Sechs Wochen Ferien in der Lehre. Berufsbildung stärken
- ShortId
-
25.4053
- Id
-
20254053
- Updated
-
20.11.2025 08:23
- Language
-
de
- Title
-
Sechs Wochen Ferien in der Lehre. Berufsbildung stärken
- AdditionalIndexing
-
32;44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das duale Bildungssystem gilt als Erfolgsmodell der Schweiz, auch im Hinblick auf Durchlässigkeit, soziale Mobilität und tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Und trotzdem nimmt der Anteil Jugendlicher, die sich für eine Berufslehre entscheiden, immer mehr ab. </p><p> </p><p>Ein Grund dafür sind die Rahmenbedingungen: Während Jugendliche an Gymnasien und Fachmittelschulen jährlich 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende in einer Berufsbildung mit nur 5 Wochen auskommen. Das ist wenig und reduziert die Attraktivität der Berufslehre.</p><p> </p><p>Gleichzeitig nehmen psychische Belastungen während der Lehre zu. In einer Umfrage mit über 45'000 Lernenden gaben über 60 Prozent der Befragten an, während der Lehre psychische Probleme, zum Beispiel negative Gefühle oder Gedanken, Belastungen oder psychische Krankheiten oder Krisen durchlebt zu haben. Ein Beitrag zur psychischen Gesundheit der jungen Generation sind ausreichende Möglichkeiten für Ausgleich und Erholung. Zusätzliche Ferientage helfen, Belastungssituationen zu entschärfen.</p><p> </p><p>Deshalb ist eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs während der Berufsausbildung vorzusehen. Diese soll durch eine generelle Erhöhung des Ferienanspruchs auf 6 Wochen pro Lehrjahr realisiert werden. </p><p> </p><p>Ausbildungsbetriebe leisten mit ihrem Engagement in der Berufsbildung einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Gleichzeitig profitieren sie von ihren Lernenden durch eine zunehmende Produktivität im Betrieb, was sich auch durch einen durchschnittlichen Nettonutzen von rund 3'000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis zeigt. Eine Erhöhung des Ferienanspruchs von einer Woche pro Lehrjahr ist finanziell tragbar. </p><p> </p><p>Verschiedene Unternehmen und Behörden bieten ihren Lernenden bereits heute zusätzliche Ferientage an. Die positiven Erfahrungen dieser Unternehmen zeigen den Mehrwert einer ausführlicheren Ferienregelung. Freiwillige, weitergehende Ferienansprüche, um Branchen oder Betriebe attraktiver für Lernende zu gestalten, bleiben mit dieser minimalen Erhöhung weiterhin bestehen. Gesellschaftlich wird eine Ausweitung breit unterstützt, was die Petition «8 Wochen» mit über 170'000 Unterzeichnenden zeigt.</p>
- <p>Lehrbetriebe haben ein grosses Interesse daran, Jugendliche für eine berufliche Grundbildung zu gewinnen. Sie stellen so ihren Nachwuchs an Fachkräften sicher. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können Lehrbetriebe den Lernenden bereits heute mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Wochen Ferien gewähren. Zahlreiche Lehrbetriebe nutzen diese Flexibilität. Für Lehrbetriebe ist dies eine Chance, sich im Wettbewerb um Lernende von anderen Lehrbetrieben abzuheben. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Sozialpartner in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) abweichende Ferienregelungen für Lernende vorsehen. So haben Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr durch die GAV im Bauhauptgewerbe, Gerüstbau, Gleisbau, Holzbaugewerbe und Isoliergewerbe bereits jetzt Anspruch auf 30 Ferientage pro Jahr.</p><p> </p><p>Im Weiteren können Lernende (oder Arbeitnehmende bis zum vollendeten 30. Altersjahr) für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung maximal fünf Arbeitstage unbezahlten Jugendurlaub beantragen. Der Bundesrat hat kürzlich ein Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassung 2024/94) zu einer Verlängerung dieses Jugendurlaubs auf maximal zwei Wochen durchgeführt. Diese Verlängerung soll es insbesondere Lernenden erleichtern, ihre Ausbildung und ausserberufliche Tätigkeiten miteinander zu vereinbaren.</p><p> </p><p>Für die Jugendlichen ist der Übertritt von der obligatorischen Schule in eine berufliche Grundbildung ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie werden in der Arbeitswelt aufgenommen, arbeiten in Teams und übernehmen Verantwortung. Während ihrer Ausbildung ist für die Jugendlichen ein unterstützendes und wohlwollendes Lernumfeld entscheidend. Dieses definiert sich nicht allein in der Zahl der Ferientage. Eine wertschätzende Atmosphäre im Betrieb, eine sorgfältige Betreuung durch die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie genügend Zeit für das schulische Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen sind mindestens ebenso wichtig.