Nein zum Kopftuch in öffentlichen Schulen
- ShortId
-
25.4165
- Id
-
20254165
- Updated
-
13.11.2025 20:32
- Language
-
de
- Title
-
Nein zum Kopftuch in öffentlichen Schulen
- AdditionalIndexing
-
2831;32;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Über das Kopftuch wird schon lange diskutiert. In Österreich sieht ein Regierungsprojekt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 15 Jahren vor. Eine sehr zeitgemässe Forderung, die auch in der Motion Quadri 25.3268 gestellt wird.</p><p>In Deutschland hat die Online-Verkaufsplattform Otto den Hidschab für Mädchen kürzlich zu einem Preis von rund 20 Euro auf den Markt gebracht. Das Produkt musste nach einer berechtigten Welle von Beschwerden aus dem Katalog entfernt werden.</p><p>In Eschenbach im Kanton St. Gallen hat die Gemeinde einer Lehrerin, die im Unterricht nicht auf das Kopftuch verzichten wollte, nach Protesten der Eltern die Stelle gekündigt.</p><p>Das Kopftuch widerspricht dem Prinzip der offenen Gesellschaft. Laut Saïda Keller-Messahli, Preisträgerin des <i>CH-</i>Menschenrechtspreises 2016, ist<br>jede Art von Verschleierung von Frauen, ob Kopftuch, Niqab oder Burka, das Aushängeschild des politischen Islam. Dieses mache die Ausbreitung des Islamismus im öffentlichen Raum sichtbar (...) Alle Formen der Verschleierung der muslimischen Frau seien zu verhindern, denn sie entsprächen keinem religiösen Gebot, sondern einem politischen Imperativ der Islamisten (...) Alle Arten der Verschleierung, die im Islam gefördert werden, seien inakzeptabel, denn sie propagierten die diskriminierende Idee, dass der Körper der Frau unanständig und eine Quelle der Sünde für Männer sei.</p><p>Es ist augenscheinlich, dass die öffentlichen Schulen es sich nicht leisten können, Botschaften, die den politischen Islam und die Herabsetzung der Frauen unterstützen, an die minderjährigen Schweizerinnen und Schweizer weiterzugeben.</p><p>Angesichts der Bedeutung dieser Frage für die Allgemeinheit sollte auf Bundesebene das Tragen des Kopftuchs in der Schule verboten werden.</p><p>Das Kopftuchverbot darf natürlich nicht dazu führen, dass auch die religiösen Symbole unserer jüdisch-christlichen Tradition verboten werden. In einem christlichen Land sind eine Kette mit einem Kreuz als Anhänger oder eine Kippa nicht mit einem islamischen Schleier gleichzusetzen. Es ist legitim, dass Tradition und nationale Identität bevorzugt behandelt werden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Thema Kopftuch in öffentlichen Schulen Gegenstand einer intensiven öffentlichen Debatte ist, sowohl in den Kantonen als auch auf nationaler Stufe. Er ist der Auffassung, dass diese Diskussionen sorgfältig im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der föderalen Zuständigkeiten geführt werden müssen.</span></p><p><span>In seinem Bericht «Kinderkopftücher in der öffentlichen Schule» vom 22.</span><span> </span><span>Oktober 2025 in Erfüllung des Postulates</span><span> </span><span>22.4559 von Nationalrätin Binder-Keller (de Quattro) vom 16.</span><span> </span><span>Dezember 2022 hat sich der Bundesrat ausführlich mit dem Thema befasst. Der Bericht erinnert daran, dass die Regelung des Kopftuches in der öffentlichen Schule in die Kompetenz der Kantone fällt und dass das Bundesgericht ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig einstuft (BGE</span><span> </span><span>142</span><span> </span><span>I</span><span> </span><span>49). Ein punktuelles Verbot, das sich auf ein überwiegendes öffentliches Interesse stützt, schloss das Bundesgericht hingegen nicht aus.</span></p><p><span>Was die Lehrkräfte betrifft, überwiegt gemäss Bundesgericht das öffentliche Interesse an der konfessionellen Neutralität des Staates das Interesse einer Lehrerin, im Unterricht eine muslimische Kopfbedeckung zu tragen (BGE</span><span> </span><span>123</span><span> </span><span>I</span><span> </span><span>296). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützte diesen Entscheid (Entscheidung vom </span><em><span>15. Februar 2001</span></em><span> im Fall </span><em><span>Dahlab gegen Schweiz</span></em><span>) und hat seine Haltung zu dieser Frage bis heute nicht geändert.</span></p><p><span>Ausserdem ist in der Schweiz die Gesichtsverhüllung bereits an allen öffentlich zugänglichen Orten verboten (Art.</span><span> </span><span>10</span><em><span>a</span></em><span> BV). Das geltende Recht ermöglicht es den Kantonen also bereits heute, Lösungen im Einklang mit der religiösen Neutralität und einem liberalen Staatsverständnis zu finden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf oder eine Verordnung auszuarbeiten, die das Tragen des Kopftuchs in den öffentlichen Schulen aller Stufen in der Schweiz sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verbietet. </p>
