Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes

ShortId
25.4066
Id
20254066
Updated
18.12.2025 11:44
Language
de
Title
Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
AdditionalIndexing
15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist eines der innovativsten Länder der Welt, hat aber immer noch Schwierigkeiten, ihre vielversprechenden Start-ups in dauerhafte wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln: Allzu oft werden Projekte ins Ausland verkauft, weil es an der nötigen Wachstumsfinanzierung fehlt. Eine Schweizer e-Residency würde einen Hebel bieten, um zuverlässiges internationales Kapital und Partner unter Schweizer Rechtsprechung anzuziehen, die Verankerung von Innovation in der Schweiz zu stärken, die technologische und industrielle Souveränität auszubauen und die globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dank ihrer institutionellen Stabilität und Rechtssicherheit, gestützt auf ein starkes Finanzökosystem, leistungsstarke Forschung und ein anerkanntes Engagement für Ethik und Nachhaltigkeit, verfügt die Schweiz über einzigartige Vorteile, um zu einem unumgänglichen Hub für verantwortungsvolle Innovation zu werden. Im Einklang mit der «Strategie Digitale Schweiz» muss eine solche Studie auch den internationalen Ruf unseres Wirtschaftsstandorts, die Anforderungen an eine souveräne Cybersicherheit, die Auswirkungen auf die Kantone sowie die Einhaltung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen berücksichtigen. Die Prüfung dieser Aspekte würde es ermöglichen, eine glaubwürdige Lösung anzustreben, die auf unser föderales System abgestimmt ist, und die Schweiz gleichzeitig als weltweit führende Akteurin positioniert.</p>
  • <span><p><span>Das übergeordnete Anliegen des Postulates zielt auf eine Stärkung der Standortattraktivität und der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft. Dies entspricht auch der wirtschaftspolitischen Agenda des Bundesrats. Die Schweizer Innovationspolitik basiert im Wesentlichen auf dem Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem der Schweiz, das sowohl von den Kantonen als auch dem Bund unterstützt wird. Neben den exzellenten Hochschulen spielen die Innovationsförder-Agentur Innosuisse und die Neue Regionalpolitik (NRP) eine wichtige Rolle – Innosuisse indem sie die Anwendungsseite mit der Wissenschaft zusammenführt, Start-ups mit Coachings begleitet und innovative Konzepte vor ihrem Markteintritt fördert, die NRP unter anderem über Beratungen zur Produkt- und Prozessinnovation für Unternehmen. Die Standortförderung des Bundes verfügt mit Switzerland Global Enterprise über ein zentrales Instrument zur Unterstützung von exportierenden Schweizer KMU bei der Erschliessung neuer Märkte sowie zur Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in der Schweiz. Mit seinen sechs über die ganze Schweiz verteilten Standorten, die von den Standortkantonen und privaten Investoren sowie subsidiär vom Bund finanziell getragen werden, ist der Schweizer Innovationspark gut positioniert, um die Schweiz als globalen Knotenpunkt für Forschung, Technologie und Innovation zu etablieren und ausländische Firmen und Institutionen mit Forschung und Entwicklungsaktivitäten in die Schweiz zu holen. Derzeit wird die Botschaft Standortförderung für die Periode 2028-2031 vorbereitet. Dazu gehört auch die Digitalisierung von Behördenleistungen im Rahmen der nationalen Plattform </span><u><span>EasyGov.swiss</span></u><span>. Bereits heute sind rund 150’000 Unternehmen auf EasyGov registriert und können 59 verschiedene Behördengänge über den One-Stop-Shop digital abwickeln. In den kommenden Legislaturperioden soll das Angebot jedoch deutlich ausgebaut werden – von heute 59 auf rund 300 Behördenleistungen. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel werden über die nächsten Botschaften Standortförderung beantragt. </span></p><p><span>Seit 2024 verpflichtet zudem das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) die Bundesverwaltung, die Regulierungskosten für Unternehmen zu senken und die Digitalisierung der Behördenleistungen über EasyGov voranzutreiben. Mit den neuen Ausführungsbestimmungen, die voraussichtlich Ende 2027 in Kraft treten, wird dieser digitale Ausbau weiter konkretisiert. Gemäss dem dann ebenfalls in Kraft tretenden Artikel 11 UEG werden die Bundesbehörden verpflichtet, ihre elektronisch angebotenen Leistungen für Unternehmen über die Plattform EasyGov zugänglich zu machen, sofern das im konkreten Fall anwendbare Bundesrecht dem nicht entgegensteht. Diese Pflicht gilt dann sinngemäss auch für kantonale Behörden und mit Verwaltungsaufgaben betraute Dritte, soweit sie Bundesrecht vollziehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Weder