Für eine ambitionierte und nachhaltig finanzierte Präventionspolitik
- ShortId
-
25.4151
- Id
-
20254151
- Updated
-
19.12.2025 12:46
- Language
-
de
- Title
-
Für eine ambitionierte und nachhaltig finanzierte Präventionspolitik
- AdditionalIndexing
-
2841;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span></span><span> Der Bundesrat betrachtet die Prävention als zentrale Aufgabe innerhalb der öffentlichen Gesundheit. Die Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen auf den verschiedenen Staatsebenen sowie in unterschiedlichen Themenbereichen über diverse Ämter (z.</span><span> </span><span>B. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder Bundesamt für Sozialversicherungen) sowie Institutionen, meist im Rahmen von Projektförderungen. Darüber hinaus werden bestimmte Präventionsmassnahmen durch Abgaben oder Steuern finanziert (siehe Antwort 5), während andere direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. </span><span>Eine Gesamtübersicht all dieser unterschiedlichen Finanzflüsse liegt dem Bundesrat nicht vor. Im Jahr 2024 verfügte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 8,2 Mio. CHF für Massnahmen im Bereich der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und Sucht. Im Jahr 2025 beläuft sich dieser Betrag auf 6,7 Mio. CHF.</span><strong><span> </span></strong></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention für die Minderung der Krankheitslast und damit auch für die Kostendämpfung für die Behandlung von Krankheiten ist dem Bundesrat bewusst (siehe Antworten auf Frage 25.7668 Gysi «Kaufkraftverlust durch erneute Prämienerhöhungen – was tut die Politik im Bereich der Prävention dagegen?» und Interpellation 17.4255 Feri Yvonne «Prävention im Gesundheitswesen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung»). Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates «Gesundheit2030» zielt denn auch insbesondere darauf ab, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Kostenentwicklung zu dämpfen. Die Strategie bindet alle relevanten Akteure ein, damit sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Umsetzung der Ziele arbeiten und damit die Koordination gewährleistet ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. und 6.</span><span> </span><span>Kinder und Jugendliche sind eine wichtige Zielgruppe der Strategien NCD und Sucht, da Prävention und Gesundheitsförderung umso wirksamer sind, je früher sie einsetzen. Dabei unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Aktivitäten seiner Partner, wie beispielsweise das Netzwerk Schule21, das die Umsetzung von Präventionsmassnahmen in Schulen fördert. Das BAG stellt auch Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bereit und sorgt für die Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure. Diese Bemühungen sollen sicherstellen, dass die umgesetzten Massnahmen wirksam und evidenzbasiert sind. Angesichts der von Bundesrat und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen ist eine verstärkte Priorisierung der Aufgaben und Ausgaben des Bundes erforderlich. In der Prävention wird insbesondere der psychischen und physischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Priorität eingeräumt. Andere Aktivitäten in diesem für die öffentliche Gesundheit so zentralen Bereich sind von Budgetkürzungen betroffen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Besteuerung von Tabak, Alkohol oder zuckerhaltigen Produkten gehört zu den wirksamsten Massnahmen, um deren Konsum zu reduzieren. Im Vereinigten Königreich hat beispielsweise die 2018 eingeführte Süssgetränkesteuer zu einer deutlichen Verringerung des Zuckergehalts der betroffenen Produkte und damit zu einer Reduzierung des Zuckerkonsums in der Bevölkerung geführt. In der Schweiz plant der Bundesrat keine Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel oder Getränke, sondern setzt auf Aufklärung und Prävention sowie auf die freiwillige Mitarbeit der Industrie (siehe Stellungnahme zum Postulat 18.4074 Piller Carrard «Welche Auswirkungen hat eine Steuer auf den Süssgetränkekonsum?»). Eine solche Steuer bedarf auch einer Änderung der Bundesverfassung, da diese keine Grundlage für ein solche Steuer enthält. Ohne Verfassungsänderung möglich wäre hingegen eine Lenkungsabgabe auf Zucker mit Verteilung des Abgabeertrags an die Bevölkerung, wie dies zum Beispiel im Rahmen der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Abgabe) erfolgt. Bei Tabak und Alkohol sind bereits spezielle Verbrauchssteuern vorgesehen. Die Steuersätze für die verschiedenen Produkte sind unterschiedlich, wobei die gesundheitlichen Auswirkungen bei ihrer Festsetzung nicht systematisch ein wichtiges Kriterium bildeten. Laut Verfassung dienen diese Steuern hauptsächlich der Finanzierung der AHV/IV (s. Art. 112 Abs. 5 BV; SR 101). Ein Zehntel des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser geht jedoch an die Kantone, die diese Mittel zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen verwenden müssen (s. Art. 131 Abs. 3 BV). Ein weiterer Teil dieser Steuer dient der Finanzierung der Beiträge des Bundes zur Alkoholprävention.