Welche Auswirkungen drohen mit dem Mercosur-Abkommen dem Regenwaldschutz und den Arbeitsrechten?

ShortId
25.4122
Id
20254122
Updated
19.12.2025 12:45
Language
de
Title
Welche Auswirkungen drohen mit dem Mercosur-Abkommen dem Regenwaldschutz und den Arbeitsrechten?
AdditionalIndexing
44;52;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat die jüngsten Entwicklungen in Brasilien zur Kenntnis genommen, verfolgt die Umweltpolitik Brasiliens aufmerksam und steht über die Botschaft in Brasília in regelmässigem Austausch mit den zuständigen Behörden, der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Förderung der Bioökonomie, nachhaltiger Entwicklung und den Schutz indigener Gemeinschaften in Brasilien. Was das Soja-Moratorium betrifft, stellt der Bundesrat fest, dass ein brasilianisches Bundesgericht die Aussetzung des Moratoriums im August 2025 vorläufig aufgehoben hat. Was das vom brasilianischen Kongress verabschiedete Gesetz 15.190/2025 betrifft, so wird die Aktualisierung der Vorschriften für die Erteilung von Umweltgenehmigungen für Unternehmer vom Kongress derzeit weiterhin geprüft, nachdem Präsident Lula am 8. August 2025 gegen 63 der 400 Bestimmungen des betreffenden Gesetzes sein Veto eingelegt hat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die erwähnte Umweltverträglichkeitsstudie (www.seco.admin.ch &gt; Aussenwirtschaftspolitik Wirtschaftliche Zusammenarbeit &gt; Wirtschaftsbeziehungen &gt; Freihandelsabkommen &gt; Freihandelspartner der Schweiz &gt; Partner weltweit &gt; Mercosur &gt; Umweltverträglichkeitsstudie) wurde im Rahmen des Aktionsplans «Grüne Wirtschaft» veröffentlicht. Die Analyse basiert auf einem Referenzszenario, welches bestehende wirtschaftliche und gesellschaftliche Trends extrapoliert und keine nationalen Umweltmassnahmen enthält. Deshalb würde das neue brasilianische Gesetz die Ergebnisse nicht wesentlich verändern. Eine Aktualisierung der Studie drängt sich deshalb nicht auf. Ergänzend hat das SECO eine Studie zu den sozialen Auswirkungen beim Geneva Graduate Institute in Auftrag gegeben, die noch dieses Jahr publiziert werden soll. Mit dieser Ergänzung wird die Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des ausgehandelten Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung erhalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 5. Die unter Punkt 2 erwähnte Umweltverträglichkeitsstudie zeigt, dass das Abkommen nicht zur Entstehung neuer Handelsströme für Produkte führen wird, die unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung potenziell problematisch sind. Daher kommt sie zum Schluss, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die Entwaldung gering sein dürften. Zudem enthalten das FHA und das dazugehörende Zusatzdokument umfassende rechtsverbindliche Verpflichtungen in allen Umwelt- und Sozialbereichen mit Handelsbezug. So verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem, Massnahmen zu ergreifen, um die weitere Entwaldung zu verhindern und die Waldbedeckung zu stabilisieren oder zu vergrössern, sowie den illegalen Holzschlag zu bekämpfen und sicherzustellen, dass nur Holz aus legaler Herkunft gehandelt wird. Die Rechte indigener Völker sind ebenfalls fester Bestandteil des FHA, einschliesslich der Frage der vorherigen und informierten Zustimmung, wenn es um die Nutzung der Wälder geht, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängig sind. Das Abkommen enthält auch umfassende Bestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie eine Klausel, die den Vertragsparteien untersagt, die geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu senken, um Handelsvorteile zu erzielen. Alle diese Verpflichtungen unterliegen einem Streitbeilegungsmechanismus inklusive Expertenpanel. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. In Bezug auf die europäische Verordnung zur Entwaldung verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244661"><u><span>Interpellation 24.4661</span></u></a><span>.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Das FHA EFTA-Mercosur schafft einen umfassenden Referenzrahmen für Handelsbeziehungen, die mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen (siehe Antworten 3 und 5). Sollten Massnahmen der Vertragsparteien im Bereich Umwelt und Arbeitsstandards nicht mit den im Abkommen eingegangenen Verpflichtungen übereinstimmen, enthält dieses alle materiellen und institutionellen Elemente, um wirksam reagieren zu können. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit für Nachverhandlungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Wie das Abkommen zwischen der EU und Mercosur decken die Bestimmungen im FHA EFTA-Mercosur zu den Arbeitsrechten sämtliche Formen von Zwangsarbeit ab, inklusive moderner Formen der Zwangsarbeit gemäss dem Protokoll von 2014 zum IAO- Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit von 1930.</span></p></span>
