Fedpol. Nein zu Wokeness zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
- ShortId
-
25.4171
- Id
-
20254171
- Updated
-
06.01.2026 08:30
- Language
-
de
- Title
-
Fedpol. Nein zu Wokeness zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
09;04;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In einer neuen Weisung hat das Fedpol beschlossen, die Angabe der Hautfarbe im Fahndungssystem Ripol zu entfernen. Gesuchte Personen dürfen nicht mehr mit diesem Merkmal bezeichnet werden, obwohl es für die Identifizierung der mutmasslichen Täterin oder des mutmasslichen Täters einer Straftat offensichtlich nützlich ist. Mit dieser Änderung wird die Polizeiarbeit erschwert und der öffentlichen Sicherheit geschadet. Der Schutz von Straftäterinnen und Straftätern hat (einmal mehr) Vorrang vor dem Schutz der Opfer.</p><p>Die betreffende Weisung ist eindeutig politisch-ideologisch motiviert.</p><p>Laut Mario Fehr, dem Sicherheitschef in Zürich, mindert sie die Effizienz der Ermittlungen: Die Kantonspolizei Zürich wird deshalb weiterhin Informationen zur Hautfarbe in ihrem internen System erfassen. Der Forscher Patrice Zumsteg findet die Entscheidung ebenfalls "absurd".</p><p>Es kann nicht hingenommen werden, dass die öffentliche Sicherheit, die Identifizierung von Straftäterinnen und Straftätern und die Arbeit der Polizei durch eine woke Ideologie und/oder Überempfindlichkeit in Bezug auf das sogenannte "Racial Profiling", das gar kein Problem darstellt, weiter behindert werden. </p>
- <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisung des Bundesamts für Polizei (Fedpol), die Angabe der Hautfarbe im Ripol-Suchsystem zu entfernen, zu widerrufen. </p>
- Fedpol. Nein zu Wokeness zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In einer neuen Weisung hat das Fedpol beschlossen, die Angabe der Hautfarbe im Fahndungssystem Ripol zu entfernen. Gesuchte Personen dürfen nicht mehr mit diesem Merkmal bezeichnet werden, obwohl es für die Identifizierung der mutmasslichen Täterin oder des mutmasslichen Täters einer Straftat offensichtlich nützlich ist. Mit dieser Änderung wird die Polizeiarbeit erschwert und der öffentlichen Sicherheit geschadet. Der Schutz von Straftäterinnen und Straftätern hat (einmal mehr) Vorrang vor dem Schutz der Opfer.</p><p>Die betreffende Weisung ist eindeutig politisch-ideologisch motiviert.</p><p>Laut Mario Fehr, dem Sicherheitschef in Zürich, mindert sie die Effizienz der Ermittlungen: Die Kantonspolizei Zürich wird deshalb weiterhin Informationen zur Hautfarbe in ihrem internen System erfassen. Der Forscher Patrice Zumsteg findet die Entscheidung ebenfalls "absurd".</p><p>Es kann nicht hingenommen werden, dass die öffentliche Sicherheit, die Identifizierung von Straftäterinnen und Straftätern und die Arbeit der Polizei durch eine woke Ideologie und/oder Überempfindlichkeit in Bezug auf das sogenannte "Racial Profiling", das gar kein Problem darstellt, weiter behindert werden. </p>
- <span><p><span>Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Nordländer", "Orientale", "Schwarzafrikaner", "Slawe", "Südamerikaner" und "Südländer". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die erfolgte Praxisänderung hatte keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisung des Bundesamts für Polizei (Fedpol), die Angabe der Hautfarbe im Ripol-Suchsystem zu entfernen, zu widerrufen. </p>
- Fedpol. Nein zu Wokeness zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
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