Der Bundesrat, gefangen in den Fängen der linken Propaganda, schwächt die Milizarmee und schweigt zur Ausländerkriminalität
- ShortId
-
25.4174
- Id
-
20254174
- Updated
-
13.11.2025 21:56
- Language
-
de
- Title
-
Der Bundesrat, gefangen in den Fängen der linken Propaganda, schwächt die Milizarmee und schweigt zur Ausländerkriminalität
- AdditionalIndexing
-
09;28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Von der Änderung betroffen wären nur ehemalige Armeeangehörige, die am Ende ihrer Dienstzeit die ehemalige Armeewaffe als private Waffe übernommen und diese während zehn Jahren nicht für den Schiesssport genutzt haben. Diese Waffen wären einzuziehen. Dabei handelt es sich um eine präventive Massnahme und keinen Generalverdacht. Sind weniger Waffen im Umlauf, verkleinert sich das Risiko, dass sie missbräuchlich genutzt werden, zumal nur Waffen betroffen wären, die nicht mehr als Armeewaffen in Gebrauch sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Wie in der Beantwortung der Frage 1 dargelegt, werden keine Waffen von aktiven Angehörigen der Armee eingezogen, sondern nur solche von ehemaligen Armeeangehörigen, die diese Waffen nicht mehr nutzen. Damit wird die Schweizer Armee nicht geschwächt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Aufwand und Kosten können noch nicht beziffert werden. Bei einer Annahme der Motion 25.3897 würde der Bund Lösungen suchen, wie eine verhältnismässige und wirksame Umsetzung in der Praxis möglich wäre. Bereits heute besteht beispielsweise bei ordentlich erworbenen, halbautomatischen Feuerwaffen mit grossem Magazin die Pflicht zur Erbringung eines Schiessnachweises (Art. 13e Waffenverordnung; SR</span><span> </span><span>514.541). Die Nutzung von Synergien mit diesen bestehenden Prozessen soll zu einer möglichst effizienten Umsetzung beitragen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, häuslicher Gewalt vorzubeugen, unabhängig von der Herkunft der Täterschaft. Im Jahr 2021 hat der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen eine Roadmap zur Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt verabschiedet (</span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=86391#main-header"><span>news.admin.ch/de/nsb?id=86391#main-header</span></a><span>). Im Juni 2022 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 verabschiedet. Zu beiden Instrumenten wird im Jahr 2026 eine Bilanz zur Umsetzung gezogen. Angesichts der steigenden Zahl von im häuslichen Bereich begangenen Tötungsdelikten sind der Bund und die Kantone im Juni 2025 zu einer ausserordentlichen Sitzung im Rahmen des Ausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zusammengekommen. Bei dieser Gelegenheit haben sie dringende Massnahmen beschlossen, um unverzüglich die Lücken bei den Notunterkünften zu schliessen, die Ausbildung der Fachleute im Bereich der Prävention in Trennungsphasen zu verstärken und eine systematische interinstitutionelle Analyse von Tötungsdelikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt einzuführen, anlässlich des ersten Fazits am 21. Oktober 2025 konnte festgestellt werden, dass bereits erste Schritte zur Konkretisierung dieser Massnahmen eingeleitet wurden: https://www.edi.admin.ch/de/newnsb/rN-yGtnBa_SkjJ8KTAXw4.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Häusliche Gewalt hat vielfältige Ursachen und tritt in allen Gesellschaftsschichten und Bevölkerungsgruppen auf. Die Überrepräsentation lässt sich dadurch erklären, dass die ausländische Bevölkerung überdurchschnittlich stark Risikofaktoren ausgesetzt ist, wie z.B. Anfälligkeit gegenüber sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, Mangel an Ressourcen oder Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten sowie Herkunft aus Krisen- und Kriegsgebieten, wo sie bereits in der Kindheit mit Gewalt konfrontiert werden. Auf der Grundlage des Berichts des