Den Schutz von Umweltverteidigern und Umweltverteidigerinnen sicherstellen!
- ShortId
-
25.4069
- Id
-
20254069
- Updated
-
18.12.2025 11:45
- Language
-
de
- Title
-
Den Schutz von Umweltverteidigern und Umweltverteidigerinnen sicherstellen!
- AdditionalIndexing
-
08;52;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu 1: So genannte Menschenrechtsverteidiger bewegten sich gemäss einem Bericht der Global Analysis 2024/25 von Front Line Defenders (</span><a href="http://www.frontlinedefenders.org"><u><span>www.frontlinedefenders.org</span></u></a><span> > Startseite > Global Analysis 2024/2025 > Find out more > Read the full report here) in einem schwierigen Umfeld, das durch zunehmende Repressionen und eine Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums gekennzeichnet sei. Ebenfalls gemäss diesem Bericht seien Umweltaktivisten eine der besonders betroffenen Gruppen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2 und 4: Die Schweiz war eines der ersten Länder, das Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern veröffentlicht hat, in denen die Möglichkeiten zur deren Unterstützung detailliert beschrieben werden. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz mehrere Organisationen, die sich auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, darunter auch Umweltverteidiger, spezialisiert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3, 6, 7, 8: Die Schweiz setzt sich an den Klima COPs für die Berücksichtigung der Menschenrechte ein, insbesondere im Zusammenhang mit den Diskussionen über eine gerechte Transition. Die spezifische Erwähnung von Umweltverteidigern in der Abschlusserklärung ist keine Priorität für die Schweiz. In ihrem neuen nationalen Klimaziel (Nationally Determined Contribution [NDC]) für die Periode 2031-2035 unterstreicht die Schweiz, dass die Vertragsparteien bei der Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ihre jeweiligen Menschenrechtsverpflichtungen achten, fördern und berücksichtigen sollten. Die Wahrung der Menschenrechte ist auch in den bilateralen Abkommen, die die Schweiz mit Partnerstaaten unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (SR 0.814.012) abschliesst, explizit berücksichtigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 5: Die Schweizer Klimapolitik richtet sich nach dem Übereinkommen von Paris und den Empfehlungen des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change [IPCC]). Die Schweiz kennt ein breites Spektrum an Massnahmen zur Reduktion der Emissionen in den verschiedenen Sektoren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Freiheitsrechte der in der Schweiz lebenden Menschen, die durch die Klimapolitik nicht übermässig eingeschränkt werden sollen. Darüber hinaus werden die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel gestärkt. Die Ziele und Instrumente der Klimapolitik unterliegen regelmässigen Evaluationen und Weiterentwicklungen.</span></p></span>
- <p>Im November 2025 findet in Belém die 30. UN-Klimakonferenz (COP30) statt. Der IPCC betont, dass die in diesem Jahrzehnt getroffenen Entscheidungen Auswirkungen für Jahrtausende aufs Weltklima haben werden. Im Juli machte der Internationale Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten klar, dass Staaten Klimaschäden verhindern und wiedergutmachen müssen und die Nichterfüllung völkerrechtswidrig ist. Eine Schlüsselrolle spielen dabei Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger/innen, die Ökosysteme schützen und nachhaltige Alternativen aufbauen. Dennoch wurden sie in den Abschlusstexten der COP bisher nicht anerkannt. Der UNO-Menschenrechtsrat hat 2019 hervorgehoben, dass sie besonders gefährdet sind, und forderte wirksamen Schutz vor Gewalt, Kriminalisierung und Einschüchterung. Zwischen 2012 und 2023 wurden jedoch über 2’100 von ihnen ermordet. COP30 bietet die Gelegenheit, den Schutz dieser Akteur/innen auf die Agenda zu setzen. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt er die globale Situation von Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger/innen angesichts zunehmender Repressionen?</li><li>Welche Verantwortung sieht er für Staaten des globalen Nordens, insbesondere die Schweiz, zum Schutz dieser Personen?</li><li>Wie gedenkt er in multilateralen Gremien die Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz zu stärken?</li><li>Plant er, den Schutz von Umweltverteidiger/innen auch in Aussenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit stärker zu verankern?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die schweizerische Klimapolitik internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen entspricht?</li><li>Wird er sich bei der COP30 dafür einsetzen, dass die Arbeit von Individuen und Gemeinschaften, die Umwelt und Lebensräume schützen, anerkannt wird?</li><li>Welche Schritte unternimmt die Schweiz, damit Umweltverteidiger/innen in den Abschlusserklärungen erwähnt und geschützt werden?</li><li>Welche Massnahmen wird er an der COP30 ankündigen, um sich einer internationalen Allianz zum Schutz dieser Agierenden anzuschliessen oder einer solche zu unterstützen?</li></ol>
