Geordneter Ausstieg für Schutzstatus S

ShortId
25.4067
Id
20254067
Updated
03.12.2025 14:47
Language
de
Title
Geordneter Ausstieg für Schutzstatus S
AdditionalIndexing
09;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz trägt seit Beginn des Krieges eine erhebliche Aufnahmeverantwortung. Per Juli 2025 befinden sich 69'426 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; 42'908 sind im erwerbsfähigen Alter, 14'495 stehen in einem Arbeitsverhältnis. Die Lastenverteilung ist ungleich, Gemeinden und städtische Räume berichten über Engpässe bei Unterkünften, Schulen und Gesundheitsversorgung.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund braucht es eine verbindliche Exitstrategie, die folgende Ziele zusammenbringt:<br>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Es darf keinen automatischen, kollektiven Übergang in einen neuen Status geben.</li><li>Jeder Fall wird individuell überprüft. Die Strategie legt den dafür erforderlichen Personal- und Ressourcenbedarf offen. Positive Asylentscheide sind in bestehende Aufenthaltstitel (z. B. B-Aufenthalt) einzuordnen.</li><li>Ziel des Status muss eine geordnete und möglichst frühe Rückkehr sein. Dies kann durch ein degressives, zweckgebundenes Unterstützungsangebot vor Ort erleichtert werden.</li><li>Für Personen in Ausbildung gelten verhältnismässige Fristen. Mitwirkung sowie Arbeits-/Ausbildungsnachweise sind einzufordern.</li><li>Bei einer Ablehnung des Gesuchs braucht es, sofern möglich, eine Rückführung. Sollten die Personen aufgrund der Gefahrenlage nicht zurückgeschafft werden können, darf ihnen nur Nothilfe gewährt werden.</li></ul><p>Der Bundesrat soll dabei einen konkreter Personalplan (Dolmetscher, juristische Ressourcen etc.) entwerfen und Vorschläge zum Mittelaufbau zur Sicherstellung der Einzelfallprüfungen und des Vollzugs machen. Ziel muss es sein, die Kantone und Gemeinden durch eine klare Finanzierungsarchitektur (Bundesmittel, Fonds, transparente Abrechnung) und operative Massnahmen zu entlasten.<br>&nbsp;</p><p>Bereits vorbereitende Massnahmen müssen jetzt getroffen werden (Weisungen, IT-Terminierung, Reserve-Kapazitäten). Ein klarer Zeitplan schafft die nötige Planungssicherheit, erlaubt rechtzeitige Verordnungsänderungen und stellt sicher, dass Evaluationsmechanismen eingeplant werden können.</p>
  • <span><p><span>Die Lage in der Ukraine ist aufgrund der russischen Angriffshandlungen in weiten Teilen nach wie vor sehr unsicher und unbeständig. Die Voraussetzungen zur Aufhebung des Schutzstatus S sind derzeit nicht gegeben (siehe Art. 76 Abs. 1 i.</span><span>&nbsp;</span><span>V.</span><span>&nbsp;</span><span>m. Art.</span><span>&nbsp;</span><span>4 AsylG; SR 142.31). Deshalb hat sich der Bundesrat am 8. Oktober 2025 für die Aufrechterhaltung des Schutzstatus S bis März 2027 ausgesprochen, sofern sich die Situation bis dahin nicht grundlegend ändert.</span></p><p><span>Eine verfrühte Aufhebung hätte zur Folge, dass von der Aufhebung ihres Schutzstatus betroffene Personen sowie neu ankommende Schutzsuchende aus der Ukraine ein Asylgesuch stellen können. Da im Rahmen des Asylverfahrens – im Unterschied zum Schutzverfahren – die individuellen Verfolgungsvorbringen und Wegweisungsvollzugshindernisse im Einzelfall aufwändig geprüft werden müssen, könnte diese Verlagerung auf das Asylverfahren zu einer Überlastung des Asylsystems und zu einer Anhäufung von Asylgesuchspendenzen führen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat gemeinsam mit den Kantonen ein provisorisches Umsetzungskonzept zur Aufhebung des Schutzstatus S erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 davon Kenntnis genommen. Neben operativen Massnahmen beinhaltet das Konzept Empfehlungen zu den Ausreisefristen, den Verfahren und der Ausgestaltung der Rückkehrhilfe. Es enthält auch eine provisorische Schätzung des Personal- und Ressourcenbedarfs bei einer Aufhebung des Schutzstatus S. Nach der Veröffentlichung des Umsetzungskonzepts hat das SEM