Wann wird die OECD-Mindestbesteuerung so umgesetzt, dass die Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt?
- ShortId
-
25.4080
- Id
-
20254080
- Updated
-
18.02.2026 14:41
- Language
-
de
- Title
-
Wann wird die OECD-Mindestbesteuerung so umgesetzt, dass die Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt?
- AdditionalIndexing
-
2446;15;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der Einführung der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen hat die Schweiz einen wesentlichen Pfeiler ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Attraktivität eingebüsst. Zahlreiche ausländische multinationale Unternehmen haben in der Vergangenheit aufgrund der attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen ihren europäischen Hauptsitz oder eine bedeutende Niederlassung in der Schweiz errichtet.</p><p>Während unsere Partner und Konkurrenten ihre Wirtschaftsstandorte stärken, um dem durch die Mindestbesteuerung verursachten Attraktivitätsverlust entgegenzuwirken, bleibt die Schweiz untätig – und geht damit das Risiko ein, dass bedeutende Steuersubjekte ins Ausland abwandern.</p><p>In Frankreich hat die Regierung den «<i>Crédit d’impôt pour l’investissement dans l’industrie verte</i>» eingeführt – eine rückzahlbare Steuergutschrift, die Unternehmen dazu motivieren soll, Schlüsseltechnologien für die Energiewende wie Batterien, Solarpanels, Windkraftanlagen und Wärmepumpen in Frankreich herzustellen.</p><p>Auch Singapur hat reagiert und Massnahmen ergriffen, um für ausländische Investitionen attraktiv zu bleiben. So wurde mit einem rückzahlbaren Investitionskredit ein Anreizprogramm geschaffen, um multinationale Unternehmen zu Investitionen in wertschöpfungsstarke und nachhaltige Aktivitäten im Land zu bewegen. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in Forschung und& Entwicklung, die industrielle Produktion oder der Aufbau von Steuerungszentren für das Supply-Chain-Management.</p><p>Irland wiederum bietet seit jeher sehr grosszügige Steuergutschriften für Aktivitäten im Bereich Forschung und& Entwicklung an, die bereits zahlreiche multinationale Unternehmen angezogen haben. Dubai, dessen steuerliche Attraktivität unbestritten ist, erhob – mit wenigen Ausnahmen – keine Körperschaftsteuer, bis eine Steuer von 9 Prozent eingeführt und anschliessend die Mindestbesteuerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt wurde. Die Besteuerung natürlicher Personen liegt in Dubai bekanntermassen bei 0 Prozent. </p><p>In der Schweiz nutzen bislang nur Basel-Stadt und Zürich die Einnahmen aus der Mindeststeuer zur Finanzierung von Förderprogrammen, insbesondere zur Dekarbonisierung von Unternehmen, und sorgen damit dafür, dass die Gewinne in der Schweiz verbleiben und nicht im Ausland besteuert werden. In Zug wurde vor wenigen Tagen die Vernehmlassung zur Unterstützung von Unternehmensinvestitionen in Nachhaltigkeit und Innovation abgeschlossen.</p><p>Wie in meiner Interpellation 25.3699 «<i>OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana</i>?» ausgeführt, ist es wichtig, dass die Schweiz von der Mindestbesteuerung nicht nur regulatorisch, sondern auch finanziell profitiert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, ohne die Bundesfinanzen zu gefährden. Ein stabiler und nachhaltiger Bundeshaushalt setzt auch eine optimale Berücksichtigung der Einnahmen voraus – gerade in Zeiten intensiven Steuerwettbewerbs. </p>
- <span><p><span>Frage 1, 4 und 5: Der Verfassungsgeber hat sich zu einer föderalistischen Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung entschieden. Der Bundesanteil an den Einnahmen beläuft sich auf 25 Prozent, der Kantonsanteil auf 75 Prozent. Über die Verwendung der Einnahmen und damit auch allfällige Massnahmen zu Gunsten der Standortattraktivität entscheiden in erster Linie die Kantone. Dies kann auch Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses (Dekarbonisierung) umfassen. