Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?

ShortId
25.4170
Id
20254170
Updated
06.01.2026 08:29
Language
de
Title
Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?
AdditionalIndexing
09;04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1 / 2. Aktionen und Demonstrationen auf öffentlichem Grund unterstehen sowohl dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 16 Bundesverfassung; BV, SR 101) als auch der Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV). Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit können gestützt auf Artikel 36 BV zur Wahrung öffentlicher Interessen und zum Schutz der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden, indem zum Beispiel eine vorgängige Bewilligungspflicht angeordnet wird. Die Freiheitsrechte gelten allerdings auch dann, wenn weite Teile der Öffentlichkeit an Aktivitäten oder Äusserungen von bestimmten politischen Gruppierungen oder deren Exponenten Anstoss nehmen und diese grundlegend ablehnen. Gestützt auf diese Verfassungsnormen besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch, den öffentlichen Grund für Kundgebungen mit ideellem Gehalt zu nutzen. Allerdings sind nur friedliche Versammlungen und Kundgebungen verfassungsrechtlich geschützt. Für Sachbeschädigungen oder andere strafbare Handlungen gilt der Grundrechtsschutz nicht. Entwickelt sich bei einer anfänglich friedlichen Versammlung Gewalt, entfällt der Schutz für den friedlichen Teil der Versammlung nicht, es sei denn, die Gewalt nimmt ein Ausmass an, das die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund treten lässt (vgl. zum Ganzen Bundesgerichtsurteil BGE 143 I 147 E. 3.2).&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat verurteilt Aufrufe zur Gewaltanwendung ebenso wie Gewalttaten selbst. Die zuständigen Behörden beobachten die Lage mit dem Ziel, Gewaltaktionen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Wenn es dennoch &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; zu gewaltsamen Aktionen kommt, ist strafrechtlich gegen die Urheberinnen und Urheber vorzugehen. Die originäre Polizeihoheit liegt jedoch bei den Kantonen. Im Falle von Demonstrationen ist die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum eines der &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; wesentlichen Anwendungsgebiete der kantonalen Polizeihoheit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung des Antisemitismus in der Schweiz mit Sorge. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und im Zuge des darauffolgenden Krieges im Gaza-Streifen wurde eine starke Zunahme antisemitischer und allgemein rassistischer Vorfälle registriert. Gemäss der vom BFS publizierten Erhebung über das Zusammenleben in der Schweiz stiegen die feindseligen Einstellungen gegenüber jüdischen Personen 2024 zum ersten Mal an. Ob es sich hierbei um einen anhaltenden Bruch mit den bisherigen Trends handelt, können jedoch erst weitere Erhebungen zeigen. Die Anzahl gemeldeter antisemitischer Vorfälle, Beratungsfälle und Rechtsfälle hingegen nimmt laufend zu. Insgesamt tritt Antisemitismus immer manifester auf. Besonders markant ist der Anstieg im Online-Bereich. Die Ergebnisse des regelmässigen Monitorings der Fachstelle für Rassismusbekämpfung zeigen in den letzten Jahren ebenfalls einen stetigen Anstieg der gemeldeten Fälle: 2024 gaben 17% der Bevölkerung an, in den letzten fünf Jahren Opfer rassistischer Diskriminierung geworden zu sein. Angesichts des Anstiegs der gemeldeten Fälle sowie ihrer vielfältigen zugrunde liegenden Ursachen wurde der Bundesrat mit der Überweisung der Motion 23.4335 «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus» der Staatspolitische Kommission des Nationalrats mit der Ausarbeitung einer konsolidierten Strategie und eines Aktionsplans gegen Rassismus und Antisemitismus beauftragt.</span></p><p><span>Der Bund unterstützt seit 2020 Massnahmen zum Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen ein. Ein besonderes Schutzbedürfnis liegt vor, wenn die terroristische oder gewaltextremistische Bedrohung erhöht ist. Zu den schutzbedürftigen Minderheiten gehört auch die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz. Der Bund gewährt gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SR 311.039.6) Finanzhilfen an Organisationen, die Schutzmassnahmen treffen. Dazu gehören etwa der Einsatz von Sicherheitspersonal oder bauliche und technische Massnahmen an Gebäuden.</span></p></span>