die zuvor erwähnten Instrumente noch die Strategie Digitale Schweiz 2025 (BBI 2025 31) oder die Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027 (BBI 2024 45) sehen die Einführung einer «e-Residency» nach estnischem Vorbild vor. Ein solches System wäre aufgrund der föderalen Struktur, der dezentralen Registerführung sowie der hohen Anforderungen an Identitätsprüfung, Datenschutz und Steuertransparenz mit einem neuen Ansatz und entsprechend mit erheblichen rechtlichen und institutionellen Herausforderungen verbunden. Zudem unterscheidet sich die Ausgangslage wesentlich von jener Estlands: Während Estland seit seiner Unabhängigkeit auf eine vollständig zentralisierte digitale Verwaltungsarchitektur setzen konnte, ist die Schweiz durch ihren föderalen Aufbau und die verteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen strukturell anders organisiert. Der potenzielle zusätzliche Nutzen eines solchen neuen Ansatzes erscheint im Verhältnis zu den Unklarheiten und Kosten gering. Eine vertiefte Prüfung würde erhebliche Ressourcen beanspruchen, die angesichts anderer Prioritäten und der angespannten Finanzlage derzeit nicht verfügbar sind; der Bundesrat empfiehlt das Postulat daher zur Ablehnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, in der Schweiz ein System der e-Residency nach estnischem Vorbild einzuführen, das es Unternehmern ermöglicht, online ein Unternehmen nach Schweizer Recht zu gründen und zu führen. Der Bericht soll insbesondere:</p><p>a. die Chancen für die Schweiz analysieren (Stimulierung des wirtschaftlichen Ökosystems, Positionierung des Landes als unumgänglicher Hub für ethische und nachhaltige Innovation, Attraktivität für Start-ups und Investoren, potenzielle Steuereinnahmen) ;</p><p>b. Bedingungen und Mechanismen identifizieren, die eine sichere und faire Umsetzung des Systems gewährleisten und die sowohl die hiesigen Sozial- und Steuerstandards als auch den Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz wahren;</p><p>c. die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, einschliesslich Interoperabilität und Datenschutz, prüfen (Machbarkeit einer Schweizer «X-Road», transparente Rückverfolgbarkeit des Datenzugriffs ...) ;</p><p>d. die potenziellen Auswirkungen auf die Kantone sowie die Vereinbarkeit des Dispositivs mit den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen bewerten.</p>
  • Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist eines der innovativsten Länder der Welt, hat aber immer noch Schwierigkeiten, ihre vielversprechenden Start-ups in dauerhafte wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln: Allzu oft werden Projekte ins Ausland verkauft, weil es an der nötigen Wachstumsfinanzierung fehlt. Eine Schweizer e-Residency würde einen Hebel bieten, um zuverlässiges internationales Kapital und Partner unter Schweizer Rechtsprechung anzuziehen, die Verankerung von Innovation in der Schweiz zu stärken, die technologische und industrielle Souveränität auszubauen und die globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dank ihrer institutionellen Stabilität und Rechtssicherheit, gestützt auf ein starkes Finanzökosystem, leistungsstarke Forschung und ein anerkanntes Engagement für Ethik und Nachhaltigkeit, verfügt die Schweiz über einzigartige Vorteile, um zu einem unumgänglichen Hub für verantwortungsvolle Innovation zu werden. Im Einklang mit der «Strategie Digitale Schweiz» muss eine solche Studie auch den internationalen Ruf unseres Wirtschaftsstandorts, die Anforderungen an eine souveräne Cybersicherheit, die Auswirkungen auf die Kantone sowie die Einhaltung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen berücksichtigen. Die Prüfung dieser Aspekte würde es ermöglichen, eine glaubwürdige Lösung anzustreben, die auf unser föderales System abgestimmt ist, und die Schweiz gleichzeitig als weltweit führende Akteurin positioniert.</p>
    • <span><p><span>Das übergeordnete Anliegen des Postulates zielt auf eine Stärkung der Standortattraktivität und der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft. Dies entspricht auch der wirtschaftspolitischen Agenda des Bundesrats. Die Schweizer Innovationspolitik basiert im Wesentlichen auf dem Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem der Schweiz, das sowohl von den Kantonen als auch dem Bund unterstützt wird. Neben den exzellenten Hochschulen spielen die Innovationsförder-Agentur Innosuisse und die Neue Regionalpolitik (NRP) eine wichtige Rolle – Innosuisse indem sie die Anwendungsseite mit der Wissenschaft zusammenführt, Start-ups mit Coachings begleitet und innovative Konzepte vor ihrem Markteintritt fördert, die NRP unter anderem über Beratungen zur Produkt- und Prozessinnovation für Unternehmen. Die