Umsetzung der Gesundheitsreform Efas. Hat der Bundesrat die befürchteten Probleme im Blick?

ShortId
25.4060
Id
20254060
Updated
18.12.2025 11:39
Language
de
Title
Umsetzung der Gesundheitsreform Efas. Hat der Bundesrat die befürchteten Probleme im Blick?
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3649 Nicolet «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?» darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung der einheitlichen Finanzierung auf die Liquidität der Versicherer und Leistungserbringer zu achten ist. Die Kantone müssen ihrer Verpflichtung zur Leistung des Kantonsbeitrags zeitgerecht nachkommen. Die Kantone und Versicherer prüfen aktuell, welche Form und Kadenz der Zahlungen sinnvoll wäre. </span></p><p><span>2. Die Kantone können bisher bei spitalstationären Rechnungen den Wohnsitz prüfen. Auch die Prämien der Versicherer sind vom Wohnsitz abhängig. Damit die Versicherer diesen besser überprüfen können, sieht die vom Parlament verabschiedete Änderung vom 14. Juni 2024 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zum Datenaustausch und Risikoausgleich (BBI 2024 1455) vor, dass Versicherer und Kantone Informationen zum Wohnsitz austauschen können. Auch das derzeit noch in Beratung befindliche Adressdienstgesetz (BBI 2023 1371) würde den Versicherern die Prüfung des Wohnsitzes erleichtern. </span></p><p><span>Mit der KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen werden die Versicherer den Kantonen eine Liste der Personen vorlegen müssen, für die sie einen Kantonsbeitrag vom betreffenden Kanton einfordern. Die Kantone werden den Wohnsitz dieser Personen prüfen können. Um Umtriebe zu vermeiden, dürfte es im Interesse der Versicherer sein, im Vorfeld ihrerseits den Wohnsitz der versicherten Person mittels zuverlässiger Daten der Kantone zu überprüfen. Die bereits verabschiedeten und in Beratung befindlichen Gesetzesänderungen geben den Versicherern die Möglichkeit dazu.</span></p><p><span>Für die Kostenübernahme gegenüber den Leistungserbringern oder den versicherten Personen werden in einem ersten Schritt die Versicherer zuständig sein. Für die Leistungserbringer und die versicherten Personen dürften sich deshalb kaum Änderungen ergeben. Die Versicherer und Kantone sind dabei, das Vorgehen in den Ausnahmefällen zu vereinbaren, wo die Zuordnung einer Person zu einem Kanton unsicher oder umstritten ist. </span></p><p><span>3. Die Kantone werden weiterhin Zugang zu Rechnungsdaten für spitalstationäre Leistungen erhalten. Der Bundesrat wird nähere Vorgaben zum Datenschutz erlassen. Wenn bestimmte, abschliessend aufgeführte Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, darunter auch solche, die ein einzelner Versicherer kaum überprüfen kann, werden die Kantone die Versicherer darauf aufmerksam machen und gerichtlich gegen den Entscheid des Versicherers vorgehen können, sollte letzterer diese Kosten trotzdem übernehmen. Darüber hinaus ist die Rechnungsprüfung eine Aufgabe der Versicherer und nicht der Kantone. Die Kantone werden keine Daten zur Prüfung von ambulanten Rechnungen erhalten, sondern lediglich die Daten, die für die Aufgaben notwendig sind, die das KVG ihnen überträgt, wie die Zulassung von Leistungserbringern und Aufsicht über diese und die Tarifgenehmigung und -festsetzung. Insofern sieht der Bundesrat keine neuen Doppelspurigkeiten, sondern eine sich ergänzende Konzentration von Versicherern und Kantonen auf ihre jeweiligen Stärken – die Rechnungsprüfung durch die Versicherer einerseits, die Aufsicht und Steuerung sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Kostenübernahme in bestimmten Spezialfällen durch die Kantone andererseits.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesetzesvorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen&nbsp;(EFAS) den Versicherten Einsparungen von rund einer halben Milliarde Schweizerfranken pro Jahr in Aussicht gestellt&nbsp;(24.3535) und versprochen, dass gleichzeitig systemwidrige Fehlanreize beseitigt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Damit der Übergang gelingt und unser Gesundheitssystem in dieser Phase nicht unnötig belastet wird, müssen die beteiligten Akteure rechtzeitig angemessene Vorgaben erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ab dem Inkrafttreten von EFAS müssen die Kantone ihren Beitrag direkt an die Versicherer zahlen und nicht mehr wie bisher an die Leistungserbringer. Angesichts der Tatsache, dass Versicherer nicht die Funktion von Banken übernehmen sollen und sich die meisten Spitäler bereits heute in einer angespannten finanziellen Lage befinden:<br>– Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass der Kantonsbeitrag rechtzeitig entrichtet wird?