Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft?

ShortId
25.4097
Id
20254097
Updated
18.12.2025 11:52
Language
de
Title
Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft?
AdditionalIndexing
55;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. und 5. Für sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Poulet und Wein gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten keinen unbeschränkten Marktzugang. Stattdessen wurden Konzessionen in Form von bilateralen Kontingenten ausgehandelt. Die meisten Kontingente sind klein oder der Umfang der Konzessionen entspricht den momentanen Importen aus dem Mercosur.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Agroscope-Studie zu möglichen Auswirkungen wurde im Jahr</span><span>&nbsp;</span><span>2020 veröffentlicht (</span><a href="http://www.news.admin.ch/de/nsb?id=79669"><u><span>www.news.admin.ch/de/nsb?id=79669</span></u></a><span>). Aus verschiedenen Folgeanalysen, die den jüngeren Entwicklungen bei den Einfuhren Rechnung tragen, geht hervor, dass die bilateralen Kontingente für Rind- und Geflügelfleisch den Gesamtimport in die Schweiz für diese beiden Fleischkategorien nicht beeinflussen dürften. Für Wein entspricht der Wegfall der Zölle innerhalb des vorgesehenen Kontingents einer Einsparung von 60–75</span><span>&nbsp;</span><span>Rappen pro Flasche. Diese Senkung und die Kontingentsmenge, die 5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent aller Rotweinimporte entspricht, sind nicht gross genug, um den Absatz von Schweizer Weinen nennenswert unter Druck zu setzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Vorbereitung der einzelnen Konzessionen stand die Bundesverwaltung in regelmässigem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branchen aus der Schweizer Landwirtschaft. Die Konzessionen sind für die Landwirtschaft hierzulande allesamt verkraftbar. Für den Fall, dass die mit diesem Abkommen gewährten Konzessionen wider Erwarten zu Verwerfungen auf den Schweizer Agrarmärkten führen sollten, hat die Schweiz/ EFTA überdies einen griffigen Schutzmechanismus ausgehandelt, der es erlaubt, die Konzessionen im Notfall temporär auszusetzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Wie unter 1. und 5. dargelegt, wurde das Abkommen so ausgestaltet, dass daraus keine signifikanten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft resultieren. Zudem wird die Schweizer Landwirtschaft auch von dem Abkommen profitieren, da Schweizer Spezialitäten wie Käse und Schokolade neuen Zugang zu den Märkten der Mercosur-Staaten erhalten. Des Weiteren werden 110</span><span>&nbsp;</span><span>Schweizer geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen in den Mercosur-Staaten speziell geschützt, darunter auch zahlreiche Bezeichnungen für Schweizer Weine und Käse. Gleichzeitig kennt der Bundesrat den Standpunkt des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) in Bezug auf das Abkommen sowie dessen Forderungen nach flankierenden Massnahmen. Das WBF steht mit dem SBV im Austausch und wird die erwähnten Punkte und Forderungen sorgfältig prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Alle Schweizer Transparenzpflichten für Konsumentinnen und Konsumenten sowie alle geltenden Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens in vollem Umfang anwendbar. Produkte, die die in den Schweizer Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht importiert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Abkommen werden somit alle bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten und gleichzeitig wird im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft ein Mehrwert erzielt. So sieht das Abkommen zur Gewährleistung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken insbesondere vor, dass auf Wachstumsregulatoren in der Fleischproduktion verzichtet und der Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe als Wachstumsförderer bei Nutztieren schrittweise eingestellt wird und dass die Tiergesundheit sowie das Tierwohl zu gewährleisten sind. Mit dem Abkommen werden schliesslich neue bilaterale Dialoge in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Gentechnik, Antibiotika- und Pestizideinsatz sowie Tierwohl eingerichtet. Es bietet somit neue Möglichkeiten, um mit den Mercosur-Staaten in diesen Fragen zusammenzuarbeiten.</span></p></span>
