Vitiligo. Leiden ernst nehmen und Behandlungskosten decken
- ShortId
-
25.4043
- Id
-
20254043
- Updated
-
19.12.2025 12:39
- Language
-
de
- Title
-
Vitiligo. Leiden ernst nehmen und Behandlungskosten decken
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Vitiligo ist eine Erkrankung, die vor allem das körperliche Erscheinungsbild betrifft, was zu einem hohen psychischen Leidensdruck bei den betroffenen Personen führen kann. Körperliche Symptome sind selten. Für Ruxolitinib und vergleichbare Wirkstoffe, sind verschiedene schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche unerwünschte Wirkungen bekannt. Dazu gehören schwere Infektionen, Tumorerkrankungen, schwere kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, sowie Blutgerinnsel in den Beinvenen, der Lunge oder in den Arterien. Swissmedic hat die Sicherheit und Wirksamkeit von Ruxolitinib auf Basis der vorgelegten Studien sorgfältig abgewogen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Arzneimittel nur dann eingesetzt werden sollte, wenn nicht-therapeutische Massnahmen unzureichend sind oder nicht gut vertragen werden. Es ist für den Bundesrat darum nachvollziehbar, dass für die Behandlung einer nicht lebensbedrohlichen Krankheit eine Therapie mit potenziell lebensbedrohlichen Nebenwirkungen auch bei der Vergütung nur auf die Behandlung derjenigen Patientinnen und Patienten eingeschränkt wird, die keine anderen Möglichkeiten haben, mit der Krankheit umzugehen, und denen unter der Krankheit schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen. Es ist zweckmässig, dass zuerst Massnahmen ergriffen werden, die weniger riskant sind, wie Camouflage-Make-up oder eine Psychotherapie, bevor eine Behandlung mit Ruxolitinib begonnen wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. und 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Ruxolitinib bisher in Studien keine signifikanten Verbesserungen der psychischen Symptome zeigen konnte und nur bei rund der Hälfte aller Patientinnen und Patienten eine deutlich feststellbare Repigmentierung im Gesicht nach einem Jahr Therapie erreicht wurde. Auch der psychosoziale Druck konnte in den klinischen Studien nicht substanziell gesenkt werden. Zudem wurde die Anwendung von Ruxolitinib nicht mit anderen topischen Immuntherapien, die seit Jahrzehnten zur Behandlung der Vitiligo eingesetzt werden, verglichen. Es ist deshalb derzeit unklar, ob die Wirksamkeit von Ruxolitinib besser ist als bei jenen, um ein Vielfaches günstigeren medikamentösen Therapien. Da vor allem die psychischen Symptome bei Vitiligo-Betroffenen zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie Depressionen und Suizidgefährdung führen können, ist eine Therapie, die primär auf die psychische Symptomatik abzielt, einer Therapie des körperlichen Erscheinungsbildes wie Ruxolitinib in diesen schweren Fällen vorzuziehen. Zur Therapie des körperlichen Erscheinungsbildes sind andere topische Immuntherapien verfügbar, deren Langzeitsicherheit erforscht ist und die um ein Vielfaches kostengünstiger sind. </span><br><span>Aus obengenannten Gründen sieht der Bundesrat derzeit die vom Bundesamt für Gesundheit mit Einbezug der Experten der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK festgelegte Limitierung als geeignet an, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzen, Risiken und Kosten herzustellen. Es sind derzeit keine weiteren Massnahmen vorgesehen. Das Pharmaunternehmen hat aber die Möglichkeit, sobald weitere Daten vorliegen, eine Anpassung der Limitierung zu beantragen. </span></p></span>
- <p>Vitiligo ist eine Pigmentstörung, die begrenzte, weissliche Flecken in unterschiedlichem Ausmass am ganzen Körper verursacht. Bei knapp 40% treten Läsionen im Gesicht und an den Händen auf – für alle sichtbar und sehr belastend für Patient:innen. Zahlen von Fachärzt:innen zeigen: Patient:innen mit Vitiligo weisen ein fünfmal höheres Risiko auf, an Depressionen zu erkranken als Gleichaltrige ohne Vitiligo. Ausserdem befürchten 75% der Patient:innen eine Verschlimmerung ihrer Erkrankung. Im Januar 2025 wurde nun von Swissmedic eine wirksame topische Ruxolitinib Crème zugelassen, welche die Krankenversicherung im Prinzip erstattet. Zwei Einschränkungen sind jedoch erheblich – und unverständlich: Die Crème wird lediglich zur Behandlung des Gesichts und der Hände vergütet. Dies zudem nur, sofern zuvor entweder mit Make-up oder mit einer Psychotherapie «behandelt» wurde. </p><p> </p><p>Patient:innen aufzufordern, ihre Hautveränderungen zu überschminken und Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, zieht den Leidensdruck ins Lächerliche – und lindert das Hautleiden nicht im geringsten.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wie ordnet er den Entscheid von Swissmedic ein, die Pigmentstörung sei zunächst mit Make-up zu überschminken, während ein wirksames und vergleichsweise kostengünstiges Medikament zur Verfügung steht? Was sagt der Bundesrat Betroffenen, die unter Vitiligo leiden?</li><li>Wie ordnet der Bundesrat die Vorgabe ein, wonach Patient:innen zunächst eine Psychotherapie machen müssten – die nichts zur Heilung eines Hautleidens beitragen kann, dafür aber teuer ist? </li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die neue und zielführende Therapie, die viel Leid lindern und Betroffenen helfen kann, effektiver ist als Symptombekämpfung mit Make-up oder gar der Versuch, Betroffene zu einer Psychotherapie zu zwingen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Vergütung für Betroffene sichergestellt und die heute geltende Limitatio angepasst wird?</li></ol>
