Für gesunde Bundesfinanzen. Klare Kostenreduktion beim Resettlement-Programm

ShortId
25.4114
Id
20254114
Updated
13.11.2025 23:27
Language
de
Title
Für gesunde Bundesfinanzen. Klare Kostenreduktion beim Resettlement-Programm
AdditionalIndexing
2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz übernimmt humanitäre Verantwortung. Dies wird von der Fraktion der FDP nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig benötigen wir gesunde Bundesfinanzen; wir müssen sparen und haben ein Ausgabenproblem. Die Bundesausgaben wachsen stetig. Wir müssen das Wachstum bremsen, um die Schuldenbremse zwingend einzuhalten.</p><p>Die vorliegenden Planungen betreffend Resettlement-Programm sehen beträchtliche Mittel vor: Der Bundesrat bewilligte ursprünglich für das Programm 2024–2032 ein maximales Budget von 233,1 Mio. CHF (bei 1'600 Personen); die Projektion für 800 Personen (400 in 2026 und 400 in 2027) müsste mit rund 118,3 Mio. CHF berücksichtigt werden. Diese Grössenordnung macht deutlich, dass kosmetische Einsparungen von ein paar Millionen nicht genügen; es braucht substanzielle, tiefgreifende Reduktionen oder Effizienzgewinne, damit das Programm mit den fiskalpolitischen Zielen vereinbar ist. Die Kantone und Gemeinden sind durch die zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen des Resettlement-Programms bereits stark überlastet, was die Notwendigkeit substanzieller Kostenreduktionen weiter unterstreicht.&nbsp;</p><p>Die Motion zielt darauf ab, humanitäres Engagement mit fiskalischer Verantwortung zu verbinden: Resettlement darf nur dort stattfinden, wo es effizient, planbar und haushaltsrechtlich abgesichert ist. Durch verbindliche Einspar- und Transparenzpflichten wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet, wirkungsvoll und mit Rücksicht auf die finanzpolitischen Rahmenbedingungen eingesetzt werden.</p>
  • <span><p><span>Für den Bundesrat ist die Wahrung einer soliden Finanzpolitik ein zentrales Anliegen. Gestützt darauf sowie aber primär aufgrund der damaligen Asyllage hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, anstelle eines neuen Resettlement-Programms mit einem Kontingent zwischen 1'500 und 2'000 Personen das Resettlement-Programm 2024-25 bis Ende 2027 zu verlängern. Das verlängerte Resettlement-Programm sieht die Aufnahme des bisherigen zweijährigen Kontingents von bis zu 1’600 Personen neu über vier Jahre hinweg vor. Für die Jahre 2026 und 2027 sind somit maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich möglich. Entsprechend reduziert sich der Mittelbedarf um rund die Hälfte auf rund 118 Millionen für den Zeitraum 2026-2034, in welchem der Bund für die Resettlement-Flüchtlinge Globalpauschalen an die Kantone zur finanziellen Unterstützung der Kantone und Gemeinden entrichtet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dieser Entscheid der Verlängerung entspricht de facto einer Halbierung des ursprünglichen Kontingents und Kosten. Er erfolgte nach Konsultation mit der Begleitgruppe Resettlement, welche die Wichtigkeit dieses gezielten Schutzinstruments für besonders schutzbedürftige Personen im Grundsatz bestätigte. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone (SODK, KKJPD und VKM), der Gemeinden (SGV) und Städte (SSV), des Bundes (EJPD und EDA), der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR zusammen. Vor dem Entscheid wurden die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates angehört. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bis zu wie vielen Resettlement-Einreisen es in den Jahren 2026 und 2027 effektiv kommt, wird jeweils im Vorjahr vom EJPD in Abstimmung mit der Begleitgruppe Resettlement festgelegt. Die Entwicklung der Asyllage, namentlich die Situation im Unterbringungs- und Betreuungsbereich auf kantonaler Ebene, wird dabei wie bereits heute ebenfalls berücksichtigt. Sollte die Asyllage eine Ausschöpfung der jährlichen Aufnahmezahl nicht zulassen, werden die für Resettlement eingestellten Mittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Das EJPD wird zudem im Auftrag des Bundesrats das Umsetzungskonzept Resettlement bis Ende 2026 mit Kriterien ergänzen, die eine verstetigte Durchführung und eine flexible Reaktion auf herausfordernde Asylsituationen ermöglichen. Dabei wird sichergestellt, dass die Ausgestaltung des Konzepts den finanzpolitischen Interessen des Bundes Rechnung trägt und eine haushälterische Verwendung der verfügbaren Mittel gewährleistet ist. Aus Sicht des Bundesrats berücksichtigt die aktuelle Resettlement-Politik die in der Motion angesprochenen Anliegen im Wesentlichen bereits.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Resettlement-Programm so auszurichten, dass die Anzahl der im Rahmen dieses Programms aufgenommenen Personen verbindlich und deutlich reduziert wird und damit die damit verbundenen Kosten substanziell sinken.</p>
