Potenzial für einen früheren Arbeitsmarkteintritt junger Menschen prüfen
- ShortId
-
25.4138
- Id
-
20254138
- Updated
-
14.11.2025 00:32
- Language
-
de
- Title
-
Potenzial für einen früheren Arbeitsmarkteintritt junger Menschen prüfen
- AdditionalIndexing
-
44;28;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz steht vor grossen demografischen Herausforderungen: Der Fachkräftemangel nimmt zu, gleichzeitig wird über eine Anhebung des Rentenalters diskutiert, um die Finanzierung der AHV langfristig zu sichern. Es ist deshalb naheliegend, nicht nur den Austritt aus dem Erwerbsleben hinauszuschieben, sondern auch den Eintritt früher zu ermöglichen, denn im internationalen Vergleich sind Schweizer Jugendliche beim Abschluss der Sekundarstufe II und beim Studien- oder Ausbildungsbeginn älter als Gleichaltrige im Ausland.</p><p>Der Bericht soll prüfen, welche Optionen den Eintritt ins Berufsleben verkürzen können. Denkbar sind eine Kürzung der Sekundarstufe II auf drei Jahre oder eine Vorverschiebung des Schuljahresendes, eine bessere Abstimmung zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn von Ausbildung oder Studium sowie Anpassungen bei Ausgestaltung und Dauer von Militär- und Zivildienst. Wichtig ist, dass die Ausbildungsqualität nicht geschmälert wird, sondern die gleichen Ziele in kürzerer Zeit erreicht werden können. Auch Pilotprojekte mit innovativen Ansätzen zur Straffung und Harmonisierung könnten berücksichtigt werden.</p><p>Eine Reform könnte die Lebensarbeitszeit verlängern, den Berufseintritt beschleunigen und so den Fachkräftemangel entschärfen. Gleichzeitig würde eine frühere Erwerbsbeteiligung die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren und die Chancen der jungen Generation im internationalen Wettbewerb verbessern. Durch die gleichzeitige Betrachtung von Potenzialen und Risiken würde der Bericht eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage für Politik und Gesellschaft schaffen.</p>
- <span><p><span>Für das Schulwesen und damit auch für die Schulen, die zu einer gymnasialen Maturität führen, sind gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Um sicherzustellen, dass gymnasiale Maturitätszeugnisse den Zugang zu den ETH sowie den universitären und pädagogischen Hochschulen schweizweit gewährleisten, legen Bund und Kantone gemeinsam die Mindestanforderungen an die gymnasiale Maturitätsausbildung fest. Bis Sommer 2024 führten sie gemeinsam das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität». Die Festlegung einer Mindestdauer von vier Jahren gehörte zu den Massnahmen zur Stärkung der gesamtschweizerischen Vergleichbarkeit und Sicherung der Qualität der Abschlüsse im Hinblick auf die festgelegten Bildungsziele. In der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2022#https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/11/cons_1"><u><span>Vernehmlassung</span></u></a><span> fand diese Massnahme breite Unterstützung bei den Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen, insbesondere bei der Wirtschaft. Eine Verkürzung der gymnasialen Ausbildung würde diesen Reformprozess unterlaufen. Es gilt zudem darauf hinzuweisen, dass in mehreren Kantonen die Möglichkeit besteht, schon nach der achten Klasse (HarmoS 10) ins Gymnasium überzutreten, wodurch die Schülerinnen und Schüler die Maturität ein Jahr früher erlangen können. </span></p><p><span>Die berufliche Grundbildung schliesst an die obligatorische Schulzeit an. Ein früherer Beginn ist daher nicht möglich und würde der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen nicht gerecht. Zur Wahl stehen zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest und drei- oder vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Dies erlaubt bereits jetzt einen relativ frühen Eintritt in den Arbeitsmarkt. Da die beruflichen Grundbildungen auf die Vermittlung von Qualifikationen für die Ausübung in einem Beruf ausgerichtet sind, würde eine generelle Verkürzung weder den Bedürfnissen der Wirtschaft noch denjenigen der Jugendlichen gerecht. Der Bundesrat wird im Bericht zum Postulat </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244426"><u><span>24.4426</span></u></a><span> Brizzi eine Bestandesaufnahme der Monitoring-Instrumente zu den auf Sekundarstufe II erworbenen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit und für den Eintritt in den Arbeitsmarkt vornehmen.