Digitale Souveränität. Unterstützung für Schweizer Wirtschaftsakteure
- ShortId
-
25.4120
- Id
-
20254120
- Updated
-
23.02.2026 15:05
- Language
-
de
- Title
-
Digitale Souveränität. Unterstützung für Schweizer Wirtschaftsakteure
- AdditionalIndexing
-
15;04;1236;10;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der gegenwärtige geopolitische Kontext zeigt, wie wichtig es ist, die Resilienz der Schweiz zu stärken. Das Digitale ist ein zentraler Bestandteil unseres Alltags geworden, wobei wir in diesem Zusammenhang sehr stark von den Vereinigten Staaten abhängig sind. Dies führt nicht nur zu einem <strong>Abhängigkeitsproblem</strong>, sondern auch zu einem <strong>Vertraulichkeitsproblem</strong>: Seit 2018 erlaubt es der «Cloud Act» den amerikanischen Behörden, auf Daten zuzugreifen, die auf den Servern oder in den Clouds amerikanischer Unternehmen (wie Microsoft, Apple oder Adobe) gespeichert sind, und zwar unabhängig davon, wo in der Welt sie sich befinden. Meistens weiss die Nutzerin oder Nutzer weder, welche Behörde auf die Daten zugreift, noch was mit den Daten geschieht. </p><p><br>Durch die Entscheidungen im Zusammenhang mit «Public Clouds Bund» wurden die Schweizer Anbieterinnen de facto ausgeschlossen (siehe die Antwort auf die Frage 25.7680). Der Bund hat 2024 insgesamt 1,6 Milliarden Franken für Digitalisierung und Informationstechnologien ausgegeben. Zurzeit profitieren davon vor allem Anbieterinnen aus dem Ausland, häufig aus Übersee (USA und China). Für die Schweiz ist ein Digitalisierungsschub heute unerlässlich.</p><p> </p><p>Würde man auf nationale Unternehmen (oder im Rahmen eines hybriden Systems auf den europäischen Kontinent) setzen, würde dies nicht nur den Schweizer Gesetzen entsprechen, sondern es auch erlauben, <strong>unsere Wirtschaft sowie unser Knowhow in Sachen Innovation zu stärken</strong>. In der Schweiz existieren bereits heute Alternativen: Infomaniak, ELCA, Exoscale, PeakPrivacy, Apertus, Giotto.ia, um nur einige zu nennen. Aber diese Unternehmen benötigen eine klare Vision von Seiten des Staates, um sich weiterentwickeln zu können, insbesondere was die Strategie (Gehen ihre Investitionen in die richtige Richtung?) und die Unterstützung bei der Entwicklung von Cloud-Infrastrukturen anbelangt. Zudem könnten die Kriterien des öffentlichen Beschaffungswesens diejenigen Anbieterinnen bevorzugen, die den Schweizer Gesetzen am nächsten stehen. Die öffentlichen Verwaltungen sowie Unternehmen und Privatpersonen sind auf sie angewiesen. Der Staat verfügt über die kritische Masse, um die Richtung vorzugeben, wie dies Schleswig-Holstein getan hat. Eine Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz und die Unterstützung der Schweizer Akteure, die sich für eine verantwortungsvolle Digitalisierung einsetzen, stünden zudem im Einklang mit der aktuellen Entwicklung in Europa (Interoperable Europe Act). </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224411"><u><span>22.4411</span></u></a><span> darlegen, wie er digitale Souveränität für die Schweiz definiert, wie er den Stand der digitalen Souveränität unseres Landes beurteilt und welche Strategie zu deren Stärkung er ergreifen will. Mit dem überwiesenen Postulat Häberli-Koller </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253659"><u><span>25.3659</span></u></a><span> wird der Bundesrat beauftragt darzulegen, wie die Schweiz in zentralen Bereichen der digitalen Infrastruktur, der Datenhaltung und der Softwarenutzung Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern reduzieren kann. Die Stärkung der digitalen Souveränität wird bereits mit den Strategien «Digitale Schweiz», «Digitale Bundesverwaltung» und «Digitale Verwaltung Schweiz» verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategien laufen interne Arbeiten für die strategische Ausrichtung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR </span><em><span>172.056.1</span></em><span>) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR </span><em><span>0.632.231.422</span></em><span>) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig. Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken, u.</span><span> </span><span>a. durch die Festlegung besonderer technischer Spezifikationen. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Vorgaben, welche die digitale Souveränität der Schweiz erhöhen, sind auch im Rahmen der Umsetzung der Swiss Government Cloud vorgesehen (vgl. