Faire Marktchancen für Schweizer Wein gegenüber der EU
- ShortId
-
25.4161
- Id
-
20254161
- Updated
-
01.12.2025 16:15
- Language
-
de
- Title
-
Faire Marktchancen für Schweizer Wein gegenüber der EU
- AdditionalIndexing
-
55;10;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Europäische Union stellt ihren Mitgliedstaaten jährlich erhebliche Mittel für die Absatzförderung von Wein in Drittstaaten – darunter auch die Schweiz – zur Verfügung. Davon profitieren insbesondere die grossen Weinexportnationen wie Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Deutschland und Österreich. Allein Italien setzt in einzelnen Jahren zweistellige Millionenbeträge für Werbekampagnen im Ausland ein; ähnliche Programme bestehen auch in den anderen genannten Ländern.</p><p>Diese Praxis führt dazu, dass europäische Weine auf dem Schweizer Markt massiv durch EU-Mittel gestützt werden, während Schweizer Produzenten über keine vergleichbaren Fördermöglichkeiten verfügen. Damit entsteht ein gravierender Wettbewerbsnachteil, der die wirtschaftliche Situation der einheimischen Winzerinnen und Winzer zusätzlich verschärft.</p><p>Es ist daher notwendig, für die schweizerische Weinwirtschaft gleich lange Spiesse zu schaffen. Sollte dies in Verhandlungen mit der EU nicht erreicht werden können, ist der Bundesrat aufgefordert, die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten Zollkontingente für ausländische Weine zu überprüfen und entsprechend anzupassen.</p>
- <span><p><span>Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten fördern den Absatz von Agrarprodukten - </span><span> </span><span>darunter auch Wein – sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts (im jeweiligen Heimmarkt und in anderen EU-Staaten) als auch in Drittstaaten wie der Schweiz. </span><span> </span></p><p><span>Auch die Schweizer Absatzförderung zielt sowohl auf den Absatz im Inland als auch auf die Förderung des Exports. Die Schweiz hat ihre Absatzförderungsmassnahmen für Wein deutlich verstärkt. Die jährlichen Mittel wurden von 2,8 Mio. auf 9 Mio. Schweizer Franken erhöht. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der bestehenden agrarpolitischen Instrumente. Gemäss dem geltenden WTO-Agrarabkommen sind solche Absatzfördermassnahmen zulässig, sofern sie den internationalen Handel nicht oder nur minimal verzerren, und insbesondere nicht zu einer Senkung der Absatzpreise führen. </span></p><p><br></p><p><span>Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) ist Teil des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit dem Paket bleiben die Schweiz und die EU weiterhin eigenständig in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitiken. Absatzförderungsmassnahmen waren aus diesem Grund auch nicht Teil der Verhandlungen mit der EU.</span></p><p><span>Gemäss der WTO-Verpflichtungsliste der Schweiz beträgt das vereinbarte Zollkontingent für Rot- und Weisswein 1'700'000 hl. Eine Senkung des Zollkontingents müsste mit allen WTO-Mitgliedern verhandelt werden, deren Interesse als Hauptlieferant anerkannt ist. Es gälte, ausgleichende Regelungen festzulegen, um die Zugeständnisse auf einem Stand zu halten, der nicht weniger günstig ist als gemäss dem Abkommen ursprünglich vorgesehen. Bestehen könnten diese ausgleichenden Regelungen beispielsweise in der Senkung der Zollansätze für Wein, aber auch für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (Milch, Früchte, Gemüse, Fleisch usw.). Der Bundesrat war stets der Ansicht, dass es aufgrund der zu erwartenden Kompensationsforderungen in Form zusätzlicher Zollkonzessionen weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Wirtschaft insgesamt sei, Verhandlungen in der WTO über eine Reduzierung des Zollkontingents aufzunehmen. Sollten sich die interessierten Kreise jedoch auf solche Kompensationen einigen, würde der Bundesrat einen entsprechenden Antrag sorgfältig prüfen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der angespannten Lage auf dem Schweizer Weinmarkt bewusst. Er hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation 25.4005 ausführlich zu den lancierten Arbeiten geäussert.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gegenüber der Europäischen Union (EU) darauf hinzuwirken, dass die Schweiz im Rahmen der Absatzförderungsprogramme der EU für Wein in Drittstaaten nicht benachteiligt wird.</p><p>Da die Schweiz von der EU als Drittstaat eingestuft wird und somit Zielgebiet für durch EU-Mittel kofinanzierte Absatz- und Marketingmaßnahmen ist, entstehen für die einheimische Weinwirtschaft erhebliche Wettbewerbsnachteile auf dem heimischen Markt.</p><p>Sofern dieser Praxis kein Einhalt geboten werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Schritte zu prüfen und einzuleiten, um eine Anpassung der bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten Zollkontingente für die Einfuhr ausländischer Weine vorzunehmen.</p>