  • <p>Am 16.&nbsp;September 2025 hat der Bundesrat das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und den Mercosur-Staaten unterzeichnet. In einem weltweiten Kontext, der von der Instabilität bestimmter Handelsbeziehungen – insbesondere mit den USA – geprägt ist, soll das Abkommen den Handel erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen beim Export stärken und die wirtschaftlichen Absatzmärkte diversifizieren.</p><p>Die allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten dieses Abkommens scheinen für bestimmte Industrie- und Exportbranchen vielversprechend; für die Schweizer Landwirtschaft sind die Folgen jedoch sehr besorgniserregend. Das Abkommen sieht insbesondere Folgendes vor:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Abschaffung der Zölle auf sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Poulet und Wein.</li><li>Eine Erhöhung der Einfuhrkontingente für dieselben Produkte.</li></ul><p>In einem Kontext, in dem die Schweizer Landwirtschaft bereits unter starkem Druck steht – insbesondere in Bezug auf die Rentabilität, die Einhaltung strenger Umweltstandards und die Konkurrenz durch billige Importprodukte –, könnte dieses Abkommen die prekäre Lage vieler Landwirtschaftsbetriebe weiter verschärfen.</p><p>Es ist zwingend notwendig, dass die Handelsöffnung auf ausgewogene Weise erfolgt und die Realitäten vor Ort berücksichtigt werden, insbesondere im Agrarsektor, der die tragende Säule unserer ländlichen Gebiete und Garant für ein Mindestmass an Ernährungssouveränität ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Flankierende Massnahmen sind daher unerlässlich, um den Fortbestand des Schweizer Agrarsektors zu sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er die Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die verschiedenen Landwirtschaftsbranchen in der Schweiz ein?</li><li>Welche konkreten Massnahmen plant er, um die Landwirtinnen und Landwirte und den Agrarsektor zu unterstützen, die am stärksten von der verschärften Konkurrenz durch Importe betroffen sein werden?</li><li>Sind Ausgleichszahlungen für die am stärksten betroffenen Branchen vorgesehen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass importierte Produkte den Schweizer Bestimmungen in Bezug auf Umwelt, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit entsprechen?</li><li>Inwieweit wurden die verschiedenen Schweizer Landwirtschaftsbranchen bei den Verhandlungen zu diesem Abkommen konsultiert?</li></ol>
  • Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. und 5. Für sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Poulet und Wein gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten keinen unbeschränkten Marktzugang. Stattdessen wurden Konzessionen in Form von bilateralen Kontingenten ausgehandelt. Die meisten Kontingente sind klein oder der Umfang der Konzessionen entspricht den momentanen Importen aus dem Mercosur.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Agroscope-Studie zu möglichen Auswirkungen wurde im Jahr</span><span>&nbsp;</span><span>2020 veröffentlicht (</span><a href="http://www.news.admin.ch/de/nsb?id=79669"><u><span>www.news.admin.ch/de/nsb?id=79669</span></u></a><span>). Aus verschiedenen Folgeanalysen, die den jüngeren Entwicklungen bei den Einfuhren Rechnung tragen, geht hervor, dass die bilateralen Kontingente für Rind- und Geflügelfleisch den Gesamtimport in die Schweiz für diese beiden Fleischkategorien nicht beeinflussen dürften. Für Wein entspricht der Wegfall der Zölle innerhalb des vorgesehenen Kontingents einer Einsparung von 60–75</span><span>&nbsp;</span><span>Rappen pro Flasche. Diese Senkung und die Kontingentsmenge, die 5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent aller Rotweinimporte entspricht, sind nicht gross genug, um den Absatz von Schweizer Weinen nennenswert unter Druck zu setzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei der Vorbereitung der einzelnen Konzessionen stand die Bundesverwaltung in regelmässigem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branchen aus der Schweizer Landwirtschaft. Die Konzessionen sind für die Landwirtschaft hierzulande allesamt verkraftbar. Für den Fall, dass die mit diesem Abkommen gewährten Konzessionen wider Erwarten zu Verwerfungen auf den Schweizer Agrarmärkten führen sollten, hat die Schweiz/ EFTA überdies einen griffigen Schutzmechanismus ausgehandelt, der es erlaubt, die Konzessionen im Notfall temporär auszusetzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Wie unter 1. und 5. dargelegt, wurde das Abkommen so ausgestaltet, dass daraus keine signifikanten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft resultieren. Zudem wird die Schweizer Landwirtschaft auch von dem Abkommen profitieren, da Schweizer