Rechtssicherheit für Fotovoltaik in Isos-Ortsbildern

ShortId
25.4159
Id
20254159
Updated
19.12.2025 08:26
Language
de
Title
Rechtssicherheit für Fotovoltaik in Isos-Ortsbildern
AdditionalIndexing
66;2846;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich zum Netto-Null-Ziel verpflichtet und muss die Photovoltaik stark ausbauen. Gleichzeitig schützt die Bundesverfassung (Art. 78 BV) das kulturelle Erbe, zu dem die ISOS-Ortsbilder gehören. Heute führt diese Doppelverpflichtung zu Konflikten: Eigentümer berichten, dass PV-Anlagen in ISOS-Gebieten abgelehnt werden, obwohl technisch und ästhetisch verträgliche Lösungen möglich wären (vgl. BGer-Urteile 1C_262/2016; 1C_179/2015 &amp; 1C_180/2015).</p><p>Das ISOS ist ein Inventar und darf nicht als grundsätzliche Verhinderungsinstanz für erneuerbare Energien wirken. Es braucht klare Regeln, wie PV und Ortsbildschutz miteinander vereinbar sind. Nur so lassen sich Klimaschutz und Baukultur in Einklang bringen – beides Verfassungsziele, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Installation von Photovoltaikanlagen voranzutreiben und bestehende Hürden abzubauen. Die vorliegende Motion lehnt er aber ab:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit einer im Bundesrecht verankerten Regelung zur Erstellung von Photovoltaikanlagen in ISOS-Gebieten würde die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone im Bau- und Planungsrecht stark beschnitten. Diese Ausweitung der Bundeskompetenzen ist nicht zielführend und widerspricht dem breit getragenen Kompromiss zur Weiterentwicklung von ISOS.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen eines vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) organisierten runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft wurden verschiedene Massnahmen entwickelt, um das ISOS stärker an den heutigen Bedürfnissen auszurichten. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Zahl der Direktanwendungen von ISOS zu minimieren und damit die Rolle der Kantone und Gemeinden zu stärken. Auch die Förderung von Photovoltaikanlagen ist Teil des vorgeschlagenen Massnahmenpakets. So soll die Installation von Solaranlagen auf allen Neubauten in ISOS-Gebieten mit dem Erhaltungsziel A erleichtert werden. Das EDI erarbeitet derzeit unter Einbezug des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation </span><span><span>&nbsp;</span></span><span>eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bereits heute existieren verschiedene Leitlinien und Hilfsmittel für Eigentümer, Gemeinden und Fachstellen. Beispielsweise hat das Bundesamt für Kultur im Jahr 2019 die Broschüre «Solarenergie gekonnt mit Baukultur verbinden» veröffentlicht. Diese diente als Grundlage für verschiedene kommunale Solarplanungen, namentlich in La Chaux-de-Fonds, Erlach und Neuenkirch. Die Publikationen des Bundes werden laufend weiterentwickelt</span><span>.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) nicht länger als generelles Hindernis für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wirkt.</p><p>Konkret soll sichergestellt werden:</p><ol><li>Dass PV-Anlagen in ISOS-Ortsbildern und auf ISOS-geschützten Gebäuden grundsätzlich zulässig sind, sofern sie mit Rücksicht auf die baukulturelle Qualität gestaltet und in Dachflächen oder Fassaden integriert werden können.</li><li>Dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung geschaffen wird, um Willkür und Rechtsunsicherheit in Bewilligungsverfahren zu verhindern.</li><li>Dass Leitlinien und Hilfsmittel für Eigentümer, Gemeinden und Fachstellen entwickelt werden, um bau- und kulturverträgliche PV-Lösungen (z. B. Indachmodule, farblich angepasste Paneele, denkmalgerechte Integration) zu fördern.</li></ol>
  • Rechtssicherheit für Fotovoltaik in Isos-Ortsbildern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich zum Netto-Null-Ziel verpflichtet und muss die Photovoltaik stark ausbauen. Gleichzeitig schützt die Bundesverfassung (Art. 78 BV) das kulturelle Erbe, zu dem die ISOS-Ortsbilder gehören. Heute führt diese Doppelverpflichtung zu Konflikten: Eigentümer berichten, dass PV-Anlagen in ISOS-Gebieten abgelehnt werden, obwohl technisch und ästhetisch verträgliche Lösungen möglich wären (vgl. BGer-Urteile 1C_262/2016; 1C_179/2015 &amp; 1C_180/2015).</p><p>Das ISOS ist ein Inventar und darf nicht als grundsätzliche Verhinderungsinstanz für erneuerbare Energien wirken. Es braucht klare Regeln, wie PV und Ortsbildschutz miteinander vereinbar sind. Nur so lassen sich Klimaschutz und Baukultur in Einklang bringen – beides Verfassungsziele, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Installation von Photovoltaikanlagen voranzutreiben und bestehende Hürden abzubauen. Die vorliegende Motion lehnt er aber ab:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit einer im Bundesrecht verankerten Regelung zur Erstellung von Photovoltaikanlagen in ISOS-Gebieten würde die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone im Bau- und Planungsrecht stark beschnitten. Diese Ausweitung der Bundeskompetenzen ist nicht zielführend und widerspricht dem breit getragenen Kompromiss zur Weiterentwicklung von ISOS.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen eines vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) organisierten runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft wurden verschiedene Massnahmen entwickelt, um das ISOS stärker an den heutigen Bedürfnissen auszurichten. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Zahl der Direktanwendungen von ISOS zu minimieren und damit die Rolle der Kantone und Gemeinden zu stärken. Auch die Förderung von Photovoltaikanlagen ist Teil des vorgeschlagenen Massnahmenpakets. So soll die Installation von Solaranlagen auf allen Neubauten in ISOS-Gebieten mit dem Erhaltungsziel A erleichtert werden. Das EDI erarbeitet derzeit unter Einbezug des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation </span><span><span>&nbsp;</span></span><span>eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bereits heute existieren verschiedene Leitlinien und Hilfsmittel für Eigentümer, Gemeinden und Fachstellen. Beispielsweise hat das Bundesamt für Kultur im Jahr 2019 die Broschüre «Solarenergie gekonnt mit Baukultur verbinden» veröffentlicht. Diese diente als Grundlage für verschiedene kommunale Solarplanungen, namentlich in La Chaux-de-Fonds, Erlach und Neuenkirch. Die Publikationen des Bundes werden laufend weiterentwickelt</span><span>.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) nicht länger als generelles Hindernis für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wirkt.</p><p>Konkret soll sichergestellt werden:</p><ol><li>Dass PV-Anlagen in ISOS-Ortsbildern und auf ISOS-geschützten Gebäuden grundsätzlich zulässig sind, sofern sie mit Rücksicht auf die baukulturelle Qualität gestaltet und in Dachflächen oder Fassaden integriert werden können.</li><li>Dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung geschaffen wird, um Willkür und Rechtsunsicherheit in Bewilligungsverfahren zu verhindern.</li><li>Dass Leitlinien und Hilfsmittel für Eigentümer, Gemeinden und Fachstellen entwickelt werden, um bau- und kulturverträgliche PV-Lösungen (z. B. Indachmodule, farblich angepasste Paneele, denkmalgerechte Integration) zu fördern.</li></ol>
    • Rechtssicherheit für Fotovoltaik in Isos-Ortsbildern

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