Zwangsweise Rückführungen. Warum ignoriert die Schweiz die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?

ShortId
25.4143
Id
20254143
Updated
14.11.2025 01:36
Language
de
Title
Zwangsweise Rückführungen. Warum ignoriert die Schweiz die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?
AdditionalIndexing
1236;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./ 2. Dem Bundesrat ist die Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen in Würde ein wichtiges Anliegen. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist entsprechend seit Juli 2012 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für das ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring zuständig. Einmal pro Jahr erstattet sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) darüber Bericht. Wie bereits in den Vorjahren, attestiert die NKVF den Vollzugsbehörden auch in ihrem jüngsten Bericht insgesamt einen professionellen und respektvollen Umgang mit den Rückzuführenden. Betreffend die einzelnen Empfehlungen verweist der Bundesrat auf die Ausführungen in der Stellungnahme des paritätisch von Bund und Kantonen geführten Fachausschusses Rückkehr und Wegweisungsvollzug (FA R+WwV)Die Stellungnahme des FA R+WwV basiert auf einer eingehenden Analyse der Empfehlungen der NKVF. Die Abläufe bei Rückführungen werden zudem in Zusammenarbeit mit den zuständigen Partnern fortlaufend überprüft und wenn nötig angepasst; dies beinhaltet auch die von der NKVF formulierten Empfehlungen. Die Empfehlungen der NKVF werden zusätzlich in der Arbeitsgruppe Rückführungen (AG RF), welche vom FA R+WwV und der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) zur Optimierung des Wegweisungsvollzuges geschaffen wurde, bearbeitet und in geeigneter Form in die Aus- und Weiterbildungen der polizeilichen Begleiterinnen und Begleiter aufgenommen. Schliesslich werden die Beobachtungen und Empfehlungen der NKVF auch regelmässig im Rahmen eines institutionalisierten Fachdialogs der NKVF mit dem SEM, der KKPKS, der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und dem mit der medizinischen Begleitung von Rückführungen beauftragten Dienstleister besprochen. </span></p><p><span>Gestützt auf die Empfehlungen der NKVF wurden zum Beispiel die besonderen Rechte von Familien und Kindern in die Aus- und Weiterbildungen der polizeilichen Begleitpersonen aufgenommen; eine vom SEM eingesetzte, spezifische Arbeitsgruppe Familien und Minderjährige befasst sich zudem vertieft mit bestimmten Aspekten dieser Thematik. Weiter wurden Musterprozesse betreffend Zwangsmassnahmen bei der Anhaltung und Zuführung zum Flughafen erstellt – was die Basis für ein konsistentes und einheitliches Vorgehen der involvierten Kantone ist. Es ist jedoch festzuhalten, dass sich zahlreiche, jährlich wiederkehrende Empfehlungen der NKVF auf Vorgehensweisen beziehen, die von Gesetzes wegen ausdrücklich vorgesehen sind (bspw. die Möglichkeit des gestaffelten Wegweisungsvollzugs, wenn mehrere Mitglieder einer Familie die Ausreisefrist unbenutzt haben verstreichen lassen, der Einsatz von Handfesseln oder das Tragen von Waffen durch die Polizeikräfte bei Anhaltungen). Der Einsatz von Zwangsmitteln wie Fesselungen und die Dauer richten sich stets nach dem Verhalten der rückzuführenden Personen und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Neben bundesrechtlichen Vorgaben kommt bei Rückführungen zudem auch kantonales Recht zum Tragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Gestützt auf die obenstehenden Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vollzugsbehörden die gesetzlichen Vorgaben bereits heute einhalten. Das Rückführungsmonitoring ist dabei ein wichtiges Instrument, um die gesetzeskonforme Durchführung von Rückführungen sowie die menschenwürdige Behandlung von ausreisepflichtigen Personen sicherzustellen. Eine Ausweitung oder Anpassung des Mandats der NKVF ist aus Sicht des Bundesrates aktuell nicht angezeigt.</span></p></span>
  • <p>Die Schweiz ist dasjenige Land in Europa, das im&nbsp;Verhältnis&nbsp;zu&nbsp;seiner&nbsp;Bevölkerung die meisten zwangsweisen Rückführungen vornimmt. Die unabhängige Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), die seit 2012 im Auftrag des Bundes diese Verfahren überwacht, veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht, der auf wiederkehrende Probleme hinweist.</p><p>&nbsp;</p><p>Trotz ihrer wiederholten Empfehlungen bestehen weiterhin Praktiken, die gegen die Grundrechte verstossen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Einsatz von präventiven und unverhältnismässigen Zwangsmassnahmen;</li><li>Fehlen von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, sodass bei Abschiebungen von Familien manchmal Kinder diese Rolle übernehmen müssen;</li><li>fehlende Garantien dafür, dass Frauen von weiblichem Personal begleitet werden;</li><li>Anwesenheit von bewaffnetem Personal im direkten Kontakt mit den Personen, die abgeschoben werden;&nbsp;</li><li>Beamte tragen ohne klare Rechtsgrundlage oder ohne dokumentierte Begründung Masken oder Kapuzen.</li></ul><p>Diese Feststellungen werfen ernste Fragen darüber auf, ob diese Verfahren mit den Menschenrechten, dem Völkerrecht und den Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche kurzfristigen Massnahmen wird er ergreifen, um die von der NKVF als problematisch identifizierten Praktiken zu unterbinden?</li><li>Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die von der NKVF regelmässig gemachten Empfehlungen weitgehend ohne tatsächliche Umsetzung bleiben?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, das Mandat und die Mittel der NKVF zu stärken, um zu gewährleisten, dass die Einhaltung der Grundrechte bei zwangsweisen Rückführungen wirksam kontrolliert wird, und um die derzeitige Undurchsichtigkeit der Praktiken zu beheben?</li></ol>
