Gebührenexplosion bei Abfallsäcken durch CO2-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen

ShortId
25.4142
Id
20254142
Updated
19.12.2025 08:09
Language
de
Title
Gebührenexplosion bei Abfallsäcken durch CO2-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen
AdditionalIndexing
52;2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG, SR&nbsp;814.310) ist verankert, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf netto null absenken muss. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen auch die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) bis 2050 ihre Emissionen möglichst vollständig vermindern. KVA können mittels Abscheidung und Speicherung vom CO<sub>2</sub> die fossilen Emissionen vermindern (CCS) und durch die Abscheidung des biogenen Anteils negative Emissionen (NET) erzielen.</p><p>&nbsp;</p><p>1) - 3) Die Fragen zu den Kosten können aktuell nicht abschliessend beantwortet werden. Eine Studie zur Kostenschätzung für ein CCS-System in der Schweiz bis 2050 (<a href="http://www.bafu.admin.ch"><u>www.bafu.admin.ch</u></a> &gt; Publikationen, Medien &gt; «Kostenschätzung für ein CCS-System in der Schweiz bis 2050») enthält für den Zeitraum 2028&nbsp;–&nbsp;2050 verschiedene Szenarien und hat Kosten von 11 – 21 Milliarden Franken für den Aufbau und Betrieb einer CCS-Prozesskette für die CO<sub>2</sub>-Emissionen aus allen grösseren Anlagen (z.&nbsp;B. KVA oder Zementwerke) der Schweiz geschätzt. Dabei fallen etwa ein Drittel der Kosten als Investitionskosten und zwei Drittel als Betriebskosten für Abscheidung, Transport und Speicherung an. Für CCS-Anlagen geht man von einer Abschreibungsdauer von zirka 25 Jahren aus. Pro Tonne abgeschiedenes und gespeichertes CO<sub>2</sub> entspricht dies durchschnittlichen Kosten von rund 180 Franken. Falls tatsächlich die gesamten Kosten auf die mengenbasierten Abfallgebühren überwälzt würden, würden die Preise voraussichtlich über einen längeren Zeitraum schrittweise angehoben.</p><p>&nbsp;</p><p>4) und 5) Die KVA sind aktuell von der Teilnahme am Emissionshandelssystem der Schweiz befreit. Sie haben sich im Gegenzug zu dieser Befreiung gegenüber dem Bund verpflichtet, bis 2030 mindestens eine CO<sub>2</sub>-Abscheidungsanlage mit einer nominellen Jahreskapazität von mindestens 100&nbsp;000 Tonnen CO<sub>2</sub> pro Jahr in Betrieb zu nehmen. Weiter haben sie sich verpflichtet, für diese Pionieranlage bis 2026 eine Finanzierungslösung zu erarbeiten. Sie erhalten für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen keine Gelder des Bundes. Betreiber von KVA, die über diese Verpflichtung hinausgehende Massnahmen umsetzen wollen, können bereits heute über Artikel 6 KlG Fördergelder beantragen. Zudem können für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen bzw. Erneuerungen von Anlagen Investitionsbeiträge für die Stromproduktion beantragt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Unterstützungsmöglichkeiten für CCS künftig zur Verfügung stehen werden, hängt davon ab, wie die CO<sub>2</sub>-Emissionen aus KVA im Rahmen der Klimapolitik nach 2030 geregelt werden. Beispielsweise bestünde mit der Einbindung in das Emissionshandelssystem die Möglichkeit, von Fördergeldern für CCS-Anlagen aus den Erlösen aus der Versteigerung von Emissionsrechten zu profitieren.</p><p>&nbsp;</p><p>6) und 7) Es ist aktuell noch offen, wie der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Abscheidung und Speicherung von CO<sub>2</sub> aus KVA finanziert werden sollen. Es werden verschiedene Optionen geprüft, unter anderem im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Klimapolitik nach 2030 inklusive Erfüllung des Postulats 23.3219 Reichmuth «Wäre eine vorgezogene Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr bei Kunststoffen zeitgemäss?» und im Rahmen der Umsetzung der Motion 24.4256 «Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO<sub>2</sub>» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates.</p>
  • <p>Die CO₂-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) ist Teil der Klimastrategie des Bundes. Medienberichte weisen auf massive Gebührenerhöhungen für Haushalte (u.a. in der Zentralschweiz) hin, teilweise eine Vervielfachung der heutigen Abfallgebühren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche Investitionskosten, laufenden Betriebskosten und Abschreibungsfristen werden für die CO₂-Abscheidung bei KVA veranschlagt?</li><li>Welche Mehrkosten pro Abfallsack (z. B. 35-Liter-Sack) sind aus Sicht des Bundes durchschnittlich zu erwarten?</li><li>Welche Rolle spielt die Länge der Abschreibungsfrist bei der Kostenkalkulation und Preisbildung?</li><li>Welche finanziellen Beiträge oder Subventionen erhalten KVA-Betreiber heute bereits aus dem Klimafonds oder aus anderen Bundesquellen?</li><li>Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind vorgesehen, um die Gebührenerhöhungen für die Bevölkerung zu dämpfen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die soziale Tragbarkeit einer Preissteigerung pro Abfallsack um ein Mehrfaches?</li><li>Welche Alternativen zur vollständigen Weitergabe der Investitionskosten an die Haushalte sieht der Bundesrat?</li></ol>
