Bringt das Malaysia-Abkommen den Regenwald weiter unter Druck?

ShortId
25.4124
Id
20254124
Updated
19.11.2025 16:19
Language
de
Title
Bringt das Malaysia-Abkommen den Regenwald weiter unter Druck?
AdditionalIndexing
52;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Schutz der Regenwälder und der Rechte der indigenen Völker in Malaysia stellte in den Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (<i>Economic Partnership Agreement</i>, EPA) zwischen den EFTA-Ländern und Malaysia ein zentrales Thema dar. Die Risiken im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung der Wälder für wirtschaftliche Aktivitäten in Malaysia sind bestens dokumentiert und die entsprechenden Informationen frei zugänglich. Der Bundesrat hat sich für die Verhandlungen auf Unterlagen von einschlägigen internationalen Institutionen wie etwa des Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und deren Programm REDD+ (<i>Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries</i>) sowie auf Berichte von internationalen, lokalen und Schweizer NGO gestützt, die in diesen Themenbereichen tätig sind. Zudem wurden Ad-hoc-Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern malaysischer und Schweizer NGO organisiert, um die Verhandlungsdelegation auf spezifische Probleme aufmerksam zu machen. Schliesslich wurden regelmässig Informationen über die politischen Entwicklungen eingeholt und dank dem Schweizer Aussennetz wurden Treffen mit lokalen Akteuren in Malaysia ermöglicht.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Das EPA EFTA–Malaysia enthält detaillierte Bestimmungen zum Erhalt der Artenvielfalt und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und dem damit verbundenen Handel.</p><p>&nbsp;</p><p>Um insbesondere die nachhaltige Herstellung und den nachhaltigen Handel im Palmölsektor sicherzustellen, haben die Vertragsparteien spezifische Nachhaltigkeitskriterien vereinbart. Was die Umweltaspekte betrifft, verpflichten sie sich, Wälder, Torfmoore und damit verbundene Ökosysteme, insbesondere diejenigen mit hohem Kohlenstoffbestand und hohem Erhaltungswert, zu schützen, der Abholzung, Entwässerung von Torfmooren und Brandrodung zur Landgewinnung Einhalt zu gebieten und die Bodendegradation sowie die Luft- und Wasserverschmutzung zu verringern. In Bezug auf die sozialen Aspekte verpflichten sich die Vertragsparteien zur Achtung der Rechte der Arbeitnehmenden, einschliesslich der Arbeitsmigrantinnen und ‑migranten, sowie der Rechte der indigenen Völker und lokaler Gemeinschaften. Diesbezüglich wird insbesondere präzisiert, dass vor jeglichen Entwicklungsprojekten auf ihren traditionellen Landgebieten partizipative, auf Information beruhende und freiwillig durchgeführte Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Organisationen, den lokalen Gemeinschaften und den indigenen Völkern zu gewährleisten sind. Schweizer Importeure, die von den im Abkommen vorgesehenen Präferenzzöllen profitieren möchten (Zollreduktionen von 20–40&nbsp;% im Rahmen beschränkter bilateraler Kontingente), werden nachweisen müssen, dass das importierte Palmöl die im Abkommen festgelegten technischen Bedingungen und Nachhaltigkeitsverpflichtungen erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Nachhaltigkeitsbestimmungen unterliegen einem Streitbeilegungsmechanismus und werden im Rahmen des Gemischten Ausschusses, der mit dem Abschluss des Abkommens eingesetzt wird, genau überwacht. Dabei soll auch die Zivilgesellschaft miteinbezogen werden. Zusätzlich zu den im Abkommen vorgesehenen Bestimmungen engagiert sich die Schweiz, Malaysia auch im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bei der Herstellung von nachhaltigem Palmöl zu unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie unter 2. erwähnt, enthält das EPA EFTA–Malaysia die notwendigen Elemente, um sicherzustellen, dass die Einfuhren von Palmöl und Palmölderivaten aus Malaysia vor Ort nicht zur Abholzung beitragen werden. Was eine allfällige Übernahme der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244661"><u>Interpellation&nbsp;24.4661</u></a>.</p>
  • <p>Am 23. Juni unterzeichneten die EFTA-Staaten und Malaysia ihr neues Freihandelsabkommen (FHA). Die Schweiz sieht darin weitreichende Zollkonzessionen für Palmöl vor.&nbsp;</p><p>Ein aktueller Bericht einer malaysischen NGO («State of the Malaysian Rainforest 2024») dokumentiert, dass über 2 Mio. Hektar Regenwald in Malaysia akut bedroht sind, im Wesentlichen durch Holz- und Palmölplantagen. Speziell betroffen sind dabei auch traditionelle Territorien und Gebiete von indigenen Gemeinschaften.&nbsp;</p><p>Zudem dokumentiert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie («Globale Entwaldung und die Schweiz», 2024), dass die Schweiz bereits heute durch ihren Import von Palmöl aus Malaysia zur Regenwaldabholzung beiträgt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Der Bundesrat hat bei den Verhandlungen zum FHA Malaysia keine ex-ante Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Auf welcher Grundlage hat er&nbsp;die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, um den tropischen Regenwald in Malaysia in die Verhandlungen einbeziehen können?&nbsp;</li><li>Wie stellt er sicher, dass das FHA Malaysia nicht zu zusätzlicher Abholzung&nbsp;führt?&nbsp;</li><li>Die EU hat 2023 eine Entwaldungsverordnung eingeführt, um Abholzungsrisiken von importierten Produkten einzudämmen. Müsste die Schweiz hier nicht nachziehen, wenn mit dem FHA Malaysia noch mehr Palmöl importiert wird, das potenziell in Zusammenhang mit Entwaldung steht?&nbsp;</li></ol>