  • <p>Am 2. Juli 2025 wurden die Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (Mercosur) über ein neues Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen<u>.</u></p><p>&nbsp;</p><p>Am 17. Juli 2025 beschloss das brasilianische Repräsentantenhaus ein Gesetz über Umweltgenehmigungen (Nr. 15.190), um Projekte trotz potenziell schädlichen Auswirkungen auf Wasserreservoirs, lokale Gemeinschaften oder den Amazonas-Regenwald einfacher bewilligen zu können. Fachorganisationen sehen dadurch mehr als 3'000 Schutzgebiete und 18 Millionen Hektar Regenwald direkt bedroht. Obwohl einige Teile des Gesetzes vom brasilianischen Präsidenten blockiert wurden, verursacht die Gesetzesänderung massive neue Risiken für den Amazonas-Regenwald.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 18. August 2025 hat die brasilianische Wettbewerbsbehörde zudem das Soja-Moratorium ausgesetzt, unter dem sich Konzerne seit 20 Jahren verpflichten, keine Agrarrohstoffe von nach 2008 abgeholzten Flächen abzunehmen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt er die aktuellen Bestrebungen in Brasilien, den Regenwald-Schutz aufzuweichen? Welche Folgen werden durch den Erlass des Umweltgenehmigungs-Gesetzes sowie die drohende Aufhebung des Sojamoratoriums erwartet?</li><li>Das Seco hat 2020 eine lückenhafte Umweltanalyse zum FHA Mercosur veröffentlicht. Auf eine umfassende Wirkungsanalyse wurde verzichtet. Weshalb wurde auf eine Ex-ante-Analyse verzichtet? Plant der Bundesrat nach Abschluss der Verhandlungen und in Kenntnis der jüngsten Entwicklungen in Brasilien, die schädlichen Auswirkungen auf den Amazonas-Regenwald erneut zu untersuchen?&nbsp;</li><li>Wie stellt er sicher, dass das FHA Mercosur nicht zu zusätzlicher Abholzung führt?</li><li>Die EU hat 2023 eine Entwaldungsverordnung eingeführt, um Abholzungsrisiken von importierten Produkten einzudämmen. Müsste die Schweiz hier nicht nachziehen, wenn mit dem FHA Mercosur noch mehr Produkte importiert werden, die potenziell in Zusammenhang mit Entwaldung stehen?</li><li>Welche Vorkehrungen sieht das Abkommen vor, um die Einfuhr von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung hergestellt wurden?&nbsp;</li><li>Plant er Nachverhandlungen, da nun in Brasilien der Regenwaldschutz so stark abgebaut wird?</li><li>Weshalb gibt es im Abkommen EFTA-Mercosur im Gegensatz zum Abkommen EU-Mercosur keine Bestimmungen zu modernen Formen von Zwangsarbeit (ILO-Protokoll von 2014, 1930)?</li></ol>
  • Welche Auswirkungen drohen mit dem Mercosur-Abkommen dem Regenwaldschutz und den Arbeitsrechten?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat hat die jüngsten Entwicklungen in Brasilien zur Kenntnis genommen, verfolgt die Umweltpolitik Brasiliens aufmerksam und steht über die Botschaft in Brasília in regelmässigem Austausch mit den zuständigen Behörden, der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Förderung der Bioökonomie, nachhaltiger Entwicklung und den Schutz indigener Gemeinschaften in Brasilien. Was das Soja-Moratorium betrifft, stellt der Bundesrat fest, dass ein brasilianisches Bundesgericht die Aussetzung des Moratoriums im August 2025 vorläufig aufgehoben hat. Was das vom brasilianischen Kongress verabschiedete Gesetz 15.190/2025 betrifft, so wird die Aktualisierung der Vorschriften für die Erteilung von Umweltgenehmigungen für Unternehmer vom Kongress derzeit weiterhin geprüft, nachdem Präsident Lula am 8. August 2025 gegen 63 der 400 Bestimmungen des betreffenden Gesetzes sein Veto eingelegt hat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die erwähnte Umweltverträglichkeitsstudie (www.seco.admin.ch &gt; Aussenwirtschaftspolitik Wirtschaftliche Zusammenarbeit &gt; Wirtschaftsbeziehungen &gt; Freihandelsabkommen &gt; Freihandelspartner der Schweiz &gt; Partner weltweit &gt; Mercosur &gt; Umweltverträglichkeitsstudie) wurde im Rahmen des Aktionsplans «Grüne Wirtschaft» veröffentlicht. Die Analyse basiert auf einem Referenzszenario, welches bestehende wirtschaftliche und gesellschaftliche Trends extrapoliert und keine nationalen Umweltmassnahmen enthält. Deshalb würde das neue brasilianische Gesetz die Ergebnisse nicht wesentlich verändern. Eine Aktualisierung der Studie drängt sich deshalb nicht auf. Ergänzend hat das SECO eine Studie zu den sozialen Auswirkungen beim Geneva Graduate Institute in Auftrag gegeben, die noch dieses Jahr publiziert werden soll. Mit dieser Ergänzung wird die Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen des ausgehandelten Abkommens auf die nachhaltige Entwicklung erhalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 5. Die unter Punkt 2 erwähnte Umweltverträglichkeitsstudie zeigt, dass das Abkommen nicht zur Entstehung neuer Handelsströme für Produkte führen wird, die unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung potenziell problematisch sind. Daher kommt sie zum Schluss, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die