Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Die Schweiz muss Sanktionen gegen die israelische Regierung sowie gegen die involvierten juristischen und natürlichen Personen verhängen

ShortId
25.4082
Id
20254082
Updated
20.11.2025 11:47
Language
de
Title
Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Die Schweiz muss Sanktionen gegen die israelische Regierung sowie gegen die involvierten juristischen und natürlichen Personen verhängen
AdditionalIndexing
1231;08;09;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als kleiner Staat ist die Schweiz existenziell darauf angewiesen, dass das Völkerrecht eingehalten wird. Jedoch lässt sich in den letzten Jahren eine allmähliche Erosion der Einhaltung des Völkerrechts beobachten, bis hin zur offenen Missachtung der grundlegenden Regeln und Normen.&nbsp;</p><p>Zurzeit begeht die israelische Regierung und Armee im Gazastreifen besonders schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts. Die Angriffe Israels haben schon Zehntausenden Menschen das Leben gekostet, darunter hauptsächlich Zivilistinnen und Zivilisten.Unzählige weitere Menschen sind verletzt, vertrieben oder ohne Nahrung und medizinische Versorgung.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig werden Lieferungen humanitärer Hilfe bewusst blockiert.</p><p>Die internationale Verurteilung dieser schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht fällt noch immer zu leise aus, und der Bundesrat verurteilt sie so gut wie gar nicht.Die Schweiz hat jedoch ein grösseres Interesse als jeder andere Staat, die internationale Ordnung zu verteidigen und der israelischen Regierung deutlich zu kommunizieren, dass die Verletzungen des humanitären Völkerrechts nicht ohne Konsequenzen toleriert werden können. Zudem ist die Schweiz als Gaststaat auch angehalten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Verletzungen des humanitären Völkerrechts auszusprechen.</p><p>Dank dem Embargogesetz verfügt die Schweiz bereits heute über die Möglichkeit, die Sanktionen der UNO, der OSZE sowie ihrer wichtigsten Handelspartner zu übernehmen. Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, die aktuellen und künftigen Sanktionen seiner europäischen Partner zu übernehmen sowie die nötigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit die Schweiz im Fall künftiger schwerer Verstösse gegen das Völkerrecht autonom Sanktionen verhängen kann.</p>
  • <p>1. Übernahme EU-Sanktionen</p><p>Die Schweiz entscheidet anhand einer fundierten Güterabwägung im Einzelfall, ob sie neu erlassene EU-Sanktionen übernimmt. Die Abwägung erfolgt jeweils unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftspolitischer und rechtlicher Kriterien. Aufgrund dieser Güterabwägung hat die Schweiz zahlreiche Sanktionen der EU übernommen, bis anhin jedoch nicht die sogenannten «thematischen Sanktionen», mittels welchen die EU weltweit, das heisst ohne geographische Einschränkung, Akteure für bestimmte Handlungen sanktioniert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die EU hat im Jahr 2024 im Rahmen ihres thematischen Sanktionsregimes in Bezug auf schwere Menschenrechtsverletzungen auch einzelne gewalttätige israelische Siedler sanktioniert.&nbsp;Der Bundesrat hat jedoch an der bisherigen Praxis festgehalten und diese thematischen Sanktionen nicht übernommen. Die Abstimmungsresultate im Ständerat zur Motion des Ständerats Carlo Sommaruga (25.3561) vom 8.9.2025 und im Nationalrat zur Motion des Nationalrats Fabian Molina (25.3560) vom 11.9.2025 unterstützen diese Vorgehensweise.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Änderung des Embargogesetzes</p><p>Das Embargogesetz ermöglicht es dem Bundesrat, Sanktionen der UNO und der wichtigsten Handelspartner – in der Praxis ist dies die EU – zu übernehmen. Würde die Schweiz darüber hinaus eigenständig Sanktionen ergreifen, hätte dies zahlreiche Nachteile. Insbesondere wären diese Sanktionen von begrenzter Tragweite, da es viele Möglichkeiten gäbe, sie über das Ausland zu umgehen. Ausserdem hat die Schweiz nur wenig Einfluss auf ihre ausländischen Partner hinsichtlich der Übernahme allfälliger Massnahmen, für welche unser Land auch mit Gegenmassnahmen der betroffenen Länder rechnen müsste. Des Weiteren wären für ein eigenständiges Ergreifen von Sanktionsmassnahmen deutlich mehr Ressourcen notwendig, um die Massnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übernahme der Sanktionen unserer wichtigsten Handelspartner sich bewährt hat. Somit ist es nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, über eigenständige Sanktionen zu entscheiden. Es gibt andere Mittel, sich für die Stärkung der Menschenrechte einzusetzen. Der Bundesrat ruft in seinen bilateralen Kontakten und auf multilateraler Ebene, insbesondere in der UNO, regelmässig zur Einhaltung der Menschenrechte auf.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Angesichts der andauernden und illegalen Angriffe Israels im Gazastreifen wird der Bundesrat beauftragt, seine Sanktionspolitik zu überarbeiten.&nbsp;</p><p>Es soll insbesondere:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die von der EU beschlossenen oder noch zu beschliessenden Sanktionen übernehmen, namentlich jene gegen die gewalttätigen israelischen Siedlerinnen und Siedler sowie die extremistischen Regierungsmitglieder;</li><li>die erforderlichen Rechtsgrundlagen erarbeiten, damit die Schweiz autonom Sanktionen verhängen kann, um die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, zu gewährleisten.</li></ul>
  • Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Die Schweiz muss Sanktionen gegen die israelische Regierung sowie gegen die involvierten juristischen und natürlichen Personen verhängen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als kleiner Staat ist die Schweiz existenziell darauf angewiesen, dass das Völkerrecht eingehalten wird. Jedoch lässt sich in den letzten Jahren eine allmähliche Erosion der Einhaltung des Völkerrechts beobachten, bis hin zur offenen Missachtung der grundlegenden Regeln und Normen.&nbsp;</p><p>Zurzeit begeht die israelische Regierung und Armee im Gazastreifen besonders schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts. Die Angriffe Israels haben schon Zehntausenden Menschen das Leben gekostet, darunter hauptsächlich Zivilistinnen und Zivilisten.Unzählige weitere Menschen sind verletzt, vertrieben oder ohne Nahrung und medizinische Versorgung.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig werden Lieferungen humanitärer Hilfe bewusst blockiert.</p><p>Die internationale Verurteilung dieser schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht fällt noch immer zu leise aus, und der Bundesrat verurteilt sie so gut wie gar nicht.Die Schweiz hat jedoch ein grösseres Interesse als jeder andere Staat, die internationale Ordnung zu verteidigen und der israelischen Regierung deutlich zu kommunizieren, dass die Verletzungen des humanitären Völkerrechts nicht ohne Konsequenzen toleriert werden können. Zudem ist die Schweiz als Gaststaat auch angehalten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Verletzungen des humanitären Völkerrechts auszusprechen.</p><p>Dank dem Embargogesetz verfügt die Schweiz bereits heute über die Möglichkeit, die Sanktionen der UNO, der OSZE sowie ihrer wichtigsten Handelspartner zu übernehmen. Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, die aktuellen und künftigen Sanktionen seiner europäischen Partner zu übernehmen sowie die nötigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit die Schweiz im Fall künftiger schwerer Verstösse gegen das Völkerrecht autonom Sanktionen verhängen kann.</p>
    • <p>1. Übernahme EU-Sanktionen</p><p>Die Schweiz entscheidet anhand einer fundierten Güterabwägung im Einzelfall, ob sie neu erlassene EU-Sanktionen übernimmt. Die Abwägung erfolgt jeweils unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftspolitischer und rechtlicher Kriterien. Aufgrund dieser Güterabwägung hat die Schweiz zahlreiche Sanktionen der EU übernommen, bis anhin jedoch nicht die sogenannten «thematischen Sanktionen», mittels welchen die EU weltweit, das heisst ohne geographische Einschränkung, Akteure für bestimmte Handlungen sanktioniert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die EU hat im Jahr 2024 im Rahmen ihres thematischen Sanktionsregimes in Bezug auf schwere Menschenrechtsverletzungen auch einzelne gewalttätige israelische Siedler sanktioniert.&nbsp;Der Bundesrat hat jedoch an der bisherigen Praxis festgehalten und diese thematischen Sanktionen nicht übernommen. Die Abstimmungsresultate im Ständerat zur Motion des Ständerats Carlo Sommaruga (25.3561) vom 8.9.2025 und im Nationalrat zur Motion des Nationalrats Fabian Molina (25.3560) vom 11.9.2025 unterstützen diese Vorgehensweise.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Änderung des Embargogesetzes</p><p>Das Embargogesetz ermöglicht es dem Bundesrat, Sanktionen der UNO und der wichtigsten Handelspartner – in der Praxis ist dies die EU – zu übernehmen. Würde die Schweiz darüber hinaus eigenständig Sanktionen ergreifen, hätte dies zahlreiche Nachteile. Insbesondere wären diese Sanktionen von begrenzter Tragweite, da es viele Möglichkeiten gäbe, sie über das Ausland zu umgehen. Ausserdem hat die Schweiz nur wenig Einfluss auf ihre ausländischen Partner hinsichtlich der Übernahme allfälliger Massnahmen, für welche unser Land auch mit Gegenmassnahmen der betroffenen Länder rechnen müsste. Des Weiteren wären für ein eigenständiges Ergreifen von Sanktionsmassnahmen deutlich mehr Ressourcen notwendig, um die Massnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übernahme der Sanktionen unserer wichtigsten Handelspartner sich bewährt hat. Somit ist es nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, über eigenständige Sanktionen zu entscheiden. Es gibt andere Mittel, sich für die Stärkung der Menschenrechte einzusetzen. Der Bundesrat ruft in seinen bilateralen Kontakten und auf multilateraler Ebene, insbesondere in der UNO, regelmässig zur Einhaltung der Menschenrechte auf.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Angesichts der andauernden und illegalen Angriffe Israels im Gazastreifen wird der Bundesrat beauftragt, seine Sanktionspolitik zu überarbeiten.&nbsp;</p><p>Es soll insbesondere:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die von der EU beschlossenen oder noch zu beschliessenden Sanktionen übernehmen, namentlich jene gegen die gewalttätigen israelischen Siedlerinnen und Siedler sowie die extremistischen Regierungsmitglieder;</li><li>die erforderlichen Rechtsgrundlagen erarbeiten, damit die Schweiz autonom Sanktionen verhängen kann, um die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, zu gewährleisten.</li></ul>
    • Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Die Schweiz muss Sanktionen gegen die israelische Regierung sowie gegen die involvierten juristischen und natürlichen Personen verhängen

Back to List