die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung des Schutzstatus S in enger Abstimmung mit den beteiligten Partnern fortgeführt. Angesichts der sich ständig verändernden Lage sind diese Arbeiten noch im Gang. Endgültige Entscheide können aber erst getroffen werden, wenn die Rahmenbedingungen für eine Aufhebung des Schutzstatus S vollständig bekannt sind</span><em><span>. </span></em><span>Sobald eine Aufhebung des Schutzstatus S in Betracht gezogen werden kann, wird das SEM eine Aufhebungsstrategie erarbeiten, die als Grundlage für politische Entscheide dienen soll. Die in der Motion aufgeworfenen Fragen werden in diesem Rahmen behandelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Europäische Union (EU) hat im Juni 2025 die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2027 beschlossen und eine Empfehlung für eine Ausstiegsstrategie verabschiedet, sobald die Lage dies erlaubt. Diese Empfehlung, die für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist, legt die allgemeinen Grundsätze für den Zugang zu anderen Aufenthaltstiteln und für die freiwillige Rückkehr fest. Sie strebt einen koordinierten Ausstieg aus dem vorübergehenden Schutz an, um insbesondere Sekundärmigration in der EU zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten können sich bei ihrer nationalen Strategie an diesen allgemeinen Grundsätzen orientieren. Der Bundesrat hat von der EU-Empfehlung Kenntnis genommen. Er wird zu gegebener Zeit seine Arbeiten eng mit jenen der EU koordinieren und dabei die Besonderheiten in der Schweiz berücksichtigen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Ende März 2026 eine umfassende Exitstrategie für den Schutzstatus S vorzulegen. Die Strategie hat einen Vorschlag für die geordnete Aufhebung von S zu enthalten, inklusive die Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sowie einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Garantien (Asylzugang, Non-Refoulement, individuelle Prüfung, Härtefälle) gewahrt werden.</p>
  • Geordneter Ausstieg für Schutzstatus S
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz trägt seit Beginn des Krieges eine erhebliche Aufnahmeverantwortung. Per Juli 2025 befinden sich 69'426 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; 42'908 sind im erwerbsfähigen Alter, 14'495 stehen in einem Arbeitsverhältnis. Die Lastenverteilung ist ungleich, Gemeinden und städtische Räume berichten über Engpässe bei Unterkünften, Schulen und Gesundheitsversorgung.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund braucht es eine verbindliche Exitstrategie, die folgende Ziele zusammenbringt:<br>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Es darf keinen automatischen, kollektiven Übergang in einen neuen Status geben.</li><li>Jeder Fall wird individuell überprüft. Die Strategie legt den dafür erforderlichen Personal- und Ressourcenbedarf offen. Positive Asylentscheide sind in bestehende Aufenthaltstitel (z. B. B-Aufenthalt) einzuordnen.</li><li>Ziel des Status muss eine geordnete und möglichst frühe Rückkehr sein. Dies kann durch ein degressives, zweckgebundenes Unterstützungsangebot vor Ort erleichtert werden.</li><li>Für Personen in Ausbildung gelten verhältnismässige Fristen. Mitwirkung sowie Arbeits-/Ausbildungsnachweise sind einzufordern.</li><li>Bei einer Ablehnung des Gesuchs braucht es, sofern möglich, eine Rückführung. Sollten die Personen aufgrund der Gefahrenlage nicht zurückgeschafft werden können, darf ihnen nur Nothilfe gewährt werden.</li></ul><p>Der Bundesrat soll dabei einen konkreter Personalplan (Dolmetscher, juristische Ressourcen etc.) entwerfen und Vorschläge zum Mittelaufbau zur Sicherstellung der Einzelfallprüfungen und des Vollzugs machen. Ziel muss es sein, die Kantone und Gemeinden durch eine klare Finanzierungsarchitektur (Bundesmittel, Fonds, transparente Abrechnung) und operative Massnahmen zu entlasten.<br>&nbsp;</p><p>Bereits vorbereitende Massnahmen müssen jetzt getroffen werden (Weisungen, IT-Terminierung, Reserve-Kapazitäten). Ein klarer Zeitplan schafft die nötige Planungssicherheit, erlaubt rechtzeitige Verordnungsänderungen und stellt sicher, dass Evaluationsmechanismen eingeplant werden können.</p>
