Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza

ShortId
25.4128
Id
20254128
Updated
19.12.2025 12:00
Language
de
Title
Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza
AdditionalIndexing
08;09;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 2.&nbsp;März 2025 ist die humanitäre Hilfe nach Gaza eingestellt. Laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat die Bevölkerung dadurch keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, Treibstoff und Medikamenten. Durch die intensivierten Militäroperationen am 18.&nbsp;März 2025 wurde die Lage weiter verschärft: Zerstörungen ziviler Infrastruktur und Massenvertreibungen nahmen zu. Laut dem Site Management Cluster, das gemeinsam vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) geleitet wird, wurde die Bevölkerung auf immer engerem Raum zusammengepfercht.</p><p>Seit dem 22.&nbsp;August 2025 herrscht laut der IPC-Skala (Integrated Food Security Phase Classification) der Vereinten Nationen im Gazastreifen eine Hungersnot (Phase 5), von der eine halbe Million Zivilistinnen und Zivilisten betroffen sind. Mehr als eine Million Menschen befinden sich zudem in einer humanitären Notlage. Gleichzeitig meldete das OCHA rund 6000 Lastwagen mit Lebensmitteln, die nicht nach Gaza gelangen konnten.</p><p>Die Missstände wiegen schwer:</p><p>• eine Hungersnot mit massiven Folgen für die Bevölkerung und damit für zahlreiche Kinder;</p><p>• akute Unterernährung und Todesfälle;</p><p>• offensichtliche Verstösse gegen die vierte Genfer Konvention, welche die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten schützt und die Besetzungsmacht verpflichtet, eine angemessene Versorgung sicherzustellen, einschliesslich eines ungehinderten Zugangs zu humanitärer Hilfe.</p><p>Trotz der Appelle der Aussenministerinnen und Aussenminister von 27 Ländern – darunter auch der Schweiz – vom 13.&nbsp;August 2025 hat sich die Lage nicht verbessert.</p><p>Das unsägliche Leid infolge von Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien darf nicht länger hingenommen werden. Die Schweiz trägt als Depositarstaat der Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung, sowohl moralisch als auch politisch. Der gleichlautende Artikel&nbsp;1 der vier Genfer Konventionen verpflichtet Staaten und andere Parteien eines bewaffneten Konflikts, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.</p>
  • <span><p><span>Die Schweiz tritt heute schon bi- und multilateral für die in der Motion genannten Forderungen ein. Sie wird sich auch bei den absehbaren künftigen Resolutionen anderer UNO-Mitgliedstaaten in diesem Sinne einsetzen, wie dies die Motion beantragt. Anstatt eine eigene Resolution einzureichen, erachtet es der Bundesrat jetzt als vorrangig, die laufenden Friedensbemühungen im Rahmen des </span><a href="https://www.whitehouse.gov/videos/historic-moment-president-trump-signs-the-gaza-peace-plan-for-peace-in-the-middle-east/"><span>Gaza Peace Plan for peace in the Middle East </span></a><span>(der in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2803 vom 17.11.2025 erwähnt wird: </span><a href="https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)"><u><span>https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)</span></u></a><span>) und der New York Declaration (Déclaration de New York sur le règlement pacifique de la question de Palestine et la mise en oeuvre de la solution des deux Etats, 4.8.2025, </span><a href="https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1"><u><span>(https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1)</span></u></a><span>) mit Beiträgen zu unterstützen. Das EDA wird dazu sofort 23 Mio. Franken freigeben, einerseits für die humanitäre Hilfe in Gaza, andererseits für die Entsendung von Expertinnen und Experten in den Bereichen humanitäre Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Entwaffnung und Entminung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anwendung des gleichlautenden Artikels&nbsp;1 der vier Genfer Konventionen zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und gestützt auf seine Neutralität und seine guten Dienste bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine dringliche Resolution einzubringen – oder, falls eine andere Partei eine ähnliche Resolution einbringen sollte, sich aktiv für diese einzusetzen ‒, um einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen sowie uneingeschränkten Zugang zu allen festgehaltenen Personen, einschliesslich der Geiseln, zu erwirken.</p>
  • Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20254107
  • 20254125
  • 20254126
  • 20254127
  • 20254129
  • 20254130
  • 20254131
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 2.&nbsp;März 2025 ist die humanitäre Hilfe nach Gaza eingestellt. Laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat die Bevölkerung dadurch keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, Treibstoff und Medikamenten. Durch die intensivierten Militäroperationen am 18.&nbsp;März 2025 wurde die Lage weiter verschärft: Zerstörungen ziviler Infrastruktur und Massenvertreibungen nahmen zu. Laut dem Site Management Cluster, das gemeinsam vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) geleitet wird, wurde die Bevölkerung auf immer engerem Raum zusammengepfercht.</p><p>Seit dem 22.&nbsp;August 2025 herrscht laut der IPC-Skala (Integrated Food Security Phase Classification) der Vereinten Nationen im Gazastreifen eine Hungersnot (Phase 5), von der eine halbe Million Zivilistinnen und Zivilisten betroffen sind. Mehr als eine Million Menschen befinden sich zudem in einer humanitären Notlage. Gleichzeitig meldete das OCHA rund 6000 Lastwagen mit Lebensmitteln, die nicht nach Gaza gelangen konnten.</p><p>Die Missstände wiegen schwer:</p><p>• eine Hungersnot mit massiven Folgen für die Bevölkerung und damit für zahlreiche Kinder;</p><p>• akute Unterernährung und Todesfälle;</p><p>• offensichtliche Verstösse gegen die vierte Genfer Konvention, welche die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten schützt und die Besetzungsmacht verpflichtet, eine angemessene Versorgung sicherzustellen, einschliesslich eines ungehinderten Zugangs zu humanitärer Hilfe.</p><p>Trotz der Appelle der Aussenministerinnen und Aussenminister von 27 Ländern – darunter auch der Schweiz – vom 13.&nbsp;August 2025 hat sich die Lage nicht verbessert.</p><p>Das unsägliche Leid infolge von Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien darf nicht länger hingenommen werden. Die Schweiz trägt als Depositarstaat der Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung, sowohl moralisch als auch politisch. Der gleichlautende Artikel&nbsp;1 der vier Genfer Konventionen verpflichtet Staaten und andere Parteien eines bewaffneten Konflikts, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.</p>
    • <span><p><span>Die Schweiz tritt heute schon bi- und multilateral für die in der Motion genannten Forderungen ein. Sie wird sich auch bei den absehbaren künftigen Resolutionen anderer UNO-Mitgliedstaaten in diesem Sinne einsetzen, wie dies die Motion beantragt. Anstatt eine eigene Resolution einzureichen, erachtet es der Bundesrat jetzt als vorrangig, die laufenden Friedensbemühungen im Rahmen des </span><a href="https://www.whitehouse.gov/videos/historic-moment-president-trump-signs-the-gaza-peace-plan-for-peace-in-the-middle-east/"><span>Gaza Peace Plan for peace in the Middle East </span></a><span>(der in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2803 vom 17.11.2025 erwähnt wird: </span><a href="https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)"><u><span>https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)</span></u></a><span>) und der New York Declaration (Déclaration de New York sur le règlement pacifique de la question de Palestine et la mise en oeuvre de la solution des deux Etats, 4.8.2025, </span><a href="https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1"><u><span>(https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1)</span></u></a><span>) mit Beiträgen zu unterstützen. Das EDA wird dazu sofort 23 Mio. Franken freigeben, einerseits für die humanitäre Hilfe in Gaza, andererseits für die Entsendung von Expertinnen und Experten in den Bereichen humanitäre Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Entwaffnung und Entminung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anwendung des gleichlautenden Artikels&nbsp;1 der vier Genfer Konventionen zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und gestützt auf seine Neutralität und seine guten Dienste bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine dringliche Resolution einzubringen – oder, falls eine andere Partei eine ähnliche Resolution einbringen sollte, sich aktiv für diese einzusetzen ‒, um einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen sowie uneingeschränkten Zugang zu allen festgehaltenen Personen, einschliesslich der Geiseln, zu erwirken.</p>
    • Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza

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