  • <p>Vor dem Hintergrund des Krieges, der im Nahen Osten tobt, betonen zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie Kommentatorinnen und Kommentatoren, die Erklärungen des Bundesrates hätten eine "symbolische Bedeutung", auch wenn sie keine praktischen Auswirkungen auf die Situation im Konfliktgebiet hätten.</p><p>In der Zwischenzeit häufen sich in der Schweiz unbewilligte und nicht friedliche Demonstrationen von pro-palästinensischen Gruppierungen, die in Vandalismus, Belästigung, Einschränkung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit, verbale und physische Aggression und anderes mehr ausarten.</p><p>An diesen Demonstrationen nehmen häufig auch lokale Politikerinnen und Politiker teil, die sich krampfhaft in Szene setzen wollen und sich "natürlich" zurückziehen, wenn sich die Situation zuspitzt, und sich so aus der Verantwortung stehlen.</p><p>Solche weder bewilligten noch friedlichen Demonstrationen erfordern auch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, deren hohe Kosten von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden.</p><p>Dies zeigte sich am Freitag, 19. September in Bellinzona, als Bundesrat Cassis an einer von der Tessiner Handelskammer organisierten Debatte über die Abkommen mit der EU teilnahm (also ein Thema, das nichts mit der Situation im Nahen Osten zu tun hat).</p><p>&nbsp;</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ol><li>Lassen sich nach Ansicht des Bundesrates&nbsp;unbewilligte&nbsp;und&nbsp;nicht&nbsp;friedliche&nbsp;Pro-Palästina-&nbsp;Demonstrationen, die&nbsp;in&nbsp;die&nbsp;oben&nbsp;genannten&nbsp;Straftaten&nbsp;ausarten und Kosten&nbsp;für&nbsp;die&nbsp;Steuerzahlerinnen&nbsp;und&nbsp;Steuerzahler nach sich ziehen, mit dem schweizerischen Wert des Dialogs sowie mit den verfassungsmässigen Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - den Grundsteinen unserer direkten Demokratie - vereinbaren? Teilt er die Ansicht, dass auch wer nicht an diesen Demonstrationen teilnimmt, diese&nbsp;Rechte ausüben können muss, ohne deshalb Belästigungen oder gar Aggressionen hinnehmen zu müssen?</li><li>Will der Bundesrat - im Zuge der von vielen gewünschten symbolischen Erklärungen - die Auswüchse der Pro-Palästina-Demonstrationen, die auch in der Schweiz nicht hinnehmbar sind, verurteilen? Oder will er in Kauf nehmen, dass sich die Situation weiter zuspitzt, wie es am 22. September in Mailand geschehen ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz, in deren Folge sich heute eine jüdische Person, die sich als solche zu erkennen gibt, nicht mehr sicher in unserem öffentlichen Raum bewegen kann, und dies als Folge der oben erwähnten Auswüchse?</li></ol>
  • Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1 / 2. Aktionen und Demonstrationen auf öffentlichem Grund unterstehen sowohl dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 16 Bundesverfassung; BV, SR 101) als auch der Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV). Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit können gestützt auf Artikel 36 BV zur Wahrung öffentlicher Interessen und zum Schutz der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden, indem zum Beispiel eine vorgängige Bewilligungspflicht angeordnet wird. Die Freiheitsrechte gelten allerdings auch dann, wenn weite Teile der Öffentlichkeit an Aktivitäten oder Äusserungen von bestimmten politischen Gruppierungen oder deren Exponenten Anstoss nehmen und diese grundlegend ablehnen. Gestützt auf diese Verfassungsnormen besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch, den öffentlichen Grund für Kundgebungen mit ideellem Gehalt zu nutzen. Allerdings sind nur friedliche Versammlungen und Kundgebungen verfassungsrechtlich geschützt. Für Sachbeschädigungen oder andere strafbare Handlungen gilt der Grundrechtsschutz nicht. Entwickelt sich bei einer anfänglich friedlichen Versammlung Gewalt, entfällt der Schutz für den friedlichen Teil der Versammlung nicht, es sei denn, die Gewalt nimmt ein Ausmass an, das die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund treten lässt (vgl. zum Ganzen Bundesgerichtsurteil BGE 143 I 147 E. 3.2).&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat verurteilt Aufrufe zur Gewaltanwendung ebenso wie Gewalttaten selbst. Die zuständigen Behörden beobachten die Lage mit dem Ziel, Gewaltaktionen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Wenn es dennoch &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; zu gewaltsamen Aktionen kommt, ist strafrechtlich gegen die Urheberinnen und Urheber vorzugehen. Die originäre Polizeihoheit liegt jedoch bei den Kantonen. Im Falle von Demonstrationen ist die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum eines der &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; wesentlichen Anwendungsgebiete der kantonalen Polizeihoheit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung des Antisemitismus in der Schweiz mit Sorge. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und im Zuge des darauffolgenden Krieges im Gaza-Streifen wurde eine starke Zunahme antisemitischer und allgemein rassistischer Vorfälle registriert. Gemäss der vom BFS publizierten Erhebung über das Zusammenleben in der Schweiz stiegen die feindseligen Einstellungen gegenüber jüdischen Personen 2024 zum ersten Mal an. Ob es sich hierbei um einen anhaltenden Bruch mit den bisherigen Trends handelt, können jedoch erst weitere Erhebungen zeigen. Die Anzahl gemeldeter antisemitischer Vorfälle, Beratungsfälle und Rechtsfälle hingegen nimmt laufend zu. Insgesamt tritt Antisemitismus immer manifester auf. Besonders markant ist der Anstieg im Online-Bereich. Die Ergebnisse des regelmässigen Monitorings der Fachstelle für Rassismusbekämpfung zeigen in den letzten Jahren ebenfalls einen stetigen Anstieg der gemeldeten Fälle: 2024 gaben 17% der Bevölkerung an, in den letzten fünf Jahren Opfer rassistischer Diskriminierung geworden zu sein. Angesichts des Anstiegs der gemeldeten Fälle sowie ihrer vielfältigen zugrunde liegenden Ursachen wurde der Bundesrat mit der Überweisung der Motion 23.4335 «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus» der Staatspolitische Kommission des Nationalrats mit der Ausarbeitung einer konsolidierten Strategie und eines Aktionsplans gegen Rassismus und Antisemitismus beauftragt.</span></p><p><span>Der Bund unterstützt seit 2020 Massnahmen zum Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen ein. Ein besonderes Schutzbedürfnis liegt vor, wenn die terroristische oder gewaltextremistische Bedrohung erhöht ist. Zu den schutzbedürftigen Minderheiten gehört auch die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz. Der Bund gewährt gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SR 311.039.6) Finanzhilfen an Organisationen, die Schutzmassnahmen treffen. Dazu gehören etwa der Einsatz von Sicherheitspersonal oder bauliche und technische Massnahmen an Gebäuden.</span></p></span>
    • <p>Vor dem Hintergrund des Krieges, der im Nahen Osten tobt, betonen zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie Kommentatorinnen und Kommentatoren, die Erklärungen des Bundesrates hätten eine "symbolische Bedeutung", auch wenn sie keine praktischen Auswirkungen auf die Situation im Konfliktgebiet hätten.</p><p>In der Zwischenzeit häufen sich in der Schweiz unbewilligte und nicht friedliche Demonstrationen von pro-palästinensischen Gruppierungen, die in Vandalismus, Belästigung, Einschränkung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit, verbale und physische Aggression und anderes mehr ausarten.</p><p>An diesen Demonstrationen nehmen häufig auch lokale Politikerinnen und Politiker teil, die sich krampfhaft in Szene setzen wollen und sich "natürlich" zurückziehen, wenn sich die Situation zuspitzt, und sich so aus der Verantwortung stehlen.</p><p>Solche weder bewilligten noch friedlichen Demonstrationen erfordern auch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, deren hohe Kosten von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden.</p><p>Dies zeigte sich am Freitag, 19. September in Bellinzona, als Bundesrat Cassis an einer von der Tessiner Handelskammer organisierten Debatte über die Abkommen mit der EU teilnahm (also ein Thema, das nichts mit der Situation im Nahen Osten zu tun hat).</p><p>&nbsp;</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ol><li>Lassen sich nach Ansicht des Bundesrates&nbsp;unbewilligte&nbsp;und&nbsp;nicht&nbsp;friedliche&nbsp;Pro-Palästina-&nbsp;Demonstrationen, die&nbsp;in&nbsp;die&nbsp;oben&nbsp;genannten&nbsp;Straftaten&nbsp;ausarten und Kosten&nbsp;für&nbsp;die&nbsp;Steuerzahlerinnen&nbsp;und&nbsp;Steuerzahler nach sich ziehen, mit dem schweizerischen Wert des Dialogs sowie mit den verfassungsmässigen Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - den Grundsteinen unserer direkten Demokratie - vereinbaren? Teilt er die Ansicht, dass auch wer nicht an diesen Demonstrationen teilnimmt, diese&nbsp;Rechte ausüben können muss, ohne deshalb Belästigungen oder gar Aggressionen hinnehmen zu müssen?</li><li>Will der Bundesrat - im Zuge der von vielen gewünschten symbolischen Erklärungen - die Auswüchse der Pro-Palästina-Demonstrationen, die auch in der Schweiz nicht hinnehmbar sind, verurteilen? Oder will er in Kauf nehmen, dass sich die Situation weiter zuspitzt, wie es am 22. September in Mailand geschehen ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz, in deren Folge sich heute eine jüdische Person, die sich als solche zu erkennen gibt, nicht mehr sicher in unserem öffentlichen Raum bewegen kann, und dies als Folge der oben erwähnten Auswüchse?</li></ol>
    • Beabsichtigt der Bundesrat, die Auswüchse unbewilligter und nicht friedlicher Pro-Palästina-Demonstrationen zu verurteilen?

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