Der Flugplatz Kägiswil muss gesichert werden

ShortId
25.4045
Id
20254045
Updated
18.12.2025 12:06
Language
de
Title
Der Flugplatz Kägiswil muss gesichert werden
AdditionalIndexing
48;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das SIL-Objektblatt sieht vor, dass der Flugplatz Kägiswil in erster Linie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung, Touristik- und Geschäftsflügen sowie dem Motor-, Segelflug- und Fallschirmsport dienen soll. Aktuelle Anstrengungen des Bundes zeigen indessen, dass der Flugplatz Kägiswil in eine REGA-Maintenance-Basis umgenutzt werden soll und der bisherige Flugbetrieb zur Aufgabe gezwungen würde – obwohl eine Koexistenz durchaus möglich wäre. Dieses hinter den Kulissen eröffnete Schattenverfahren mit der REGA umgeht die Rechte der heutigen Flugplatzhalterin und ist intransparent. Zudem ist bekannt, dass die Flughafen Zürich AG der REGA für ihre Maintenance-Basis einen Ersatzstandort im Flughafenperimeter anbietet und somit ein Wegzug aus Zürich gar nicht zwingend ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die beabsichtigte Zweckänderung des Flugfeldes Kägiswil steht nicht nur im Widerspruch zum Objektblatt, sondern auch zum luftfahrtpolitischen Bericht des Bundes aus dem Jahre 2016, welcher verlangt, dass der Bundesrat günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Flughafeninfrastrukturen zu schaffen habe, sofern diese einem Verkehr dienen, der im öffentlichen Interesse liegt. Dabei gelten Flüge zur Aus- und Weiterbildung ausdrücklich als im öffentlichen Interesse liegend. Zudem soll gemäss Bundesrat das bestehende Netz von Flugfeldern in seiner Substanz erhalten bleiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Da sämtliche Zivilflugplätze in der näheren und weiteren Umgebung um den Flugplatz Kägiswil bereits bis zur jeweils zulässigen Grenze ausgelastet sind, können diese weder die in Kägiswil stationierten Flugzeuge noch deren Flugbewegungen einfach so aufnehmen.</p>
  • <span><p><span>Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil soll gemäss dem SIL-Objektblatt vom 2. September 2020 in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Das Umnutzungsverfahren, welches die Zukunft der Flächenfliegerei sichern soll, wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) durchgeführt. Die erfolgreiche Umnutzung erscheint zum heutigen Zeitpunkt ungewiss, da die Gesuchstellerin (Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW) die notwendigen Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter bisher nicht beibringen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. Mai 2025 die Notwendigkeit dieser Zustimmungen bestätigt. Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 6. Oktober 2025 nicht auf die Beschwerde der FGOW eingetreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichwohl hat das UVEK Varianten geprüft, wie Kägiswil gemäss dem Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz weiterhin der Aviatik dienen kann und das Netz von Flugfeldern in seiner Substanz erhalten bleibt. Das Projekt der Rega, in Kägiswil eine Basis für den Unterhalt der Helikopterflotte zu errichten, ist auch eine Möglichkeit, den Standort Kägiswil für die Luftfahrt zu erhalten. Anfang 2025 startete der Planungsprozess für die Anpassung des SIL-Objektblatts. Dieser wird rund ein Jahr beanspruchen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um sämtliche Möglichkeiten weiterhin offen zu halten, wird das UVEK die grundsätzliche Machbarkeit einer Mischnutzung zwischen der Rega und der FGOW auf der Grundlage des geltenden Objektblatts prüfen. Mit diesem Vorgehen beabsichtigt der Bundesrat, Kägiswil als Flugplatzanlage zu erhalten. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 2016 Nachdruck zu verleihen und Massnahmen zu treffen, damit der für die Aus- und Weiterbildung wichtige Flugplatz Kägiswil auch in Zukunft für die Flächenfliegerei erhalten bleibt.</p>
  • Der Flugplatz Kägiswil muss gesichert werden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das SIL-Objektblatt sieht vor, dass der Flugplatz Kägiswil in erster Linie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung, Touristik- und Geschäftsflügen sowie dem Motor-, Segelflug- und Fallschirmsport dienen soll. Aktuelle Anstrengungen des Bundes zeigen indessen, dass der Flugplatz Kägiswil in eine REGA-Maintenance-Basis umgenutzt werden soll und der bisherige Flugbetrieb zur Aufgabe gezwungen würde – obwohl eine Koexistenz durchaus möglich wäre. Dieses hinter den Kulissen eröffnete Schattenverfahren mit der REGA umgeht die Rechte der heutigen Flugplatzhalterin und ist intransparent. Zudem ist bekannt, dass die Flughafen Zürich AG der REGA für ihre Maintenance-Basis einen Ersatzstandort im Flughafenperimeter anbietet und somit ein Wegzug aus Zürich gar nicht zwingend ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die beabsichtigte Zweckänderung des Flugfeldes Kägiswil steht nicht nur im Widerspruch zum Objektblatt, sondern auch zum luftfahrtpolitischen Bericht des Bundes aus dem Jahre 2016, welcher verlangt, dass der Bundesrat günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Flughafeninfrastrukturen zu schaffen habe, sofern diese einem Verkehr dienen, der im öffentlichen Interesse liegt. Dabei gelten Flüge zur Aus- und Weiterbildung ausdrücklich als im öffentlichen Interesse liegend. Zudem soll gemäss Bundesrat das bestehende Netz von Flugfeldern in seiner Substanz erhalten bleiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Da sämtliche Zivilflugplätze in der näheren und weiteren Umgebung um den Flugplatz Kägiswil bereits bis zur jeweils zulässigen Grenze ausgelastet sind, können diese weder die in Kägiswil stationierten Flugzeuge noch deren Flugbewegungen einfach so aufnehmen.</p>
    • <span><p><span>Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil soll gemäss dem SIL-Objektblatt vom 2. September 2020 in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Das Umnutzungsverfahren, welches die Zukunft der Flächenfliegerei sichern soll, wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) durchgeführt. Die erfolgreiche Umnutzung erscheint zum heutigen Zeitpunkt ungewiss, da die Gesuchstellerin (Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW) die notwendigen Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter bisher nicht beibringen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. Mai 2025 die Notwendigkeit dieser Zustimmungen bestätigt. Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 6. Oktober 2025 nicht auf die Beschwerde der FGOW eingetreten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichwohl hat das UVEK Varianten geprüft, wie Kägiswil gemäss dem Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz weiterhin der Aviatik dienen kann und das Netz von Flugfeldern in seiner Substanz erhalten bleibt. Das Projekt der Rega, in Kägiswil eine Basis für den Unterhalt der Helikopterflotte zu errichten, ist auch eine Möglichkeit, den Standort Kägiswil für die Luftfahrt zu erhalten. Anfang 2025 startete der Planungsprozess für die Anpassung des SIL-Objektblatts. Dieser wird rund ein Jahr beanspruchen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um sämtliche Möglichkeiten weiterhin offen zu halten, wird das UVEK die grundsätzliche Machbarkeit einer Mischnutzung zwischen der Rega und der FGOW auf der Grundlage des geltenden Objektblatts prüfen. Mit diesem Vorgehen beabsichtigt der Bundesrat, Kägiswil als Flugplatzanlage zu erhalten. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 2016 Nachdruck zu verleihen und Massnahmen zu treffen, damit der für die Aus- und Weiterbildung wichtige Flugplatz Kägiswil auch in Zukunft für die Flächenfliegerei erhalten bleibt.</p>
    • Der Flugplatz Kägiswil muss gesichert werden

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