- Den Schutz von Umweltverteidigern und Umweltverteidigerinnen sicherstellen!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Zu 1: So genannte Menschenrechtsverteidiger bewegten sich gemäss einem Bericht der Global Analysis 2024/25 von Front Line Defenders (</span><a href="http://www.frontlinedefenders.org"><u><span>www.frontlinedefenders.org</span></u></a><span> > Startseite > Global Analysis 2024/2025 > Find out more > Read the full report here) in einem schwierigen Umfeld, das durch zunehmende Repressionen und eine Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums gekennzeichnet sei. Ebenfalls gemäss diesem Bericht seien Umweltaktivisten eine der besonders betroffenen Gruppen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2 und 4: Die Schweiz war eines der ersten Länder, das Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern veröffentlicht hat, in denen die Möglichkeiten zur deren Unterstützung detailliert beschrieben werden. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz mehrere Organisationen, die sich auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, darunter auch Umweltverteidiger, spezialisiert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3, 6, 7, 8: Die Schweiz setzt sich an den Klima COPs für die Berücksichtigung der Menschenrechte ein, insbesondere im Zusammenhang mit den Diskussionen über eine gerechte Transition. Die spezifische Erwähnung von Umweltverteidigern in der Abschlusserklärung ist keine Priorität für die Schweiz. In ihrem neuen nationalen Klimaziel (Nationally Determined Contribution [NDC]) für die Periode 2031-2035 unterstreicht die Schweiz, dass die Vertragsparteien bei der Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ihre jeweiligen Menschenrechtsverpflichtungen achten, fördern und berücksichtigen sollten. Die Wahrung der Menschenrechte ist auch in den bilateralen Abkommen, die die Schweiz mit Partnerstaaten unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (SR 0.814.012) abschliesst, explizit berücksichtigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 5: Die Schweizer Klimapolitik richtet sich nach dem Übereinkommen von Paris und den Empfehlungen des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change [IPCC]). Die Schweiz kennt ein breites Spektrum an Massnahmen zur Reduktion der Emissionen in den verschiedenen Sektoren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Freiheitsrechte der in der Schweiz lebenden Menschen, die durch die Klimapolitik nicht übermässig eingeschränkt werden sollen. Darüber hinaus werden die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel gestärkt. Die Ziele und Instrumente der Klimapolitik unterliegen regelmässigen Evaluationen und Weiterentwicklungen.</span></p></span>
- <p>Im November 2025 findet in Belém die 30. UN-Klimakonferenz (COP30) statt. Der IPCC betont, dass die in diesem Jahrzehnt getroffenen Entscheidungen Auswirkungen für Jahrtausende aufs Weltklima haben werden. Im Juli machte der Internationale Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten klar, dass Staaten Klimaschäden verhindern und wiedergutmachen müssen und die Nichterfüllung völkerrechtswidrig ist. Eine Schlüsselrolle spielen dabei Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger/innen, die Ökosysteme schützen und nachhaltige Alternativen aufbauen. Dennoch wurden sie in den Abschlusstexten der COP bisher nicht anerkannt. Der UNO-Menschenrechtsrat hat 2019 hervorgehoben, dass sie besonders gefährdet sind, und forderte wirksamen Schutz vor Gewalt, Kriminalisierung und Einschüchterung. Zwischen 2012 und 2023 wurden jedoch über 2’100 von ihnen ermordet. COP30 bietet die Gelegenheit, den Schutz dieser Akteur/innen auf die Agenda zu setzen. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt er die globale Situation von Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger/innen angesichts zunehmender Repressionen?</li><li>Welche Verantwortung sieht er für Staaten des globalen Nordens, insbesondere die Schweiz, zum Schutz dieser Personen?</li><li>Wie gedenkt er in multilateralen Gremien die Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz zu stärken?</li><li>Plant er, den Schutz von Umweltverteidiger/innen auch in Aussenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit stärker zu verankern?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die schweizerische Klimapolitik internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen entspricht?</li><li>Wird er sich bei der COP30 dafür einsetzen, dass die Arbeit von Individuen und Gemeinschaften, die Umwelt und Lebensräume schützen, anerkannt wird?</li><li>Welche Schritte unternimmt die Schweiz, damit Umweltverteidiger/innen in den Abschlusserklärungen erwähnt und geschützt werden?</li><li>Welche Massnahmen wird er an der COP30 ankündigen, um sich einer internationalen Allianz zum Schutz dieser Agierenden anzuschliessen oder einer solche zu unterstützen?</li></ol>
- Den Schutz von Umweltverteidigern und Umweltverteidigerinnen sicherstellen!
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