- Nein zum Kopftuch in öffentlichen Schulen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Über das Kopftuch wird schon lange diskutiert. In Österreich sieht ein Regierungsprojekt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 15 Jahren vor. Eine sehr zeitgemässe Forderung, die auch in der Motion Quadri 25.3268 gestellt wird.</p><p>In Deutschland hat die Online-Verkaufsplattform Otto den Hidschab für Mädchen kürzlich zu einem Preis von rund 20 Euro auf den Markt gebracht. Das Produkt musste nach einer berechtigten Welle von Beschwerden aus dem Katalog entfernt werden.</p><p>In Eschenbach im Kanton St. Gallen hat die Gemeinde einer Lehrerin, die im Unterricht nicht auf das Kopftuch verzichten wollte, nach Protesten der Eltern die Stelle gekündigt.</p><p>Das Kopftuch widerspricht dem Prinzip der offenen Gesellschaft. Laut Saïda Keller-Messahli, Preisträgerin des <i>CH-</i>Menschenrechtspreises 2016, ist<br>jede Art von Verschleierung von Frauen, ob Kopftuch, Niqab oder Burka, das Aushängeschild des politischen Islam. Dieses mache die Ausbreitung des Islamismus im öffentlichen Raum sichtbar (...) Alle Formen der Verschleierung der muslimischen Frau seien zu verhindern, denn sie entsprächen keinem religiösen Gebot, sondern einem politischen Imperativ der Islamisten (...) Alle Arten der Verschleierung, die im Islam gefördert werden, seien inakzeptabel, denn sie propagierten die diskriminierende Idee, dass der Körper der Frau unanständig und eine Quelle der Sünde für Männer sei.</p><p>Es ist augenscheinlich, dass die öffentlichen Schulen es sich nicht leisten können, Botschaften, die den politischen Islam und die Herabsetzung der Frauen unterstützen, an die minderjährigen Schweizerinnen und Schweizer weiterzugeben.</p><p>Angesichts der Bedeutung dieser Frage für die Allgemeinheit sollte auf Bundesebene das Tragen des Kopftuchs in der Schule verboten werden.</p><p>Das Kopftuchverbot darf natürlich nicht dazu führen, dass auch die religiösen Symbole unserer jüdisch-christlichen Tradition verboten werden. In einem christlichen Land sind eine Kette mit einem Kreuz als Anhänger oder eine Kippa nicht mit einem islamischen Schleier gleichzusetzen. Es ist legitim, dass Tradition und nationale Identität bevorzugt behandelt werden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Thema Kopftuch in öffentlichen Schulen Gegenstand einer intensiven öffentlichen Debatte ist, sowohl in den Kantonen als auch auf nationaler Stufe. Er ist der Auffassung, dass diese Diskussionen sorgfältig im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der föderalen Zuständigkeiten geführt werden müssen.</span></p><p><span>In seinem Bericht «Kinderkopftücher in der öffentlichen Schule» vom 22.</span><span> </span><span>Oktober 2025 in Erfüllung des Postulates</span><span> </span><span>22.4559 von Nationalrätin Binder-Keller (de Quattro) vom 16.</span><span> </span><span>Dezember 2022 hat sich der Bundesrat ausführlich mit dem Thema befasst. Der Bericht erinnert daran, dass die Regelung des Kopftuches in der öffentlichen Schule in die Kompetenz der Kantone fällt und dass das Bundesgericht ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig einstuft (BGE</span><span> </span><span>142</span><span> </span><span>I</span><span> </span><span>49). Ein punktuelles Verbot, das sich auf ein überwiegendes öffentliches Interesse stützt, schloss das Bundesgericht hingegen nicht aus.</span></p><p><span>Was die Lehrkräfte betrifft, überwiegt gemäss Bundesgericht das öffentliche Interesse an der konfessionellen Neutralität des Staates das Interesse einer Lehrerin, im Unterricht eine muslimische Kopfbedeckung zu tragen (BGE</span><span> </span><span>123</span><span> </span><span>I</span><span> </span><span>296). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützte diesen Entscheid (Entscheidung vom </span><em><span>15. Februar 2001</span></em><span> im Fall </span><em><span>Dahlab gegen Schweiz</span></em><span>) und hat seine Haltung zu dieser Frage bis heute nicht geändert.</span></p><p><span>Ausserdem ist in der Schweiz die Gesichtsverhüllung bereits an allen öffentlich zugänglichen Orten verboten (Art.</span><span> </span><span>10</span><em><span>a</span></em><span> BV). Das geltende Recht ermöglicht es den Kantonen also bereits heute, Lösungen im Einklang mit der religiösen Neutralität und einem liberalen Staatsverständnis zu finden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Ich beauftrage den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf oder eine Verordnung auszuarbeiten, die das Tragen des Kopftuchs in den öffentlichen Schulen aller Stufen in der Schweiz sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verbietet. </p>
- Nein zum Kopftuch in öffentlichen Schulen
Back to List