Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos

ShortId
25.4099
Id
20254099
Updated
03.02.2026 20:34
Language
de
Title
Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos
AdditionalIndexing
48;12
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Zunahme des Veloverkehrs, insbesondere in städtischen Gebieten, ist grundsätzlich erfreulich. Diese Entwicklung erfordert jedoch auch eine grössere Verantwortung seitens der Velofahrerinnen und -fahrer&nbsp;– vor allem bei besonders sperrigen Fahrzeugen, mit denen häufig Kinder befördert werden, die im Strassenverkehr besonders gefährdet sind.</p><p>Diese sperrigen Velos, deren Zahl im öffentlichen Raum stetig steigt, bergen aufgrund ihrer Länge und ihres Gewichts zusätzliche Risiken, sowohl für die Velofahrerinnen und -fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmende. Im Vergleich zu herkömmlichen Velos sind sie weniger wendig und haben eine eingeschränktere Bremsleistung.</p><p>Das geltende Recht, insbesondere Artikel&nbsp;63 der Verkehrsregelnverordnung, erlaubt es Personen über 16&nbsp;Jahren, zwei Kinder auf einem Longtail-Velo oder in einem Anhänger mitzuführen&nbsp;– und dies ohne Kontrollschild, sofern es sich nicht um ein schnelles E-Bike handelt, das bis zu 45&nbsp;Kilometer pro Stunde erreicht und als Motorfahrrad gilt. Problematisch wird es zudem dann, wenn solche Fahrzeuge auf störende Art und Weise abgestellt werden. Wird etwa ein Trottoir blockiert&nbsp;– das Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten ist&nbsp;– lässt sich die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs nicht identifizieren. Dies führt faktisch zu vollständiger Straffreiheit. Gleiches gilt, wenn Fahrerinnen oder Fahrer solcher Velos Verkehrsregeln missachten, insbesondere wenn sie Lichtsignale ignorieren und dadurch ihre Passagierinnen und Passagiere&nbsp;– oft Kinder&nbsp;– sowie Dritte gefährden.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Verantwortung der Lenkerinnen und Lenker solcher Fahrzeuge zu stärken, und zwar auch dann, wenn sie nach dem geltenden&nbsp;(und anzupassenden) Recht kein Kontrollschild anbringen müssen und damit jeglicher Identifikation entgehen, solange sie nicht auf frischer Tat ertappt und direkt von den Ordnungskräften angehalten werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, das geltende Recht dahingehend anzupassen, dass diese langen und schweren Fahrzeuge, mit denen verletzliche Personen befördert werden können, zwingend mit einem Kontrollschild versehen werden müssen.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinem Verordnungsrevisionspaket über den Langsamverkehr vom 13.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 die Immatrikulationspflicht für E-Lastenräder vorgeschrieben. Es handelt sich um die Fahrzeugart der schweren Motorfahrräder mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 kg bis 450</span><span>&nbsp;</span><span>kg und elektrischem Antrieb bis 25 km/h. Elektrovelos mit geringerem Gesamtgewicht gelten als Leicht-Motorfahrräder und sind den motorlosen Velos gleichgestellt. Leicht-Motorfahrräder dürfen ein oder mehrspurig sein sowie eine Transportbox, einen verstärkten langen Gepäckträger und Möglichkeiten zum Kindertransport aufweisen. Eine Definition von Lastenrädern anders als nach Gewicht würde Abgrenzungsprobleme mit sich bringen. Mit komplexen Vorschriften müsste festgelegt werden, was als Longtail-Bike oder als Cargobike gilt. All dies wäre mit administrativem Aufwand für Konsumentinnen und Konsumenten, die Kantone und das Fahrzeuggewerbe verbunden. </span></p><p><span>Der Bundesrat hält deshalb die in der Revision vom 13.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 festgelegten Einteilungskriterien für die immatrikulationspflichtigen Lastenräder weiterhin als angezeigt. Die revidierten Vorschriften sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das geltende Recht dahingehend anzupassen, dass Lastenräder und Longtail-Velos mit einem Kontrollschild versehen werden müssen. Dies unabhängig davon, ob sie über einen elektrischen Antrieb verfügen, und unabhängig von der Leistung eines solchen Antriebs.</p>
  • Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zunahme des Veloverkehrs, insbesondere in städtischen Gebieten, ist grundsätzlich erfreulich. Diese Entwicklung erfordert jedoch auch eine grössere Verantwortung seitens der Velofahrerinnen und -fahrer&nbsp;– vor allem bei besonders sperrigen Fahrzeugen, mit denen häufig Kinder befördert werden, die im Strassenverkehr besonders gefährdet sind.</p><p>Diese sperrigen Velos, deren Zahl im öffentlichen Raum stetig steigt, bergen aufgrund ihrer Länge und ihres Gewichts zusätzliche Risiken, sowohl für die Velofahrerinnen und -fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmende. Im Vergleich zu herkömmlichen Velos sind sie weniger wendig und haben eine eingeschränktere Bremsleistung.</p><p>Das geltende Recht, insbesondere Artikel&nbsp;63 der Verkehrsregelnverordnung, erlaubt es Personen über 16&nbsp;Jahren, zwei Kinder auf einem Longtail-Velo oder in einem Anhänger mitzuführen&nbsp;– und dies ohne Kontrollschild, sofern es sich nicht um ein schnelles E-Bike handelt, das bis zu 45&nbsp;Kilometer pro Stunde erreicht und als Motorfahrrad gilt. Problematisch wird es zudem dann, wenn solche Fahrzeuge auf störende Art und Weise abgestellt werden. Wird etwa ein Trottoir blockiert&nbsp;– das Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten ist&nbsp;– lässt sich die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs nicht identifizieren. Dies führt faktisch zu vollständiger Straffreiheit. Gleiches gilt, wenn Fahrerinnen oder Fahrer solcher Velos Verkehrsregeln missachten, insbesondere wenn sie Lichtsignale ignorieren und dadurch ihre Passagierinnen und Passagiere&nbsp;– oft Kinder&nbsp;– sowie Dritte gefährden.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Verantwortung der Lenkerinnen und Lenker solcher Fahrzeuge zu stärken, und zwar auch dann, wenn sie nach dem geltenden&nbsp;(und anzupassenden) Recht kein Kontrollschild anbringen müssen und damit jeglicher Identifikation entgehen, solange sie nicht auf frischer Tat ertappt und direkt von den Ordnungskräften angehalten werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, das geltende Recht dahingehend anzupassen, dass diese langen und schweren Fahrzeuge, mit denen verletzliche Personen befördert werden können, zwingend mit einem Kontrollschild versehen werden müssen.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat hat in seinem Verordnungsrevisionspaket über den Langsamverkehr vom 13.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 die Immatrikulationspflicht für E-Lastenräder vorgeschrieben. Es handelt sich um die Fahrzeugart der schweren Motorfahrräder mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 kg bis 450</span><span>&nbsp;</span><span>kg und elektrischem Antrieb bis 25 km/h. Elektrovelos mit geringerem Gesamtgewicht gelten als Leicht-Motorfahrräder und sind den motorlosen Velos gleichgestellt. Leicht-Motorfahrräder dürfen ein oder mehrspurig sein sowie eine Transportbox, einen verstärkten langen Gepäckträger und Möglichkeiten zum Kindertransport aufweisen. Eine Definition von Lastenrädern anders als nach Gewicht würde Abgrenzungsprobleme mit sich bringen. Mit komplexen Vorschriften müsste festgelegt werden, was als Longtail-Bike oder als Cargobike gilt. All dies wäre mit administrativem Aufwand für Konsumentinnen und Konsumenten, die Kantone und das Fahrzeuggewerbe verbunden. </span></p><p><span>Der Bundesrat hält deshalb die in der Revision vom 13.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2024 festgelegten Einteilungskriterien für die immatrikulationspflichtigen Lastenräder weiterhin als angezeigt. Die revidierten Vorschriften sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das geltende Recht dahingehend anzupassen, dass Lastenräder und Longtail-Velos mit einem Kontrollschild versehen werden müssen. Dies unabhängig davon, ob sie über einen elektrischen Antrieb verfügen, und unabhängig von der Leistung eines solchen Antriebs.</p>
    • Einführung einer Kontrollschildpflicht für Lastenräder und Longtail-Velos

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