Beschleunigung der Einrichtung privater Ladestationen für die Elektromobilität

ShortId
25.4061
Id
20254061
Updated
18.12.2025 11:42
Language
de
Title
Beschleunigung der Einrichtung privater Ladestationen für die Elektromobilität
AdditionalIndexing
66;48;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Förderung der Elektromobilität wird häufig als zentrales Element zur Erreichung der von der Bevölkerung beschlossenen Klimaziele genannt.</p><p>Ein entscheidender Faktor für den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug ist der Zugang zu einer Ladestation am Wohn- oder Arbeitsort. Damit die Elektromobilität weiter voranschreiten kann, müssen daher zahlreiche private Ladestationen eingerichtet und die dafür nötigen Anpassungen an den Elektroinstallationen vorgenommen werden.&nbsp;</p><p>Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Unternehmen sind die Anpassungen an den Elektroinstallationen, die im Vorfeld nötig sind, um alle Parkplätze mit Ladepunkten auszustatten, oft sehr kostspielig. Das schwächt die Bereitschaft zur Einrichtung solcher Systeme und damit auch die Nachfrage nach Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen, sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen.</p><p>Das Parlament hat zwar bereits die Motion Maret 23.3225, die einen Steuerabzug für die Installationskosten für Ladestationen verlangt, angenommen. Die Umsetzung betrifft jedoch lediglich die direkten Kosten der Ladestation selbst, die im Vergleich zu den erheblichen Kosten im Zusammenhang mit den Anpassungen an den Elektroinstallationen im Vorfeld kaum ins Gewicht fallen.&nbsp;</p><p>Auch ein Blick nach Deutschland zeigt: Die Lage ist dort nicht wesentlich besser als in der Schweiz&nbsp;– trotz der Einführung eines «Rechts auf eine Steckdose». Das Beispiel unserer Nachbarn bestätigt, dass ein solches Recht ohne begleitende Finanzierung wirkungslos bleibt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, eine direkte oder indirekte Finanzierung für alle relevanten Kosten&nbsp;(Ladestationen und Elektroinstallationen) zu ermöglichen, um die Einrichtung privater Ladepunkte auch tatsächlich voranzubringen.</p><p>Angesichts der Finanzlage des Bundes und zahlreicher Kantone ist klar: Neue direkte Subventionen oder umfangreiche Steuervergünstigungen sind schwer umsetzbar&nbsp;– wenn nicht sogar ausgeschlossen.&nbsp;</p><p>Ein möglicher Lösungsansatz wäre daher, für jeden mit einer Ladestation ausgerüsteten Parkplatz zusätzliche Parkplätze zu bewilligen. Die Kantone definieren zu diesem Zweck einen Zuschlag zwischen 0,1 und 0,5 pro Parkplatz mit Ladestation. So würde ein indirekter finanzieller Anreiz geschaffen: Die zusätzlich bewilligten Parkplätze könnten verkauft oder vermietet werden, um einen grossen Teil der Kosten für die Anpassungen an den Elektroinstallationen im Vorfeld zu decken.&nbsp;</p><p>Diese Lösung würde Bund, Kantone und Gemeinden keinen Franken kosten.</p><p>Um die kantonale und kommunale Autonomie zu wahren, sollte die Bundesgesetzgebung lediglich eine Bandbreite von Koeffizienten vorgeben. Die konkrete Festlegung eines Satzes innerhalb dieser Bandbreite bliebe den Kantonen und/oder Gemeinden überlassen.</p><p>Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung liegt in ihrer Rückwirkung: Auch jene, die bereits in eine Ladestation investiert haben, würden nachträglich von der Regelung profitieren.</p>
  • <span><p><span>Die Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen im Verkehr und zur Erreichung der Klimaziele. Die Schweiz verfügt bereits über ein gut ausgebautes Netz an allgemein zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Trotzdem ist ein weiterer Ausbau notwendig, insbesondere im Bereich der Mehrparteiengebäude und bei Unternehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei Neubauten gehört die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bzw. die Vorbereitung für deren Installation heute zum Standard. In den aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn; Ausgabe 2025) ist dies in Modul 12 vorgesehen, einzelne Kantone haben die entsprechenden Vorschriften in ihrer Bau- und Energiegesetzgebung bereits umgesetzt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Neubauten und umfassenden Renovationen orientiert sich dabei am SIA-Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden». </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit Annahme der Motion 23.3936 Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» hat das Parlament den Bundesrat zudem beauftragt, den Zugang zu Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis sowie Stockwerkeigentum sicherzustellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Zuständigkeit für Regelungen zur Erstellungspflicht sowie zur Festlegung der maximal zulässigen Zahl von Parkplätzen liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Die Vorgaben sind in den entsprechenden kantonalen oder kommunalen Bauvorschriften geregelt. Auf Bundesebene gibt es hierzu aktuell keine gesetzlichen Vorschriften. Eine Umsetzung im Sinne des Postulats würde in die Autonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob in der Bundesgesetzgebung für die Festlegung der Anzahl zulässiger Parkplätze ein Koeffizient zugunsten von mit Ladestationen ausgerüsteten Parkplätzen eingeführt werden kann. Ziel ist es, einen indirekten finanziellen Anreiz zu schaffen, um die Einrichtung von Ladestationen bei Mehrfamilienhäusern und Unternehmen zu fördern.</p>