Bundesrats vom 10. Dezember 2021 «Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Kontext: Ursachen und Massnahmen» in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya wurden mehrere Massnahmen umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf den Missbrauch von Schusswaffen sowie die Prävention von Gewalt fördernden Männlichkeitsvorstellungen, da 90 % der Täter bei Tötungsdelikten in Paarbeziehungen Männer sind (Bericht des EBG vom 28. Februar 2025 «Präventionsansätze gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen» https://www.ebg.admin.ch/dam/de/sd-web/IySd0cSwyP1e/2025%20Bericht%20EBG%20-%20Pr%C3%A4ventionsans%C3%A4tze%20gegen%20gewaltbeg%C3%BCnstigende%20M%C3%A4nnlichkeitsvorstellungen.pdf).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf an einer grundsätzlichen Anpassung des Waffenbegriffs. Waffenbesitz soll auch weiterhin nach den geltenden Bestimmungen im Waffengesetz möglich bleiben. Werden private Armeewaffen eingezogen, die über längere Zeit nicht mehr für den Schiesssport genutzt wurden, senkt dies die Verfügbarkeit von Feuerwaffen in einer möglichen Konfliktsituation. Dies kann einen Beitrag zur Verhinderung gewalttätiger Handlungen leisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Diese Aussage lässt sich anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht überprüfen und belegen. In dieser wird häusliche Gewalt erst seit 2009 systematisch erfasst.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat beantragt, die Motion 25.3897 der Sozialdemokratischen Fraktion anzunehmen, und unterstützt damit den Vorschlag, die Dienstwaffe von Bürgern einzuziehen, sofern die Inhaber diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport verwendet haben, mit der Begründung, dadurch liessen sich Tötungsdelikte im häuslichen Bereich verhindern.</p><p>Der Standpunkt der Regierung überrascht, natürlich in negativer Hinsicht. Damit erliegt der Bunderat der Propaganda der Linken, die die Milizarmee mit der berüchtigten Salamitaktik (eine Scheibe nach der anderen) abbauen will; das Argument der Verhinderung häuslicher Gewalt ist in der Tat fadenscheinig.</p><p> </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ul><li>Hält es der Bundesrat für angebracht, alle Milizsoldaten unter Generalverdacht zu stellen? </li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass seine Haltung dazu beiträgt, die Milizarmee und die Rolle des Milizsoldaten herabzusetzen, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem - angesichts der hinlänglich bekannten geopolitischen Lage - das Gegenteil der Fall sein sollte?</li><li>Welchen Verwaltungsaufwand und welche Kosten würde die in der Motion 25.3897 beantragte Massnahme nach sich ziehen, wenn sie umgesetzt würde?</li><li>Will der Bundesrat sich endlich mit dem Problem der Überrepräsentation ausländischer Täter oder Täter mit ausländischen Wurzeln bei Verbrechen häuslicher Gewalt (einschliesslich der jüngsten Femizide) befassen, oder wird er weiterhin im Namen der "politischen Korrektheit" den Kopf in den Sand stecken?</li><li>Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht des Bundesrates zwischen häuslicher Gewalt und der unkontrollierten Einwanderung von Ausländern aus "patriarchalen" Verhältnissen?</li><li>Glaubt der Bundesrat wirklich, dass diejenigen, die beabsichtigen, Gewalttaten gegen sich selbst oder Dritte zu begehen, keine Alternative zur Dienstwaffe finden würden? Oder will er in Zukunft auch Privatwaffen, Küchenmesser und andere potenziell gefährliche Gegenstände verbieten?</li><li>Wie erklärt der Bundesrat die Tatsache, dass während des Kalten Krieges über eine halbe Million Dienstwaffen und die dazugehörige Munition in Schweizer Haushalten lagen, die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt aber geringer war als heute? Sollte man den Grund dafür nicht eher in der oben erwähnten Migrationsproblematik suchen?</li></ul>