</span></p><p><span>Die Vermeidung von Studienabbrüchen und die Sicherung optimaler Übergänge bleiben zentrale Ziele der Arbeiten von Bund und Kantonen. Was Zwischenjahre anbelangt, so werden diese nicht allein aufgrund von Verpflichtungen wie Militär- oder Zivildienst gewählt. Sie dienen häufig Sprachaufenthalten, Reiseaktivitäten oder ersten wichtigen Arbeitswelterfahrungen. Hinweise aus dem Bildungsbericht 2018 (</span><a href="http://www.skbf-csre.ch"><u><span>www.skbf-csre.ch</span></u></a><span> > Bildungsbericht > 2018) </span><span></span><span>und weiteren Studien deuten darauf hin, dass Zwischenjahre vor dem Studium die Lebensarbeitszeit nicht verkürzen. Eine Studie des Kantons Zug (</span><a href="http://www.skbf-csre.ch"><u><span>www.skbf-csre.ch</span></u></a><span> > Bildungsforschung > andere Publikationen > Analyse der Hochschulübertritte und Studienverläufe von Maturandinnen und Maturanden des Kantons Zug, 2024</span><span></span><span>) zeigt sogar, dass Maturandinnen und Maturanden mit verzögertem Studieneinstieg seltener das Fach wechseln und höhere Erfolgsquoten aufweisen.</span></p><p><span>Zur Abstimmung des Militärdienstes mit dem Eintritt in die Universität steht der Bund in engem Austausch mit swissuniversities, um pragmatische Lösungen sicherzustellen. swissuniversities und die Hochschulen stellen Informationsblätter bereit, die unter anderem die Möglichkeit einer geteilten Rekrutenschule auf begründetes Gesuch hin erläutern. </span><span>Der Semesterbeginn an den Hochschulen im Herbst sollte wegen der internationalen Mobilität von Studierenden nicht geändert werden.</span></p><p><span>Aus all diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung eines weiteren Berichts nicht als zielführend.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie junge Menschen in der Schweiz früher in den Arbeitsprozess eintreten können. Dabei soll er insbesondere:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>kantonale Unterschiede bei Dauer und Abschlusszeitpunkt der Sekundarstufe II sowie den internationalen Vergleich (v. a. Nachbarländer) darstellen,</li><li>die Folgen der zeitlichen Diskrepanz zwischen Schulabschluss, Beginn von Ausbildung oder Studium sowie Militär- bzw. Zivildienst aufzeigen,</li><li>darlegen, wie Bildungswege gestrafft und Übergänge harmonisiert werden können, um Bildungsziele in kürzerer Zeit ohne Qualitätseinbussen zu erreichen,</li><li>aufzeigen, welches zeitliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial entsteht, unter Darstellung möglicher Risiken für Bildungsqualität, Chancengleichheit oder Vereinbarkeit mit bestehenden Strukturen.</li></ul>
- Potenzial für einen früheren Arbeitsmarkteintritt junger Menschen prüfen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz steht vor grossen demografischen Herausforderungen: Der Fachkräftemangel nimmt zu, gleichzeitig wird über eine Anhebung des Rentenalters diskutiert, um die Finanzierung der AHV langfristig zu sichern. Es ist deshalb naheliegend, nicht nur den Austritt aus dem Erwerbsleben hinauszuschieben, sondern auch den Eintritt früher zu ermöglichen, denn im internationalen Vergleich sind Schweizer Jugendliche beim Abschluss der Sekundarstufe II und beim Studien- oder Ausbildungsbeginn älter als Gleichaltrige im Ausland.</p><p>Der Bericht soll prüfen, welche Optionen den Eintritt ins Berufsleben verkürzen können. Denkbar sind eine Kürzung der Sekundarstufe II auf drei Jahre oder eine Vorverschiebung des Schuljahresendes, eine bessere Abstimmung zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn von Ausbildung oder Studium sowie Anpassungen bei Ausgestaltung und Dauer von Militär- und Zivildienst. Wichtig ist, dass die Ausbildungsqualität nicht geschmälert wird, sondern die gleichen Ziele in kürzerer Zeit erreicht werden können. Auch Pilotprojekte mit innovativen Ansätzen zur Straffung und Harmonisierung könnten berücksichtigt werden.</p><p>Eine Reform könnte die Lebensarbeitszeit verlängern, den Berufseintritt beschleunigen und so den Fachkräftemangel entschärfen. Gleichzeitig würde eine frühere Erwerbsbeteiligung die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren und die Chancen der jungen Generation im internationalen Wettbewerb verbessern. Durch die gleichzeitige Betrachtung von Potenzialen und Risiken würde der Bericht eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage für Politik und Gesellschaft schaffen.</p>
