Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse

ShortId
25.4137
Id
20254137
Updated
16.12.2025 10:16
Language
de
Title
Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
AdditionalIndexing
15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der administrative Aufwand durch zu viel Regulierung ist teuer. Laut einer Hochrechnung des sgv verursacht die staatliche Regulation Kosten von rund 70 Mia. CHF oder 10 Prozent des BIP. Bei Konzernen mit Compliance-Teams können umfangreiche Regulierungen einfacher umgesetzt werden als bei KMU. Für KMU ist der Aufwand hingegen eine deutlich stärkere Belastung. Diese Kostenbremse hat diesbezüglich eine wichtige Schutzfunktion für Schweizer KMU.&nbsp;</p><p>Die Regulierungsbremse sieht vor, dass bei Geschäften mit hoher Tragweite für KMU höhere Schwellen gelten. Auf kantonaler Ebene unterstehen Erlasse dem interkantonalen Wettbewerb, auf Bundesebene gibt es dieses Korrektiv nicht. Die Regulierungsbremse hilft dies zu beheben.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat warf jedoch ein, dass die Regulierungsfolgekosten nicht im Voraus berechnet werden könnten. Genau dies wird aber, seit Inkrafttreten des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) am 1. Oktober 24, verlangt.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat gegen den letzten Anlauf vorgebrachte, dass er im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU das Risiko sehe, „dass die Schweiz den Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte.“&nbsp; Vor dem Hintergrund der drohenden Vergrösserung des Drucks zur Anpassung des Schweizer Rechts an dasjenige der EU und mit Blick auf damit verbundene Gefahr der Erhöhung der Bürokratiekosten – sowie angesichts dessen, dass die Verwaltung schon heute in mehreren Fällen EU-Recht unilateral ins Schweizer Recht überführt – hat die Regulierungskostenbremse auch eine wichtige Sicherungsfunktion gegen den Import von übermässiger EU-Bürokratie.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu begrenzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Regulierungskosten stellen für Unternehmen häufig Fixkosten dar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden deshalb überproportional unter diesen Belastungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die in der Motion geforderte Regulierungsbremse in Form eines qualifizierten Mehrs für Gesetze und Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen, die Unternehmen erheblich belasten, ist nicht neu. Bereits 2022 hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Umsetzung der Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion eine vollständig ausgearbeitete Vorlage zur Einführung einer solchen Regulierungsbremse unterbreitet – inklusive der erforderlichen Verfassungsänderung und der entsprechenden Gesetzesbestimmungen (Botschaft vom 9. Dezember 2022 über eine Regulierungsbremse, BBl 2023 168). Der bundesrätliche Entwurf sah wie die vorliegende Motion vor, dass bei der Berechnung der relevanten Regulierungskosten gleichzeitig vorgeschlagene Entlastungen zu berücksichtigen sind. Die eidgenössischen Räte sind 2023 jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten (Geschäft 22.083). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist einer solchen Regulierungsbremse stets ablehnend gegenübergestanden – namentlich aus staatspolitischen Überlegungen, aufgrund der fraglichen Wirksamkeit sowie wegen praktischen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Würde das erforderliche Mehr im Parlament von den Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Normadressaten – hier die Unternehmen beziehungsweise KMU – abhängig gemacht, entstünden zwei Kategorien von Gesetzen: Gesetze, die ein qualifiziertes Mehr brauchen, weil sie sich auf Unternehmen auswirken, und Gesetze, die sich auf andere Teile der Gesellschaft auswirken und für die ein gewöhnliches Mehr genügen würde. Damit wäre das Abstimmungsverfahren nicht mehr sachneutral. Andere legitime Anliegen, wie etwa der Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz würden systematisch als nachrangig behandelt. Eine ausschliesslich auf Kosten ausgerichtete Regulierungsbremse ist zudem auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ungeeignet, da sie keine Kosten-Nutzen-Abwägungen zulässt. </span></p><p><span>Darüber hinaus würde ein qualifiziertes Mehr – das hat der Bundesrat in seiner Botschaft dargelegt – nur in seltenen Fällen überhaupt dazu führen, dass eine Vorlage scheitert und damit tatsächlich Regulierungskosten verhindert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der Verabschiedung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG, SR 930.31) wurden zudem zentrale Anliegen der Motion bereits aufgenommen. So wurde die Pflicht zur Schätzung der Regulierungskosten gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 4 UEG besteht bei neuen Vorhaben zudem die ausdrückliche Pflicht, sowohl Vereinfachungen für KMU als auch die Aufhebung von Regulierungen im gleichen Bereich zu prüfen. Darüber ist in erläuternden Berichten und Botschaften zu informieren. Damit sind aus Sicht des Bundesrates die notwendigen Instrumente vorhanden, um zusätzliche Belastungen der KMU zu vermeiden. Entscheidend ist, dass diese Vorgaben konsequent umgesetzt und sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Vernehmlassungen und in der parlamentarischen Beratung eingefordert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse auszuarbeiten. Damit müssen Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die für KMU erhebliche zusätzliche Regulierungskosten verursachen, erhöhte Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erfüllen. Diese Anforderungen können durch ein qualifiziertes Mehr der beiden Räte oder dadurch erfüllt werden, dass bestehende Erlasse im mindestens gleichem Umfang aufgehoben oder geändert werden. Dabei gilt der Ausgleich als gegeben, wenn die Entlastung mindestens dem Umfang der zusätzlichen Belastung entspricht.</p><p>Die KMU-Regulierungskostenbremse soll greifen, wenn eine zu definierende Anzahl Schweizer KMU betroffen ist resp. wenn die erwarteten Mehrkosten für KMU über einer zu definierenden Kostenschwelle liegen.&nbsp;</p>
  • Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der administrative Aufwand durch zu viel Regulierung ist teuer. Laut einer Hochrechnung des sgv verursacht die staatliche Regulation Kosten von rund 70 Mia. CHF oder 10 Prozent des BIP. Bei Konzernen mit Compliance-Teams können umfangreiche Regulierungen einfacher umgesetzt werden als bei KMU. Für KMU ist der Aufwand hingegen eine deutlich stärkere Belastung. Diese Kostenbremse hat diesbezüglich eine wichtige Schutzfunktion für Schweizer KMU.&nbsp;</p><p>Die Regulierungsbremse sieht vor, dass bei Geschäften mit hoher Tragweite für KMU höhere Schwellen gelten. Auf kantonaler Ebene unterstehen Erlasse dem interkantonalen Wettbewerb, auf Bundesebene gibt es dieses Korrektiv nicht. Die Regulierungsbremse hilft dies zu beheben.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat warf jedoch ein, dass die Regulierungsfolgekosten nicht im Voraus berechnet werden könnten. Genau dies wird aber, seit Inkrafttreten des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG) am 1. Oktober 24, verlangt.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat gegen den letzten Anlauf vorgebrachte, dass er im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU das Risiko sehe, „dass die Schweiz den Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte.“&nbsp; Vor dem Hintergrund der drohenden Vergrösserung des Drucks zur Anpassung des Schweizer Rechts an dasjenige der EU und mit Blick auf damit verbundene Gefahr der Erhöhung der Bürokratiekosten – sowie angesichts dessen, dass die Verwaltung schon heute in mehreren Fällen EU-Recht unilateral ins Schweizer Recht überführt – hat die Regulierungskostenbremse auch eine wichtige Sicherungsfunktion gegen den Import von übermässiger EU-Bürokratie.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu begrenzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Regulierungskosten stellen für Unternehmen häufig Fixkosten dar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden deshalb überproportional unter diesen Belastungen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die in der Motion geforderte Regulierungsbremse in Form eines qualifizierten Mehrs für Gesetze und Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen, die Unternehmen erheblich belasten, ist nicht neu. Bereits 2022 hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Umsetzung der Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion eine vollständig ausgearbeitete Vorlage zur Einführung einer solchen Regulierungsbremse unterbreitet – inklusive der erforderlichen Verfassungsänderung und der entsprechenden Gesetzesbestimmungen (Botschaft vom 9. Dezember 2022 über eine Regulierungsbremse, BBl 2023 168). Der bundesrätliche Entwurf sah wie die vorliegende Motion vor, dass bei der Berechnung der relevanten Regulierungskosten gleichzeitig vorgeschlagene Entlastungen zu berücksichtigen sind. Die eidgenössischen Räte sind 2023 jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten (Geschäft 22.083). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist einer solchen Regulierungsbremse stets ablehnend gegenübergestanden – namentlich aus staatspolitischen Überlegungen, aufgrund der fraglichen Wirksamkeit sowie wegen praktischen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Würde das erforderliche Mehr im Parlament von den Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Normadressaten – hier die Unternehmen beziehungsweise KMU – abhängig gemacht, entstünden zwei Kategorien von Gesetzen: Gesetze, die ein qualifiziertes Mehr brauchen, weil sie sich auf Unternehmen auswirken, und Gesetze, die sich auf andere Teile der Gesellschaft auswirken und für die ein gewöhnliches Mehr genügen würde. Damit wäre das Abstimmungsverfahren nicht mehr sachneutral. Andere legitime Anliegen, wie etwa der Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz würden systematisch als nachrangig behandelt. Eine ausschliesslich auf Kosten ausgerichtete Regulierungsbremse ist zudem auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ungeeignet, da sie keine Kosten-Nutzen-Abwägungen zulässt. </span></p><p><span>Darüber hinaus würde ein qualifiziertes Mehr – das hat der Bundesrat in seiner Botschaft dargelegt – nur in seltenen Fällen überhaupt dazu führen, dass eine Vorlage scheitert und damit tatsächlich Regulierungskosten verhindert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der Verabschiedung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG, SR 930.31) wurden zudem zentrale Anliegen der Motion bereits aufgenommen. So wurde die Pflicht zur Schätzung der Regulierungskosten gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 4 UEG besteht bei neuen Vorhaben zudem die ausdrückliche Pflicht, sowohl Vereinfachungen für KMU als auch die Aufhebung von Regulierungen im gleichen Bereich zu prüfen. Darüber ist in erläuternden Berichten und Botschaften zu informieren. Damit sind aus Sicht des Bundesrates die notwendigen Instrumente vorhanden, um zusätzliche Belastungen der KMU zu vermeiden. Entscheidend ist, dass diese Vorgaben konsequent umgesetzt und sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Vernehmlassungen und in der parlamentarischen Beratung eingefordert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse auszuarbeiten. Damit müssen Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die für KMU erhebliche zusätzliche Regulierungskosten verursachen, erhöhte Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erfüllen. Diese Anforderungen können durch ein qualifiziertes Mehr der beiden Räte oder dadurch erfüllt werden, dass bestehende Erlasse im mindestens gleichem Umfang aufgehoben oder geändert werden. Dabei gilt der Ausgleich als gegeben, wenn die Entlastung mindestens dem Umfang der zusätzlichen Belastung entspricht.</p><p>Die KMU-Regulierungskostenbremse soll greifen, wenn eine zu definierende Anzahl Schweizer KMU betroffen ist resp. wenn die erwarteten Mehrkosten für KMU über einer zu definierenden Kostenschwelle liegen.&nbsp;</p>
    • Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse

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