  • Gebührenexplosion bei Abfallsäcken durch CO2-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG, SR&nbsp;814.310) ist verankert, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf netto null absenken muss. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen auch die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) bis 2050 ihre Emissionen möglichst vollständig vermindern. KVA können mittels Abscheidung und Speicherung vom CO<sub>2</sub> die fossilen Emissionen vermindern (CCS) und durch die Abscheidung des biogenen Anteils negative Emissionen (NET) erzielen.</p><p>&nbsp;</p><p>1) - 3) Die Fragen zu den Kosten können aktuell nicht abschliessend beantwortet werden. Eine Studie zur Kostenschätzung für ein CCS-System in der Schweiz bis 2050 (<a href="http://www.bafu.admin.ch"><u>www.bafu.admin.ch</u></a> &gt; Publikationen, Medien &gt; «Kostenschätzung für ein CCS-System in der Schweiz bis 2050») enthält für den Zeitraum 2028&nbsp;–&nbsp;2050 verschiedene Szenarien und hat Kosten von 11 – 21 Milliarden Franken für den Aufbau und Betrieb einer CCS-Prozesskette für die CO<sub>2</sub>-Emissionen aus allen grösseren Anlagen (z.&nbsp;B. KVA oder Zementwerke) der Schweiz geschätzt. Dabei fallen etwa ein Drittel der Kosten als Investitionskosten und zwei Drittel als Betriebskosten für Abscheidung, Transport und Speicherung an. Für CCS-Anlagen geht man von einer Abschreibungsdauer von zirka 25 Jahren aus. Pro Tonne abgeschiedenes und gespeichertes CO<sub>2</sub> entspricht dies durchschnittlichen Kosten von rund 180 Franken. Falls tatsächlich die gesamten Kosten auf die mengenbasierten Abfallgebühren überwälzt würden, würden die Preise voraussichtlich über einen längeren Zeitraum schrittweise angehoben.</p><p>&nbsp;</p><p>4) und 5) Die KVA sind aktuell von der Teilnahme am Emissionshandelssystem der Schweiz befreit. Sie haben sich im Gegenzug zu dieser Befreiung gegenüber dem Bund verpflichtet, bis 2030 mindestens eine CO<sub>2</sub>-Abscheidungsanlage mit einer nominellen Jahreskapazität von mindestens 100&nbsp;000 Tonnen CO<sub>2</sub> pro Jahr in Betrieb zu nehmen. Weiter haben sie sich verpflichtet, für diese Pionieranlage bis 2026 eine Finanzierungslösung zu erarbeiten. Sie erhalten für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen keine Gelder des Bundes. Betreiber von KVA, die über diese Verpflichtung hinausgehende Massnahmen umsetzen wollen, können bereits heute über Artikel 6 KlG Fördergelder beantragen. Zudem können für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen bzw. Erneuerungen von Anlagen Investitionsbeiträge für die Stromproduktion beantragt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Welche Unterstützungsmöglichkeiten für CCS künftig zur Verfügung stehen werden, hängt davon ab, wie die CO<sub>2</sub>-Emissionen aus KVA im Rahmen der Klimapolitik nach 2030 geregelt werden. Beispielsweise bestünde mit der Einbindung in das Emissionshandelssystem die Möglichkeit, von Fördergeldern für CCS-Anlagen aus den Erlösen aus der Versteigerung von Emissionsrechten zu profitieren.</p><p>&nbsp;</p><p>6) und 7) Es ist aktuell noch offen, wie der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Abscheidung und Speicherung von CO<sub>2</sub> aus KVA finanziert werden sollen. Es werden verschiedene Optionen geprüft, unter anderem im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Klimapolitik nach 2030 inklusive Erfüllung des Postulats 23.3219 Reichmuth «Wäre eine vorgezogene Kohlenstoff-Entsorgungsgebühr bei Kunststoffen zeitgemäss?» und im Rahmen der Umsetzung der Motion 24.4256 «Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO<sub>2</sub>» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates.</p>
    • <p>Die CO₂-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) ist Teil der Klimastrategie des Bundes. Medienberichte weisen auf massive Gebührenerhöhungen für Haushalte (u.a. in der Zentralschweiz) hin, teilweise eine Vervielfachung der heutigen Abfallgebühren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche Investitionskosten, laufenden Betriebskosten und Abschreibungsfristen werden für die CO₂-Abscheidung bei KVA veranschlagt?</li><li>Welche Mehrkosten pro Abfallsack (z. B. 35-Liter-Sack) sind aus Sicht des Bundes durchschnittlich zu erwarten?</li><li>Welche Rolle spielt die Länge der Abschreibungsfrist bei der Kostenkalkulation und Preisbildung?</li><li>Welche finanziellen Beiträge oder Subventionen erhalten KVA-Betreiber heute bereits aus dem Klimafonds oder aus anderen Bundesquellen?</li><li>Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind vorgesehen, um die Gebührenerhöhungen für die Bevölkerung zu dämpfen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die soziale Tragbarkeit einer Preissteigerung pro Abfallsack um ein Mehrfaches?</li><li>Welche Alternativen zur vollständigen Weitergabe der Investitionskosten an die Haushalte sieht der Bundesrat?</li></ol>
    • Gebührenexplosion bei Abfallsäcken durch CO2-Abscheidung in Kehrichtverbrennungsanlagen

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