Wird die Nuklearmedizin in der Schweiz diskriminiert?
- ShortId
-
25.4090
- Id
-
20254090
- Updated
-
14.11.2025 01:29
- Language
-
de
- Title
-
Wird die Nuklearmedizin in der Schweiz diskriminiert?
- AdditionalIndexing
-
2841;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p> </p><ol><li>Kostendeckung & Zugang: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass ambulante nuklearmedizinische Leistungen kostendeckend vergütet werden und Patientinnen und Patienten den Zugang zu modernen Verfahren behalten?</li><li>Gesetzeskonformität (Art. 43 Abs. 4 KVG): Wie gewährleistet der Bundesrat eine betriebswirtschaftlich bemessene, nachvollziehbare und transparente Tarifgestaltung – inklusive sachgerechter Abbildung von Radiopharmaka, Logistik sowie Sicherheits- und Qualitätsaufwand?</li><li>Chance der Neuordnung: Nutzt der Bundesrat die Tarifneufestsetzung, um die Nuklearmedizin als Pfeiler einer modernen, patientenzentrierten, innovationsorientierten Versorgung zu stärken (z. B. differenzierte Pauschalen, sachkostenbezogene Zuschläge, regelmässige Aktualisierung)?</li><li>Wettbewerbsneutralität & Wahlfreiheit: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Nuklearmedizin nicht gegenüber anderen onkologischen bzw. diagnostischen Disziplinen benachteiligt wird und Patientinnen und Patienten die freie Wahl zwischen gleichwertigen, innovativen Untersuchungen und schonenden Therapien behalten?</li></ol><p> </p>
- <span><p><span>1. und 2. Die Struktur und Funktionsweise der Ambulanten Pauschalen orientieren sich am bewährten SwissDRG-System. Die Ambulanten Pauschalen und ihre Vergütung basieren dabei auf realen Kosten- und Leistungsdaten für ambulante Behandlungen in Schweizer Spitälern. Diese Daten sind betriebswirtschaftlich erhoben, standardisiert und auf Patientenebene zwischen Spitälern vergleichbar. Die Verwendung dieser Daten für die Bewertung der Ambulanten Pauschalen ermöglicht die sachgerechte Abbildung der einzelnen Kostenkomponenten und somit die Sachgerechtigkeit der Pauschalen. Die Ambulanten Pauschalen sind zudem als lernendes System konstruiert. Sie werden unter der Leitung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) jährlich aufgrund der neusten Kosten- und Leistungsdaten für die Behandlungen aktualisiert. Im Rahmen dieses Prozesses wird jeweils auch überprüft, ob die Struktur der Pauschalen – also die Gruppierung der Fälle nach angewandten Prozeduren, Analysen oder Arzneimitteln sowie Patientenmerkmalen wie Alter etc. – verändert oder verfeinert werden sollte. Die OAAT AG stellt den Tarifpartnern dazu ein standardisiertes Antragsverfahren zur Verfügung, über das sie Weiterentwicklungsanträge einreichen können.</span></p><p><span>3. und 4. Im Tarifrecht nach dem </span><span>Bundesgesetz über die Krankenversicherung </span><span>(KVG; SR 832.10) gilt grundsätzlich die Tarifautonomie, wonach die Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden. Der am 30. April 2025 genehmigte Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) wurde von allen Tarifpartnern für ambulante Arzttarife unter der Leitung der OAAT AG ausgearbeitet und von diesen Tarifpartnern – den Verbänden der Leistungserbringer und Versicherer – unterzeichnet. Die Weiterentwicklung erfolgt wie oben erwähnt über ein standardisiertes Antragsverfahren für die Tarifpartner. Die FMH übernimmt dabei die Koordination zwischen den von ihr anerkannten medizinischen Fachgesellschaften und der OAAT AG – sowohl bei der Einreichung von Weiterentwicklungsanträgen als auch bei der anschliessenden Weiterbearbeitung im Rahmen der vom Verwaltungsrat der OAAT AG definierten Entwicklungsschwerpunkte. Insofern ist sichergestellt, dass die Fachgesellschaften ihre Interessen in die Tarifentwicklung einbringen können und die medizinische Entwicklung in den verschiedenen Fachgebieten angemessen berücksichtigt werden kann.</span></p></span>
- <p>Die Nuklearmedizin macht mit radioaktiven Tracern Stoffwechselprozesse sichtbar und erlaubt präzise Diagnostik sowie gezielte, oft gut verträgliche Therapien – besonders in der Onkologie. International gilt sie als zentrale Zukunftsdisziplin.</p><p>Trotz Schweizer Pionierleistungen droht unser Land Ländern wie Australien, USA, Kanada, Belgien und den Niederlanden hinterherzuhinken. Dort sichern starke Ökosysteme aus Forschung, Kliniken, Isotopenproduktion und Industrie sowie erhebliche Investitionen und flexible Regulierung einen raschen Patientenzugang.</p><p>In der Schweiz mehren sich dagegen Hinweise auf strukturelle Benachteiligung – besonders im Prozess zur Neufestsetzung der ambulanten Pauschalen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2026). Fachgesellschaften warnen, dass sachkostenintensive nuklearmedizinische Leistungen (Radiopharmaka, Logistik, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen) in Pauschalen nicht kostendeckend abgebildet werden. Das gefährdet Zugang, Qualität, Innovation, Ausbildung und Studienbeteiligung und schwächt die Versorgungssicherheit.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p>
