Internationale Konvention für die Menschenrechte älterer Menschen. Die Schweiz muss mitmachen!
- ShortId
-
25.4152
- Id
-
20254152
- Updated
-
19.11.2025 16:08
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Konvention für die Menschenrechte älterer Menschen. Die Schweiz muss mitmachen!
- AdditionalIndexing
-
28;08;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Anlässlich der Fragestunde vom 17.</span><span> </span><span>März</span><span> </span><span>2025 hat der Bundesrat seine Haltung zu einem neuen internationalen Übereinkommen über die Rechte älterer Menschen kurz zusammengefasst (Antwort auf die Frage</span><span> </span><span>25.7228 Walder «Unterstützt der Bundesrat die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens über die Rechte älterer Personen?»; nur auf Französisch verfügbar). Im Folgenden legt er sie ausführlicher dar: </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Der Bundesrat bestreitet nicht, dass ältere Menschen Diskriminierung ausgesetzt sein können oder bei der tatsächlichen Durchsetzung ihrer Rechte bisweilen auf Schwierigkeiten stossen. Er ist indes der Ansicht, dass auf internationaler Ebene keine Normlücke besteht. Der Bundesrat stützt seine Einschätzung auf die bestehenden, für die Schweiz verbindlichen völkerrechtlichen Instrumente, insbesondere die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR</span><span> </span><em><span>0.101</span></em><span>), die Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt</span><span> </span><span>I; SR</span><span> </span><em><span>0.103.1</span></em><span>) sowie über bürgerliche und politische Rechte (Pakt</span><span> </span><span>II; SR</span><span> </span><em><span>0.103.2</span></em><span>), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR</span><span> </span><em><span>0.108</span></em><span>) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK; SR</span><span> </span><em><span>0.109</span></em><span>). Ausserdem beruft er sich auf die Praxis der jeweiligen Vertragsorgane, die die Anwendung dieser Übereinkommen überwachen, namentlich die Allgemeine Bemerkung Nr.</span><span> </span><span>6 des Ausschusses Pakt</span><span> </span><span>I, die Allgemeine Empfehlung Nr.</span><span> </span><span>27 des CEDAW-Ausschusses, die Allgemeine Bemerkung Nr.</span><span> </span><span>18 des Ausschusses Pakt</span><span> </span><span>II oder die Empfehlung CM/Rec(2014)2 des Ministerkomitees des Europarates zur Förderung der Menschenrechte von älteren Menschen. Diese Instrumente garantieren die Rechte älterer Menschen bereits umfassend. Die grösste Schwierigkeit liegt in der wirksamen und effizienten Umsetzung. Die jüngste Resolution A/HRC/RES/58/13 des UNO-Menschenrechtsrates zur Ausarbeitung eines Entwurfs für ein neues völkerrechtliches Instrument bestätigt die Relevanz der Rechte älterer Menschen, ändert aber am geltenden Schutzniveau nichts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat derzeit keine Untersuchung zur menschenrechtlichen Situation älterer Menschen geplant. Vor ein paar Jahren wurde im Auftrag des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte ein praxisorientierter Überblick zur Menschenrechtssituation älterer Personen erarbeitet, der als Basis für mehrere Publikationen diente (insbesondere Egli S. et al, Grundrechte im Alter – Ein Handbuch, 2019). Seit 2023 verfügt die Schweiz mit der neuen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution über eine unabhängige Instanz, die die Umsetzung der Menschenrechte analysiert und Öffentlichkeit und Politik informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Schutz der Rechte älterer Menschen und die Frage der Diskriminierung gehören zu den Themen, die zusammen mit den zuständigen Akteuren im Rahmen der Aktualisierung der Alterspolitik, wie im Postulat</span><span> </span><span>24.3085 Stocker «Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik» gefordert, bis Ende 2027 behandelt werden. Es besteht kein Widerspruch zwischen diesem Vorhaben und der Einschätzung, dass es keine neuen völkerrechtlichen Sondernormen braucht.</span></p></span>