</span></p><p><span>Daneben gibt es weitere Quellen zur Finanzierung von Präventionsmassnahmen: die von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz verwalteten Einnahmen aus dem obligatorischen Beitrag, der pro krankenversicherte Person erhoben wird, und den Tabakpräventionsfonds, der mittels einer Abgabe auf Zigaretten und Feinschnitttabak geäufnet wird. </span></p><p><span> </span></p><p><span>7.</span><strong><span> </span></strong><span>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) untersteht dem Solidaritätsprinzip. Besondere Versicherungsformen oder Bonusprogramme, die den Versicherten, geknüpft an bestimmte Verhaltensweisen, Prämienrabatte einräumen oder Risikogruppen benachteiligen, sind in der OKP unzulässig (siehe auch Antwort auf die Interpellation 18.3282 Streiff «Entsolidarisierung in der Grundversicherung verhindern»).</span></p><p><span> </span></p><p><span>8. </span><span>Strukturelle Massnahmen, insbesondere eine höhere Besteuerung gesundheitsschädigender Produkte, sind besonders wirksame Präventionshebel.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gleichzeitig legt der Bundesrat den Schwerpunkt auf die Information und die Förderung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. Die Strategie Gesundheit2030 des Bundesrats soll insbesondere dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für ihre Gesundheit und diejenige ihrer Angehörigen zu treffen, indem sie sich auf fundierte Informationen stützen und sich der betreffenden Verantwortlichkeiten und Risiken bewusst sind.</span><span></span></p></span>
- <p>Die Schweiz sieht sich mit einem kontinuierlichen Anstieg der Krankenkassenprämien konfrontiert, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung für immer mehr Menschen erschwert. Eine der Hauptursachen sind vermeidbare Krankheiten. Gleichzeitig bleibt die Prävention im Schweizer Gesundheitssystem unterfinanziert und mangelhaft koordiniert. Länder wie Japan zeigen, dass eine ambitionierte Präventionspolitik die Gesundheitskosten deutlich senken kann.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Welcher Anteil des Bundesbudgets wird derzeit für die Prävention im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgewendet? Kann der Bundesrat eine Aufschlüsselung nach Finanzierer und nach Art der Massnahmen (Kampagnen, Früherkennung, Förderung der psychischen Gesundheit usw.) vorlegen?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Erkennt der Bundesrat an, dass die mangelnde Finanzierung und fehlende Koordination auf den verschiedenenen Staatsebenen im Bereich Prävention neben anderen Effekten auch zur Erhöhung der Krankenkassenprämien beiträgt?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Investitionen in die Prävention generell zu erhöhen, insbesondere mit Fokus auf jüngere Generationen? Falls ja, welche Prioritäten und Zeitpläne sind vorgesehen?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Zieht der Bundesrat verhaltensbezogene Steuern (zum Beispiel auf zuckerhaltige Getränke, Tabak, Alkohol, usw.) als Finanzierungsinstrument für Präventionsprogramme in Betracht? Falls nein, warum wird dieser Ansatz verworfen? Gibt es aus Ländern, welche solche Ansätze anwenden, Hinweise, dass sie einen Nutzen bewirken?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Neben den verhaltensbezogenen Steuern sieht der Bundesrat noch weitere Finanzierungsquellen, um die Prävention in Zukunft zu fördern?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Versicherern, Gesundheitsfachpersonen und Schulen zu verbessern, um gesundes Verhalten bereits im Kindesalter zu fördern?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, Präventionsanreize stärker über individuelle Prämienrabatte zu steuern, anstatt über staatlich finanzierte Programme? Könnten seiner Meinung nach Versicherte, die nachweislich gesundheitsfördernd leben, finanziell entlastet werden?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Präventionsmassnahmen nicht zu einer übermässigen Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger führen? Welche Prinzipien gelten für die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und individueller Freiheit?</li></ul>
- Für eine ambitionierte und nachhaltig finanzierte Präventionspolitik