Spezialitäten wie Käse und Schokolade neuen Zugang zu den Märkten der Mercosur-Staaten erhalten. Des Weiteren werden 110</span><span>&nbsp;</span><span>Schweizer geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen in den Mercosur-Staaten speziell geschützt, darunter auch zahlreiche Bezeichnungen für Schweizer Weine und Käse. Gleichzeitig kennt der Bundesrat den Standpunkt des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) in Bezug auf das Abkommen sowie dessen Forderungen nach flankierenden Massnahmen. Das WBF steht mit dem SBV im Austausch und wird die erwähnten Punkte und Forderungen sorgfältig prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Alle Schweizer Transparenzpflichten für Konsumentinnen und Konsumenten sowie alle geltenden Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens in vollem Umfang anwendbar. Produkte, die die in den Schweizer Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht importiert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Abkommen werden somit alle bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten und gleichzeitig wird im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft ein Mehrwert erzielt. So sieht das Abkommen zur Gewährleistung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken insbesondere vor, dass auf Wachstumsregulatoren in der Fleischproduktion verzichtet und der Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe als Wachstumsförderer bei Nutztieren schrittweise eingestellt wird und dass die Tiergesundheit sowie das Tierwohl zu gewährleisten sind. Mit dem Abkommen werden schliesslich neue bilaterale Dialoge in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, Gentechnik, Antibiotika- und Pestizideinsatz sowie Tierwohl eingerichtet. Es bietet somit neue Möglichkeiten, um mit den Mercosur-Staaten in diesen Fragen zusammenzuarbeiten.</span></p></span>
    • <p>Am 16.&nbsp;September 2025 hat der Bundesrat das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (darunter die Schweiz) und den Mercosur-Staaten unterzeichnet. In einem weltweiten Kontext, der von der Instabilität bestimmter Handelsbeziehungen – insbesondere mit den USA – geprägt ist, soll das Abkommen den Handel erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen beim Export stärken und die wirtschaftlichen Absatzmärkte diversifizieren.</p><p>Die allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten dieses Abkommens scheinen für bestimmte Industrie- und Exportbranchen vielversprechend; für die Schweizer Landwirtschaft sind die Folgen jedoch sehr besorgniserregend. Das Abkommen sieht insbesondere Folgendes vor:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die Abschaffung der Zölle auf sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Poulet und Wein.</li><li>Eine Erhöhung der Einfuhrkontingente für dieselben Produkte.</li></ul><p>In einem Kontext, in dem die Schweizer Landwirtschaft bereits unter starkem Druck steht – insbesondere in Bezug auf die Rentabilität, die Einhaltung strenger Umweltstandards und die Konkurrenz durch billige Importprodukte –, könnte dieses Abkommen die prekäre Lage vieler Landwirtschaftsbetriebe weiter verschärfen.</p><p>Es ist zwingend notwendig, dass die Handelsöffnung auf ausgewogene Weise erfolgt und die Realitäten vor Ort berücksichtigt werden, insbesondere im Agrarsektor, der die tragende Säule unserer ländlichen Gebiete und Garant für ein Mindestmass an Ernährungssouveränität ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Flankierende Massnahmen sind daher unerlässlich, um den Fortbestand des Schweizer Agrarsektors zu sichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er die Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die verschiedenen Landwirtschaftsbranchen in der Schweiz ein?</li><li>Welche konkreten Massnahmen plant er, um die Landwirtinnen und Landwirte und den Agrarsektor zu unterstützen, die am stärksten von der verschärften Konkurrenz durch Importe betroffen sein werden?</li><li>Sind Ausgleichszahlungen für die am stärksten betroffenen Branchen vorgesehen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass importierte Produkte den Schweizer Bestimmungen in Bezug auf Umwelt, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit entsprechen?</li><li>Inwieweit wurden die verschiedenen Schweizer Landwirtschaftsbranchen bei den Verhandlungen zu diesem Abkommen konsultiert?</li></ol>
    • Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Welche Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft?

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