Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren
- ShortId
-
25.4145
- Id
-
20254145
- Updated
-
17.12.2025 10:34
- Language
-
de
- Title
-
Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren
- AdditionalIndexing
-
24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Subventionen stehen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehen. Deshalb ist eine sorgfältige Subventionsüberprüfung essenziell. Insbesondere vor dem sich abzeichnenden strukturellen Defizit im Bundeshaushalt ist es wichtig, dass der Bund die Subventionen und Aufgaben des Bundes fundiert prüft.</p><p> </p><p>Zwar führt der Bundesrat bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch (siehe Subventionsgesetz, SuG). Jedoch besteht der Verdacht, dass es bei der Subventionsüberprüfung beachtliches Optimierungspotenzial gibt. Zum Beispiel liess Serge Gaillard in der NZZ vom 7. September 2024 verlauten: «Wir waren selbst überrascht, auf welches Sparpotenzial wir gestossen sind.» Ein nicht unbeachtlicher Teil dieses Sparpotenzials ist bei diversen Subventionen zu orten.</p><p> </p><p>Der Bundesrat muss in der Umsetzung der vorliegenden Motion verschiedene Varianten zur Optimierung der Subventionsüberprüfung berücksichtigen. U.a. könnte der Bundesrat prüfen, ob es sinnvoll wäre, den sechsjährigen Prüfzyklus zu verkürzen. Ebenso muss der Bundesrat Optimierungen bzgl. des Formats der Ergebnisse der Subventionsüberprüfung prüfen. Eine Subventionsüberprüfung muss mit einem Massnahmepaket für das Parlament (ähnlich wie beim Gaillard-Bericht bzw. der darauffolgenden Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027) angereichert werden.</p><p> </p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass eine optimierte Subventionsüberprüfung einen Mehraufwand und Verwaltungskosten mit sich bringt. Der Bundesrat sollte Lösungen suchen, mit denen die Verwaltungskosten möglichst gering gehalten werden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, Subventionen mit einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis abzubauen. Er verweist dabei insbesondere auf die am 19. September 2025 verabschiedete Botschaft zum Entlastungspaket 2027. Darin beantragt er bei zahlreichen Subventionen einen Verzicht oder eine Reduktion. Er geht damit verschiedene Problembereiche an, </span><span>wie die Beseitigung von Marktverzerrungen, die Verringerung von Mitnahmeeffekten oder die Aufhebung von wirtschaftlich ungerechtfertigten Branchensubventionen. </span><span>Zudem will er neu im Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) festschreiben, dass Finanzhilfen künftig 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe grundsätzlich nicht übersteigen dürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Zeitpunkt und Umfang eines Massnahmenpaketes, das in erster Linie auf die Entlastung des Haushalts abzielt, auf die Finanzplanung abgestimmt werden müssen. Er legt dem Parlament solche Entlastungspakete dann vor, wenn sich Defizite abzeichnen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt: Entlastungsprogramme finden nur Mehrheiten, wenn die finanzpolitische Notwendigkeit gegeben ist. </span></p><p><span>Artikel 5 Absatz 1 des SuG verpflichtet den Bundesrat zu Überprüfungen der Subventionen mindestens alle sechs Jahre, unabhängig von der Haushaltslage des Bundes. Dazu prüfen jedes Jahr ein bis zwei Departemente ihre Subventionen. Im Zentrum der Überprüfung steht die Einhaltung der Vorgaben des SuG. Es geht also auch darum, die technische Ausgestaltung von Finanzhilfen und Abgeltungen anzuschauen und Verbesserungen vorzuschlagen. Die EFK überprüft derzeit das Instrument der periodischen Subventionsüberprüfung. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Überprüfung der Subventionsüberprüfung prüfen und gegebenenfalls Optimierungen vorschlagen. Er erachtet es aber nicht als zielführend, die Subventionsüberprüfung zu einem systematischen Entlastungsprogramm umzubauen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Subventionsprüfung gemäss Subventionsgesetz (SuG) so anzupassen, dass daraus ein Paket für einen Abbau von schädlichen Subventionen hervorgeht. </p>
- Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Subventionen stehen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehen. Deshalb ist eine sorgfältige Subventionsüberprüfung essenziell. Insbesondere vor dem sich abzeichnenden strukturellen Defizit im Bundeshaushalt ist es wichtig, dass der Bund die Subventionen und Aufgaben des Bundes fundiert prüft.</p><p> </p><p>Zwar führt der Bundesrat bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch (siehe Subventionsgesetz, SuG). Jedoch besteht der Verdacht, dass es bei der Subventionsüberprüfung beachtliches Optimierungspotenzial gibt. Zum Beispiel liess Serge Gaillard in der NZZ vom 7. September 2024 verlauten: «Wir waren selbst überrascht, auf welches Sparpotenzial wir gestossen sind.» Ein nicht unbeachtlicher Teil dieses Sparpotenzials ist bei diversen Subventionen zu orten.</p><p> </p><p>Der Bundesrat muss in der Umsetzung der vorliegenden Motion verschiedene Varianten zur Optimierung der Subventionsüberprüfung berücksichtigen. U.a. könnte der Bundesrat prüfen, ob es sinnvoll wäre, den sechsjährigen Prüfzyklus zu verkürzen. Ebenso muss der Bundesrat Optimierungen bzgl. des Formats der Ergebnisse der Subventionsüberprüfung prüfen. Eine Subventionsüberprüfung muss mit einem Massnahmepaket für das Parlament (ähnlich wie beim Gaillard-Bericht bzw. der darauffolgenden Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027) angereichert werden.</p><p> </p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass eine optimierte Subventionsüberprüfung einen Mehraufwand und Verwaltungskosten mit sich bringt. Der Bundesrat sollte Lösungen suchen, mit denen die Verwaltungskosten möglichst gering gehalten werden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motionärin, Subventionen mit einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis abzubauen. Er verweist dabei insbesondere auf die am 19. September 2025 verabschiedete Botschaft zum Entlastungspaket 2027. Darin beantragt er bei zahlreichen Subventionen einen Verzicht oder eine Reduktion. Er geht damit verschiedene Problembereiche an, </span><span>wie die Beseitigung von Marktverzerrungen, die Verringerung von Mitnahmeeffekten oder die Aufhebung von wirtschaftlich ungerechtfertigten Branchensubventionen. </span><span>Zudem will er neu im Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) festschreiben, dass Finanzhilfen künftig 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe grundsätzlich nicht übersteigen dürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Zeitpunkt und Umfang eines Massnahmenpaketes, das in erster Linie auf die Entlastung des Haushalts abzielt, auf die Finanzplanung abgestimmt werden müssen. Er legt dem Parlament solche Entlastungspakete dann vor, wenn sich Defizite abzeichnen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt: Entlastungsprogramme finden nur Mehrheiten, wenn die finanzpolitische Notwendigkeit gegeben ist. </span></p><p><span>Artikel 5 Absatz 1 des SuG verpflichtet den Bundesrat zu Überprüfungen der Subventionen mindestens alle sechs Jahre, unabhängig von der Haushaltslage des Bundes. Dazu prüfen jedes Jahr ein bis zwei Departemente ihre Subventionen. Im Zentrum der Überprüfung steht die Einhaltung der Vorgaben des SuG. Es geht also auch darum, die technische Ausgestaltung von Finanzhilfen und Abgeltungen anzuschauen und Verbesserungen vorzuschlagen. Die EFK überprüft derzeit das Instrument der periodischen Subventionsüberprüfung. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Überprüfung der Subventionsüberprüfung prüfen und gegebenenfalls Optimierungen vorschlagen. Er erachtet es aber nicht als zielführend, die Subventionsüberprüfung zu einem systematischen Entlastungsprogramm umzubauen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Subventionsprüfung gemäss Subventionsgesetz (SuG) so anzupassen, dass daraus ein Paket für einen Abbau von schädlichen Subventionen hervorgeht. </p>
- Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren
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