- <span><p><span>Für das Schulwesen und damit auch für die Schulen, die zu einer gymnasialen Maturität führen, sind gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Um sicherzustellen, dass gymnasiale Maturitätszeugnisse den Zugang zu den ETH sowie den universitären und pädagogischen Hochschulen schweizweit gewährleisten, legen Bund und Kantone gemeinsam die Mindestanforderungen an die gymnasiale Maturitätsausbildung fest. Bis Sommer 2024 führten sie gemeinsam das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität». Die Festlegung einer Mindestdauer von vier Jahren gehörte zu den Massnahmen zur Stärkung der gesamtschweizerischen Vergleichbarkeit und Sicherung der Qualität der Abschlüsse im Hinblick auf die festgelegten Bildungsziele. In der </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2022#https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/11/cons_1"><u><span>Vernehmlassung</span></u></a><span> fand diese Massnahme breite Unterstützung bei den Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen, insbesondere bei der Wirtschaft. Eine Verkürzung der gymnasialen Ausbildung würde diesen Reformprozess unterlaufen. Es gilt zudem darauf hinzuweisen, dass in mehreren Kantonen die Möglichkeit besteht, schon nach der achten Klasse (HarmoS 10) ins Gymnasium überzutreten, wodurch die Schülerinnen und Schüler die Maturität ein Jahr früher erlangen können. </span></p><p><span>Die berufliche Grundbildung schliesst an die obligatorische Schulzeit an. Ein früherer Beginn ist daher nicht möglich und würde der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen nicht gerecht. Zur Wahl stehen zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest und drei- oder vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Dies erlaubt bereits jetzt einen relativ frühen Eintritt in den Arbeitsmarkt. Da die beruflichen Grundbildungen auf die Vermittlung von Qualifikationen für die Ausübung in einem Beruf ausgerichtet sind, würde eine generelle Verkürzung weder den Bedürfnissen der Wirtschaft noch denjenigen der Jugendlichen gerecht. Der Bundesrat wird im Bericht zum Postulat </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244426"><u><span>24.4426</span></u></a><span> Brizzi eine Bestandesaufnahme der Monitoring-Instrumente zu den auf Sekundarstufe II erworbenen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit und für den Eintritt in den Arbeitsmarkt vornehmen.</span></p><p><span>Die Vermeidung von Studienabbrüchen und die Sicherung optimaler Übergänge bleiben zentrale Ziele der Arbeiten von Bund und Kantonen. Was Zwischenjahre anbelangt, so werden diese nicht allein aufgrund von Verpflichtungen wie Militär- oder Zivildienst gewählt. Sie dienen häufig Sprachaufenthalten, Reiseaktivitäten oder ersten wichtigen Arbeitswelterfahrungen. Hinweise aus dem Bildungsbericht 2018 (</span><a href="http://www.skbf-csre.ch"><u><span>www.skbf-csre.ch</span></u></a><span> > Bildungsbericht > 2018) </span><span></span><span>und weiteren Studien deuten darauf hin, dass Zwischenjahre vor dem Studium die Lebensarbeitszeit nicht verkürzen. Eine Studie des Kantons Zug (</span><a href="http://www.skbf-csre.ch"><u><span>www.skbf-csre.ch</span></u></a><span> > Bildungsforschung > andere Publikationen > Analyse der Hochschulübertritte und Studienverläufe von Maturandinnen und Maturanden des Kantons Zug, 2024</span><span></span><span>) zeigt sogar, dass Maturandinnen und Maturanden mit verzögertem Studieneinstieg seltener das Fach wechseln und höhere Erfolgsquoten aufweisen.</span></p><p><span>Zur Abstimmung des Militärdienstes mit dem Eintritt in die Universität steht der Bund in engem Austausch mit swissuniversities, um pragmatische Lösungen sicherzustellen. swissuniversities und die Hochschulen stellen Informationsblätter bereit, die unter anderem die Möglichkeit einer geteilten Rekrutenschule auf begründetes Gesuch hin erläutern. </span><span>Der Semesterbeginn an den Hochschulen im Herbst sollte wegen der internationalen Mobilität von Studierenden nicht geändert werden.</span></p><p><span>Aus all diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung eines weiteren Berichts nicht als zielführend.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie junge Menschen in der Schweiz früher in den Arbeitsprozess eintreten können. Dabei soll er insbesondere:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>kantonale Unterschiede bei Dauer und Abschlusszeitpunkt der Sekundarstufe II sowie den internationalen Vergleich (v. a. Nachbarländer) darstellen,</li><li>die Folgen der zeitlichen Diskrepanz zwischen Schulabschluss, Beginn von Ausbildung oder Studium sowie Militär- bzw. Zivildienst aufzeigen,</li><li>darlegen, wie Bildungswege gestrafft und Übergänge harmonisiert werden können, um Bildungsziele in kürzerer Zeit ohne Qualitätseinbussen zu erreichen,</li><li>aufzeigen, welches zeitliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial entsteht, unter Darstellung möglicher Risiken für Bildungsqualität, Chancengleichheit oder Vereinbarkeit mit bestehenden Strukturen.</li></ul>
- Potenzial für einen früheren Arbeitsmarkteintritt junger Menschen prüfen
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