Öffentliche Aufträge des Bundes als Sprungbrett für Schweizer Start-ups?

ShortId
25.4109
Id
20254109
Updated
19.12.2025 12:44
Language
de
Title
Öffentliche Aufträge des Bundes als Sprungbrett für Schweizer Start-ups?
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1 + 3.</span></p><p><span>Innovative und KMU-freundliche Beschaffungen zählen zu den Zielen der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030»). Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.056.1</span></em><span>) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.056.11</span></em><span>) stellen den Auftraggeberinnen mehrere Instrumente zur Verfügung, um Innovation zu fördern und Start-ups die Teilnahme an Beschaffungsverfahren zu erleichtern. Diese Instrumente werden auch tatsächlich eingesetzt, wenn es die jeweilige Beschaffung zulässt. Sie umfassen: den Innovationsgehalt als Zuschlagskriterium bei der Bewertung der Angebote; die Möglichkeit, Waren als Prototypen zu beschaffen; die Organisation von Planungswettbewerben; die funktionale Beschreibung des Ziels der Beschaffung; die Möglichkeit, bei Ausschreibungen Varianten vorzuschlagen; die Teilnahme an Bietergemeinschaften oder als Subunternehmerinnen; die Aufteilung einer Beschaffung in einzelne Lose.</span></p><p><span>Die allgemeinen Grundsätze, insbesondere die Gleichbehandlung der Anbieterinnen, sind bei jedem öffentlichen Beschaffungsverfahren zu beachten. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) haben mehrere Empfehlungen für die Umsetzung des Beschaffungsrechts und für die KMU-verträgliche Ausgestaltung der öffentlichen Beschaffungsverfahren verfasst, z.</span><span>&nbsp;</span><span>B., dass vorgefertigte Angebotsdokumente zur Verfügung gestellt werden, dass die für die Eignungskriterien verlangten Referenzen verhältnismässig sind und dass geeignete Nachweise verlangt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 + 4. </span></p><p><span>Nach Ansicht des Bundesrates bieten das BöB und die VöB den Beschaffungsstellen einen grossen Spielraum, um KMU und Start-ups die Teilnahme an Beschaffungen zu erleichtern, insbesondere über Einladungsverfahren oder freihändige Verfahren: Die Beschaffungsstellen können Start-ups auf diese Weise berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit geben, an Bekanntheit zu gewinnen und Referenzen zu sammeln.</span></p><p><span>Bei den Instrumenten des Bundes für nachhaltige öffentliche Beschaffungen wird die Wichtigkeit von Innovation ebenfalls hervorgehoben, insbesondere bei der Bedarfs- und Marktanalyse (siehe </span><a href="https://www.woeb.swiss/de/"><u><span>www.pap.swiss</span></u></a><span>).</span></p><p><span>Unterstützung erhalten Start-ups auch durch die Agentur für Innovationsförderung Innosuisse, die Innovationsbörse GovTech</span><span>&nbsp;</span><span>2025 oder die Umwelttechnologieförderung des BAFU. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bestehende Recht zahlreiche Möglichkeiten bietet, um die Interessen von Start-ups zu berücksichtigen, und dass dies in der Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030 auch auf strategischer Ebene zum Ausdruck kommt. Der Bundesrat hält an seinen Stellungnahmen vom 30.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2023 zur Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233845"><u><span>23.3845</span></u></a><span> und vom 27.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2025 zur Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253704"><u><span>25.3704</span></u></a><span> fest.</span></p></span>
  • <p>Schweizer Start-ups gehören zu den innovativsten der Welt. Dennoch fällt es vielen schwer, ihre Ideen in nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg umzumünzen, insbesondere weil sie keinen Zugang zu Wachstumsfinanzierungen oder stabilen Absatzmärkten haben. In verschiedenen Ländern dienen öffentliche Aufträge als strategisches Instrument, um Innovationen zu unterstützen und jungen Unternehmen mit grossem Potenzial eine erste Referenz zu bieten.</p><p>Das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes beläuft sich auf fast 8 Milliarden Franken pro Jahr. Es könnte einen starken Hebel darstellen, um lokale Start-ups zu fördern, unsere technologische und industrielle Souveränität zu stärken und die Wertschöpfung im Land zu halten. Die Grundsätze des fairen Wettbewerbs und der Transparenz müssten dabei eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern ermöglicht es der geltende rechtliche Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes jungen, innovativen Schweizer Unternehmen, sich um Aufträge zu bewerben und diese auch zu erhalten, obwohl sie klein sind und über keine Unternehmensgeschichte verfügen?</p><p>2. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat in Betracht ziehen, damit die öffentlichen Aufträge des Bundes eine aktivere Rolle bei der Unterstützung von Start-ups spielen (z. B. Innovationsquoten, vereinfachte Verfahren, Pilotprojekte)?</p><p>3. Wie kann ein Gleichgewicht zwischen einem besseren Zugang von Neugründungen zu öffentlichen Aufträgen und der Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung gewährleistet werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf Bundesebene Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen zu prüfen, um die Schweizer Innovation über das öffentliche Beschaffungswesen zu fördern, insbesondere in strategischen Bereichen wie der Digitalisierung der Energie oder der Gesundheit?</p>