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindestbesteuerung stark betroffen sind, wollen sogenannte erstattungsfähige Steuergutschriften (Qualified Refundable Tax Credits, QRTC) anbieten, die mit dem OECD-Regelwerk konform sind (vgl. auch Antwort auf Frage 2). Der beim Bund - nach Deckung der Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich - verbleibende Betrag soll zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Auf Bundesebene eignet sich die Ergänzungssteuer angesichts der unsicheren Einnahmenentwicklung nicht als alleinige Finanzierungsquelle für eine neue Aufgabe. Daher stehen für den Bundesrat insbesondere Massnahmen zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung, die Finanzierung des Wachstums im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation sowie die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen zur Dekarbonisierung von Unternehmen im Vordergrund. Im Voranschlag 2026 sind allein in diesen drei Bereichen zusätzliche Mittel zugunsten der Förderung der Standortattraktivität von gut 600 Mio. Franken eingestellt (die Subventionen zur Dekarbonisierung sollen ab 2027 gemäss Entlastungspaket 27 über die CO2-Abgabe gegenfinanziert werden). Parallel dazu hat der Bundesrat am 20.</span><span> </span><span>August 2025 anlässlich einer Klausur entschieden, die Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu intensivieren. Er hat die zuständigen Departemente beauftragt, in bestehenden Regulierungen Entlastungsvorschläge zügig zu prüfen. Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben mit hohen Kostenfolgen für Unternehmen soll auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden. Darauf basierend wird der Bundesrat im Herbst 2025 die weiteren Schritte beschliessen und detaillierter über die Arbeiten berichten. Der Austausch mit der Wirtschaft wird fortgesetzt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 2: Die Gewährung von steuerlichen Erleichterungen wie Steuergutschriften liegt für die kantonalen Steuern in der Autonomie der Kantone. Es findet laufend ein enger Austausch zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und den Kantonen statt. Die Kantone können auch bilateral die technische Unterstützung des EFD in Anspruch nehmen, um allfällige Risiken mit Blick auf die internationale Kompatibilität der Massnahmen abzuklären, und tun dies auch. Wie dem </span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=97279"><u><span>Bericht des Bundesrates vom 2.</span></u><u><span> </span></u><u><span>August 2023 zum Po. 22.3893</span></u></a><span> der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates zu entnehmen ist, befassen sich zahlreiche Kantone mit entsprechenden Massnahmen. Unter dem geltenden Regelwerk zur Mindestbesteuerung werden gewisse erstattungsfähige Steuergutschriften (QRTC) vorteilhaft behandelt; parallel zur Umsetzung einer G7-Erklärung von Ende Juni 2025 über eine Koexistenz der globalen Mindestbesteuerung mit dem US-Steuersystem (Side-by-Side System) laufen derzeit Arbeiten in der OECD, dies auch um gewisse substanzbasierte nicht-erstattungsfähige Steuergutschriften (sog. Non-Refundable Tax Credits, NRTC) zu ermöglichen, also Gutschriften, auf die ein Unternehmen keinen Anspruch hat, falls seine Steuerschuld tiefer ist als die Gutschrift. Das EFD informiert die Kantone regelmässig über relevante internationale Entwicklungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 3: Da sich die Schweiz bei der Umsetzung der Mindestbesteuerung an das internationale Regelwerk hält, sind die betreffenden Aktivitäten des maritimen Sektors auch bei der schweizerischen Ergänzungssteuer automatisch ausgenommen. Die Tonnagesteuer auf Seeschiffen hat sich im Parlament als nicht mehrheitsfähig erwiesen, die Eidgenössischen Räte haben am 28. Mai 2024 Nichteintreten auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates beschlossen. Die Schweiz will bei maritimen Fragen ihren Beitrag leisten und Einfluss auf künftige Entwicklungen nehmen. Daher hat der Bundesrat am 2. Juni 2023 die Maritime Strategie 2023-2027 verabschiedet. Sie soll durch eine gesamtheitliche Sicht aller Akteurinnen und Akteure zur Kohärenz der Bundespolitik im maritimen Bereich beitragen.