</p><p>Aus Sicht der Unternehmen ist zu berücksichtigen, dass ihr Engagement in der Berufsbildung freiwillig ist. Eine zusätzliche Ferienwoche bedeutet für die Lehrbetriebe einen Verlust an produktiver Arbeitszeit. Absenzen der Lernenden können sich negativ auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Lehrbetriebe auswirken und die Ausbildungsbereitschaft und damit das Lehrstellenangebot beeinflussen. Auch gilt es zu bedenken, dass jede zusätzliche Abwesenheit im Betrieb die Zeit für die praktische Ausbildung verkürzt und damit die Vermittlung der notwendigen beruflichen Kompetenzen erschwert.</p><p> </p><p>Für die Attraktivität einer beruflichen Grundbildung sind verschiedene Faktoren massgebend. Neben strukturellen Massnahmen im Ausbildungsumfeld spielen auch ausreichende Möglichkeiten für Erholung und Ausgleich eine wichtige Rolle. Unter der Federführung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation untersuchen Bund, Kantone und Sozialpartner zurzeit, wie es auch in Zukunft gelingt, die Berufsbildung für Lernende und Lehrbetriebe attraktiv zu halten. Im November 2025 werden die Verbundpartner am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung gemeinsam konkrete Massnahmen erörtern. Vorgesehen ist, die Rahmenbedingungen der beruflichen Grundbildungen umfassend zu untersuchen. Dazu zählen unter anderem der Ferienanspruch für Lernende (inklusive Modelle mit über die Lehrjahre degressivem statt pauschalem Ferienanspruch), die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und die Qualität der betrieblichen Bildung. Den Ergebnissen dieser Arbeiten möchte der Bundesrat nicht vorgreifen. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen im OR für eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf mindestens 6 Wochen Ferien für Lernende auszuarbeiten. Der Bundesrat prüft, wie man Lehrbetriebe im Gegenzug entlasten kann.</p>
- Sechs Wochen Ferien in der Lehre. Berufsbildung stärken
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- 20254050
- 20254051
- 20254052
- 20254163
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das duale Bildungssystem gilt als Erfolgsmodell der Schweiz, auch im Hinblick auf Durchlässigkeit, soziale Mobilität und tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Und trotzdem nimmt der Anteil Jugendlicher, die sich für eine Berufslehre entscheiden, immer mehr ab. </p><p> </p><p>Ein Grund dafür sind die Rahmenbedingungen: Während Jugendliche an Gymnasien und Fachmittelschulen jährlich 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende in einer Berufsbildung mit nur 5 Wochen auskommen. Das ist wenig und reduziert die Attraktivität der Berufslehre.</p><p> </p><p>Gleichzeitig nehmen psychische Belastungen während der Lehre zu. In einer Umfrage mit über 45'000 Lernenden gaben über 60 Prozent der Befragten an, während der Lehre psychische Probleme, zum Beispiel negative Gefühle oder Gedanken, Belastungen oder psychische Krankheiten oder Krisen durchlebt zu haben. Ein Beitrag zur psychischen Gesundheit der jungen Generation sind ausreichende Möglichkeiten für Ausgleich und Erholung. Zusätzliche Ferientage helfen, Belastungssituationen zu entschärfen.</p><p> </p><p>Deshalb ist eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs während der Berufsausbildung vorzusehen. Diese soll durch eine generelle Erhöhung des Ferienanspruchs auf 6 Wochen pro Lehrjahr realisiert werden. </p><p> </p><p>Ausbildungsbetriebe leisten mit ihrem Engagement in der Berufsbildung einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Gleichzeitig profitieren sie von ihren Lernenden durch eine zunehmende Produktivität im Betrieb, was sich auch durch einen durchschnittlichen Nettonutzen von rund 3'000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis zeigt. Eine Erhöhung des Ferienanspruchs von einer Woche pro Lehrjahr ist finanziell tragbar. </p><p> </p><p>Verschiedene Unternehmen und Behörden bieten ihren Lernenden bereits heute zusätzliche Ferientage an. Die positiven Erfahrungen dieser Unternehmen zeigen den Mehrwert einer ausführlicheren Ferienregelung. Freiwillige, weitergehende Ferienansprüche, um Branchen oder Betriebe attraktiver für Lernende zu gestalten, bleiben mit dieser minimalen Erhöhung weiterhin bestehen. Gesellschaftlich wird eine Ausweitung breit unterstützt, was die Petition «8 Wochen» mit über 170'000 Unterzeichnenden zeigt.</p>
