Macht ein Ausstieg des Bundes beim Felslabor Mont Terri zum jetzigen Zeitpunkt wirklich Sinn?
- ShortId
-
25.4132
- Id
-
20254132
- Updated
-
19.11.2025 15:59
- Language
-
de
- Title
-
Macht ein Ausstieg des Bundes beim Felslabor Mont Terri zum jetzigen Zeitpunkt wirklich Sinn?
- AdditionalIndexing
-
36;66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Rückzug des Bundes aus dem Betrieb des Felslabors Mont Terri (FLMT) geht auf das Entlastungspaket 27 zurück, zu dem das VBS (swisstopo) CHF 1.5 Mio. beitragen muss. Der Bundesrat ist sich der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bedeutung des FLMT bewusst. Dennoch stellt sich die Frage, ob die zentrale Bundesverwaltung ein wissenschaftliches Labor betreiben muss oder ob nicht eine andere Institution besser dafür geeignet wäre.</p><p><strong> </strong></p><p>Zu Beantwortung der Fragen:</p><ol><li>swisstopo betreibt aktuell das FLMT gemäss Art. 7 Abs. 2 Landesgeologieverordnung (LGeolV; SR 510.624). Die Pflicht zur sicheren Entsorgung obliegt den Betreibern von Kernanlagen (Art. 31 Abs. 1 KEG). Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist Aufsichtsbehörde in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung (Art. 70 Abs. 1 Bst. a KEG). Die Leitung der Rahmenbewilligung-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren sowie der Sachplanverfahren geologische Tiefenlager obliegen dem BFE. swisstopo hat keinen gesetzlichen Auftrag für die wissenschaftliche Begleitung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz und ist somit nicht dafür verantwortlich. Der Bundesrat ist an einer wissenschaftlichen Begleitung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle interessiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass swisstopo das Felslabor betreiben muss. Er ist aber ebenfalls der Meinung, dass auch im FLMT das Verursacherprinzip gelten muss und hat deshalb das VBS (swisstopo) im Rahmen des Entlastungspakets 27 beauftragt, die Übertragung der Trägerschaft des FLMT an einen Dritten ausserhalb der Bundesverwaltung zu prüfen.</li><li>Die Arbeiten im FLMT beruhen zwischen den 22 nationalen und internationalen Partnern (swisstopo ist Partner) sowie zwischen dem Bund und dem Kanton Jura auf verschiedenen Vereinbarungen. Diese beinhalten alle Ausstiegsmöglichkeiten (mit Fristen von jeweils 12 Monaten auf Mitte Jahr) und Ausstiegsbedingungen. Ein Ausstieg wurde von den Vereinbarungsparteien somit bewusst vorgesehen. Der Bund (vertreten durch swisstopo) hat seine Absicht kundgetan, per 31. Dezember 2026 aus diesen Vereinbarungen auszusteigen. Eine definitive Kündigung ist noch nicht erfolgt. Eine Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze von staatlichem Handeln nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) ist somit nach Ansicht des Bundesrates nicht gegeben. Ein allfälliger Ausstieg des Bundes ist mit der Pflicht verbunden, das Labor bzw. die Installationen zurückzubauen. Dafür wird laufend ein Fonds geäufnet, womit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber dem Standortkanton erfüllen könnte.<br>Bei einem Rückzug des Bundes wäre zusätzlich eine Änderung von Art. 7 Abs. 2 der LGeolV notwendig.</li><li>Der Bundesrat verweist auf die etablierten Instrumente zur Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der Innosuisse. Diese Förderinstrumente sind bottom up und wettbewerbsorientiert ausgestaltet. Sie dienen der Unterstützung von zeitlich begrenzten, projektbezogenen exzellenten Forschungs- und Innovationsprojekten oder Programmen mit klar definierten wissenschaftlichen Zielen und können nicht für die institutionelle Finanzierung oder für die Deckung laufender Betriebskosten von Infrastrukturen genutzt werden.</li></ol>
- <p>Das Felslabor Mont Terri stellt eine international anerkannte Forschungsinfrastruktur für geologische Endlagerungen radioaktiver Abfälle dar und wird derzeit vom Bund über swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern finanziert. Der Bund plant, sich wegen Spargründen aus der Finanzierung des Betriebs des Felslabors Mont Terri zurückzuziehen. Angesichts der Fortschritte im Standortwahlverfahren für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle und der aktuellen Debatte um die zukünftige Rolle der Kernenergie in der Schweiz stellt sich die Frage, ob ein Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung des laufenden Betriebs sinnvoll ist. Es ist aktuell zudem unklar, welche Folgen ein solcher Rückzug für die Fortführung laufender Experimente und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen hätte.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Im August diesen Jahres hat der Bundesrat beschlossen, das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufheben zu wollen. Müsste er in diesem Zusammenhang nicht auch an einer konsequenten wissenschaftlichen Begleitung der nuklearen Abfälle und damit am Felslabor Mont Terri festhalten?</li><li>Widerspricht ein einseitiger Rückzug des Bundes aus der Finanzierung nicht den Grundsätzen von staatlichem Handeln nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV), da sich Partner und Forschungsgemeinschaften auf eine kontinuierliche Unterstützung verlassen haben? Ist sich der Bundesrat allfälliger haftungsrechtlicher Konsequenzen aufgrund seines Ausstiegs bewusst?</li><li>Wie sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die Finanzierung des Felslabors Mont Terri über nationale Forschungsprogramme, über die Mittel für Grundlagenforschung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder über Innosuisse zu gewährleisten?</li></ol>