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>In den Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a der Bundesverfassung (Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) heisst es: «Der Bund verwendet seinen Anteil am Rohertrag der Ergänzungssteuer, nach Abzug seiner durch die Ergänzungssteuer verursachten Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich, zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz.» Welche Massnahmen hat der Bund bisher ergriffen, um die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken?</li><li>Wie unterstützt der Bund die Kantone – unter Wahrung ihrer Steuerhoheit – bei der Ausarbeitung entsprechender Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität, etwa durch (nicht) rückzahlbare Steuergutschriften, wie sie auch in anderen Ländern vorgesehen sind? Welche Projekte sind in diesem Zusammenhang derzeit im Gange?</li><li>Die Seeschifffahrt ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Schweiz, insbesondere in den Kantonen mit Reedereien und Rohstoffhändlern. Beabsichtigt der Bund die in den Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a festgelegte Tatsache zu nutzen, dass Gewinne und Verluste aus dem internationalen Seeverkehr bei der Mindeststeuer von 15 Prozent nicht berücksichtigt werden? Bereits 21 EU-Mitgliedstaaten haben spezielle Steuern für den Seeverkehr eingeführt. Nun stellt sich die Frage, welche Massnahmen die Schweiz ergreifen will, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern?</li><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ohne wirtschaftliche Ausgleichsmassnahmen auf Bundesebene zur Kompensation der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen ein erhebliches Risiko besteht, dass wichtige Steuersubstrate ins Ausland abwandern? </li><li>Während zum Beispiel unsere europäischen Nachbarstaaten unter anderem (nicht) rückzahlbare Steuergutschriften als wirtschaftspolitische Unterstützungsmassnahmen einführen – mit Fokus auf die Dekarbonisierung, die Energiewende sowie Forschung und& Entwicklung –, bleibt die Schweiz bislang untätig. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass solche Unterstützungsmassnahmen in Form von (nicht) rückzahlbaren Steuergutschriften wesentlich zur Erreichung unserer Klimaziele und zur Umsetzung der Energiewende beitragen könnten?</li></ol>
- Wann wird die OECD-Mindestbesteuerung so umgesetzt, dass die Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Einführung der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen hat die Schweiz einen wesentlichen Pfeiler ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Attraktivität eingebüsst. Zahlreiche ausländische multinationale Unternehmen haben in der Vergangenheit aufgrund der attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen ihren europäischen Hauptsitz oder eine bedeutende Niederlassung in der Schweiz errichtet.</p><p>Während unsere Partner und Konkurrenten ihre Wirtschaftsstandorte stärken, um dem durch die Mindestbesteuerung verursachten Attraktivitätsverlust entgegenzuwirken, bleibt die Schweiz untätig – und geht damit das Risiko ein, dass bedeutende Steuersubjekte ins Ausland abwandern.</p><p>In Frankreich hat die Regierung den «<i>Crédit d’impôt pour l’investissement dans l’industrie verte</i>» eingeführt – eine rückzahlbare Steuergutschrift, die Unternehmen dazu motivieren soll, Schlüsseltechnologien für die Energiewende wie Batterien, Solarpanels, Windkraftanlagen und Wärmepumpen in Frankreich herzustellen.</p><p>Auch Singapur hat reagiert und Massnahmen ergriffen, um für ausländische Investitionen attraktiv zu bleiben. So wurde mit einem rückzahlbaren Investitionskredit ein Anreizprogramm geschaffen, um multinationale Unternehmen zu Investitionen in wertschöpfungsstarke und nachhaltige Aktivitäten im Land zu bewegen. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in Forschung und& Entwicklung, die industrielle Produktion oder der Aufbau von Steuerungszentren für das Supply-Chain-Management.