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u><span>Art. 1 Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud [BBl 2025 1334]</span></u></a><span>). </span></p><p><span>Bei den in der Motion erwähnten 1,6 Milliarden Franken handelt es sich um die im 2024 getätigten Beschaffungszahlungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Bundesverwaltung (inkl. entsprechende Ausgaben im Bereich Rüstung und Nationalstrassen). Wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Silberschmidt </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253704"><u><span>25.3704</span></u></a><span> festgehalten, flossen im Jahr 2024 87% der Beschaffungszahlungen im Bereich IKT an Firmen mit Sitz in der Schweiz.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes existiert eine Vielzahl an Instrumenten zur Förderung von Forschung und Innovation. Darüber hinaus erachtet der Bundesrat industriepolitische Massnahmen aus Fairness- und Effizienzgründen nicht als zielführend. Solche Massnahmen schaffen langfristige Abhängigkeiten, bergen ein grosses Risiko von Fehlallokationen auf Kosten der Steuerzahlenden und führen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen und Branchen in der Schweiz. Schliesslich stellte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Gapany </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233845"><u><span>23.3845</span></u></a><span> fest, dass derzeit kein finanzpolitischer Handlungsspielraum für einen Innovationsfonds des Bundes besteht. Der finanzpolitische Spielraum hat sich seither nicht entspannt. Der Bundesrat weist in der erwähnten Stellungnahme auch darauf hin, dass Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die einfachere Investitionen von Pensionskassen in innovative und zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz begünstigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie dargelegt, sind verschiedene Massnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität in Planung oder bereits eingeleitet. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat weitergehende Massnahmen derzeit als nicht zielführend. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, wirtschaftliche Massnahmen zu ergreifen, um die digitale Souveränität der Schweiz und die in diesem Bereich tätigen Schweizer Akteure zu stärken. </p>
- Digitale Souveränität. Unterstützung für Schweizer Wirtschaftsakteure
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der gegenwärtige geopolitische Kontext zeigt, wie wichtig es ist, die Resilienz der Schweiz zu stärken. Das Digitale ist ein zentraler Bestandteil unseres Alltags geworden, wobei wir in diesem Zusammenhang sehr stark von den Vereinigten Staaten abhängig sind. Dies führt nicht nur zu einem <strong>Abhängigkeitsproblem</strong>, sondern auch zu einem <strong>Vertraulichkeitsproblem</strong>: Seit 2018 erlaubt es der «Cloud Act» den amerikanischen Behörden, auf Daten zuzugreifen, die auf den Servern oder in den Clouds amerikanischer Unternehmen (wie Microsoft, Apple oder Adobe) gespeichert sind, und zwar unabhängig davon, wo in der Welt sie sich befinden. Meistens weiss die Nutzerin oder Nutzer weder, welche Behörde auf die Daten zugreift, noch was mit den Daten geschieht. </p><p><br>Durch die Entscheidungen im Zusammenhang mit «Public Clouds Bund» wurden die Schweizer Anbieterinnen de facto ausgeschlossen (siehe die Antwort auf die Frage 25.7680). Der Bund hat 2024 insgesamt 1,6 Milliarden Franken für Digitalisierung und Informationstechnologien ausgegeben. Zurzeit profitieren davon vor allem Anbieterinnen aus dem Ausland, häufig aus Übersee (USA und China). Für die Schweiz ist ein Digitalisierungsschub heute unerlässlich.</p><p> </p><p>Würde man auf nationale Unternehmen (oder im Rahmen eines hybriden Systems auf den europäischen Kontinent) setzen, würde dies nicht nur den Schweizer Gesetzen entsprechen, sondern es auch erlauben, <strong>unsere Wirtschaft sowie unser Knowhow in Sachen Innovation zu stärken</strong>. In der Schweiz existieren bereits heute Alternativen: Infomaniak, ELCA, Exoscale, PeakPrivacy, Apertus, Giotto.ia, um nur einige zu nennen. Aber diese Unternehmen benötigen eine klare Vision von Seiten des Staates, um sich weiterentwickeln zu können, insbesondere was die Strategie (Gehen ihre Investitionen in die richtige Richtung?) und die Unterstützung bei der Entwicklung von Cloud-Infrastrukturen anbelangt. Zudem könnten die Kriterien des öffentlichen Beschaffungswesens diejenigen Anbieterinnen bevorzugen, die den Schweizer Gesetzen am nächsten stehen. Die öffentlichen Verwaltungen sowie Unternehmen