Übergewinne verdienen eine Sondersteuer
- ShortId
-
25.4078
- Id
-
20254078
- Updated
-
13.11.2025 23:51
- Language
-
de
- Title
-
Übergewinne verdienen eine Sondersteuer
- AdditionalIndexing
-
2446;2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Untersuchungen zeigen, dass die Gewinne der grossen Pharmaunternehmen nur bedingt für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, vgl. <a href="https://www.publiceye.ch/de/mediencorner/medienmitteilungen/detail/40-bis-90-astronomische-profitmargen-der-pharmakonzerne-sind-mit-schuld-am-praemienschock">Studie Public Eye</a> vom 12. September 2022. Viel mehr profitieren vor allem die Aktionär:innen von stetig wachsenden Ausschüttungen. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die höchsten Preise für nicht patentabgelaufene Medikamente (vgl. https://www.bag.admin.ch/de/medikamentenpreise-in-der-schweiz-haeufige-fragen). <br>Der Bundesrat soll Druck auf die Schweizer Pharmaunternehmen ausüben, um tiefere Preise im In- und Ausland zu erreichen. Die Einführung einer Sondersteuer auf Gewinne, die mit zu hohen Preisen für lebenswichtige Medikamente zusammenhängen, ist ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Fragen Giacometti 22.7350, Pfister 22.7353 und Glättli 22.7530 sowie in seiner Stellungnahme auf die Motion Reimann 22.3931 die Argumente aufgeführt, welche gegen die Einführung einer Sondersteuer auf «Übergewinne» oder «Zufallsgewinne» von Unternehmen sprechen. Eine solche Sondersteuer wäre überdies nur mit einer Verfassungsänderung möglich. Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf den früheren Antworten auf:</span></p><ul><li><span>Eine Sondersteuer auf Übergewinne wäre standortschädlich. Es bestünde die Gefahr, dass betroffene Unternehmen, im konkreten Fall Unternehmen aus der Pharmabranche, Investitionen und Aktivitäten vermehrt ins Ausland verlagern, ohne ihren Sitz notwendigerweise zu verlegen.</span></li><li><span>Die Sondersteuer wäre nicht zielführend im Sinne des Postulats, da sie kaum zu tieferen Medikamentenpreisen führen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Unternehmen die zusätzliche Belastung teilweise auf Konsumentinnen und Konsumenten überwälzen oder durch Angebotsverknappungen kompensieren würden. Damit träfen die negativen Auswirkungen nicht nur die Unternehmenseigner, sondern auch die Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitnehmenden der Branche.</span></li><li><span>Die Abgrenzung von «Übergewinnen» ist problematisch. In der Praxis liesse sich zwar eine Definition festlegen, die wirtschaftlich überzeugende Identifikation von Übergewinnen wäre aber kaum möglich. </span></li><li><span>Hinzu kommt, dass auch das vom Postulat angesprochene Kriterium der «lebenswichtigen Medikamente» Interpretationsspielräume eröffnet: Welche Produkte als lebensnotwendig gelten, lässt sich nicht eindeutig festlegen und wäre Gegenstand weiterer Abgrenzungsprobleme.</span></li><li><span>Die sogenannten «Übergewinne» werden bereits heute besteuert.</span></li></ul><p><span>Des Weiteren hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Glättli 22.457 mit ähnlichem Inhalt keine Folge gegeben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Machbarkeit einer Sondersteuer auf den Gewinnen von Pharmaunternehmen zu prüfen. Diese Steuer soll die überhöhten Preise für lebenswichtige Medikamente treffen und präventiv auf die Preise einwirken. Die Erhebung der Steuer soll der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der ESTV übertragen werden.</p>
- Übergewinne verdienen eine Sondersteuer
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Untersuchungen zeigen, dass die Gewinne der grossen Pharmaunternehmen nur bedingt für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, vgl. <a href="https://www.publiceye.ch/de/mediencorner/medienmitteilungen/detail/40-bis-90-astronomische-profitmargen-der-pharmakonzerne-sind-mit-schuld-am-praemienschock">Studie Public Eye</a> vom 12. September 2022. Viel mehr profitieren vor allem die Aktionär:innen von stetig wachsenden Ausschüttungen. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die höchsten Preise für nicht patentabgelaufene Medikamente (vgl. https://www.bag.admin.ch/de/medikamentenpreise-in-der-schweiz-haeufige-fragen). <br>Der Bundesrat soll Druck auf die Schweizer Pharmaunternehmen ausüben, um tiefere Preise im In- und Ausland zu erreichen. Die Einführung einer Sondersteuer auf Gewinne, die mit zu hohen Preisen für lebenswichtige Medikamente zusammenhängen, ist ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Fragen Giacometti 22.7350, Pfister 22.7353 und Glättli 22.7530 sowie in seiner Stellungnahme auf die Motion Reimann 22.3931 die Argumente aufgeführt, welche gegen die Einführung einer Sondersteuer auf «Übergewinne» oder «Zufallsgewinne» von Unternehmen sprechen. Eine solche Sondersteuer wäre überdies nur mit einer Verfassungsänderung möglich. Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf den früheren Antworten auf:</span></p><ul><li><span>Eine Sondersteuer auf Übergewinne wäre standortschädlich. Es bestünde die Gefahr, dass betroffene Unternehmen, im konkreten Fall Unternehmen aus der Pharmabranche, Investitionen und Aktivitäten vermehrt ins Ausland verlagern, ohne ihren Sitz notwendigerweise zu verlegen.</span></li><li><span>Die Sondersteuer wäre nicht zielführend im Sinne des Postulats, da sie kaum zu tieferen Medikamentenpreisen führen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Unternehmen die zusätzliche Belastung teilweise auf Konsumentinnen und Konsumenten überwälzen oder durch Angebotsverknappungen kompensieren würden. Damit träfen die negativen Auswirkungen nicht nur die Unternehmenseigner, sondern auch die Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitnehmenden der Branche.</span></li><li><span>Die Abgrenzung von «Übergewinnen» ist problematisch. In der Praxis liesse sich zwar eine Definition festlegen, die wirtschaftlich überzeugende Identifikation von Übergewinnen wäre aber kaum möglich. </span></li><li><span>Hinzu kommt, dass auch das vom Postulat angesprochene Kriterium der «lebenswichtigen Medikamente» Interpretationsspielräume eröffnet: Welche Produkte als lebensnotwendig gelten, lässt sich nicht eindeutig festlegen und wäre Gegenstand weiterer Abgrenzungsprobleme.</span></li><li><span>Die sogenannten «Übergewinne» werden bereits heute besteuert.</span></li></ul><p><span>Des Weiteren hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Glättli 22.457 mit ähnlichem Inhalt keine Folge gegeben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Machbarkeit einer Sondersteuer auf den Gewinnen von Pharmaunternehmen zu prüfen. Diese Steuer soll die überhöhten Preise für lebenswichtige Medikamente treffen und präventiv auf die Preise einwirken. Die Erhebung der Steuer soll der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der ESTV übertragen werden.</p>
- Übergewinne verdienen eine Sondersteuer
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