- Der Bundesrat, gefangen in den Fängen der linken Propaganda, schwächt die Milizarmee und schweigt zur Ausländerkriminalität
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Von der Änderung betroffen wären nur ehemalige Armeeangehörige, die am Ende ihrer Dienstzeit die ehemalige Armeewaffe als private Waffe übernommen und diese während zehn Jahren nicht für den Schiesssport genutzt haben. Diese Waffen wären einzuziehen. Dabei handelt es sich um eine präventive Massnahme und keinen Generalverdacht. Sind weniger Waffen im Umlauf, verkleinert sich das Risiko, dass sie missbräuchlich genutzt werden, zumal nur Waffen betroffen wären, die nicht mehr als Armeewaffen in Gebrauch sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Wie in der Beantwortung der Frage 1 dargelegt, werden keine Waffen von aktiven Angehörigen der Armee eingezogen, sondern nur solche von ehemaligen Armeeangehörigen, die diese Waffen nicht mehr nutzen. Damit wird die Schweizer Armee nicht geschwächt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Aufwand und Kosten können noch nicht beziffert werden. Bei einer Annahme der Motion 25.3897 würde der Bund Lösungen suchen, wie eine verhältnismässige und wirksame Umsetzung in der Praxis möglich wäre. Bereits heute besteht beispielsweise bei ordentlich erworbenen, halbautomatischen Feuerwaffen mit grossem Magazin die Pflicht zur Erbringung eines Schiessnachweises (Art. 13e Waffenverordnung; SR</span><span> </span><span>514.541). Die Nutzung von Synergien mit diesen bestehenden Prozessen soll zu einer möglichst effizienten Umsetzung beitragen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, häuslicher Gewalt vorzubeugen, unabhängig von der Herkunft der Täterschaft. Im Jahr 2021 hat der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen eine Roadmap zur Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt verabschiedet (</span><a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=86391#main-header"><span>news.admin.ch/de/nsb?id=86391#main-header</span></a><span>). Im Juni 2022 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 verabschiedet. Zu beiden Instrumenten wird im Jahr 2026 eine Bilanz zur Umsetzung gezogen. Angesichts der steigenden Zahl von im häuslichen Bereich begangenen Tötungsdelikten sind der Bund und die Kantone im Juni 2025 zu einer ausserordentlichen Sitzung im Rahmen des Ausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zusammengekommen. Bei dieser Gelegenheit haben sie dringende Massnahmen beschlossen, um unverzüglich die Lücken bei den Notunterkünften zu schliessen, die Ausbildung der Fachleute im Bereich der Prävention in Trennungsphasen zu verstärken und eine systematische interinstitutionelle Analyse von Tötungsdelikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt einzuführen, anlässlich des ersten Fazits am 21. Oktober 2025 konnte festgestellt werden, dass bereits erste Schritte zur Konkretisierung dieser Massnahmen eingeleitet wurden: https://www.edi.admin.ch/de/newnsb/rN-yGtnBa_SkjJ8KTAXw4.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Häusliche Gewalt hat vielfältige Ursachen und tritt in allen Gesellschaftsschichten und Bevölkerungsgruppen auf. Die Überrepräsentation lässt sich dadurch erklären, dass die ausländische Bevölkerung überdurchschnittlich stark Risikofaktoren ausgesetzt ist, wie z.B. Anfälligkeit gegenüber sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen, Mangel an Ressourcen oder Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten sowie Herkunft aus Krisen- und Kriegsgebieten, wo sie bereits in der Kindheit mit Gewalt konfrontiert werden. Auf der Grundlage des Berichts des Bundesrats vom 10. Dezember 2021 «Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Kontext: Ursachen und Massnahmen» in Erfüllung des Postulats 19.3618 Graf Maya wurden mehrere Massnahmen umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf den Missbrauch von Schusswaffen sowie die Prävention von Gewalt fördernden Männlichkeitsvorstellungen, da 90 % der Täter bei Tötungsdelikten in Paarbeziehungen Männer sind (Bericht des EBG vom 28. Februar 2025 «Präventionsansätze gegen gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen» https://www.ebg.admin.ch/dam/de/sd-web/IySd0cSwyP1e/2025%20Bericht%20EBG%20-%20Pr%C3%A4ventionsans%C3%A4tze%20gegen%20gewaltbeg%C3%BCnstigende%20M%C3%A4nnlichkeitsvorstellungen.pdf).