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span></span><span> Der Bundesrat betrachtet die Prävention als zentrale Aufgabe innerhalb der öffentlichen Gesundheit. Die Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen auf den verschiedenen Staatsebenen sowie in unterschiedlichen Themenbereichen über diverse Ämter (z.</span><span> </span><span>B. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder Bundesamt für Sozialversicherungen) sowie Institutionen, meist im Rahmen von Projektförderungen. Darüber hinaus werden bestimmte Präventionsmassnahmen durch Abgaben oder Steuern finanziert (siehe Antwort 5), während andere direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. </span><span>Eine Gesamtübersicht all dieser unterschiedlichen Finanzflüsse liegt dem Bundesrat nicht vor. Im Jahr 2024 verfügte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 8,2 Mio. CHF für Massnahmen im Bereich der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und Sucht. Im Jahr 2025 beläuft sich dieser Betrag auf 6,7 Mio. CHF.</span><strong><span> </span></strong></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention für die Minderung der Krankheitslast und damit auch für die Kostendämpfung für die Behandlung von Krankheiten ist dem Bundesrat bewusst (siehe Antworten auf Frage 25.7668 Gysi «Kaufkraftverlust durch erneute Prämienerhöhungen – was tut die Politik im Bereich der Prävention dagegen?» und Interpellation 17.4255 Feri Yvonne «Prävention im Gesundheitswesen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung»). Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates «Gesundheit2030» zielt denn auch insbesondere darauf ab, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Kostenentwicklung zu dämpfen. Die Strategie bindet alle relevanten Akteure ein, damit sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Umsetzung der Ziele arbeiten und damit die Koordination gewährleistet ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. und 6.</span><span> </span><span>Kinder und Jugendliche sind eine wichtige Zielgruppe der Strategien NCD und Sucht, da Prävention und Gesundheitsförderung umso wirksamer sind, je früher sie einsetzen. Dabei unterstützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Aktivitäten seiner Partner, wie beispielsweise das Netzwerk Schule21, das die Umsetzung von Präventionsmassnahmen in Schulen fördert. Das BAG stellt auch Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bereit und sorgt für die Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure. Diese Bemühungen sollen sicherstellen, dass die umgesetzten Massnahmen wirksam und evidenzbasiert sind. Angesichts der von Bundesrat und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen ist eine verstärkte Priorisierung der Aufgaben und Ausgaben des Bundes erforderlich. In der Prävention wird insbesondere der psychischen und physischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Priorität eingeräumt. Andere Aktivitäten in diesem für die öffentliche Gesundheit so zentralen Bereich sind von Budgetkürzungen betroffen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Besteuerung von Tabak, Alkohol oder zuckerhaltigen Produkten gehört zu den wirksamsten Massnahmen, um deren Konsum zu reduzieren. Im Vereinigten Königreich hat beispielsweise die 2018 eingeführte Süssgetränkesteuer zu einer deutlichen Verringerung des Zuckergehalts der betroffenen Produkte und damit zu einer Reduzierung des Zuckerkonsums in der Bevölkerung geführt. In der Schweiz plant der Bundesrat keine Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel oder Getränke, sondern setzt auf Aufklärung und Prävention sowie auf die freiwillige Mitarbeit der Industrie (siehe Stellungnahme zum Postulat 18.4074 Piller Carrard «Welche Auswirkungen hat eine Steuer auf den Süssgetränkekonsum?»). Eine solche Steuer bedarf auch einer Änderung der Bundesverfassung, da diese keine Grundlage für ein solche Steuer enthält. Ohne Verfassungsänderung möglich wäre hingegen eine Lenkungsabgabe auf Zucker mit Verteilung des Abgabeertrags an die Bevölkerung, wie dies zum Beispiel im Rahmen der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Abgabe) erfolgt. Bei Tabak und Alkohol sind bereits spezielle Verbrauchssteuern vorgesehen. Die Steuersätze für die verschiedenen Produkte sind unterschiedlich, wobei die gesundheitlichen Auswirkungen bei ihrer Festsetzung nicht systematisch ein wichtiges Kriterium bildeten. Laut Verfassung dienen diese Steuern hauptsächlich der Finanzierung der AHV/IV (s. Art. 112 Abs. 5 BV; SR 101). Ein Zehntel des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser geht jedoch an die Kantone, die diese Mittel zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen verwenden müssen (s. Art. 131 Abs. 3 BV). Ein weiterer Teil dieser Steuer dient der Finanzierung der Beiträge des Bundes zur Alkoholprävention.