  • Zwangsweise Rückführungen. Warum ignoriert die Schweiz die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./ 2. Dem Bundesrat ist die Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen in Würde ein wichtiges Anliegen. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist entsprechend seit Juli 2012 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für das ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring zuständig. Einmal pro Jahr erstattet sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) darüber Bericht. Wie bereits in den Vorjahren, attestiert die NKVF den Vollzugsbehörden auch in ihrem jüngsten Bericht insgesamt einen professionellen und respektvollen Umgang mit den Rückzuführenden. Betreffend die einzelnen Empfehlungen verweist der Bundesrat auf die Ausführungen in der Stellungnahme des paritätisch von Bund und Kantonen geführten Fachausschusses Rückkehr und Wegweisungsvollzug (FA R+WwV)Die Stellungnahme des FA R+WwV basiert auf einer eingehenden Analyse der Empfehlungen der NKVF. Die Abläufe bei Rückführungen werden zudem in Zusammenarbeit mit den zuständigen Partnern fortlaufend überprüft und wenn nötig angepasst; dies beinhaltet auch die von der NKVF formulierten Empfehlungen. Die Empfehlungen der NKVF werden zusätzlich in der Arbeitsgruppe Rückführungen (AG RF), welche vom FA R+WwV und der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) zur Optimierung des Wegweisungsvollzuges geschaffen wurde, bearbeitet und in geeigneter Form in die Aus- und Weiterbildungen der polizeilichen Begleiterinnen und Begleiter aufgenommen. Schliesslich werden die Beobachtungen und Empfehlungen der NKVF auch regelmässig im Rahmen eines institutionalisierten Fachdialogs der NKVF mit dem SEM, der KKPKS, der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und dem mit der medizinischen Begleitung von Rückführungen beauftragten Dienstleister besprochen. </span></p><p><span>Gestützt auf die Empfehlungen der NKVF wurden zum Beispiel die besonderen Rechte von Familien und Kindern in die Aus- und Weiterbildungen der polizeilichen Begleitpersonen aufgenommen; eine vom SEM eingesetzte, spezifische Arbeitsgruppe Familien und Minderjährige befasst sich zudem vertieft mit bestimmten Aspekten dieser Thematik. Weiter wurden Musterprozesse betreffend Zwangsmassnahmen bei der Anhaltung und Zuführung zum Flughafen erstellt – was die Basis für ein konsistentes und einheitliches Vorgehen der involvierten Kantone ist. Es ist jedoch festzuhalten, dass sich zahlreiche, jährlich wiederkehrende Empfehlungen der NKVF auf Vorgehensweisen beziehen, die von Gesetzes wegen ausdrücklich vorgesehen sind (bspw. die Möglichkeit des gestaffelten Wegweisungsvollzugs, wenn mehrere Mitglieder einer Familie die Ausreisefrist unbenutzt haben verstreichen lassen, der Einsatz von Handfesseln oder das Tragen von Waffen durch die Polizeikräfte bei Anhaltungen). Der Einsatz von Zwangsmitteln wie Fesselungen und die Dauer richten sich stets nach dem Verhalten der rückzuführenden Personen und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Neben bundesrechtlichen Vorgaben kommt bei Rückführungen zudem auch kantonales Recht zum Tragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Gestützt auf die obenstehenden Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vollzugsbehörden die gesetzlichen Vorgaben bereits heute einhalten. Das Rückführungsmonitoring ist dabei ein wichtiges Instrument, um die gesetzeskonforme Durchführung von Rückführungen sowie die menschenwürdige Behandlung von ausreisepflichtigen Personen sicherzustellen. Eine Ausweitung oder Anpassung des Mandats der NKVF ist aus Sicht des Bundesrates aktuell nicht angezeigt.</span></p></span>
    • <p>Die Schweiz ist dasjenige Land in Europa, das im&nbsp;Verhältnis&nbsp;zu&nbsp;seiner&nbsp;Bevölkerung die meisten zwangsweisen Rückführungen vornimmt. Die unabhängige Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), die seit 2012 im Auftrag des Bundes diese Verfahren überwacht, veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht, der auf wiederkehrende Probleme hinweist.</p><p>&nbsp;</p><p>Trotz ihrer wiederholten Empfehlungen bestehen weiterhin Praktiken, die gegen die Grundrechte verstossen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Einsatz von präventiven und unverhältnismässigen Zwangsmassnahmen;</li><li>Fehlen von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, sodass bei Abschiebungen von Familien manchmal Kinder diese Rolle übernehmen müssen;</li><li>fehlende Garantien dafür, dass Frauen von weiblichem Personal begleitet werden;</li><li>Anwesenheit von bewaffnetem Personal im direkten Kontakt mit den Personen, die abgeschoben werden;&nbsp;</li><li>Beamte tragen ohne klare Rechtsgrundlage oder ohne dokumentierte Begründung Masken oder Kapuzen.</li></ul><p>Diese Feststellungen werfen ernste Fragen darüber auf, ob diese Verfahren mit den Menschenrechten, dem Völkerrecht und den Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche kurzfristigen Massnahmen wird er ergreifen, um die von der NKVF als problematisch identifizierten Praktiken zu unterbinden?</li><li>Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die von der NKVF regelmässig gemachten Empfehlungen weitgehend ohne tatsächliche Umsetzung bleiben?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, das Mandat und die Mittel der NKVF zu stärken, um zu gewährleisten, dass die Einhaltung der Grundrechte bei zwangsweisen Rückführungen wirksam kontrolliert wird, und um die derzeitige Undurchsichtigkeit der Praktiken zu beheben?</li></ol>
    • Zwangsweise Rückführungen. Warum ignoriert die Schweiz die Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter?

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