- Faire Marktchancen für Schweizer Wein gegenüber der EU
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Europäische Union stellt ihren Mitgliedstaaten jährlich erhebliche Mittel für die Absatzförderung von Wein in Drittstaaten – darunter auch die Schweiz – zur Verfügung. Davon profitieren insbesondere die grossen Weinexportnationen wie Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Deutschland und Österreich. Allein Italien setzt in einzelnen Jahren zweistellige Millionenbeträge für Werbekampagnen im Ausland ein; ähnliche Programme bestehen auch in den anderen genannten Ländern.</p><p>Diese Praxis führt dazu, dass europäische Weine auf dem Schweizer Markt massiv durch EU-Mittel gestützt werden, während Schweizer Produzenten über keine vergleichbaren Fördermöglichkeiten verfügen. Damit entsteht ein gravierender Wettbewerbsnachteil, der die wirtschaftliche Situation der einheimischen Winzerinnen und Winzer zusätzlich verschärft.</p><p>Es ist daher notwendig, für die schweizerische Weinwirtschaft gleich lange Spiesse zu schaffen. Sollte dies in Verhandlungen mit der EU nicht erreicht werden können, ist der Bundesrat aufgefordert, die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten Zollkontingente für ausländische Weine zu überprüfen und entsprechend anzupassen.</p>
- <span><p><span>Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten fördern den Absatz von Agrarprodukten - </span><span> </span><span>darunter auch Wein – sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts (im jeweiligen Heimmarkt und in anderen EU-Staaten) als auch in Drittstaaten wie der Schweiz. </span><span> </span></p><p><span>Auch die Schweizer Absatzförderung zielt sowohl auf den Absatz im Inland als auch auf die Förderung des Exports. Die Schweiz hat ihre Absatzförderungsmassnahmen für Wein deutlich verstärkt. Die jährlichen Mittel wurden von 2,8 Mio. auf 9 Mio. Schweizer Franken erhöht. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der bestehenden agrarpolitischen Instrumente. Gemäss dem geltenden WTO-Agrarabkommen sind solche Absatzfördermassnahmen zulässig, sofern sie den internationalen Handel nicht oder nur minimal verzerren, und insbesondere nicht zu einer Senkung der Absatzpreise führen. </span></p><p><br></p><p><span>Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) ist Teil des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit dem Paket bleiben die Schweiz und die EU weiterhin eigenständig in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitiken. Absatzförderungsmassnahmen waren aus diesem Grund auch nicht Teil der Verhandlungen mit der EU.</span></p><p><span>Gemäss der WTO-Verpflichtungsliste der Schweiz beträgt das vereinbarte Zollkontingent für Rot- und Weisswein 1'700'000 hl. Eine Senkung des Zollkontingents müsste mit allen WTO-Mitgliedern verhandelt werden, deren Interesse als Hauptlieferant anerkannt ist. Es gälte, ausgleichende Regelungen festzulegen, um die Zugeständnisse auf einem Stand zu halten, der nicht weniger günstig ist als gemäss dem Abkommen ursprünglich vorgesehen. Bestehen könnten diese ausgleichenden Regelungen beispielsweise in der Senkung der Zollansätze für Wein, aber auch für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (Milch, Früchte, Gemüse, Fleisch usw.). Der Bundesrat war stets der Ansicht, dass es aufgrund der zu erwartenden Kompensationsforderungen in Form zusätzlicher Zollkonzessionen weder im Interesse der Landwirtschaft noch der Wirtschaft insgesamt sei, Verhandlungen in der WTO über eine Reduzierung des Zollkontingents aufzunehmen. Sollten sich die interessierten Kreise jedoch auf solche Kompensationen einigen, würde der Bundesrat einen entsprechenden Antrag sorgfältig prüfen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der angespannten Lage auf dem Schweizer Weinmarkt bewusst. Er hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation 25.4005 ausführlich zu den lancierten Arbeiten geäussert.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gegenüber der Europäischen Union (EU) darauf hinzuwirken, dass die Schweiz im Rahmen der Absatzförderungsprogramme der EU für Wein in Drittstaaten nicht benachteiligt wird.</p><p>Da die Schweiz von der EU als Drittstaat eingestuft wird und somit Zielgebiet für durch EU-Mittel kofinanzierte Absatz- und Marketingmaßnahmen ist, entstehen für die einheimische Weinwirtschaft erhebliche Wettbewerbsnachteile auf dem heimischen Markt.</p><p>Sofern dieser Praxis kein Einhalt geboten werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Schritte zu prüfen und einzuleiten, um eine Anpassung der bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten Zollkontingente für die Einfuhr ausländischer Weine vorzunehmen.</p>
- Faire Marktchancen für Schweizer Wein gegenüber der EU
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