  • Bringt das Malaysia-Abkommen den Regenwald weiter unter Druck?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Schutz der Regenwälder und der Rechte der indigenen Völker in Malaysia stellte in den Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (<i>Economic Partnership Agreement</i>, EPA) zwischen den EFTA-Ländern und Malaysia ein zentrales Thema dar. Die Risiken im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung der Wälder für wirtschaftliche Aktivitäten in Malaysia sind bestens dokumentiert und die entsprechenden Informationen frei zugänglich. Der Bundesrat hat sich für die Verhandlungen auf Unterlagen von einschlägigen internationalen Institutionen wie etwa des Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und deren Programm REDD+ (<i>Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation in Developing Countries</i>) sowie auf Berichte von internationalen, lokalen und Schweizer NGO gestützt, die in diesen Themenbereichen tätig sind. Zudem wurden Ad-hoc-Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern malaysischer und Schweizer NGO organisiert, um die Verhandlungsdelegation auf spezifische Probleme aufmerksam zu machen. Schliesslich wurden regelmässig Informationen über die politischen Entwicklungen eingeholt und dank dem Schweizer Aussennetz wurden Treffen mit lokalen Akteuren in Malaysia ermöglicht.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Das EPA EFTA–Malaysia enthält detaillierte Bestimmungen zum Erhalt der Artenvielfalt und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und dem damit verbundenen Handel.</p><p>&nbsp;</p><p>Um insbesondere die nachhaltige Herstellung und den nachhaltigen Handel im Palmölsektor sicherzustellen, haben die Vertragsparteien spezifische Nachhaltigkeitskriterien vereinbart. Was die Umweltaspekte betrifft, verpflichten sie sich, Wälder, Torfmoore und damit verbundene Ökosysteme, insbesondere diejenigen mit hohem Kohlenstoffbestand und hohem Erhaltungswert, zu schützen, der Abholzung, Entwässerung von Torfmooren und Brandrodung zur Landgewinnung Einhalt zu gebieten und die Bodendegradation sowie die Luft- und Wasserverschmutzung zu verringern. In Bezug auf die sozialen Aspekte verpflichten sich die Vertragsparteien zur Achtung der Rechte der Arbeitnehmenden, einschliesslich der Arbeitsmigrantinnen und ‑migranten, sowie der Rechte der indigenen Völker und lokaler Gemeinschaften. Diesbezüglich wird insbesondere präzisiert, dass vor jeglichen Entwicklungsprojekten auf ihren traditionellen Landgebieten partizipative, auf Information beruhende und freiwillig durchgeführte Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Organisationen, den lokalen Gemeinschaften und den indigenen Völkern zu gewährleisten sind. Schweizer Importeure, die von den im Abkommen vorgesehenen Präferenzzöllen profitieren möchten (Zollreduktionen von 20–40&nbsp;% im Rahmen beschränkter bilateraler Kontingente), werden nachweisen müssen, dass das importierte Palmöl die im Abkommen festgelegten technischen Bedingungen und Nachhaltigkeitsverpflichtungen erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Nachhaltigkeitsbestimmungen unterliegen einem Streitbeilegungsmechanismus und werden im Rahmen des Gemischten Ausschusses, der mit dem Abschluss des Abkommens eingesetzt wird, genau überwacht. Dabei soll auch die Zivilgesellschaft miteinbezogen werden. Zusätzlich zu den im Abkommen vorgesehenen Bestimmungen engagiert sich die Schweiz, Malaysia auch im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bei der Herstellung von nachhaltigem Palmöl zu unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie unter 2. erwähnt, enthält das EPA EFTA–Malaysia die notwendigen Elemente, um sicherzustellen, dass die Einfuhren von Palmöl und Palmölderivaten aus Malaysia vor Ort nicht zur Abholzung beitragen werden. Was eine allfällige Übernahme der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244661"><u>Interpellation&nbsp;24.4661</u></a>.</p>
    • <p>Am 23. Juni unterzeichneten die EFTA-Staaten und Malaysia ihr neues Freihandelsabkommen (FHA). Die Schweiz sieht darin weitreichende Zollkonzessionen für Palmöl vor.&nbsp;</p><p>Ein aktueller Bericht einer malaysischen NGO («State of the Malaysian Rainforest 2024») dokumentiert, dass über 2 Mio. Hektar Regenwald in Malaysia akut bedroht sind, im Wesentlichen durch Holz- und Palmölplantagen. Speziell betroffen sind dabei auch traditionelle Territorien und Gebiete von indigenen Gemeinschaften.&nbsp;</p><p>Zudem dokumentiert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie («Globale Entwaldung und die Schweiz», 2024), dass die Schweiz bereits heute durch ihren Import von Palmöl aus Malaysia zur Regenwaldabholzung beiträgt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Der Bundesrat hat bei den Verhandlungen zum FHA Malaysia keine ex-ante Nachhaltigkeitsanalyse durchgeführt. Auf welcher Grundlage hat er&nbsp;die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt, um den tropischen Regenwald in Malaysia in die Verhandlungen einbeziehen können?&nbsp;</li><li>Wie stellt er sicher, dass das FHA Malaysia nicht zu zusätzlicher Abholzung&nbsp;führt?&nbsp;</li><li>Die EU hat 2023 eine Entwaldungsverordnung eingeführt, um Abholzungsrisiken von importierten Produkten einzudämmen. Müsste die Schweiz hier nicht nachziehen, wenn mit dem FHA Malaysia noch mehr Palmöl importiert wird, das potenziell in Zusammenhang mit Entwaldung steht?&nbsp;</li></ol>
    • Bringt das Malaysia-Abkommen den Regenwald weiter unter Druck?

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