- Wird die Nuklearmedizin in der Schweiz diskriminiert?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p> </p><ol><li>Kostendeckung & Zugang: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass ambulante nuklearmedizinische Leistungen kostendeckend vergütet werden und Patientinnen und Patienten den Zugang zu modernen Verfahren behalten?</li><li>Gesetzeskonformität (Art. 43 Abs. 4 KVG): Wie gewährleistet der Bundesrat eine betriebswirtschaftlich bemessene, nachvollziehbare und transparente Tarifgestaltung – inklusive sachgerechter Abbildung von Radiopharmaka, Logistik sowie Sicherheits- und Qualitätsaufwand?</li><li>Chance der Neuordnung: Nutzt der Bundesrat die Tarifneufestsetzung, um die Nuklearmedizin als Pfeiler einer modernen, patientenzentrierten, innovationsorientierten Versorgung zu stärken (z. B. differenzierte Pauschalen, sachkostenbezogene Zuschläge, regelmässige Aktualisierung)?</li><li>Wettbewerbsneutralität & Wahlfreiheit: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Nuklearmedizin nicht gegenüber anderen onkologischen bzw. diagnostischen Disziplinen benachteiligt wird und Patientinnen und Patienten die freie Wahl zwischen gleichwertigen, innovativen Untersuchungen und schonenden Therapien behalten?</li></ol><p> </p>
- <span><p><span>1. und 2. Die Struktur und Funktionsweise der Ambulanten Pauschalen orientieren sich am bewährten SwissDRG-System. Die Ambulanten Pauschalen und ihre Vergütung basieren dabei auf realen Kosten- und Leistungsdaten für ambulante Behandlungen in Schweizer Spitälern. Diese Daten sind betriebswirtschaftlich erhoben, standardisiert und auf Patientenebene zwischen Spitälern vergleichbar. Die Verwendung dieser Daten für die Bewertung der Ambulanten Pauschalen ermöglicht die sachgerechte Abbildung der einzelnen Kostenkomponenten und somit die Sachgerechtigkeit der Pauschalen. Die Ambulanten Pauschalen sind zudem als lernendes System konstruiert. Sie werden unter der Leitung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) jährlich aufgrund der neusten Kosten- und Leistungsdaten für die Behandlungen aktualisiert. Im Rahmen dieses Prozesses wird jeweils auch überprüft, ob die Struktur der Pauschalen – also die Gruppierung der Fälle nach angewandten Prozeduren, Analysen oder Arzneimitteln sowie Patientenmerkmalen wie Alter etc. – verändert oder verfeinert werden sollte. Die OAAT AG stellt den Tarifpartnern dazu ein standardisiertes Antragsverfahren zur Verfügung, über das sie Weiterentwicklungsanträge einreichen können.</span></p><p><span>3. und 4. Im Tarifrecht nach dem </span><span>Bundesgesetz über die Krankenversicherung </span><span>(KVG; SR 832.10) gilt grundsätzlich die Tarifautonomie, wonach die Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden. Der am 30. April 2025 genehmigte Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) wurde von allen Tarifpartnern für ambulante Arzttarife unter der Leitung der OAAT AG ausgearbeitet und von diesen Tarifpartnern – den Verbänden der Leistungserbringer und Versicherer – unterzeichnet. Die Weiterentwicklung erfolgt wie oben erwähnt über ein standardisiertes Antragsverfahren für die Tarifpartner. Die FMH übernimmt dabei die Koordination zwischen den von ihr anerkannten medizinischen Fachgesellschaften und der OAAT AG – sowohl bei der Einreichung von Weiterentwicklungsanträgen als auch bei der anschliessenden Weiterbearbeitung im Rahmen der vom Verwaltungsrat der OAAT AG definierten Entwicklungsschwerpunkte. Insofern ist sichergestellt, dass die Fachgesellschaften ihre Interessen in die Tarifentwicklung einbringen können und die medizinische Entwicklung in den verschiedenen Fachgebieten angemessen berücksichtigt werden kann.</span></p></span>
- <p>Die Nuklearmedizin macht mit radioaktiven Tracern Stoffwechselprozesse sichtbar und erlaubt präzise Diagnostik sowie gezielte, oft gut verträgliche Therapien – besonders in der Onkologie. International gilt sie als zentrale Zukunftsdisziplin.</p><p>Trotz Schweizer Pionierleistungen droht unser Land Ländern wie Australien, USA, Kanada, Belgien und den Niederlanden hinterherzuhinken. Dort sichern starke Ökosysteme aus Forschung, Kliniken, Isotopenproduktion und Industrie sowie erhebliche Investitionen und flexible Regulierung einen raschen Patientenzugang.</p><p>In der Schweiz mehren sich dagegen Hinweise auf strukturelle Benachteiligung – besonders im Prozess zur Neufestsetzung der ambulanten Pauschalen (geplantes Inkrafttreten: 1.1.2026). Fachgesellschaften warnen, dass sachkostenintensive nuklearmedizinische Leistungen (Radiopharmaka, Logistik, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen) in Pauschalen nicht kostendeckend abgebildet werden. Das gefährdet Zugang, Qualität, Innovation, Ausbildung und Studienbeteiligung und schwächt die Versorgungssicherheit.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p>
- Wird die Nuklearmedizin in der Schweiz diskriminiert?
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