Enormer Verzug bei der Lärmsanierung von Schiessplätzen
- ShortId
-
25.4070
- Id
-
20254070
- Updated
-
19.12.2025 12:21
- Language
-
de
- Title
-
Enormer Verzug bei der Lärmsanierung von Schiessplätzen
- AdditionalIndexing
-
52;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das VBS hat zum Ablauf der Sanierungsfrist am 31. Juli 2025 transparent über den Stand der Lärmsanierung der militärischen Schiessplätze und die Gründe dafür informiert (</span><a href="https://www.vtg.admin.ch/de/newnsb/P16q06nZtA9u8o8HLZwPV"><u><span>Medienmitteilung vom 5. August 2025</span></u></a><span>). Ein zentraler Grund ist, dass mit der Weiterentwicklung der Armee ab 2018 verschiedene Änderungen in der Nutzung der Schiessplätze zur berücksichtigen waren. Mit der Ausrichtung der Armee auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ist zudem absehbar, dass die Schiessausbildung gestärkt werden muss und es bei gewissen Schiessplätzen zu einer stärkeren Nutzung kommen wird, was ebenfalls zu berücksichtigen ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. u. 3. Bei verschiedenen Plätzen sind die Planungsarbeiten aus den eingangs erwähnten Gründen noch in Gang.</span></p><p><span>2. </span><span> </span><span>Das VBS arbeitet an der Durchführung der notwendigen Bewilligungsverfahren und der anschliessenden Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen bei den ausstehenden Schiessplätzen.</span><span> </span><span>Für einen grossen Teil der Schiessplätze müssen Erleichterungen nach der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) gewährt werden, damit die militärische Schiessausbildung sichergestellt werden kann. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt über die nächsten 5 bis 10 Jahre.</span></p><p><span>4. u. 5. Das VBS hat die Vorbereitungen für die Lärmsanierungen so weit vorangetrieben, dass die Militärischen Plangenehmigungsverfahren zu den Sanierungsprojekten gestartet worden sind oder in den nächsten Monaten gestartet werden. Lärmbetroffene haben die Möglichkeit, in diesen Verfahren Einsprache zu erheben.</span></p><p><span>6. </span><span> </span><span>Bis anhin wurde gegen keine Plangenehmigung, welche die Lärmsanierung eines Schiessplatzes nach Anhang 9 der LSV zum Gegenstand hatte, Beschwerde geführt.</span></p><p><span>7. </span><span> </span><span>Aus heutiger Sicht sind keine Zusatzkosten zu erwarten.</span></p><p><span>8. </span><span> </span><span>Das VBS steht mit den betroffenen Gemeinden in Kontakt und informiert diese über den Stand der Lärmsanierungsprojekte.</span></p><p><span>9. </span><span> </span><span>Das VBS realisiert die militärischen Bauprojekte in der Regel innerhalb der geforderten Termine.</span></p><p><span>10.</span><span> </span><span>Aus heutiger Sicht sind keine Mehrkosten zu erwarten.</span></p></span>
- <p>Im Zuge des Modernisierungsprozesses Schweizer Schiessplätze wurde 2016 beschlossen, eine Obergrenze für Lärmimmissionen zu setzen. Die Armee hat dabei mit dem Umbau von 46 Schweizer Schiessplätze begonnen um somit die gesetzlich vorgegebene Zeitgrenze bis 2025 einzuhalten. Das VBS unterteilt die Projekte in vier Phasen, von der Konzeptphase bis zur Realisierung der Projekte. Von den 46 Schiessplätzen werden vier erfolgreich lärmsaniert. 21 Schiessplätze befinden sich immer noch in der Konzeptphase und der Projektierung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb befinden sich noch 21 Schiessplätze in der Konzeptphase bzw. in der Projektierung?</li><li>Bis wann prognostiziert das VBS die Fertigstellung der gesamten Sanierungsarbeiten?</li><li>Weshalb wurde und wird mit der Projektierung so spät begonnen?</li><li>Gibt es Möglichkeiten für die betroffene Bevölkerung sich gegen diesen schleppenden Prozess zu wehren?</li><li>Hat die betroffene Bevölkerung – in Anbetracht der in Kraft getretenen Verordnung – die Möglichkeit sich auf dem Rechtsweg zu wehren?</li><li>In wie vielen Fällen wurden bisher Plangenehmigungen von betroffenen Gemeinden oder Anwohnenden angefochten, und mit welchem Ergebnis?</li><li>Drohen dem VBS in diesem Zusammenhang Zusatzkosten?</li><li>Plant das VBS eine aktive Kommunikation mit betroffenen Gemeinden, um den weiteren Zeitplan und Massnahmen verbindlich zu machen?</li><li>Wie gedenkt das VBS künftig sicherzustellen, dass strategisch relevante Infrastrukturprojekte fristgerecht abgeschlossen werden?</li><li>Welche Mehrkosten sind aufgrund der verpassten Frist konkret zu erwarten?</li></ol>