</span></p><p><span>Daneben gibt es weitere Quellen zur Finanzierung von Präventionsmassnahmen: die von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz verwalteten Einnahmen aus dem obligatorischen Beitrag, der pro krankenversicherte Person erhoben wird, und den Tabakpräventionsfonds, der mittels einer Abgabe auf Zigaretten und Feinschnitttabak geäufnet wird. </span></p><p><span> </span></p><p><span>7.</span><strong><span> </span></strong><span>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) untersteht dem Solidaritätsprinzip. Besondere Versicherungsformen oder Bonusprogramme, die den Versicherten, geknüpft an bestimmte Verhaltensweisen, Prämienrabatte einräumen oder Risikogruppen benachteiligen, sind in der OKP unzulässig (siehe auch Antwort auf die Interpellation 18.3282 Streiff «Entsolidarisierung in der Grundversicherung verhindern»).</span></p><p><span> </span></p><p><span>8. </span><span>Strukturelle Massnahmen, insbesondere eine höhere Besteuerung gesundheitsschädigender Produkte, sind besonders wirksame Präventionshebel.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gleichzeitig legt der Bundesrat den Schwerpunkt auf die Information und die Förderung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. Die Strategie Gesundheit2030 des Bundesrats soll insbesondere dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für ihre Gesundheit und diejenige ihrer Angehörigen zu treffen, indem sie sich auf fundierte Informationen stützen und sich der betreffenden Verantwortlichkeiten und Risiken bewusst sind.</span><span></span></p></span>
- <p>Die Schweiz sieht sich mit einem kontinuierlichen Anstieg der Krankenkassenprämien konfrontiert, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung für immer mehr Menschen erschwert. Eine der Hauptursachen sind vermeidbare Krankheiten. Gleichzeitig bleibt die Prävention im Schweizer Gesundheitssystem unterfinanziert und mangelhaft koordiniert. Länder wie Japan zeigen, dass eine ambitionierte Präventionspolitik die Gesundheitskosten deutlich senken kann.</p><p> </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Welcher Anteil des Bundesbudgets wird derzeit für die Prävention im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgewendet? Kann der Bundesrat eine Aufschlüsselung nach Finanzierer und nach Art der Massnahmen (Kampagnen, Früherkennung, Förderung der psychischen Gesundheit usw.) vorlegen?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Erkennt der Bundesrat an, dass die mangelnde Finanzierung und fehlende Koordination auf den verschiedenenen Staatsebenen im Bereich Prävention neben anderen Effekten auch zur Erhöhung der Krankenkassenprämien beiträgt?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Beabsichtigt der Bundesrat, die Investitionen in die Prävention generell zu erhöhen, insbesondere mit Fokus auf jüngere Generationen? Falls ja, welche Prioritäten und Zeitpläne sind vorgesehen?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Zieht der Bundesrat verhaltensbezogene Steuern (zum Beispiel auf zuckerhaltige Getränke, Tabak, Alkohol, usw.) als Finanzierungsinstrument für Präventionsprogramme in Betracht? Falls nein, warum wird dieser Ansatz verworfen? Gibt es aus Ländern, welche solche Ansätze anwenden, Hinweise, dass sie einen Nutzen bewirken?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Neben den verhaltensbezogenen Steuern sieht der Bundesrat noch weitere Finanzierungsquellen, um die Prävention in Zukunft zu fördern?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie gedenkt der Bundesrat, die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Versicherern, Gesundheitsfachpersonen und Schulen zu verbessern, um gesundes Verhalten bereits im Kindesalter zu fördern?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, Präventionsanreize stärker über individuelle Prämienrabatte zu steuern, anstatt über staatlich finanzierte Programme? Könnten seiner Meinung nach Versicherte, die nachweislich gesundheitsfördernd leben, finanziell entlastet werden?</li></ul><p> </p><ul style="list-style-type:square;"><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Präventionsmassnahmen nicht zu einer übermässigen Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger führen? Welche Prinzipien gelten für die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und individueller Freiheit?</li></ul>
- Für eine ambitionierte und nachhaltig finanzierte Präventionspolitik
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