsmaterialgesetz (KMG; SR </span><em><span>514.51</span></em><span>). Ausfuhrgesuche für bewilligungspflichtige Güter (schliesst nebst Waren auch Software und Technologie ein) werden im Einzelfall und nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung beurteilt. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253561"><u><span>25.3561</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253560"><u><span>25.3560</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243350"><u><span>24.3350</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234467"><u><span>23.4467</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20211039"><u><span>21.1039</span></u></a><span> festgehalten hat, werden endgültige Ausfuhren von Kriegsmaterial einschliesslich Immaterialgütern wie Knowhow nach Israel bereits seit vielen Jahren nicht mehr bewilligt. Bei zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use) und besonderen militärischen Gütern, einschliesslich deren Technologie, werden die Ausfuhrgesuche im Einzelfall geprüft. Ausfuhren nach Israel werden nicht bewilligt, wenn ein Verweigerungskriterium im Sinne der Güterkontrollgesetzgebung zu bejahen ist oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass die aus der Schweiz zu liefernden Gütern in den aktuellen Konflikten oder zur Unterstützung Israels bei der illegalen Besetzung des palästinensischen Gebiets verwendet werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts der auf Ebene Bund und BFI-Akteure bereits implementierten Prozesse zur Risikominderung (beispielsweise im Bereich Wissenssicherheit) und der bestehenden Reglemente und öffentlichen Datenbanken der Forschungsförderungsinstitutionen ist der Bundesrat der Ansicht, dass keine Notwendigkeit für eine weitere Überprüfung der Zusammenarbeit von Schweizer BFI-Akteuren mit israelischen Universitäten besteht.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Untersuchung über die Forschungskontakte der ETH Zürich und der EPFL sowie ihrer Angehörigen mit israelischen Universitäten und Hochschulen in Auftrag zu geben. Abzuklären ist insbesondere, ob und inwieweit dabei kriegswichtiges Wissen im Sinne eines <i>Dual Use</i> an israelische Hochschulen, die Rüstungsindustrie (u. a. Israel Aerospace Industries) oder militärische Institutionen weitergegeben wurde.</p>
- Überprüfung der Zusammenarbeit von der ETH Zürich und der EPFL mit israelischen Universitäten und der Rüstungsindustrie
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