- Enormer Verzug bei der Lärmsanierung von Schiessplätzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Das VBS hat zum Ablauf der Sanierungsfrist am 31. Juli 2025 transparent über den Stand der Lärmsanierung der militärischen Schiessplätze und die Gründe dafür informiert (</span><a href="https://www.vtg.admin.ch/de/newnsb/P16q06nZtA9u8o8HLZwPV"><u><span>Medienmitteilung vom 5. August 2025</span></u></a><span>). Ein zentraler Grund ist, dass mit der Weiterentwicklung der Armee ab 2018 verschiedene Änderungen in der Nutzung der Schiessplätze zur berücksichtigen waren. Mit der Ausrichtung der Armee auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ist zudem absehbar, dass die Schiessausbildung gestärkt werden muss und es bei gewissen Schiessplätzen zu einer stärkeren Nutzung kommen wird, was ebenfalls zu berücksichtigen ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. u. 3. Bei verschiedenen Plätzen sind die Planungsarbeiten aus den eingangs erwähnten Gründen noch in Gang.</span></p><p><span>2. </span><span> </span><span>Das VBS arbeitet an der Durchführung der notwendigen Bewilligungsverfahren und der anschliessenden Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen bei den ausstehenden Schiessplätzen.</span><span> </span><span>Für einen grossen Teil der Schiessplätze müssen Erleichterungen nach der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) gewährt werden, damit die militärische Schiessausbildung sichergestellt werden kann. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt über die nächsten 5 bis 10 Jahre.</span></p><p><span>4. u. 5. Das VBS hat die Vorbereitungen für die Lärmsanierungen so weit vorangetrieben, dass die Militärischen Plangenehmigungsverfahren zu den Sanierungsprojekten gestartet worden sind oder in den nächsten Monaten gestartet werden. Lärmbetroffene haben die Möglichkeit, in diesen Verfahren Einsprache zu erheben.</span></p><p><span>6. </span><span> </span><span>Bis anhin wurde gegen keine Plangenehmigung, welche die Lärmsanierung eines Schiessplatzes nach Anhang 9 der LSV zum Gegenstand hatte, Beschwerde geführt.</span></p><p><span>7. </span><span> </span><span>Aus heutiger Sicht sind keine Zusatzkosten zu erwarten.</span></p><p><span>8. </span><span> </span><span>Das VBS steht mit den betroffenen Gemeinden in Kontakt und informiert diese über den Stand der Lärmsanierungsprojekte.</span></p><p><span>9. </span><span> </span><span>Das VBS realisiert die militärischen Bauprojekte in der Regel innerhalb der geforderten Termine.</span></p><p><span>10.</span><span> </span><span>Aus heutiger Sicht sind keine Mehrkosten zu erwarten.</span></p></span>
- <p>Im Zuge des Modernisierungsprozesses Schweizer Schiessplätze wurde 2016 beschlossen, eine Obergrenze für Lärmimmissionen zu setzen. Die Armee hat dabei mit dem Umbau von 46 Schweizer Schiessplätze begonnen um somit die gesetzlich vorgegebene Zeitgrenze bis 2025 einzuhalten. Das VBS unterteilt die Projekte in vier Phasen, von der Konzeptphase bis zur Realisierung der Projekte. Von den 46 Schiessplätzen werden vier erfolgreich lärmsaniert. 21 Schiessplätze befinden sich immer noch in der Konzeptphase und der Projektierung. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb befinden sich noch 21 Schiessplätze in der Konzeptphase bzw. in der Projektierung?</li><li>Bis wann prognostiziert das VBS die Fertigstellung der gesamten Sanierungsarbeiten?</li><li>Weshalb wurde und wird mit der Projektierung so spät begonnen?</li><li>Gibt es Möglichkeiten für die betroffene Bevölkerung sich gegen diesen schleppenden Prozess zu wehren?</li><li>Hat die betroffene Bevölkerung – in Anbetracht der in Kraft getretenen Verordnung – die Möglichkeit sich auf dem Rechtsweg zu wehren?</li><li>In wie vielen Fällen wurden bisher Plangenehmigungen von betroffenen Gemeinden oder Anwohnenden angefochten, und mit welchem Ergebnis?</li><li>Drohen dem VBS in diesem Zusammenhang Zusatzkosten?</li><li>Plant das VBS eine aktive Kommunikation mit betroffenen Gemeinden, um den weiteren Zeitplan und Massnahmen verbindlich zu machen?</li><li>Wie gedenkt das VBS künftig sicherzustellen, dass strategisch relevante Infrastrukturprojekte fristgerecht abgeschlossen werden?</li><li>Welche Mehrkosten sind aufgrund der verpassten Frist konkret zu erwarten?</li></ol>
- Enormer Verzug bei der Lärmsanierung von Schiessplätzen
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