  • Beschleunigung der Einrichtung privater Ladestationen für die Elektromobilität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung der Elektromobilität wird häufig als zentrales Element zur Erreichung der von der Bevölkerung beschlossenen Klimaziele genannt.</p><p>Ein entscheidender Faktor für den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug ist der Zugang zu einer Ladestation am Wohn- oder Arbeitsort. Damit die Elektromobilität weiter voranschreiten kann, müssen daher zahlreiche private Ladestationen eingerichtet und die dafür nötigen Anpassungen an den Elektroinstallationen vorgenommen werden.&nbsp;</p><p>Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Unternehmen sind die Anpassungen an den Elektroinstallationen, die im Vorfeld nötig sind, um alle Parkplätze mit Ladepunkten auszustatten, oft sehr kostspielig. Das schwächt die Bereitschaft zur Einrichtung solcher Systeme und damit auch die Nachfrage nach Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen, sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen.</p><p>Das Parlament hat zwar bereits die Motion Maret 23.3225, die einen Steuerabzug für die Installationskosten für Ladestationen verlangt, angenommen. Die Umsetzung betrifft jedoch lediglich die direkten Kosten der Ladestation selbst, die im Vergleich zu den erheblichen Kosten im Zusammenhang mit den Anpassungen an den Elektroinstallationen im Vorfeld kaum ins Gewicht fallen.&nbsp;</p><p>Auch ein Blick nach Deutschland zeigt: Die Lage ist dort nicht wesentlich besser als in der Schweiz&nbsp;– trotz der Einführung eines «Rechts auf eine Steckdose». Das Beispiel unserer Nachbarn bestätigt, dass ein solches Recht ohne begleitende Finanzierung wirkungslos bleibt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, eine direkte oder indirekte Finanzierung für alle relevanten Kosten&nbsp;(Ladestationen und Elektroinstallationen) zu ermöglichen, um die Einrichtung privater Ladepunkte auch tatsächlich voranzubringen.</p><p>Angesichts der Finanzlage des Bundes und zahlreicher Kantone ist klar: Neue direkte Subventionen oder umfangreiche Steuervergünstigungen sind schwer umsetzbar&nbsp;– wenn nicht sogar ausgeschlossen.&nbsp;</p><p>Ein möglicher Lösungsansatz wäre daher, für jeden mit einer Ladestation ausgerüsteten Parkplatz zusätzliche Parkplätze zu bewilligen. Die Kantone definieren zu diesem Zweck einen Zuschlag zwischen 0,1 und 0,5 pro Parkplatz mit Ladestation. So würde ein indirekter finanzieller Anreiz geschaffen: Die zusätzlich bewilligten Parkplätze könnten verkauft oder vermietet werden, um einen grossen Teil der Kosten für die Anpassungen an den Elektroinstallationen im Vorfeld zu decken.&nbsp;</p><p>Diese Lösung würde Bund, Kantone und Gemeinden keinen Franken kosten.</p><p>Um die kantonale und kommunale Autonomie zu wahren, sollte die Bundesgesetzgebung lediglich eine Bandbreite von Koeffizienten vorgeben. Die konkrete Festlegung eines Satzes innerhalb dieser Bandbreite bliebe den Kantonen und/oder Gemeinden überlassen.</p><p>Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung liegt in ihrer Rückwirkung: Auch jene, die bereits in eine Ladestation investiert haben, würden nachträglich von der Regelung profitieren.</p>
    • <span><p><span>Die Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen im Verkehr und zur Erreichung der Klimaziele. Die Schweiz verfügt bereits über ein gut ausgebautes Netz an allgemein zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Trotzdem ist ein weiterer Ausbau notwendig, insbesondere im Bereich der Mehrparteiengebäude und bei Unternehmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei Neubauten gehört die Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bzw. die Vorbereitung für deren Installation heute zum Standard. In den aktuellen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn; Ausgabe 2025) ist dies in Modul 12 vorgesehen, einzelne Kantone haben die entsprechenden Vorschriften in ihrer Bau- und Energiegesetzgebung bereits umgesetzt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Neubauten und umfassenden Renovationen orientiert sich dabei am SIA-Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden». </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit Annahme der Motion 23.3936 Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» hat das Parlament den Bundesrat zudem beauftragt, den Zugang zu Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis sowie Stockwerkeigentum sicherzustellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Zuständigkeit für Regelungen zur Erstellungspflicht sowie zur Festlegung der maximal zulässigen Zahl von Parkplätzen liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Die Vorgaben sind in den entsprechenden kantonalen oder kommunalen Bauvorschriften geregelt. Auf Bundesebene gibt es hierzu aktuell keine gesetzlichen Vorschriften. Eine Umsetzung im Sinne des Postulats würde in die Autonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob in der Bundesgesetzgebung für die Festlegung der Anzahl zulässiger Parkplätze ein Koeffizient zugunsten von mit Ladestationen ausgerüsteten Parkplätzen eingeführt werden kann. Ziel ist es, einen indirekten finanziellen Anreiz zu schaffen, um die Einrichtung von Ladestationen bei Mehrfamilienhäusern und Unternehmen zu fördern.</p>
    • Beschleunigung der Einrichtung privater Ladestationen für die Elektromobilität

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