- <p>Lehrbetriebe haben ein grosses Interesse daran, Jugendliche für eine berufliche Grundbildung zu gewinnen. Sie stellen so ihren Nachwuchs an Fachkräften sicher. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können Lehrbetriebe den Lernenden bereits heute mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Wochen Ferien gewähren. Zahlreiche Lehrbetriebe nutzen diese Flexibilität. Für Lehrbetriebe ist dies eine Chance, sich im Wettbewerb um Lernende von anderen Lehrbetrieben abzuheben. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Sozialpartner in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) abweichende Ferienregelungen für Lernende vorsehen. So haben Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr durch die GAV im Bauhauptgewerbe, Gerüstbau, Gleisbau, Holzbaugewerbe und Isoliergewerbe bereits jetzt Anspruch auf 30 Ferientage pro Jahr.</p><p> </p><p>Im Weiteren können Lernende (oder Arbeitnehmende bis zum vollendeten 30. Altersjahr) für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung maximal fünf Arbeitstage unbezahlten Jugendurlaub beantragen. Der Bundesrat hat kürzlich ein Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassung 2024/94) zu einer Verlängerung dieses Jugendurlaubs auf maximal zwei Wochen durchgeführt. Diese Verlängerung soll es insbesondere Lernenden erleichtern, ihre Ausbildung und ausserberufliche Tätigkeiten miteinander zu vereinbaren.</p><p> </p><p>Für die Jugendlichen ist der Übertritt von der obligatorischen Schule in eine berufliche Grundbildung ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie werden in der Arbeitswelt aufgenommen, arbeiten in Teams und übernehmen Verantwortung. Während ihrer Ausbildung ist für die Jugendlichen ein unterstützendes und wohlwollendes Lernumfeld entscheidend. Dieses definiert sich nicht allein in der Zahl der Ferientage. Eine wertschätzende Atmosphäre im Betrieb, eine sorgfältige Betreuung durch die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie genügend Zeit für das schulische Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen sind mindestens ebenso wichtig.</p><p>Aus Sicht der Unternehmen ist zu berücksichtigen, dass ihr Engagement in der Berufsbildung freiwillig ist. Eine zusätzliche Ferienwoche bedeutet für die Lehrbetriebe einen Verlust an produktiver Arbeitszeit. Absenzen der Lernenden können sich negativ auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Lehrbetriebe auswirken und die Ausbildungsbereitschaft und damit das Lehrstellenangebot beeinflussen. Auch gilt es zu bedenken, dass jede zusätzliche Abwesenheit im Betrieb die Zeit für die praktische Ausbildung verkürzt und damit die Vermittlung der notwendigen beruflichen Kompetenzen erschwert.</p><p> </p><p>Für die Attraktivität einer beruflichen Grundbildung sind verschiedene Faktoren massgebend. Neben strukturellen Massnahmen im Ausbildungsumfeld spielen auch ausreichende Möglichkeiten für Erholung und Ausgleich eine wichtige Rolle. Unter der Federführung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation untersuchen Bund, Kantone und Sozialpartner zurzeit, wie es auch in Zukunft gelingt, die Berufsbildung für Lernende und Lehrbetriebe attraktiv zu halten. Im November 2025 werden die Verbundpartner am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung gemeinsam konkrete Massnahmen erörtern. Vorgesehen ist, die Rahmenbedingungen der beruflichen Grundbildungen umfassend zu untersuchen. Dazu zählen unter anderem der Ferienanspruch für Lernende (inklusive Modelle mit über die Lehrjahre degressivem statt pauschalem Ferienanspruch), die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und die Qualität der betrieblichen Bildung. Den Ergebnissen dieser Arbeiten möchte der Bundesrat nicht vorgreifen. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält er sich vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen im OR für eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf mindestens 6 Wochen Ferien für Lernende auszuarbeiten. Der Bundesrat prüft, wie man Lehrbetriebe im Gegenzug entlasten kann.</p>
- Sechs Wochen Ferien in der Lehre. Berufsbildung stärken
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