- Vitiligo. Leiden ernst nehmen und Behandlungskosten decken
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. und 2. Vitiligo ist eine Erkrankung, die vor allem das körperliche Erscheinungsbild betrifft, was zu einem hohen psychischen Leidensdruck bei den betroffenen Personen führen kann. Körperliche Symptome sind selten. Für Ruxolitinib und vergleichbare Wirkstoffe, sind verschiedene schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche unerwünschte Wirkungen bekannt. Dazu gehören schwere Infektionen, Tumorerkrankungen, schwere kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, sowie Blutgerinnsel in den Beinvenen, der Lunge oder in den Arterien. Swissmedic hat die Sicherheit und Wirksamkeit von Ruxolitinib auf Basis der vorgelegten Studien sorgfältig abgewogen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Arzneimittel nur dann eingesetzt werden sollte, wenn nicht-therapeutische Massnahmen unzureichend sind oder nicht gut vertragen werden. Es ist für den Bundesrat darum nachvollziehbar, dass für die Behandlung einer nicht lebensbedrohlichen Krankheit eine Therapie mit potenziell lebensbedrohlichen Nebenwirkungen auch bei der Vergütung nur auf die Behandlung derjenigen Patientinnen und Patienten eingeschränkt wird, die keine anderen Möglichkeiten haben, mit der Krankheit umzugehen, und denen unter der Krankheit schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen. Es ist zweckmässig, dass zuerst Massnahmen ergriffen werden, die weniger riskant sind, wie Camouflage-Make-up oder eine Psychotherapie, bevor eine Behandlung mit Ruxolitinib begonnen wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. und 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Ruxolitinib bisher in Studien keine signifikanten Verbesserungen der psychischen Symptome zeigen konnte und nur bei rund der Hälfte aller Patientinnen und Patienten eine deutlich feststellbare Repigmentierung im Gesicht nach einem Jahr Therapie erreicht wurde. Auch der psychosoziale Druck konnte in den klinischen Studien nicht substanziell gesenkt werden. Zudem wurde die Anwendung von Ruxolitinib nicht mit anderen topischen Immuntherapien, die seit Jahrzehnten zur Behandlung der Vitiligo eingesetzt werden, verglichen. Es ist deshalb derzeit unklar, ob die Wirksamkeit von Ruxolitinib besser ist als bei jenen, um ein Vielfaches günstigeren medikamentösen Therapien. Da vor allem die psychischen Symptome bei Vitiligo-Betroffenen zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie Depressionen und Suizidgefährdung führen können, ist eine Therapie, die primär auf die psychische Symptomatik abzielt, einer Therapie des körperlichen Erscheinungsbildes wie Ruxolitinib in diesen schweren Fällen vorzuziehen. Zur Therapie des körperlichen Erscheinungsbildes sind andere topische Immuntherapien verfügbar, deren Langzeitsicherheit erforscht ist und die um ein Vielfaches kostengünstiger sind. </span><br><span>Aus obengenannten Gründen sieht der Bundesrat derzeit die vom Bundesamt für Gesundheit mit Einbezug der Experten der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK festgelegte Limitierung als geeignet an, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzen, Risiken und Kosten herzustellen. Es sind derzeit keine weiteren Massnahmen vorgesehen. Das Pharmaunternehmen hat aber die Möglichkeit, sobald weitere Daten vorliegen, eine Anpassung der Limitierung zu beantragen. </span></p></span>
- <p>Vitiligo ist eine Pigmentstörung, die begrenzte, weissliche Flecken in unterschiedlichem Ausmass am ganzen Körper verursacht. Bei knapp 40% treten Läsionen im Gesicht und an den Händen auf – für alle sichtbar und sehr belastend für Patient:innen. Zahlen von Fachärzt:innen zeigen: Patient:innen mit Vitiligo weisen ein fünfmal höheres Risiko auf, an Depressionen zu erkranken als Gleichaltrige ohne Vitiligo. Ausserdem befürchten 75% der Patient:innen eine Verschlimmerung ihrer Erkrankung. Im Januar 2025 wurde nun von Swissmedic eine wirksame topische Ruxolitinib Crème zugelassen, welche die Krankenversicherung im Prinzip erstattet. Zwei Einschränkungen sind jedoch erheblich – und unverständlich: Die Crème wird lediglich zur Behandlung des Gesichts und der Hände vergütet. Dies zudem nur, sofern zuvor entweder mit Make-up oder mit einer Psychotherapie «behandelt» wurde. </p><p> </p><p>Patient:innen aufzufordern, ihre Hautveränderungen zu überschminken und Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, zieht den Leidensdruck ins Lächerliche – und lindert das Hautleiden nicht im geringsten.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen:</p><p> </p><ol><li>Wie ordnet er den Entscheid von Swissmedic ein, die Pigmentstörung sei zunächst mit Make-up zu überschminken, während ein wirksames und vergleichsweise kostengünstiges Medikament zur Verfügung steht? Was sagt der Bundesrat Betroffenen, die unter Vitiligo leiden?</li><li>Wie ordnet der Bundesrat die Vorgabe ein, wonach Patient:innen zunächst eine Psychotherapie machen müssten – die nichts zur Heilung eines Hautleidens beitragen kann, dafür aber teuer ist? </li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die neue und zielführende Therapie, die viel Leid lindern und Betroffenen helfen kann, effektiver ist als Symptombekämpfung mit Make-up oder gar der Versuch, Betroffene zu einer Psychotherapie zu zwingen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Vergütung für Betroffene sichergestellt und die heute geltende Limitatio angepasst wird?</li></ol>
- Vitiligo. Leiden ernst nehmen und Behandlungskosten decken
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