Auswirkungen der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr
- ShortId
-
25.4146
- Id
-
20254146
- Updated
-
19.12.2025 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>-</p>
- <span><p><span>1./2./3. Aus Sicht des Bundesrates muss für die Bestimmung geeigneter und verhältnismässiger Massnahmen immer zwischen dem Ziel der Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit, der wirtschaftlichen Tragbarkeit sowie der Versorgungssicherheit abgewogen werden. Dabei ist es im Interesse der Verlagerung, der Verlader, der Bahnkunden und der Anwohnenden, dass der Schienengüterverkehr sicher ist und bleibt. Ein weiterer grosser Unfall, wie er im Gotthard-Basistunnel geschah, muss aus Sicht des Bundesrates zwingend verhindert werden. Die SUST hat in ihrem Schlussbericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel festgestellt, dass ein systematisches Problem vorliegt und ein vergleichbares Ereignis wieder eintreten kann. Das BAV musste deshalb rasch handeln, um die Gefährdung von Menschen, Infrastrukturen und der Umwelt zu reduzieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit der Verfügung vom 11. September 2025 hat das BAV deshalb Massnahmen angeordnet, um die Sicherheit im Schienengütertransport kurzfristig zu erhöhen. Dies obwohl noch teilweise unerforschte Faktoren im Kontext mit der Ausbreitung der Risse im Rad bestehen und die Branche keine Informationen bezüglich Anzahl betroffener Wagen und deren Laufleistungen zur Verfügung stellen konnte (siehe auch Ziffer 5). Das BAV hat bereits in dieser Verfügung dargelegt, dass bei neuen Erkenntnissen und gleichbleibender Sicherheit die angeordneten Massnahmen angepasst werden können. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Nachgang zur Eröffnung der Verfügung fanden verschiedene Gespräche mit Beteiligten der Branche statt und es sind nun neue Erkenntnisse über die betroffenen Wagenflotten und die vorhandenen Möglichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen verfügbar. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die notwendigen Kapazitäten für eine wagentechnische Untersuchung - durchgeführt in Werkstätten - innerhalb der gesetzten Frist nicht vorhanden sind und auch nicht innerhalb dieser Frist aufgebaut werden können. Das BAV erachtet die Verpflichtung zum Aufbau von zusätzlichen Kapazitäten in Werkstatten, die über die in den Folgejahren benötigten Kapazitäten hinausgehen, als unverhältnismässig, weshalb die Umsetzungsfrist um ein Jahr erstreckt wird. Die entsprechende Verfügung wurde am 9. Oktober 2025 ausgestellt. Am 23. Oktober 2025 hat das BAV zudem, basierend auf den neusten Erkenntnissen, weitere Anpassungen an den Kriterien für die wagentechnische Untersuchung vorgenommen. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das BAV setzt sich weiterhin für eine europäische Lösung zu Gunsten der Sicherheit bei Güterwagen ein. Das BAV steht diesbezüglich in regelmässigem Austausch mit den Nachbarländern im Nord-Süd-Verkehr und in europäischen Arbeitsgruppen. Ein sicherer Schienengüterverkehr ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und in der Bevölkerung anerkannte Verlagerungspolitik, auch wenn kurzfristig die betrieblichen Abläufe angepasst und neu organisiert werden müssen.</span><br><span> </span></p><p><span>5. Das BAV hat vor dem Erlass der Verfügung vom 11. September 2025 zwei runde Tische mit der Branche durchgeführt und die Situation mit verschiedenen Fachexperten (z.B. der SUST und mit Vertretern des gemeinsamen Netzsekretariats der ERA) besprochen. In der Zeit bis zur Anordnung der Massnahmen konnten so das BAV und die Branche gemeinsam gewisse Grundlagen klären. Eine detaillierte Gesamtübersicht konnte jedoch noch nicht erreicht werden. </span><br><span>Insbesondere fehlen bis zum heutigen Zeitpunkt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Rissfortschritt, insbesondere dazu, wie sich kleine Risse ausbreiten.</span></p><p><span>Informationen über Art und Anzahl der Wagen und Verkehre, die von den Massnahmen betroffen sind und welche Auswirkungen auf die Instandhaltungsarbeiten (Verfügbarkeit von Fachkräften, Werkstätten etc.) zu erwarten sind, konnte aus Gesprächen mit Beteiligten der Branche erst nach dem Erlass der Verfügung am 11. September 2025 in Erfahrung gebracht werden.</span><br><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass die Branche weiterhin mit dem BAV konstruktiv zusammenarbeitet und so die Datenlage verbessert werden kann. Weiter erwartet der Bundesrat, dass die mit einer Sicherheitsempfehlung der SUST adressierte Studie über den Einfluss von Verbundstoffbremssohlen auf die thermische Belastung der Räder zeitnah abgeschlossen wird, um über europaweite Grundlagen zu verfügen.</span></p></span>