und Privatpersonen sind auf sie angewiesen. Der Staat verfügt über die kritische Masse, um die Richtung vorzugeben, wie dies Schleswig-Holstein getan hat. Eine Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz und die Unterstützung der Schweizer Akteure, die sich für eine verantwortungsvolle Digitalisierung einsetzen, stünden zudem im Einklang mit der aktuellen Entwicklung in Europa (Interoperable Europe Act). </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts zum Postulat Z’graggen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224411"><u><span>22.4411</span></u></a><span> darlegen, wie er digitale Souveränität für die Schweiz definiert, wie er den Stand der digitalen Souveränität unseres Landes beurteilt und welche Strategie zu deren Stärkung er ergreifen will. Mit dem überwiesenen Postulat Häberli-Koller </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253659"><u><span>25.3659</span></u></a><span> wird der Bundesrat beauftragt darzulegen, wie die Schweiz in zentralen Bereichen der digitalen Infrastruktur, der Datenhaltung und der Softwarenutzung Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern reduzieren kann. Die Stärkung der digitalen Souveränität wird bereits mit den Strategien «Digitale Schweiz», «Digitale Bundesverwaltung» und «Digitale Verwaltung Schweiz» verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategien laufen interne Arbeiten für die strategische Ausrichtung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR </span><em><span>172.056.1</span></em><span>) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR </span><em><span>0.632.231.422</span></em><span>) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig. Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken, u.</span><span> </span><span>a. durch die Festlegung besonderer technischer Spezifikationen. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Vorgaben, welche die digitale Souveränität der Schweiz erhöhen, sind auch im Rahmen der Umsetzung der Swiss Government Cloud vorgesehen (vgl. </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u><span>Art. 1 Bundesbeschluss zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud [BBl 2025 1334]</span></u></a><span>). </span></p><p><span>Bei den in der Motion erwähnten 1,6 Milliarden Franken handelt es sich um die im 2024 getätigten Beschaffungszahlungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Bundesverwaltung (inkl. entsprechende Ausgaben im Bereich Rüstung und Nationalstrassen). Wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Silberschmidt </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253704"><u><span>25.3704</span></u></a><span> festgehalten, flossen im Jahr 2024 87% der Beschaffungszahlungen im Bereich IKT an Firmen mit Sitz in der Schweiz.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes existiert eine Vielzahl an Instrumenten zur Förderung von Forschung und Innovation. Darüber hinaus erachtet der Bundesrat industriepolitische Massnahmen aus Fairness- und Effizienzgründen nicht als zielführend. Solche Massnahmen schaffen langfristige Abhängigkeiten, bergen ein grosses Risiko von Fehlallokationen auf Kosten der Steuerzahlenden und führen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen und Branchen in der Schweiz. Schliesslich stellte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Gapany </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233845"><u><span>23.3845</span></u></a><span> fest, dass derzeit kein finanzpolitischer Handlungsspielraum für einen Innovationsfonds des Bundes besteht. Der finanzpolitische Spielraum hat sich seither nicht entspannt. Der Bundesrat weist in der erwähnten Stellungnahme auch darauf hin, dass Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die einfachere Investitionen von Pensionskassen in innovative und zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz begünstigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie dargelegt, sind verschiedene Massnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität in Planung oder bereits eingeleitet. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat weitergehende Massnahmen derzeit als nicht zielführend. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, wirtschaftliche Massnahmen zu ergreifen, um die digitale Souveränität der Schweiz und die in diesem Bereich tätigen Schweizer Akteure zu stärken. </p>
- Digitale Souveränität. Unterstützung für Schweizer Wirtschaftsakteure
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