</p><p>Irland wiederum bietet seit jeher sehr grosszügige Steuergutschriften für Aktivitäten im Bereich Forschung und& Entwicklung an, die bereits zahlreiche multinationale Unternehmen angezogen haben. Dubai, dessen steuerliche Attraktivität unbestritten ist, erhob – mit wenigen Ausnahmen – keine Körperschaftsteuer, bis eine Steuer von 9 Prozent eingeführt und anschliessend die Mindestbesteuerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt wurde. Die Besteuerung natürlicher Personen liegt in Dubai bekanntermassen bei 0 Prozent. </p><p>In der Schweiz nutzen bislang nur Basel-Stadt und Zürich die Einnahmen aus der Mindeststeuer zur Finanzierung von Förderprogrammen, insbesondere zur Dekarbonisierung von Unternehmen, und sorgen damit dafür, dass die Gewinne in der Schweiz verbleiben und nicht im Ausland besteuert werden. In Zug wurde vor wenigen Tagen die Vernehmlassung zur Unterstützung von Unternehmensinvestitionen in Nachhaltigkeit und Innovation abgeschlossen.</p><p>Wie in meiner Interpellation 25.3699 «<i>OECD-Mindestbesteuerung. Versprochene Mehreinnahmen oder fiskalische Fata Morgana</i>?» ausgeführt, ist es wichtig, dass die Schweiz von der Mindestbesteuerung nicht nur regulatorisch, sondern auch finanziell profitiert, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, ohne die Bundesfinanzen zu gefährden. Ein stabiler und nachhaltiger Bundeshaushalt setzt auch eine optimale Berücksichtigung der Einnahmen voraus – gerade in Zeiten intensiven Steuerwettbewerbs. </p>
- <span><p><span>Frage 1, 4 und 5: Der Verfassungsgeber hat sich zu einer föderalistischen Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung entschieden. Der Bundesanteil an den Einnahmen beläuft sich auf 25 Prozent, der Kantonsanteil auf 75 Prozent. Über die Verwendung der Einnahmen und damit auch allfällige Massnahmen zu Gunsten der Standortattraktivität entscheiden in erster Linie die Kantone. Dies kann auch Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses (Dekarbonisierung) umfassen. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindestbesteuerung stark betroffen sind, wollen sogenannte erstattungsfähige Steuergutschriften (Qualified Refundable Tax Credits, QRTC) anbieten, die mit dem OECD-Regelwerk konform sind (vgl. auch Antwort auf Frage 2). Der beim Bund - nach Deckung der Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich - verbleibende Betrag soll zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Auf Bundesebene eignet sich die Ergänzungssteuer angesichts der unsicheren Einnahmenentwicklung nicht als alleinige Finanzierungsquelle für eine neue Aufgabe. Daher stehen für den Bundesrat insbesondere Massnahmen zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung, die Finanzierung des Wachstums im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation sowie die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen zur Dekarbonisierung von Unternehmen im Vordergrund. Im Voranschlag 2026 sind allein in diesen drei Bereichen zusätzliche Mittel zugunsten der Förderung der Standortattraktivität von gut 600 Mio. Franken eingestellt (die Subventionen zur Dekarbonisierung sollen ab 2027 gemäss Entlastungspaket 27 über die CO2-Abgabe gegenfinanziert werden). Parallel dazu hat der Bundesrat am 20.</span><span> </span><span>August 2025 anlässlich einer Klausur entschieden, die Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu intensivieren. Er hat die zuständigen Departemente beauftragt, in bestehenden Regulierungen Entlastungsvorschläge zügig zu prüfen. Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben mit hohen Kostenfolgen für Unternehmen soll auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden. Darauf basierend wird der Bundesrat im Herbst 2025 die weiteren Schritte beschliessen und detaillierter über die Arbeiten berichten. Der Austausch mit der Wirtschaft wird fortgesetzt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 2: Die Gewährung von steuerlichen Erleichterungen wie Steuergutschriften liegt für die kantonalen Steuern in der Autonomie der Kantone. Es findet laufend ein enger Austausch zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und den Kantonen statt. Die Kantone können auch bilateral die technische Unterstützung des EFD in Anspruch nehmen, um allfällige Risiken mit Blick auf die internationale Kompatibilität der Massnahmen abzuklären, und tun dies auch. Wie dem </span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=97279"><u><span>Bericht des Bundesrates vom 2.