- Macht ein Ausstieg des Bundes beim Felslabor Mont Terri zum jetzigen Zeitpunkt wirklich Sinn?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Rückzug des Bundes aus dem Betrieb des Felslabors Mont Terri (FLMT) geht auf das Entlastungspaket 27 zurück, zu dem das VBS (swisstopo) CHF 1.5 Mio. beitragen muss. Der Bundesrat ist sich der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bedeutung des FLMT bewusst. Dennoch stellt sich die Frage, ob die zentrale Bundesverwaltung ein wissenschaftliches Labor betreiben muss oder ob nicht eine andere Institution besser dafür geeignet wäre.</p><p><strong> </strong></p><p>Zu Beantwortung der Fragen:</p><ol><li>swisstopo betreibt aktuell das FLMT gemäss Art. 7 Abs. 2 Landesgeologieverordnung (LGeolV; SR 510.624). Die Pflicht zur sicheren Entsorgung obliegt den Betreibern von Kernanlagen (Art. 31 Abs. 1 KEG). Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist Aufsichtsbehörde in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung (Art. 70 Abs. 1 Bst. a KEG). Die Leitung der Rahmenbewilligung-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren sowie der Sachplanverfahren geologische Tiefenlager obliegen dem BFE. swisstopo hat keinen gesetzlichen Auftrag für die wissenschaftliche Begleitung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz und ist somit nicht dafür verantwortlich. Der Bundesrat ist an einer wissenschaftlichen Begleitung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle interessiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass swisstopo das Felslabor betreiben muss. Er ist aber ebenfalls der Meinung, dass auch im FLMT das Verursacherprinzip gelten muss und hat deshalb das VBS (swisstopo) im Rahmen des Entlastungspakets 27 beauftragt, die Übertragung der Trägerschaft des FLMT an einen Dritten ausserhalb der Bundesverwaltung zu prüfen.</li><li>Die Arbeiten im FLMT beruhen zwischen den 22 nationalen und internationalen Partnern (swisstopo ist Partner) sowie zwischen dem Bund und dem Kanton Jura auf verschiedenen Vereinbarungen. Diese beinhalten alle Ausstiegsmöglichkeiten (mit Fristen von jeweils 12 Monaten auf Mitte Jahr) und Ausstiegsbedingungen. Ein Ausstieg wurde von den Vereinbarungsparteien somit bewusst vorgesehen. Der Bund (vertreten durch swisstopo) hat seine Absicht kundgetan, per 31. Dezember 2026 aus diesen Vereinbarungen auszusteigen. Eine definitive Kündigung ist noch nicht erfolgt. Eine Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze von staatlichem Handeln nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) ist somit nach Ansicht des Bundesrates nicht gegeben. Ein allfälliger Ausstieg des Bundes ist mit der Pflicht verbunden, das Labor bzw. die Installationen zurückzubauen. Dafür wird laufend ein Fonds geäufnet, womit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber dem Standortkanton erfüllen könnte.<br>Bei einem Rückzug des Bundes wäre zusätzlich eine Änderung von Art. 7 Abs. 2 der LGeolV notwendig.</li><li>Der Bundesrat verweist auf die etablierten Instrumente zur Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der Innosuisse. Diese Förderinstrumente sind bottom up und wettbewerbsorientiert ausgestaltet. Sie dienen der Unterstützung von zeitlich begrenzten, projektbezogenen exzellenten Forschungs- und Innovationsprojekten oder Programmen mit klar definierten wissenschaftlichen Zielen und können nicht für die institutionelle Finanzierung oder für die Deckung laufender Betriebskosten von Infrastrukturen genutzt werden.</li></ol>
- <p>Das Felslabor Mont Terri stellt eine international anerkannte Forschungsinfrastruktur für geologische Endlagerungen radioaktiver Abfälle dar und wird derzeit vom Bund über swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern finanziert. Der Bund plant, sich wegen Spargründen aus der Finanzierung des Betriebs des Felslabors Mont Terri zurückzuziehen. Angesichts der Fortschritte im Standortwahlverfahren für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle und der aktuellen Debatte um die zukünftige Rolle der Kernenergie in der Schweiz stellt sich die Frage, ob ein Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung des laufenden Betriebs sinnvoll ist. Es ist aktuell zudem unklar, welche Folgen ein solcher Rückzug für die Fortführung laufender Experimente und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen hätte.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Im August diesen Jahres hat der Bundesrat beschlossen, das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufheben zu wollen. Müsste er in diesem Zusammenhang nicht auch an einer konsequenten wissenschaftlichen Begleitung der nuklearen Abfälle und damit am Felslabor Mont Terri festhalten?</li><li>Widerspricht ein einseitiger Rückzug des Bundes aus der Finanzierung nicht den Grundsätzen von staatlichem Handeln nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV), da sich Partner und Forschungsgemeinschaften auf eine kontinuierliche Unterstützung verlassen haben? Ist sich der Bundesrat allfälliger haftungsrechtlicher Konsequenzen aufgrund seines Ausstiegs bewusst?</li><li>Wie sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die Finanzierung des Felslabors Mont Terri über nationale Forschungsprogramme, über die Mittel für Grundlagenforschung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder über Innosuisse zu gewährleisten?</li></ol>
- Macht ein Ausstieg des Bundes beim Felslabor Mont Terri zum jetzigen Zeitpunkt wirklich Sinn?
Back to List