</p><p>– Wie gedenkt der Bundesrat zu garantieren, dass die Beiträge vollständig geleistet werden, damit für die Versicherer keine Liquiditätsrisiken entstehen, die letztlich auf die Versicherten zurückfallen könnten?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Kantonsbeitrag dient der Finanzierung der Leistungen für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Kanton:</p><p>– Wer ist heute zuständig für die Feststellung des Wohnsitzes von Personen, die dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung unterstellt sind?</p><p>– Wer wird diese Aufgabe nach der Einführung von EFAS übernehmen?</p><p>– Teilt der Bundesrat nicht die Auffassung, dass vorgängig verlässliche und effiziente Abläufe eingerichtet werden müssen, um im Einzelfall rasche Entscheidungen und Massnahmen sicherzustellen?&nbsp;</p><p>– Welche Vorkehrungen plant der Bundesrat, um zu verhindern, dass Unklarheiten oder Einwände über den Wohnsitz einer Patientin oder eines Patienten zu derart erheblichen Verzögerungen bei den kantonalen Zahlungen führen, dass Versicherer oder etwa Spitäler in finanzielle Engpässe geraten?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Im Rahmen der Umsetzung von EFAS sprechen viele kantonale Vertreter von einer Rechnungskontrolle in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungen und verlangen von den Versicherern die vollständigen Rechnungsdaten sowie die individuellen Patientendaten.&nbsp;</p><p>– Wie beurteilt der Bundesrat diese Forderungen und welche Rolle spielt dabei der Datenschutz?</p><p>– Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sowohl die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler als auch die bereits weit verbreitete Kritik an der Ineffizienz des Systems berücksichtigt werden müssen und dass kostspielige Doppelspurigkeiten vermieden werden sollten?&nbsp;</p><p>– Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat zu intervenieren?&nbsp;</p><p>– Falls nein, warum sieht der Bundesrat die Gefahr nicht, dass es zu neuen Doppelspurigkeiten kommen könnte?</p>
  • Umsetzung der Gesundheitsreform Efas. Hat der Bundesrat die befürchteten Probleme im Blick?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 25.3649 Nicolet «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich. Ist die finanzielle Stabilität unserer Krankenversicherung gewährleistet?» darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung der einheitlichen Finanzierung auf die Liquidität der Versicherer und Leistungserbringer zu achten ist. Die Kantone müssen ihrer Verpflichtung zur Leistung des Kantonsbeitrags zeitgerecht nachkommen. Die Kantone und Versicherer prüfen aktuell, welche Form und Kadenz der Zahlungen sinnvoll wäre. </span></p><p><span>2. Die Kantone können bisher bei spitalstationären Rechnungen den Wohnsitz prüfen. Auch die Prämien der Versicherer sind vom Wohnsitz abhängig. Damit die Versicherer diesen besser überprüfen können, sieht die vom Parlament verabschiedete Änderung vom 14. Juni 2024 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zum Datenaustausch und Risikoausgleich (BBI 2024 1455) vor, dass Versicherer und Kantone Informationen zum Wohnsitz austauschen können. Auch das derzeit noch in Beratung befindliche Adressdienstgesetz (BBI 2023 1371) würde den Versicherern die Prüfung des Wohnsitzes erleichtern. </span></p><p><span>Mit der KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen werden die Versicherer den Kantonen eine Liste der Personen vorlegen müssen, für die sie einen Kantonsbeitrag vom betreffenden Kanton einfordern. Die Kantone werden den Wohnsitz dieser Personen prüfen können. Um Umtriebe zu vermeiden, dürfte es im Interesse der Versicherer sein, im Vorfeld ihrerseits den Wohnsitz der versicherten Person mittels zuverlässiger Daten der Kantone zu überprüfen. Die bereits verabschiedeten und in Beratung befindlichen Gesetzesänderungen geben den Versicherern die Möglichkeit dazu.