- <p>Am 3. April 2025 verabschiedete der Menschenrechtsrat (Human Rights Council, HRC) im Konsens die <u>Resolution A/HRC/58/13 </u>zur Einrichtung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die einen Entwurf für ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu den Menschenrechten älterer Menschen ausarbeiten und ihm vorlegen soll.</p><p> </p><p>Der Verabschiedung dieser Resolution, die angesichts des Widerstands einiger Länder, darunter China nicht etwa sicher war, gingen 14 Jahre Arbeit der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open-Ended Working Group on Ageing) voraus. Das zeigt, dass die Resolution das Ergebnis einer ernsthaften und langwierigen Arbeit ist. Hervorzuheben ist, dass die Arbeit dieser Arbeitsgruppe erhebliche Lücken in den Rechten älterer Menschen aufgezeigt hat.</p><p> </p><p>Wie sieht es damit in der Schweiz aus? Auf eine Frage von Nationalrat Nicolas Walder, wie die Schweiz den Prozess zur Verbesserung der Rechte älterer Menschen in der Welt unterstützen werde, antwortete der Bundesrat, er setze sich zwar für die Achtung der Rechte älterer Menschen ein. Er sei aber nicht für die Ausarbeitung eines neuen internationalen Vertrags. Seiner Ansicht nach gebe es in diesem Bereich keine Gesetzeslücken. </p><p> </p><p>Ziffer 6 der im April verabschiedeten Resolution des UNHRC fordert nun aber die Staaten, die zuständigen Organisationen, Einrichtungen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen, die nationalen Menschenrechtsinstitutionen und die Zivilgesellschaft, insbesondere ältere Menschen und die sie vertretenden Organisationen, auf, aktiv und sinnvoll zur Arbeit der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beizutragen. Es geht darum, einen Ansatz zur übernehmen, der sich auf die Förderung funktioneller Fähigkeiten konzentriert, dank denen ältere Menschen ein für sie lebenswertes Leben führen können.</p><p> </p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ul><li>Worauf stützt sich die Behauptung des Bundesrates, es gebe keine normativen Lücken, wenn Vereine, die sich für die Rechte älterer Menschen einsetzen, auf zahlreiche Diskriminierungen hinweisen?</li><li>Ist er bereit, eine fundierte Untersuchung durchzuführen, um die tatsächliche Menschenrechtssituation älterer Menschen in den bestehenden Mechanismen zu überprüfen?</li><li>Steht die Haltung des Bundesrates nicht im Widerspruch zu dem Postulat Stocker, das angenommen und eben genau eine Überprüfung und Aktualisierung der "Strategie für die Alterspolitik" fordert?</li></ul>
- Internationale Konvention für die Menschenrechte älterer Menschen. Die Schweiz muss mitmachen!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Anlässlich der Fragestunde vom 17.</span><span> </span><span>März</span><span> </span><span>2025 hat der Bundesrat seine Haltung zu einem neuen internationalen Übereinkommen über die Rechte älterer Menschen kurz zusammengefasst (Antwort auf die Frage</span><span> </span><span>25.7228 Walder «Unterstützt der Bundesrat die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens über die Rechte älterer Personen?»; nur auf Französisch verfügbar). Im Folgenden legt er sie ausführlicher dar: </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Der Bundesrat bestreitet nicht, dass ältere Menschen Diskriminierung ausgesetzt sein können oder bei der tatsächlichen Durchsetzung ihrer Rechte bisweilen auf Schwierigkeiten stossen. Er ist indes der Ansicht, dass auf internationaler Ebene keine Normlücke besteht. Der Bundesrat stützt seine Einschätzung auf die bestehenden, für die Schweiz verbindlichen völkerrechtlichen Instrumente, insbesondere die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR</span><span> </span><em><span>0.101</span></em><span>), die Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt</span><span> </span><span>I; SR</span><span> </span><em><span>0.103.1</span></em><span>) sowie über bürgerliche und politische Rechte (Pakt</span><span> </span><span>II; SR</span><span> </span><em><span>0.103.2</span></em><span>), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR</span><span> </span><em><span>0.108</span></em><span>) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK; SR</span><span> </span><em><span>0.109</span></em><span>). Ausserdem beruft er sich auf die Praxis der jeweiligen Vertragsorgane, die die Anwendung dieser Übereinkommen überwachen, namentlich die Allgemeine Bemerkung Nr.</span><span> </span><span>6 des Ausschusses Pakt</span><span> </span><span>I, die Allgemeine Empfehlung Nr.</span><span> </span><span>27 des CEDAW-Ausschusses, die Allgemeine Bemerkung Nr.