  • Öffentliche Aufträge des Bundes als Sprungbrett für Schweizer Start-ups?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1 + 3.</span></p><p><span>Innovative und KMU-freundliche Beschaffungen zählen zu den Zielen der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung («Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030»). Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.056.1</span></em><span>) und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>172.056.11</span></em><span>) stellen den Auftraggeberinnen mehrere Instrumente zur Verfügung, um Innovation zu fördern und Start-ups die Teilnahme an Beschaffungsverfahren zu erleichtern. Diese Instrumente werden auch tatsächlich eingesetzt, wenn es die jeweilige Beschaffung zulässt. Sie umfassen: den Innovationsgehalt als Zuschlagskriterium bei der Bewertung der Angebote; die Möglichkeit, Waren als Prototypen zu beschaffen; die Organisation von Planungswettbewerben; die funktionale Beschreibung des Ziels der Beschaffung; die Möglichkeit, bei Ausschreibungen Varianten vorzuschlagen; die Teilnahme an Bietergemeinschaften oder als Subunternehmerinnen; die Aufteilung einer Beschaffung in einzelne Lose.</span></p><p><span>Die allgemeinen Grundsätze, insbesondere die Gleichbehandlung der Anbieterinnen, sind bei jedem öffentlichen Beschaffungsverfahren zu beachten. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) haben mehrere Empfehlungen für die Umsetzung des Beschaffungsrechts und für die KMU-verträgliche Ausgestaltung der öffentlichen Beschaffungsverfahren verfasst, z.</span><span>&nbsp;</span><span>B., dass vorgefertigte Angebotsdokumente zur Verfügung gestellt werden, dass die für die Eignungskriterien verlangten Referenzen verhältnismässig sind und dass geeignete Nachweise verlangt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 + 4. </span></p><p><span>Nach Ansicht des Bundesrates bieten das BöB und die VöB den Beschaffungsstellen einen grossen Spielraum, um KMU und Start-ups die Teilnahme an Beschaffungen zu erleichtern, insbesondere über Einladungsverfahren oder freihändige Verfahren: Die Beschaffungsstellen können Start-ups auf diese Weise berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit geben, an Bekanntheit zu gewinnen und Referenzen zu sammeln.</span></p><p><span>Bei den Instrumenten des Bundes für nachhaltige öffentliche Beschaffungen wird die Wichtigkeit von Innovation ebenfalls hervorgehoben, insbesondere bei der Bedarfs- und Marktanalyse (siehe </span><a href="https://www.woeb.swiss/de/"><u><span>www.pap.swiss</span></u></a><span>).</span></p><p><span>Unterstützung erhalten Start-ups auch durch die Agentur für Innovationsförderung Innosuisse, die Innovationsbörse GovTech</span><span>&nbsp;</span><span>2025 oder die Umwelttechnologieförderung des BAFU. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bestehende Recht zahlreiche Möglichkeiten bietet, um die Interessen von Start-ups zu berücksichtigen, und dass dies in der Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts für die Strategieperiode 2021–2030 auch auf strategischer Ebene zum Ausdruck kommt. Der Bundesrat hält an seinen Stellungnahmen vom 30.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2023 zur Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233845"><u><span>23.3845</span></u></a><span> und vom 27.</span><span>&nbsp;</span><span>August</span><span>&nbsp;</span><span>2025 zur Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253704"><u><span>25.3704</span></u></a><span> fest.</span></p></span>
    • <p>Schweizer Start-ups gehören zu den innovativsten der Welt. Dennoch fällt es vielen schwer, ihre Ideen in nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg umzumünzen, insbesondere weil sie keinen Zugang zu Wachstumsfinanzierungen oder stabilen Absatzmärkten haben. In verschiedenen Ländern dienen öffentliche Aufträge als strategisches Instrument, um Innovationen zu unterstützen und jungen Unternehmen mit grossem Potenzial eine erste Referenz zu bieten.</p><p>Das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes beläuft sich auf fast 8 Milliarden Franken pro Jahr. Es könnte einen starken Hebel darstellen, um lokale Start-ups zu fördern, unsere technologische und industrielle Souveränität zu stärken und die Wertschöpfung im Land zu halten. Die Grundsätze des fairen Wettbewerbs und der Transparenz müssten dabei eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern ermöglicht es der geltende rechtliche Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes jungen, innovativen Schweizer Unternehmen, sich um Aufträge zu bewerben und diese auch zu erhalten, obwohl sie klein sind und über keine Unternehmensgeschichte verfügen?</p><p>2. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat in Betracht ziehen, damit die öffentlichen Aufträge des Bundes eine aktivere Rolle bei der Unterstützung von Start-ups spielen (z. B. Innovationsquoten, vereinfachte Verfahren, Pilotprojekte)?</p><p>3. Wie kann ein Gleichgewicht zwischen einem besseren Zugang von Neugründungen zu öffentlichen Aufträgen und der Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung gewährleistet werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf Bundesebene Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen zu prüfen, um die Schweizer Innovation über das öffentliche Beschaffungswesen zu fördern, insbesondere in strategischen Bereichen wie der Digitalisierung der Energie oder der Gesundheit?</p>
    • Öffentliche Aufträge des Bundes als Sprungbrett für Schweizer Start-ups?

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