</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf an einer grundsätzlichen Anpassung des Waffenbegriffs. Waffenbesitz soll auch weiterhin nach den geltenden Bestimmungen im Waffengesetz möglich bleiben. Werden private Armeewaffen eingezogen, die über längere Zeit nicht mehr für den Schiesssport genutzt wurden, senkt dies die Verfügbarkeit von Feuerwaffen in einer möglichen Konfliktsituation. Dies kann einen Beitrag zur Verhinderung gewalttätiger Handlungen leisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. Diese Aussage lässt sich anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht überprüfen und belegen. In dieser wird häusliche Gewalt erst seit 2009 systematisch erfasst.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat beantragt, die Motion 25.3897 der Sozialdemokratischen Fraktion anzunehmen, und unterstützt damit den Vorschlag, die Dienstwaffe von Bürgern einzuziehen, sofern die Inhaber diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport verwendet haben, mit der Begründung, dadurch liessen sich Tötungsdelikte im häuslichen Bereich verhindern.</p><p>Der Standpunkt der Regierung überrascht, natürlich in negativer Hinsicht. Damit erliegt der Bunderat der Propaganda der Linken, die die Milizarmee mit der berüchtigten Salamitaktik (eine Scheibe nach der anderen) abbauen will; das Argument der Verhinderung häuslicher Gewalt ist in der Tat fadenscheinig.</p><p> </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ul><li>Hält es der Bundesrat für angebracht, alle Milizsoldaten unter Generalverdacht zu stellen? </li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass seine Haltung dazu beiträgt, die Milizarmee und die Rolle des Milizsoldaten herabzusetzen, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem - angesichts der hinlänglich bekannten geopolitischen Lage - das Gegenteil der Fall sein sollte?</li><li>Welchen Verwaltungsaufwand und welche Kosten würde die in der Motion 25.3897 beantragte Massnahme nach sich ziehen, wenn sie umgesetzt würde?</li><li>Will der Bundesrat sich endlich mit dem Problem der Überrepräsentation ausländischer Täter oder Täter mit ausländischen Wurzeln bei Verbrechen häuslicher Gewalt (einschliesslich der jüngsten Femizide) befassen, oder wird er weiterhin im Namen der "politischen Korrektheit" den Kopf in den Sand stecken?</li><li>Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht des Bundesrates zwischen häuslicher Gewalt und der unkontrollierten Einwanderung von Ausländern aus "patriarchalen" Verhältnissen?</li><li>Glaubt der Bundesrat wirklich, dass diejenigen, die beabsichtigen, Gewalttaten gegen sich selbst oder Dritte zu begehen, keine Alternative zur Dienstwaffe finden würden? Oder will er in Zukunft auch Privatwaffen, Küchenmesser und andere potenziell gefährliche Gegenstände verbieten?</li><li>Wie erklärt der Bundesrat die Tatsache, dass während des Kalten Krieges über eine halbe Million Dienstwaffen und die dazugehörige Munition in Schweizer Haushalten lagen, die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt aber geringer war als heute? Sollte man den Grund dafür nicht eher in der oben erwähnten Migrationsproblematik suchen?</li></ul>
- Der Bundesrat, gefangen in den Fängen der linken Propaganda, schwächt die Milizarmee und schweigt zur Ausländerkriminalität
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