</span><span> </span><span>18 des Ausschusses Pakt</span><span> </span><span>II oder die Empfehlung CM/Rec(2014)2 des Ministerkomitees des Europarates zur Förderung der Menschenrechte von älteren Menschen. Diese Instrumente garantieren die Rechte älterer Menschen bereits umfassend. Die grösste Schwierigkeit liegt in der wirksamen und effizienten Umsetzung. Die jüngste Resolution A/HRC/RES/58/13 des UNO-Menschenrechtsrates zur Ausarbeitung eines Entwurfs für ein neues völkerrechtliches Instrument bestätigt die Relevanz der Rechte älterer Menschen, ändert aber am geltenden Schutzniveau nichts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat derzeit keine Untersuchung zur menschenrechtlichen Situation älterer Menschen geplant. Vor ein paar Jahren wurde im Auftrag des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte ein praxisorientierter Überblick zur Menschenrechtssituation älterer Personen erarbeitet, der als Basis für mehrere Publikationen diente (insbesondere Egli S. et al, Grundrechte im Alter – Ein Handbuch, 2019). Seit 2023 verfügt die Schweiz mit der neuen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution über eine unabhängige Instanz, die die Umsetzung der Menschenrechte analysiert und Öffentlichkeit und Politik informiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Der Schutz der Rechte älterer Menschen und die Frage der Diskriminierung gehören zu den Themen, die zusammen mit den zuständigen Akteuren im Rahmen der Aktualisierung der Alterspolitik, wie im Postulat</span><span> </span><span>24.3085 Stocker «Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik» gefordert, bis Ende 2027 behandelt werden. Es besteht kein Widerspruch zwischen diesem Vorhaben und der Einschätzung, dass es keine neuen völkerrechtlichen Sondernormen braucht.</span></p></span>
- <p>Am 3. April 2025 verabschiedete der Menschenrechtsrat (Human Rights Council, HRC) im Konsens die <u>Resolution A/HRC/58/13 </u>zur Einrichtung einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die einen Entwurf für ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu den Menschenrechten älterer Menschen ausarbeiten und ihm vorlegen soll.</p><p> </p><p>Der Verabschiedung dieser Resolution, die angesichts des Widerstands einiger Länder, darunter China nicht etwa sicher war, gingen 14 Jahre Arbeit der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open-Ended Working Group on Ageing) voraus. Das zeigt, dass die Resolution das Ergebnis einer ernsthaften und langwierigen Arbeit ist. Hervorzuheben ist, dass die Arbeit dieser Arbeitsgruppe erhebliche Lücken in den Rechten älterer Menschen aufgezeigt hat.</p><p> </p><p>Wie sieht es damit in der Schweiz aus? Auf eine Frage von Nationalrat Nicolas Walder, wie die Schweiz den Prozess zur Verbesserung der Rechte älterer Menschen in der Welt unterstützen werde, antwortete der Bundesrat, er setze sich zwar für die Achtung der Rechte älterer Menschen ein. Er sei aber nicht für die Ausarbeitung eines neuen internationalen Vertrags. Seiner Ansicht nach gebe es in diesem Bereich keine Gesetzeslücken. </p><p> </p><p>Ziffer 6 der im April verabschiedeten Resolution des UNHRC fordert nun aber die Staaten, die zuständigen Organisationen, Einrichtungen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen, die nationalen Menschenrechtsinstitutionen und die Zivilgesellschaft, insbesondere ältere Menschen und die sie vertretenden Organisationen, auf, aktiv und sinnvoll zur Arbeit der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beizutragen. Es geht darum, einen Ansatz zur übernehmen, der sich auf die Förderung funktioneller Fähigkeiten konzentriert, dank denen ältere Menschen ein für sie lebenswertes Leben führen können.</p><p> </p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ul><li>Worauf stützt sich die Behauptung des Bundesrates, es gebe keine normativen Lücken, wenn Vereine, die sich für die Rechte älterer Menschen einsetzen, auf zahlreiche Diskriminierungen hinweisen?</li><li>Ist er bereit, eine fundierte Untersuchung durchzuführen, um die tatsächliche Menschenrechtssituation älterer Menschen in den bestehenden Mechanismen zu überprüfen?</li><li>Steht die Haltung des Bundesrates nicht im Widerspruch zu dem Postulat Stocker, das angenommen und eben genau eine Überprüfung und Aktualisierung der "Strategie für die Alterspolitik" fordert?</li></ul>
- Internationale Konvention für die Menschenrechte älterer Menschen. Die Schweiz muss mitmachen!
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