</span></u><u><span> </span></u><u><span>August 2023 zum Po. 22.3893</span></u></a><span> der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates zu entnehmen ist, befassen sich zahlreiche Kantone mit entsprechenden Massnahmen. Unter dem geltenden Regelwerk zur Mindestbesteuerung werden gewisse erstattungsfähige Steuergutschriften (QRTC) vorteilhaft behandelt; parallel zur Umsetzung einer G7-Erklärung von Ende Juni 2025 über eine Koexistenz der globalen Mindestbesteuerung mit dem US-Steuersystem (Side-by-Side System) laufen derzeit Arbeiten in der OECD, dies auch um gewisse substanzbasierte nicht-erstattungsfähige Steuergutschriften (sog. Non-Refundable Tax Credits, NRTC) zu ermöglichen, also Gutschriften, auf die ein Unternehmen keinen Anspruch hat, falls seine Steuerschuld tiefer ist als die Gutschrift. Das EFD informiert die Kantone regelmässig über relevante internationale Entwicklungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Frage 3: Da sich die Schweiz bei der Umsetzung der Mindestbesteuerung an das internationale Regelwerk hält, sind die betreffenden Aktivitäten des maritimen Sektors auch bei der schweizerischen Ergänzungssteuer automatisch ausgenommen. Die Tonnagesteuer auf Seeschiffen hat sich im Parlament als nicht mehrheitsfähig erwiesen, die Eidgenössischen Räte haben am 28. Mai 2024 Nichteintreten auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrates beschlossen. Die Schweiz will bei maritimen Fragen ihren Beitrag leisten und Einfluss auf künftige Entwicklungen nehmen. Daher hat der Bundesrat am 2. Juni 2023 die Maritime Strategie 2023-2027 verabschiedet. Sie soll durch eine gesamtheitliche Sicht aller Akteurinnen und Akteure zur Kohärenz der Bundespolitik im maritimen Bereich beitragen.</span></p></span>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>In den Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a der Bundesverfassung (Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) heisst es: «Der Bund verwendet seinen Anteil am Rohertrag der Ergänzungssteuer, nach Abzug seiner durch die Ergänzungssteuer verursachten Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich, zur zusätzlichen Förderung der Standortattraktivität der Schweiz.» Welche Massnahmen hat der Bund bisher ergriffen, um die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken?</li><li>Wie unterstützt der Bund die Kantone – unter Wahrung ihrer Steuerhoheit – bei der Ausarbeitung entsprechender Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität, etwa durch (nicht) rückzahlbare Steuergutschriften, wie sie auch in anderen Ländern vorgesehen sind? Welche Projekte sind in diesem Zusammenhang derzeit im Gange?</li><li>Die Seeschifffahrt ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Schweiz, insbesondere in den Kantonen mit Reedereien und Rohstoffhändlern. Beabsichtigt der Bund die in den Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a festgelegte Tatsache zu nutzen, dass Gewinne und Verluste aus dem internationalen Seeverkehr bei der Mindeststeuer von 15 Prozent nicht berücksichtigt werden? Bereits 21 EU-Mitgliedstaaten haben spezielle Steuern für den Seeverkehr eingeführt. Nun stellt sich die Frage, welche Massnahmen die Schweiz ergreifen will, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern?</li><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ohne wirtschaftliche Ausgleichsmassnahmen auf Bundesebene zur Kompensation der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen ein erhebliches Risiko besteht, dass wichtige Steuersubstrate ins Ausland abwandern? </li><li>Während zum Beispiel unsere europäischen Nachbarstaaten unter anderem (nicht) rückzahlbare Steuergutschriften als wirtschaftspolitische Unterstützungsmassnahmen einführen – mit Fokus auf die Dekarbonisierung, die Energiewende sowie Forschung und& Entwicklung –, bleibt die Schweiz bislang untätig. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass solche Unterstützungsmassnahmen in Form von (nicht) rückzahlbaren Steuergutschriften wesentlich zur Erreichung unserer Klimaziele und zur Umsetzung der Energiewende beitragen könnten?</li></ol>
- Wann wird die OECD-Mindestbesteuerung so umgesetzt, dass die Schweiz attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt?
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