Schweizer Friedensförderungstruppen in die Ukraine im Rahmen eines internationalen Friedensplans

ShortId
25.4054
Id
20254054
Updated
19.12.2025 12:40
Language
de
Title
Schweizer Friedensförderungstruppen in die Ukraine im Rahmen eines internationalen Friedensplans
AdditionalIndexing
09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-2. Die Schweiz ist bisher nicht angefragt worden, an einer friedenserhaltenden Mission in der Ukraine teilzunehmen. Gemäss Artikel&nbsp;66 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG; SR&nbsp;510.10) bedingt die Teilnahme der Schweiz an einer friedenserhaltenden Mission ein UNO- oder OSZE-Mandat. Zudem muss sie den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen. Läge ein Mandat der UNO oder der OSZE für eine multilaterale friedenserhaltende Mission vor und die Schweiz würde angefragt, daran teilzunehmen, würde die Anfrage geprüft und gegebenenfalls dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Zudem müsste das Parlament gestützt auf das MG über bewaffnete Einsätze, die mehr als 100&nbsp;Armeeangehörige umfassen oder länger als drei Wochen dauern, entscheiden (Art. 66b Abs. 4 MG).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Solange keine konkrete Anfrage vorliegt, kann die Frage nicht klar beantwortet werden, denn die Anzahl eingesetzter Armeeangehöriger hinge davon ab, welche Beiträge von der Schweiz im Rahmen ihrer Beteiligung an einer solchen Mission verlangt würden. Für die Entsendung von einigen Experten (Stabsoffiziere und Beobachter) wären einige Wochen erforderlich, während die Entsendung eines Kontingents eine Vorbereitung von mindestens sechs Monaten bedingen würde.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat könnte gegebenenfalls eine Erhöhung des zugunsten der KFOR im Einsatz stehenden Kontingents (Swisscoy) prüfen, um den Partnern der Schweiz zu ermöglichen, die Kapazitäten in der Ukraine zu erhöhen. Im Rahmen des laufenden Mandats der Swisscoy, vom Parlament im Juni&nbsp;2023 genehmigt (BBl&nbsp;2023&nbsp;1558), wird der Bundesrat bereits hierzu ermächtigt. Es ist geplant, dass der Bundesrat Ende 2025 über die Verlängerung des Mandats der Swisscoy entscheidet.</p>
  • <p>Nach dem Gipfel in Alaska und den darauffolgenden Gesprächen ist&nbsp; die Rede von einem Friedensabkommen zwischen Russland und der Ukraine. In diesem Kontext wird&nbsp; unter anderem von einer Entsendung von europäischen Truppen in die Ukraine sowie von Sicherheitsgarantien gesprochen. &nbsp;Durch die langjährigen Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen von internationalen Friedensförderungsmissionen, wie zum Beispiel als Teil der KFOR im Kosovo, kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz über viel Erfahrung verfügt, um eine ähnliche Mission in der Ukraine wahrzunehmen. Beobachtungsmissionen und Patrouillen in der Grenzregion könnten Teil der Aufgabe der Schweizer Truppen sein. So würde die Schweiz dazu beitragen, die Sicherheit Europas zu stärken.</p><ol><li>Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Einsatz zu planen, respektive den internationalen Partnern der Schweiz anzubieten?</li><li>Welche diplomatischen und rechtlichen Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein solcher Einsatz stattfindet?</li><li>Wie viele Soldaten würde die Schweizer Armee in die Ukraine schicken? Innerhalb welcher Frist?</li></ol><p>Falls die Entsendung von Soldaten in die Ukraine nicht gewünscht ist, wäre die Schweizer Armee in der Lage, ihre Kontingente im Kosovo zu erhöhen, damit ihre internationalen Partner mehr Kapazitäten für die Ukraine hätten?</p>
  • Schweizer Friedensförderungstruppen in die Ukraine im Rahmen eines internationalen Friedensplans
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-2. Die Schweiz ist bisher nicht angefragt worden, an einer friedenserhaltenden Mission in der Ukraine teilzunehmen. Gemäss Artikel&nbsp;66 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG; SR&nbsp;510.10) bedingt die Teilnahme der Schweiz an einer friedenserhaltenden Mission ein UNO- oder OSZE-Mandat. Zudem muss sie den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen. Läge ein Mandat der UNO oder der OSZE für eine multilaterale friedenserhaltende Mission vor und die Schweiz würde angefragt, daran teilzunehmen, würde die Anfrage geprüft und gegebenenfalls dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Zudem müsste das Parlament gestützt auf das MG über bewaffnete Einsätze, die mehr als 100&nbsp;Armeeangehörige umfassen oder länger als drei Wochen dauern, entscheiden (Art. 66b Abs. 4 MG).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Solange keine konkrete Anfrage vorliegt, kann die Frage nicht klar beantwortet werden, denn die Anzahl eingesetzter Armeeangehöriger hinge davon ab, welche Beiträge von der Schweiz im Rahmen ihrer Beteiligung an einer solchen Mission verlangt würden. Für die Entsendung von einigen Experten (Stabsoffiziere und Beobachter) wären einige Wochen erforderlich, während die Entsendung eines Kontingents eine Vorbereitung von mindestens sechs Monaten bedingen würde.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat könnte gegebenenfalls eine Erhöhung des zugunsten der KFOR im Einsatz stehenden Kontingents (Swisscoy) prüfen, um den Partnern der Schweiz zu ermöglichen, die Kapazitäten in der Ukraine zu erhöhen. Im Rahmen des laufenden Mandats der Swisscoy, vom Parlament im Juni&nbsp;2023 genehmigt (BBl&nbsp;2023&nbsp;1558), wird der Bundesrat bereits hierzu ermächtigt. Es ist geplant, dass der Bundesrat Ende 2025 über die Verlängerung des Mandats der Swisscoy entscheidet.</p>
    • <p>Nach dem Gipfel in Alaska und den darauffolgenden Gesprächen ist&nbsp; die Rede von einem Friedensabkommen zwischen Russland und der Ukraine. In diesem Kontext wird&nbsp; unter anderem von einer Entsendung von europäischen Truppen in die Ukraine sowie von Sicherheitsgarantien gesprochen. &nbsp;Durch die langjährigen Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen von internationalen Friedensförderungsmissionen, wie zum Beispiel als Teil der KFOR im Kosovo, kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz über viel Erfahrung verfügt, um eine ähnliche Mission in der Ukraine wahrzunehmen. Beobachtungsmissionen und Patrouillen in der Grenzregion könnten Teil der Aufgabe der Schweizer Truppen sein. So würde die Schweiz dazu beitragen, die Sicherheit Europas zu stärken.</p><ol><li>Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Einsatz zu planen, respektive den internationalen Partnern der Schweiz anzubieten?</li><li>Welche diplomatischen und rechtlichen Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein solcher Einsatz stattfindet?</li><li>Wie viele Soldaten würde die Schweizer Armee in die Ukraine schicken? Innerhalb welcher Frist?</li></ol><p>Falls die Entsendung von Soldaten in die Ukraine nicht gewünscht ist, wäre die Schweizer Armee in der Lage, ihre Kontingente im Kosovo zu erhöhen, damit ihre internationalen Partner mehr Kapazitäten für die Ukraine hätten?</p>
    • Schweizer Friedensförderungstruppen in die Ukraine im Rahmen eines internationalen Friedensplans

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