    • <span><p><span>Die Lage in der Ukraine ist aufgrund der russischen Angriffshandlungen in weiten Teilen nach wie vor sehr unsicher und unbeständig. Die Voraussetzungen zur Aufhebung des Schutzstatus S sind derzeit nicht gegeben (siehe Art. 76 Abs. 1 i.</span><span>&nbsp;</span><span>V.</span><span>&nbsp;</span><span>m. Art.</span><span>&nbsp;</span><span>4 AsylG; SR 142.31). Deshalb hat sich der Bundesrat am 8. Oktober 2025 für die Aufrechterhaltung des Schutzstatus S bis März 2027 ausgesprochen, sofern sich die Situation bis dahin nicht grundlegend ändert.</span></p><p><span>Eine verfrühte Aufhebung hätte zur Folge, dass von der Aufhebung ihres Schutzstatus betroffene Personen sowie neu ankommende Schutzsuchende aus der Ukraine ein Asylgesuch stellen können. Da im Rahmen des Asylverfahrens – im Unterschied zum Schutzverfahren – die individuellen Verfolgungsvorbringen und Wegweisungsvollzugshindernisse im Einzelfall aufwändig geprüft werden müssen, könnte diese Verlagerung auf das Asylverfahren zu einer Überlastung des Asylsystems und zu einer Anhäufung von Asylgesuchspendenzen führen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat gemeinsam mit den Kantonen ein provisorisches Umsetzungskonzept zur Aufhebung des Schutzstatus S erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 davon Kenntnis genommen. Neben operativen Massnahmen beinhaltet das Konzept Empfehlungen zu den Ausreisefristen, den Verfahren und der Ausgestaltung der Rückkehrhilfe. Es enthält auch eine provisorische Schätzung des Personal- und Ressourcenbedarfs bei einer Aufhebung des Schutzstatus S. Nach der Veröffentlichung des Umsetzungskonzepts hat das SEM die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung des Schutzstatus S in enger Abstimmung mit den beteiligten Partnern fortgeführt. Angesichts der sich ständig verändernden Lage sind diese Arbeiten noch im Gang. Endgültige Entscheide können aber erst getroffen werden, wenn die Rahmenbedingungen für eine Aufhebung des Schutzstatus S vollständig bekannt sind</span><em><span>. </span></em><span>Sobald eine Aufhebung des Schutzstatus S in Betracht gezogen werden kann, wird das SEM eine Aufhebungsstrategie erarbeiten, die als Grundlage für politische Entscheide dienen soll. Die in der Motion aufgeworfenen Fragen werden in diesem Rahmen behandelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Europäische Union (EU) hat im Juni 2025 die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2027 beschlossen und eine Empfehlung für eine Ausstiegsstrategie verabschiedet, sobald die Lage dies erlaubt. Diese Empfehlung, die für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist, legt die allgemeinen Grundsätze für den Zugang zu anderen Aufenthaltstiteln und für die freiwillige Rückkehr fest. Sie strebt einen koordinierten Ausstieg aus dem vorübergehenden Schutz an, um insbesondere Sekundärmigration in der EU zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten können sich bei ihrer nationalen Strategie an diesen allgemeinen Grundsätzen orientieren. Der Bundesrat hat von der EU-Empfehlung Kenntnis genommen. Er wird zu gegebener Zeit seine Arbeiten eng mit jenen der EU koordinieren und dabei die Besonderheiten in der Schweiz berücksichtigen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis spätestens Ende März 2026 eine umfassende Exitstrategie für den Schutzstatus S vorzulegen. Die Strategie hat einen Vorschlag für die geordnete Aufhebung von S zu enthalten, inklusive die Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sowie einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan. Dabei müssen die rechtsstaatlichen Garantien (Asylzugang, Non-Refoulement, individuelle Prüfung, Härtefälle) gewahrt werden.</p>
    • Geordneter Ausstieg für Schutzstatus S

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