- <p>Am 11. September 2025 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Folge des Unfalles im Gotthardtunnel und als Antwort auf den SUST-Bericht zusätzliche Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr (SGV) der Schweiz verfügt. Das BAV hat schnell gehandelt und in einem rasch durchgeführten Prozess Massnahmen verfügt. Damit ist es ihren erwarteten Verpflichtungen grundsätzlich nachgekommen. Mit der Umsetzung der Massnahmen soll unverzüglich begonnen werden und sie sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 umgesetzt sein. </p><p> </p><p>Trotzdem stellen sich diverse Fragen auch auf politischer Ebene. Die Umsetzung der vom BAV verfügten Massnahmen bis Ende 2025 setzen genügend Kapazitäten und geschultes Personal in den Werkstätten voraus. Dies ist gemäss der Branche bereits heute kaum gegeben. Dies dürfte Konsequenzen bezüglich Verfügbarkeit des Rollmaterials und damit auf die Wirtschaft haben.</p><p> </p><p>Für die Festlegung der Kilometer/Zeit-Intervalle wurden Massnahmen angeordnet, für welche gemäss BAV noch zu wenig belastbare Daten vorliegen, um genaue Kriterien festzulegen. Hier stellt sich die Frage der Flexibilität bei Vorliegen neuer Erkenntnisse und Daten.</p><p> </p><p>Die verfügten Massnahmen des BAV werden im europäischen Schienennetz zwangsläufig auch Länder in der Europäischen Union erfassen. Es stellen sich Fragen der Interoperabilität und des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Ist sich der Bundesrat über die Risiken bewusst, dass mit der Umsetzung der Massnahmen bis Ende 2025 ein massiver Engpass bei der Verfügbarkeit von Güterwagen mit den entsprechenden Folgen etwa für die Versorgungssicherheit droht?</li><li>Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen und des drohenden Versorgungsengpasses stellt sich die Frage: Wie gedenkt der Bundesrat damit umzugehen? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass aufgrund einer tieferen Verfügbarkeit von Güterwagen und den zusätzlich entstehenden Kosten eine Verlagerung von Gütertransporten auf die Strasse stattfindet?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der verfügten Massnahmen in Bezug auf die Interoperabilität mit dem europäischen Schienenverkehr, dem grenzüberschreitenden Verkehr und auf die Verlagerungspolitik? </li><li>Welches ist die Auffassung des Bundesrates in Bezug auf eine gezielte Anpassung der verfügten Massnahmen bei einer Konkretisierung der Datenlage z.B. in Bezug auf Festlegung der Kilometer/Zeit-Intervalle?</li></ol>
- Auswirkungen der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>-</p>
- <span><p><span>1./2./3. Aus Sicht des Bundesrates muss für die Bestimmung geeigneter und verhältnismässiger Massnahmen immer zwischen dem Ziel der Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit, der wirtschaftlichen Tragbarkeit sowie der Versorgungssicherheit abgewogen werden. Dabei ist es im Interesse der Verlagerung, der Verlader, der Bahnkunden und der Anwohnenden, dass der Schienengüterverkehr sicher ist und bleibt. Ein weiterer grosser Unfall, wie er im Gotthard-Basistunnel geschah, muss aus Sicht des Bundesrates zwingend verhindert werden. Die SUST hat in ihrem Schlussbericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel festgestellt, dass ein systematisches Problem vorliegt und ein vergleichbares Ereignis wieder eintreten kann. Das BAV musste deshalb rasch handeln, um die Gefährdung von Menschen, Infrastrukturen und der Umwelt zu reduzieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit der Verfügung vom 11. September 2025 hat das BAV deshalb Massnahmen angeordnet, um die Sicherheit im Schienengütertransport kurzfristig zu erhöhen. Dies obwohl noch teilweise unerforschte Faktoren im Kontext mit der Ausbreitung der Risse im Rad bestehen und die Branche keine Informationen bezüglich Anzahl betroffener Wagen und deren Laufleistungen zur Verfügung stellen konnte (siehe auch Ziffer 5). Das BAV hat bereits in dieser Verfügung dargelegt, dass bei neuen Erkenntnissen und gleichbleibender Sicherheit die angeordneten Massnahmen angepasst werden können. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Nachgang zur Eröffnung der Verfügung fanden verschiedene Gespräche mit Beteiligten der Branche statt und es sind nun neue Erkenntnisse über die betroffenen Wagenflotten und die vorhandenen Möglichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen verfügbar. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die notwendigen Kapazitäten für eine wagentechnische Untersuchung - durchgeführt in Werkstätten - innerhalb der gesetzten Frist nicht vorhanden sind und auch nicht innerhalb dieser Frist aufgebaut werden können. Das BAV erachtet die Verpflichtung zum Aufbau von zusätzlichen Kapazitäten in Werkstatten, die über die in den Folgejahren benötigten Kapazitäten hinausgehen, als unverhältnismässig, weshalb die Umsetzungsfrist um ein Jahr erstreckt wird. Die entsprechende Verfügung wurde am 9. Oktober 2025 ausgestellt. Am 23. Oktober 2025 hat das BAV zudem, basierend auf den neusten Erkenntnissen, weitere Anpassungen an den Kriterien für die wagentechnische Untersuchung vorgenommen. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Das BAV setzt sich weiterhin für eine europäische Lösung zu Gunsten der Sicherheit bei Güterwagen ein. Das BAV steht diesbezüglich in regelmässigem Austausch mit den Nachbarländern im Nord-Süd-Verkehr und in europäischen Arbeitsgruppen. Ein sicherer Schienengüterverkehr ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und in der Bevölkerung anerkannte Verlagerungspolitik, auch wenn kurzfristig die betrieblichen Abläufe angepasst und neu organisiert werden müssen.</span><br><span> </span></p><p><span>5. Das BAV hat vor dem Erlass der Verfügung vom 11. September 2025 zwei runde Tische mit der Branche durchgeführt und die Situation mit verschiedenen Fachexperten (z.B. der SUST und mit Vertretern des gemeinsamen Netzsekretariats der ERA) besprochen. In der Zeit bis zur Anordnung der Massnahmen konnten so das BAV und die Branche gemeinsam gewisse Grundlagen klären. Eine detaillierte Gesamtübersicht konnte jedoch noch nicht erreicht werden. </span><br><span>Insbesondere fehlen bis zum heutigen Zeitpunkt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Rissfortschritt, insbesondere dazu, wie sich kleine Risse ausbreiten.</span></p><p><span>Informationen über Art und Anzahl der Wagen und Verkehre, die von den Massnahmen betroffen sind und welche Auswirkungen auf die Instandhaltungsarbeiten (Verfügbarkeit von Fachkräften, Werkstätten etc.) zu erwarten sind, konnte aus Gesprächen mit Beteiligten der Branche erst nach dem Erlass der Verfügung am 11. September 2025 in Erfahrung gebracht werden.</span><br><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass die Branche weiterhin mit dem BAV konstruktiv zusammenarbeitet und so die Datenlage verbessert werden kann. Weiter erwartet der Bundesrat, dass die mit einer Sicherheitsempfehlung der SUST adressierte Studie über den Einfluss von Verbundstoffbremssohlen auf die thermische Belastung der Räder zeitnah abgeschlossen wird, um über europaweite Grundlagen zu verfügen.</span></p></span>
- <p>Am 11. September 2025 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Folge des Unfalles im Gotthardtunnel und als Antwort auf den SUST-Bericht zusätzliche Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr (SGV) der Schweiz verfügt. Das BAV hat schnell gehandelt und in einem rasch durchgeführten Prozess Massnahmen verfügt. Damit ist es ihren erwarteten Verpflichtungen grundsätzlich nachgekommen. Mit der Umsetzung der Massnahmen soll unverzüglich begonnen werden und sie sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 umgesetzt sein. </p><p> </p><p>Trotzdem stellen sich diverse Fragen auch auf politischer Ebene. Die Umsetzung der vom BAV verfügten Massnahmen bis Ende 2025 setzen genügend Kapazitäten und geschultes Personal in den Werkstätten voraus. Dies ist gemäss der Branche bereits heute kaum gegeben. Dies dürfte Konsequenzen bezüglich Verfügbarkeit des Rollmaterials und damit auf die Wirtschaft haben.</p><p> </p><p>Für die Festlegung der Kilometer/Zeit-Intervalle wurden Massnahmen angeordnet, für welche gemäss BAV noch zu wenig belastbare Daten vorliegen, um genaue Kriterien festzulegen. Hier stellt sich die Frage der Flexibilität bei Vorliegen neuer Erkenntnisse und Daten.</p><p> </p><p>Die verfügten Massnahmen des BAV werden im europäischen Schienennetz zwangsläufig auch Länder in der Europäischen Union erfassen. Es stellen sich Fragen der Interoperabilität und des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Ist sich der Bundesrat über die Risiken bewusst, dass mit der Umsetzung der Massnahmen bis Ende 2025 ein massiver Engpass bei der Verfügbarkeit von Güterwagen mit den entsprechenden Folgen etwa für die Versorgungssicherheit droht?</li><li>Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen und des drohenden Versorgungsengpasses stellt sich die Frage: Wie gedenkt der Bundesrat damit umzugehen? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass aufgrund einer tieferen Verfügbarkeit von Güterwagen und den zusätzlich entstehenden Kosten eine Verlagerung von Gütertransporten auf die Strasse stattfindet?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der verfügten Massnahmen in Bezug auf die Interoperabilität mit dem europäischen Schienenverkehr, dem grenzüberschreitenden Verkehr und auf die Verlagerungspolitik? </li><li>Welches ist die Auffassung des Bundesrates in Bezug auf eine gezielte Anpassung der verfügten Massnahmen bei einer Konkretisierung der Datenlage z.B. in Bezug auf Festlegung der Kilometer/Zeit-Intervalle?</li></ol>
- Auswirkungen der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr
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