Entwaldung gering sein dürften. Zudem enthalten das FHA und das dazugehörende Zusatzdokument umfassende rechtsverbindliche Verpflichtungen in allen Umwelt- und Sozialbereichen mit Handelsbezug. So verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem, Massnahmen zu ergreifen, um die weitere Entwaldung zu verhindern und die Waldbedeckung zu stabilisieren oder zu vergrössern, sowie den illegalen Holzschlag zu bekämpfen und sicherzustellen, dass nur Holz aus legaler Herkunft gehandelt wird. Die Rechte indigener Völker sind ebenfalls fester Bestandteil des FHA, einschliesslich der Frage der vorherigen und informierten Zustimmung, wenn es um die Nutzung der Wälder geht, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängig sind. Das Abkommen enthält auch umfassende Bestimmungen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie eine Klausel, die den Vertragsparteien untersagt, die geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu senken, um Handelsvorteile zu erzielen. Alle diese Verpflichtungen unterliegen einem Streitbeilegungsmechanismus inklusive Expertenpanel. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. In Bezug auf die europäische Verordnung zur Entwaldung verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244661"><u><span>Interpellation 24.4661</span></u></a><span>.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Das FHA EFTA-Mercosur schafft einen umfassenden Referenzrahmen für Handelsbeziehungen, die mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen (siehe Antworten 3 und 5). Sollten Massnahmen der Vertragsparteien im Bereich Umwelt und Arbeitsstandards nicht mit den im Abkommen eingegangenen Verpflichtungen übereinstimmen, enthält dieses alle materiellen und institutionellen Elemente, um wirksam reagieren zu können. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit für Nachverhandlungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Wie das Abkommen zwischen der EU und Mercosur decken die Bestimmungen im FHA EFTA-Mercosur zu den Arbeitsrechten sämtliche Formen von Zwangsarbeit ab, inklusive moderner Formen der Zwangsarbeit gemäss dem Protokoll von 2014 zum IAO- Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit von 1930.</span></p></span>
    • <p>Am 2. Juli 2025 wurden die Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (Mercosur) über ein neues Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen<u>.</u></p><p>&nbsp;</p><p>Am 17. Juli 2025 beschloss das brasilianische Repräsentantenhaus ein Gesetz über Umweltgenehmigungen (Nr. 15.190), um Projekte trotz potenziell schädlichen Auswirkungen auf Wasserreservoirs, lokale Gemeinschaften oder den Amazonas-Regenwald einfacher bewilligen zu können. Fachorganisationen sehen dadurch mehr als 3'000 Schutzgebiete und 18 Millionen Hektar Regenwald direkt bedroht. Obwohl einige Teile des Gesetzes vom brasilianischen Präsidenten blockiert wurden, verursacht die Gesetzesänderung massive neue Risiken für den Amazonas-Regenwald.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 18. August 2025 hat die brasilianische Wettbewerbsbehörde zudem das Soja-Moratorium ausgesetzt, unter dem sich Konzerne seit 20 Jahren verpflichten, keine Agrarrohstoffe von nach 2008 abgeholzten Flächen abzunehmen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt er die aktuellen Bestrebungen in Brasilien, den Regenwald-Schutz aufzuweichen? Welche Folgen werden durch den Erlass des Umweltgenehmigungs-Gesetzes sowie die drohende Aufhebung des Sojamoratoriums erwartet?</li><li>Das Seco hat 2020 eine lückenhafte Umweltanalyse zum FHA Mercosur veröffentlicht. Auf eine umfassende Wirkungsanalyse wurde verzichtet. Weshalb wurde auf eine Ex-ante-Analyse verzichtet? Plant der Bundesrat nach Abschluss der Verhandlungen und in Kenntnis der jüngsten Entwicklungen in Brasilien, die schädlichen Auswirkungen auf den Amazonas-Regenwald erneut zu untersuchen?&nbsp;</li><li>Wie stellt er sicher, dass das FHA Mercosur nicht zu zusätzlicher Abholzung führt?</li><li>Die EU hat 2023 eine Entwaldungsverordnung eingeführt, um Abholzungsrisiken von importierten Produkten einzudämmen. Müsste die Schweiz hier nicht nachziehen, wenn mit dem FHA Mercosur noch mehr Produkte importiert werden, die potenziell in Zusammenhang mit Entwaldung stehen?</li><li>Welche Vorkehrungen sieht das Abkommen vor, um die Einfuhr von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung hergestellt wurden?&nbsp;</li><li>Plant er Nachverhandlungen, da nun in Brasilien der Regenwaldschutz so stark abgebaut wird?</li><li>Weshalb gibt es im Abkommen EFTA-Mercosur im Gegensatz zum Abkommen EU-Mercosur keine Bestimmungen zu modernen Formen von Zwangsarbeit (ILO-Protokoll von 2014, 1930)?</li></ol>
    • Welche Auswirkungen drohen mit dem Mercosur-Abkommen dem Regenwaldschutz und den Arbeitsrechten?

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