</span></p><p><span>Für die Kostenübernahme gegenüber den Leistungserbringern oder den versicherten Personen werden in einem ersten Schritt die Versicherer zuständig sein. Für die Leistungserbringer und die versicherten Personen dürften sich deshalb kaum Änderungen ergeben. Die Versicherer und Kantone sind dabei, das Vorgehen in den Ausnahmefällen zu vereinbaren, wo die Zuordnung einer Person zu einem Kanton unsicher oder umstritten ist. </span></p><p><span>3. Die Kantone werden weiterhin Zugang zu Rechnungsdaten für spitalstationäre Leistungen erhalten. Der Bundesrat wird nähere Vorgaben zum Datenschutz erlassen. Wenn bestimmte, abschliessend aufgeführte Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, darunter auch solche, die ein einzelner Versicherer kaum überprüfen kann, werden die Kantone die Versicherer darauf aufmerksam machen und gerichtlich gegen den Entscheid des Versicherers vorgehen können, sollte letzterer diese Kosten trotzdem übernehmen. Darüber hinaus ist die Rechnungsprüfung eine Aufgabe der Versicherer und nicht der Kantone. Die Kantone werden keine Daten zur Prüfung von ambulanten Rechnungen erhalten, sondern lediglich die Daten, die für die Aufgaben notwendig sind, die das KVG ihnen überträgt, wie die Zulassung von Leistungserbringern und Aufsicht über diese und die Tarifgenehmigung und -festsetzung. Insofern sieht der Bundesrat keine neuen Doppelspurigkeiten, sondern eine sich ergänzende Konzentration von Versicherern und Kantonen auf ihre jeweiligen Stärken – die Rechnungsprüfung durch die Versicherer einerseits, die Aufsicht und Steuerung sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Kostenübernahme in bestimmten Spezialfällen durch die Kantone andererseits.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Gesetzesvorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen&nbsp;(EFAS) den Versicherten Einsparungen von rund einer halben Milliarde Schweizerfranken pro Jahr in Aussicht gestellt&nbsp;(24.3535) und versprochen, dass gleichzeitig systemwidrige Fehlanreize beseitigt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Damit der Übergang gelingt und unser Gesundheitssystem in dieser Phase nicht unnötig belastet wird, müssen die beteiligten Akteure rechtzeitig angemessene Vorgaben erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ab dem Inkrafttreten von EFAS müssen die Kantone ihren Beitrag direkt an die Versicherer zahlen und nicht mehr wie bisher an die Leistungserbringer. Angesichts der Tatsache, dass Versicherer nicht die Funktion von Banken übernehmen sollen und sich die meisten Spitäler bereits heute in einer angespannten finanziellen Lage befinden:<br>– Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass der Kantonsbeitrag rechtzeitig entrichtet wird?</p><p>– Wie gedenkt der Bundesrat zu garantieren, dass die Beiträge vollständig geleistet werden, damit für die Versicherer keine Liquiditätsrisiken entstehen, die letztlich auf die Versicherten zurückfallen könnten?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Kantonsbeitrag dient der Finanzierung der Leistungen für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Kanton:</p><p>– Wer ist heute zuständig für die Feststellung des Wohnsitzes von Personen, die dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung unterstellt sind?</p><p>– Wer wird diese Aufgabe nach der Einführung von EFAS übernehmen?</p><p>– Teilt der Bundesrat nicht die Auffassung, dass vorgängig verlässliche und effiziente Abläufe eingerichtet werden müssen, um im Einzelfall rasche Entscheidungen und Massnahmen sicherzustellen?&nbsp;</p><p>– Welche Vorkehrungen plant der Bundesrat, um zu verhindern, dass Unklarheiten oder Einwände über den Wohnsitz einer Patientin oder eines Patienten zu derart erheblichen Verzögerungen bei den kantonalen Zahlungen führen, dass Versicherer oder etwa Spitäler in finanzielle Engpässe geraten?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Im Rahmen der Umsetzung von EFAS sprechen viele kantonale Vertreter von einer Rechnungskontrolle in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungen und verlangen von den Versicherern die vollständigen Rechnungsdaten sowie die individuellen Patientendaten.&nbsp;</p><p>– Wie beurteilt der Bundesrat diese Forderungen und welche Rolle spielt dabei der Datenschutz?</p><p>– Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sowohl die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler als auch die bereits weit verbreitete Kritik an der Ineffizienz des Systems berücksichtigt werden müssen und dass kostspielige Doppelspurigkeiten vermieden werden sollten?&nbsp;</p><p>– Wenn ja, wie gedenkt der Bundesrat zu intervenieren?&nbsp;</p><p>– Falls nein, warum sieht der Bundesrat die Gefahr nicht, dass es zu neuen Doppelspurigkeiten kommen könnte?</p>
    • Umsetzung der Gesundheitsreform Efas. Hat der Bundesrat die befürchteten Probleme im Blick?

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