Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund

ShortId
25.4154
Id
20254154
Updated
16.01.2026 13:13
Language
de
Title
Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund
AdditionalIndexing
04;44;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Personalaufwand des Bundes stellt mit über 6,5 Milliarden CHF im Jahr 2025 (laut Schätzung) den grössten Posten im Eigenaufwand dar. In den letzten 20 Jahren ist die Anzahl der Bundesangestellten von etwa 32 000 Vollzeitäquivalenten (FTE) im Jahr 2007 auf 39 000 im Jahr 2024 gestiegen, während die Personalkosten im selben Zeitraum von 4,9 auf 6,5 Milliarden CHF angestiegen sind. Gleichzeitig wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung auf 131 170 CHF, was deutlich über dem Medianlohn einer Vollzeit beschäftigten Person in der Privatwirtschaft liegt (85 100 CHF im Jahr 2024) (Quelle Bundesamt für Statistik).</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes ist ein weiterer Anstieg des Personalbestandes weder nachhaltig noch adäquat. Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung, wie E-Government und KI-gestützte Verwaltungsprozesse, werden in Zukunft in vielen Bereichen eine effizientere Aufgabenerledigung ermöglichen, wodurch von einem weiteren Personalaufbau abgesehen werden kann. Mit einer fixen Obergrenze für FTE wird der Bundesrat aufgefordert, in der Bundesverwaltung vermehrt Prioritäten zu setzen und ineffiziente Strukturen abbauen, ohne die Funktionalität zu gefährden. Ohne eine solche Massnahme drohen die Personalkosten weiter zu steigen, was die Handlungsfähigkeit des Bundes in anderen Bereichen wie Infrastruktur oder Sozialleistungen einschränkt.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat unterstützt das grundlegende Ziel einer effizienten Verwaltung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Er ist bestrebt, sowohl die Personalausgaben wie auch den Personalbestand auf einem angemessenen Niveau zu halten. Zwar ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg bei den Vollzeitstellen und Personalausgaben zu verzeichnen, jedoch konnte dank klarer Vorgaben der Anteil der Personalausgaben an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes trotz wachsender Anforderungen stetig leicht gesenkt werden. Ausserdem kann festgehalten werden, dass die Bundesverwaltung im Zeitraum von 2022 bis 2028 aufgrund der beschlossenen Querschnittskürzungen eine Effizienzsteigerung von rund 4 Prozent realisiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat benötigt einen gewissen Handlungsspielraum, um neue, vom Parlament zugewiesene Aufgaben rasch umsetzen zu können. Eine dauerhafte Plafonierung des Personalbestands steht im Widerspruch zum heutigen Führungsmodell des Bundes und zum Prinzip des Globalbudgets und könnte die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung empfindlich beeinträchtigen. Ausserdem könnte die Plafonierung durch Vergabe von Arbeiten an Dritte unterlaufen werden, was die angestrebten Einsparungen verhindern bzw. teilweise gar zu Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen könnte. Auch die Einführung einer sogenannten Personalbremse nach dem Vorbild der Ausgabenbremse wäre mit gewichtigen Nachteilen verbunden. Dies hat der Bundesrat im Bericht zum Postulat 15.3704 Gössi («Einführung einer Personalbremse analog der Ausgabenbremse») ausgeführt; der Nationalrat hat dieses Geschäft am 14. September 2020 abgeschrieben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat spricht sich daher gegen starre Instrumente wie eine Personalobergrenze oder eine Personalbremse aus, da derartige Massnahmen in gewissen Bereichen die Aufgabenerfüllung bzw. den Fortgang politischer Entscheide behindern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine fixe Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente (FTE) einzuführen.</p><p>&nbsp;</p>
  • Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Personalaufwand des Bundes stellt mit über 6,5 Milliarden CHF im Jahr 2025 (laut Schätzung) den grössten Posten im Eigenaufwand dar. In den letzten 20 Jahren ist die Anzahl der Bundesangestellten von etwa 32 000 Vollzeitäquivalenten (FTE) im Jahr 2007 auf 39 000 im Jahr 2024 gestiegen, während die Personalkosten im selben Zeitraum von 4,9 auf 6,5 Milliarden CHF angestiegen sind. Gleichzeitig wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung auf 131 170 CHF, was deutlich über dem Medianlohn einer Vollzeit beschäftigten Person in der Privatwirtschaft liegt (85 100 CHF im Jahr 2024) (Quelle Bundesamt für Statistik).</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes ist ein weiterer Anstieg des Personalbestandes weder nachhaltig noch adäquat. Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung, wie E-Government und KI-gestützte Verwaltungsprozesse, werden in Zukunft in vielen Bereichen eine effizientere Aufgabenerledigung ermöglichen, wodurch von einem weiteren Personalaufbau abgesehen werden kann. Mit einer fixen Obergrenze für FTE wird der Bundesrat aufgefordert, in der Bundesverwaltung vermehrt Prioritäten zu setzen und ineffiziente Strukturen abbauen, ohne die Funktionalität zu gefährden. Ohne eine solche Massnahme drohen die Personalkosten weiter zu steigen, was die Handlungsfähigkeit des Bundes in anderen Bereichen wie Infrastruktur oder Sozialleistungen einschränkt.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat unterstützt das grundlegende Ziel einer effizienten Verwaltung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Er ist bestrebt, sowohl die Personalausgaben wie auch den Personalbestand auf einem angemessenen Niveau zu halten. Zwar ist in den vergangenen Jahren ein Anstieg bei den Vollzeitstellen und Personalausgaben zu verzeichnen, jedoch konnte dank klarer Vorgaben der Anteil der Personalausgaben an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes trotz wachsender Anforderungen stetig leicht gesenkt werden. Ausserdem kann festgehalten werden, dass die Bundesverwaltung im Zeitraum von 2022 bis 2028 aufgrund der beschlossenen Querschnittskürzungen eine Effizienzsteigerung von rund 4 Prozent realisiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat benötigt einen gewissen Handlungsspielraum, um neue, vom Parlament zugewiesene Aufgaben rasch umsetzen zu können. Eine dauerhafte Plafonierung des Personalbestands steht im Widerspruch zum heutigen Führungsmodell des Bundes und zum Prinzip des Globalbudgets und könnte die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung empfindlich beeinträchtigen. Ausserdem könnte die Plafonierung durch Vergabe von Arbeiten an Dritte unterlaufen werden, was die angestrebten Einsparungen verhindern bzw. teilweise gar zu Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen könnte. Auch die Einführung einer sogenannten Personalbremse nach dem Vorbild der Ausgabenbremse wäre mit gewichtigen Nachteilen verbunden. Dies hat der Bundesrat im Bericht zum Postulat 15.3704 Gössi («Einführung einer Personalbremse analog der Ausgabenbremse») ausgeführt; der Nationalrat hat dieses Geschäft am 14. September 2020 abgeschrieben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat spricht sich daher gegen starre Instrumente wie eine Personalobergrenze oder eine Personalbremse aus, da derartige Massnahmen in gewissen Bereichen die Aufgabenerfüllung bzw. den Fortgang politischer Entscheide behindern.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine fixe Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente (FTE) einzuführen.</p><p>&nbsp;</p>
    • Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund

Back to List