  • Für gesunde Bundesfinanzen. Klare Kostenreduktion beim Resettlement-Programm
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz übernimmt humanitäre Verantwortung. Dies wird von der Fraktion der FDP nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig benötigen wir gesunde Bundesfinanzen; wir müssen sparen und haben ein Ausgabenproblem. Die Bundesausgaben wachsen stetig. Wir müssen das Wachstum bremsen, um die Schuldenbremse zwingend einzuhalten.</p><p>Die vorliegenden Planungen betreffend Resettlement-Programm sehen beträchtliche Mittel vor: Der Bundesrat bewilligte ursprünglich für das Programm 2024–2032 ein maximales Budget von 233,1 Mio. CHF (bei 1'600 Personen); die Projektion für 800 Personen (400 in 2026 und 400 in 2027) müsste mit rund 118,3 Mio. CHF berücksichtigt werden. Diese Grössenordnung macht deutlich, dass kosmetische Einsparungen von ein paar Millionen nicht genügen; es braucht substanzielle, tiefgreifende Reduktionen oder Effizienzgewinne, damit das Programm mit den fiskalpolitischen Zielen vereinbar ist. Die Kantone und Gemeinden sind durch die zusätzlichen finanziellen und administrativen Belastungen des Resettlement-Programms bereits stark überlastet, was die Notwendigkeit substanzieller Kostenreduktionen weiter unterstreicht.&nbsp;</p><p>Die Motion zielt darauf ab, humanitäres Engagement mit fiskalischer Verantwortung zu verbinden: Resettlement darf nur dort stattfinden, wo es effizient, planbar und haushaltsrechtlich abgesichert ist. Durch verbindliche Einspar- und Transparenzpflichten wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet, wirkungsvoll und mit Rücksicht auf die finanzpolitischen Rahmenbedingungen eingesetzt werden.</p>
    • <span><p><span>Für den Bundesrat ist die Wahrung einer soliden Finanzpolitik ein zentrales Anliegen. Gestützt darauf sowie aber primär aufgrund der damaligen Asyllage hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, anstelle eines neuen Resettlement-Programms mit einem Kontingent zwischen 1'500 und 2'000 Personen das Resettlement-Programm 2024-25 bis Ende 2027 zu verlängern. Das verlängerte Resettlement-Programm sieht die Aufnahme des bisherigen zweijährigen Kontingents von bis zu 1’600 Personen neu über vier Jahre hinweg vor. Für die Jahre 2026 und 2027 sind somit maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich möglich. Entsprechend reduziert sich der Mittelbedarf um rund die Hälfte auf rund 118 Millionen für den Zeitraum 2026-2034, in welchem der Bund für die Resettlement-Flüchtlinge Globalpauschalen an die Kantone zur finanziellen Unterstützung der Kantone und Gemeinden entrichtet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dieser Entscheid der Verlängerung entspricht de facto einer Halbierung des ursprünglichen Kontingents und Kosten. Er erfolgte nach Konsultation mit der Begleitgruppe Resettlement, welche die Wichtigkeit dieses gezielten Schutzinstruments für besonders schutzbedürftige Personen im Grundsatz bestätigte. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone (SODK, KKJPD und VKM), der Gemeinden (SGV) und Städte (SSV), des Bundes (EJPD und EDA), der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR zusammen. Vor dem Entscheid wurden die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates angehört. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bis zu wie vielen Resettlement-Einreisen es in den Jahren 2026 und 2027 effektiv kommt, wird jeweils im Vorjahr vom EJPD in Abstimmung mit der Begleitgruppe Resettlement festgelegt. Die Entwicklung der Asyllage, namentlich die Situation im Unterbringungs- und Betreuungsbereich auf kantonaler Ebene, wird dabei wie bereits heute ebenfalls berücksichtigt. Sollte die Asyllage eine Ausschöpfung der jährlichen Aufnahmezahl nicht zulassen, werden die für Resettlement eingestellten Mittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Das EJPD wird zudem im Auftrag des Bundesrats das Umsetzungskonzept Resettlement bis Ende 2026 mit Kriterien ergänzen, die eine verstetigte Durchführung und eine flexible Reaktion auf herausfordernde Asylsituationen ermöglichen. Dabei wird sichergestellt, dass die Ausgestaltung des Konzepts den finanzpolitischen Interessen des Bundes Rechnung trägt und eine haushälterische Verwendung der verfügbaren Mittel gewährleistet ist. Aus Sicht des Bundesrats berücksichtigt die aktuelle Resettlement-Politik die in der Motion angesprochenen Anliegen im Wesentlichen bereits.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Resettlement-Programm so auszurichten, dass die Anzahl der im Rahmen dieses Programms aufgenommenen Personen verbindlich und deutlich reduziert wird und damit die damit verbundenen Kosten substanziell sinken.</p>
    • Für gesunde Bundesfinanzen. Klare Kostenreduktion beim Resettlement-Programm

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