Standortförderung des Bundes verfügt mit Switzerland Global Enterprise über ein zentrales Instrument zur Unterstützung von exportierenden Schweizer KMU bei der Erschliessung neuer Märkte sowie zur Ansiedlung von ausländischen Unternehmen in der Schweiz. Mit seinen sechs über die ganze Schweiz verteilten Standorten, die von den Standortkantonen und privaten Investoren sowie subsidiär vom Bund finanziell getragen werden, ist der Schweizer Innovationspark gut positioniert, um die Schweiz als globalen Knotenpunkt für Forschung, Technologie und Innovation zu etablieren und ausländische Firmen und Institutionen mit Forschung und Entwicklungsaktivitäten in die Schweiz zu holen. Derzeit wird die Botschaft Standortförderung für die Periode 2028-2031 vorbereitet. Dazu gehört auch die Digitalisierung von Behördenleistungen im Rahmen der nationalen Plattform </span><u><span>EasyGov.swiss</span></u><span>. Bereits heute sind rund 150’000 Unternehmen auf EasyGov registriert und können 59 verschiedene Behördengänge über den One-Stop-Shop digital abwickeln. In den kommenden Legislaturperioden soll das Angebot jedoch deutlich ausgebaut werden – von heute 59 auf rund 300 Behördenleistungen. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel werden über die nächsten Botschaften Standortförderung beantragt. </span></p><p><span>Seit 2024 verpflichtet zudem das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG; SR 930.31) die Bundesverwaltung, die Regulierungskosten für Unternehmen zu senken und die Digitalisierung der Behördenleistungen über EasyGov voranzutreiben. Mit den neuen Ausführungsbestimmungen, die voraussichtlich Ende 2027 in Kraft treten, wird dieser digitale Ausbau weiter konkretisiert. Gemäss dem dann ebenfalls in Kraft tretenden Artikel 11 UEG werden die Bundesbehörden verpflichtet, ihre elektronisch angebotenen Leistungen für Unternehmen über die Plattform EasyGov zugänglich zu machen, sofern das im konkreten Fall anwendbare Bundesrecht dem nicht entgegensteht. Diese Pflicht gilt dann sinngemäss auch für kantonale Behörden und mit Verwaltungsaufgaben betraute Dritte, soweit sie Bundesrecht vollziehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Weder die zuvor erwähnten Instrumente noch die Strategie Digitale Schweiz 2025 (BBI 2025 31) oder die Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027 (BBI 2024 45) sehen die Einführung einer «e-Residency» nach estnischem Vorbild vor. Ein solches System wäre aufgrund der föderalen Struktur, der dezentralen Registerführung sowie der hohen Anforderungen an Identitätsprüfung, Datenschutz und Steuertransparenz mit einem neuen Ansatz und entsprechend mit erheblichen rechtlichen und institutionellen Herausforderungen verbunden. Zudem unterscheidet sich die Ausgangslage wesentlich von jener Estlands: Während Estland seit seiner Unabhängigkeit auf eine vollständig zentralisierte digitale Verwaltungsarchitektur setzen konnte, ist die Schweiz durch ihren föderalen Aufbau und die verteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen strukturell anders organisiert. Der potenzielle zusätzliche Nutzen eines solchen neuen Ansatzes erscheint im Verhältnis zu den Unklarheiten und Kosten gering. Eine vertiefte Prüfung würde erhebliche Ressourcen beanspruchen, die angesichts anderer Prioritäten und der angespannten Finanzlage derzeit nicht verfügbar sind; der Bundesrat empfiehlt das Postulat daher zur Ablehnung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, in der Schweiz ein System der e-Residency nach estnischem Vorbild einzuführen, das es Unternehmern ermöglicht, online ein Unternehmen nach Schweizer Recht zu gründen und zu führen. Der Bericht soll insbesondere:</p><p>a. die Chancen für die Schweiz analysieren (Stimulierung des wirtschaftlichen Ökosystems, Positionierung des Landes als unumgänglicher Hub für ethische und nachhaltige Innovation, Attraktivität für Start-ups und Investoren, potenzielle Steuereinnahmen) ;</p><p>b. Bedingungen und Mechanismen identifizieren, die eine sichere und faire Umsetzung des Systems gewährleisten und die sowohl die hiesigen Sozial- und Steuerstandards als auch den Ruf des Wirtschaftsstandorts Schweiz wahren;</p><p>c. die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, einschliesslich Interoperabilität und Datenschutz, prüfen (Machbarkeit einer Schweizer «X-Road», transparente Rückverfolgbarkeit des Datenzugriffs ...) ;</p><p>d. die potenziellen Auswirkungen auf die Kantone sowie die Vereinbarkeit des Dispositivs mit den von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen bewerten.</p>
    • Untersuchung der Machbarkeit und der Auswirkungen einer Schweizer E-Residency zur Stärkung der Innovation und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes

Back to List