Pilotprogramm KI-Assistenz in Asylverfahren
- ShortId
-
25.4068
- Id
-
20254068
- Updated
-
22.12.2025 10:36
- Language
-
de
- Title
-
Pilotprogramm KI-Assistenz in Asylverfahren
- AdditionalIndexing
-
2811;10;04;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Asylverfahren stehen unter hohem Effizienzdruck. Technisch klar umrissene Pilotprojekte können Routineaufgaben übernehmen, ohne die rechtsstaatliche Prüfung zu ersetzen. Das neue Datenschutzgesetz verlangt bereits DSFA-Prüfungen bei risikobehafteter Datenbearbeitung; die DSFA-Richtlinien des Bundes konkretisieren Ablauf und Transparenzpflichten. Damit besteht eine geeignete rechtliche Grundlage, welche ein Pilotprojekt nutzen und ergänzen muss. Der Bund hat eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung erarbeiten lassen; die Schweiz ist zudem in internationale Prozesse (Council of Europe Framework Convention) eingebunden. Es ist deshalb sinnvoll, Pilotprojekte zu testen, die an internationale Standards anschliessbar sind. Ein frühzeitiges, transparentes Vorgehen stärkt die Vertrauensbasis.</p><p>KI-Assistenz kann Routineaufgaben beschleunigen (bessere Erkennung von Dokumentenbetrug, effizientere Nutzung von Dolmetschern, raschere Fallselektion) und so personelle Ressourcen für komplexe rechtsstaatliche Entscheidungen freimachen. Internationale Erfahrungen (z. B. Kanada, UNHCR-Leitlinien) zeigen, dass Analytics für Triage sowie digitale Assistenzsysteme sinnvoll eingesetzt werden können. Dies stets unter strenger menschlicher Kontrolle. Diese Effizienzgewinne sind angesichts der vielen hängigen Asylverfahren sehr willkommen.</p><p>Die Forschung bestätigt, dass KI-Technologien in EU-Staaten bereits in Asyl- und Migrationsprozessen geprüft oder eingesetzt werden (z. B. für Triage, Übersetzungs-/Chatbot-Assistenz, Dokumentenprüfung, Altersschätzung). Viele Anwendungen sind experimentell; die EU-Debatte und Berichte fordern Transparenz und Schutzmechanismen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Kanada setzt bereits Advanced-Analytics ein, um Antragsbestände vorzuselektieren und so die Bearbeitungskapazität deutlich zu erhöhen. Ein Gewinn, den auch die Schweiz durch eine eng begrenzte Triage-Unterstützung realisieren könnte. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Bei einer Annahme im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Abänderungsantrag bezüglich der Frist für den Start des Pilotprogramms stellen. Mit Blick auf die notwendigen Vorbereitungsarbeiten (u.a. Schaffung der rechtlichen Grundlage) soll das Pilotprogramm innert 24 Monate nach der Annahme der Motion gestartet werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten und die notwendigen Vollzugsmassnahmen zu treffen, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) innert 12 Monaten ein Pilotprogramm zur Erprobung von KI-gestützten Assistenzsystemen in ausgewählten Teilen der Asylaufnahme startet.</p>
- Pilotprogramm KI-Assistenz in Asylverfahren
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Asylverfahren stehen unter hohem Effizienzdruck. Technisch klar umrissene Pilotprojekte können Routineaufgaben übernehmen, ohne die rechtsstaatliche Prüfung zu ersetzen. Das neue Datenschutzgesetz verlangt bereits DSFA-Prüfungen bei risikobehafteter Datenbearbeitung; die DSFA-Richtlinien des Bundes konkretisieren Ablauf und Transparenzpflichten. Damit besteht eine geeignete rechtliche Grundlage, welche ein Pilotprojekt nutzen und ergänzen muss. Der Bund hat eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung erarbeiten lassen; die Schweiz ist zudem in internationale Prozesse (Council of Europe Framework Convention) eingebunden. Es ist deshalb sinnvoll, Pilotprojekte zu testen, die an internationale Standards anschliessbar sind. Ein frühzeitiges, transparentes Vorgehen stärkt die Vertrauensbasis.</p><p>KI-Assistenz kann Routineaufgaben beschleunigen (bessere Erkennung von Dokumentenbetrug, effizientere Nutzung von Dolmetschern, raschere Fallselektion) und so personelle Ressourcen für komplexe rechtsstaatliche Entscheidungen freimachen. Internationale Erfahrungen (z. B. Kanada, UNHCR-Leitlinien) zeigen, dass Analytics für Triage sowie digitale Assistenzsysteme sinnvoll eingesetzt werden können. Dies stets unter strenger menschlicher Kontrolle. Diese Effizienzgewinne sind angesichts der vielen hängigen Asylverfahren sehr willkommen.</p><p>Die Forschung bestätigt, dass KI-Technologien in EU-Staaten bereits in Asyl- und Migrationsprozessen geprüft oder eingesetzt werden (z. B. für Triage, Übersetzungs-/Chatbot-Assistenz, Dokumentenprüfung, Altersschätzung). Viele Anwendungen sind experimentell; die EU-Debatte und Berichte fordern Transparenz und Schutzmechanismen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Kanada setzt bereits Advanced-Analytics ein, um Antragsbestände vorzuselektieren und so die Bearbeitungskapazität deutlich zu erhöhen. Ein Gewinn, den auch die Schweiz durch eine eng begrenzte Triage-Unterstützung realisieren könnte. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Bei einer Annahme im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Abänderungsantrag bezüglich der Frist für den Start des Pilotprogramms stellen. Mit Blick auf die notwendigen Vorbereitungsarbeiten (u.a. Schaffung der rechtlichen Grundlage) soll das Pilotprogramm innert 24 Monate nach der Annahme der Motion gestartet werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten und die notwendigen Vollzugsmassnahmen zu treffen, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) innert 12 Monaten ein Pilotprogramm zur Erprobung von KI-gestützten Assistenzsystemen in ausgewählten Teilen der Asylaufnahme startet.</p>
- Pilotprogramm KI-Assistenz in Asylverfahren
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