Für ein neues Instrument der demokratischen Mitwirkung. Die Volksmotion auf Bundesebene

ShortId
25.4091
Id
20254091
Updated
19.12.2025 11:48
Language
de
Title
Für ein neues Instrument der demokratischen Mitwirkung. Die Volksmotion auf Bundesebene
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stabilität einer repräsentativen Demokratie beruht auf ihrer Fähigkeit, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. In der Schweiz erfüllen das Referendum und die Volksinitiative bereits diese Rolle, aber sie haben zwei wesentliche Nachteile: ihre Komplexität und Kosten. Oft bleiben sie deshalb ressourcenstarken und sehr gut organisierten Gruppen vorbehalten. Die Petition ist zwar leicht zugänglich, aber wenig verbindlich, da eine einzige Unterschrift ausreicht und das Parlament nicht verpflichtet ist, darauf zu reagieren.</p><p>Die Volksmotion würde eine Zwischenposition einnehmen: zugänglich, aber anspruchsvoll genug, um die Seriosität der Vorschläge zu gewährleisten. Wie eine parlamentarische Motion würde sie beiden Räten vorgelegt und einen echten institutionellen Dialog ermöglichen. Zur Vermeidung von Überlastung würden eine Mindestanzahl an Unterschriften und eine Begrenzung der pro Session behandelten Volksmotionen eingeführt. Die meistunterstützten Volksmotionen würden geprüft, womit ein lebendiger und partizipativer Prozess entstehen würde.</p><p>Das Ziel der Volksmotion ist es, die Interaktion zwischen dem repräsentativen System und der direkten Demokratie zu stärken. Das neue Instrument würde eine verstärkte partizipative Demokratie ermöglichen und sich gleichzeitig in die bestehenden parlamentarischen Mechanismen einfügen. Zudem würde es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen stärken.</p><p>Inspiriert von den positiven Erfahrungen in mehreren Kantonen (Neuenburg, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden usw.), in denen die Bürgermotion als «wirksam» und «schlank» bezeichnet wird, würde die Neuerung dem Bundesparlament ermöglichen, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger besser wahrzunehmen und so die demokratische Widerstandsfähigkeit der Schweiz zu stärken.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit der Einführung eines neuen Instruments im Bundesrecht zu prüfen, das es dem Parlament ermöglicht, Beiträge aus der Bevölkerung entgegenzunehmen: die Volksmotion.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, insbesondere Folgendes zu prüfen:</p><ul><li>Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für die Einreichung einer Bürgermotion oder zusätzliche Zulassungsregeln, wie beispielsweise eine begrenzte Anzahl von Motionen pro Session;</li><li>die Zulässigkeitsvoraussetzungen für dieses Instrument;</li><li>das Prüfungsverfahren durch die Räte;</li><li>die institutionellen und rechtlichen Auswirkungen;</li><li>die relevanten Erfahrungen auf Kantons- und Gemeindeebene;</li><li>die demokratischen Vor- und Nachteile einer solchen Regelung.</li></ul>
  • Für ein neues Instrument der demokratischen Mitwirkung. Die Volksmotion auf Bundesebene
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20254092
  • 20254093
  • 20254094
  • 20254095
  • 20254096
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stabilität einer repräsentativen Demokratie beruht auf ihrer Fähigkeit, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. In der Schweiz erfüllen das Referendum und die Volksinitiative bereits diese Rolle, aber sie haben zwei wesentliche Nachteile: ihre Komplexität und Kosten. Oft bleiben sie deshalb ressourcenstarken und sehr gut organisierten Gruppen vorbehalten. Die Petition ist zwar leicht zugänglich, aber wenig verbindlich, da eine einzige Unterschrift ausreicht und das Parlament nicht verpflichtet ist, darauf zu reagieren.</p><p>Die Volksmotion würde eine Zwischenposition einnehmen: zugänglich, aber anspruchsvoll genug, um die Seriosität der Vorschläge zu gewährleisten. Wie eine parlamentarische Motion würde sie beiden Räten vorgelegt und einen echten institutionellen Dialog ermöglichen. Zur Vermeidung von Überlastung würden eine Mindestanzahl an Unterschriften und eine Begrenzung der pro Session behandelten Volksmotionen eingeführt. Die meistunterstützten Volksmotionen würden geprüft, womit ein lebendiger und partizipativer Prozess entstehen würde.</p><p>Das Ziel der Volksmotion ist es, die Interaktion zwischen dem repräsentativen System und der direkten Demokratie zu stärken. Das neue Instrument würde eine verstärkte partizipative Demokratie ermöglichen und sich gleichzeitig in die bestehenden parlamentarischen Mechanismen einfügen. Zudem würde es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen stärken.</p><p>Inspiriert von den positiven Erfahrungen in mehreren Kantonen (Neuenburg, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden usw.), in denen die Bürgermotion als «wirksam» und «schlank» bezeichnet wird, würde die Neuerung dem Bundesparlament ermöglichen, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger besser wahrzunehmen und so die demokratische Widerstandsfähigkeit der Schweiz zu stärken.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit der Einführung eines neuen Instruments im Bundesrecht zu prüfen, das es dem Parlament ermöglicht, Beiträge aus der Bevölkerung entgegenzunehmen: die Volksmotion.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, insbesondere Folgendes zu prüfen:</p><ul><li>Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für die Einreichung einer Bürgermotion oder zusätzliche Zulassungsregeln, wie beispielsweise eine begrenzte Anzahl von Motionen pro Session;</li><li>die Zulässigkeitsvoraussetzungen für dieses Instrument;</li><li>das Prüfungsverfahren durch die Räte;</li><li>die institutionellen und rechtlichen Auswirkungen;</li><li>die relevanten Erfahrungen auf Kantons- und Gemeindeebene;</li><li>die demokratischen Vor- und Nachteile einer solchen Regelung.</li></ul>
    • Für ein neues Instrument der demokratischen Mitwirkung. Die Volksmotion auf Bundesebene

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